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Hallo zusammen, mal eine off- Topic- Frage, die vielleicht der ein oder andere dennoch beantworten kann. Konkret haben wir uns ein Haus zum Kauf angeschaut. Nichts neues, ist nicht das erste Haus. Dieses Mal aber wollte der Makler zwingend meinen Ausweis sehen und verwies hierbei auf das Geldwäschegesetz! Selbstverständlich kann und darf der Makler meine persönlichen Daten haben und auch mit meinem Ausweis gegenprüfen. Nur: Warum ausgerechnet gleich bei der ersten Besichtigung und vor allem ohne das wir überhaupt eine Kaufabsicht geltend gemacht haben? Hätte ich jetzt gesagt: "Ja, das Haus gefällt uns, das nehmen wir", hätte er ja meine Daten haben können. Tatsächlich aber haben wir abgesagt und das Haus nicht genommen. Ich habe ein wenig gegoogelt und das hier dazu gefunden: --> Link Den Artikel habe ich so verstanden, dass die Ausweispflicht natürlich zustande kommt, sobald ein Vertrag geschlossen wurde. An der Stelle der rein unverbindlichen Besichtigung allerdings finde ich das Zeigen des Ausweises unnötig und man könnte fast den Verdacht bekommen, der Makler erfreut sich am Ende eines Jahres an einer Vielzahl gesammelter verifizierter Adressen, die sich prima vermarkten lassen könnten. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Oder sind meine Bedenken unbegründet und es ist inzwischen Gang und Gäbe, dass man bereits bei der Besichtigung seinen Ausweis vorzeigt? Wer hat Erfahrungswerte hierzu oder kann was erhellendes beitragen? Danke vorab. Björn
Dann lese den Artikel genau:
:gruebel: Wenn Du ein Objekt besichtigen willst, das zum Verkauf durch einen Makler steht, dann hast Du doch (hoffentlich) Kaufabsicht, oder :?: Willst doch nicht Dir und dem Makler einen netten Tag machen .. :? In Deinem link steht´s doch explizit drin (allerdings vom Maklerverband - ob das wirklich so ist .. :nixweiss: ) VOR dem evtl. Maklervertrag sei der Ausweis zu prüfen. Falls das zutreffend ist, hat Dein Makler doch folgerichtig gehandelt. Wenn man sich dazu das Geldwäschegesetzt selber ansieht, kann man zu dem Schluß kommen, dass es durchaus ausreichend ist seinen Personalausweis bei der Besichtigung vorzuzeigen. Erst beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung müssen diese Daten dann auch festgehalten werden. Für mich ist das eine Riesenunterschied. Geldwäschegesetz --> Link Ich bin kein Jurist, also lese ich:
Aber (!) ... dahinter stehen viel "kann"-Erleichterungen. Das ist das Spielfeld der Juristen ... Identifizieren heißt für mich nicht, die Daten auch vom Perso abzuschreiben. die wenigsten Makler bekommen heute einen Vertrag unterschrieben. Wenn jetzt Leute unter falschen Namen sich die Objektadressen erschleichen hat der Makler vielleicht Angst um die Provision? Der hat eher Angst das ihn irgend ein Bettnässer in die Pfanne haut. Heute wird mit allen Mitteln gearbeitet um an deas Geld anderer zu kommen. Da werden auch gerne mal Verstöße gegen Vorschriften provoziert und gleich verfolgt. Es hat auch schon jeder mal was von Abmahnvereinen gehört, oder ? Kürzlich der Streamingskandal wo es um "Familienfilmchen" ging dürfte einigen auch noch schmerzlich in Erinnerung sein. Also nicht immer alles so schwarz oder böse sehen.
Natürlich. Aber allein die Besichtigung ist doch noch keine verbindliche Willenserklärung. Ich hätte aber basierend auf der Angabe dieses Verbandes z.B. keine Probleme damit gehabt, mich vor Ort zu legitimieren. Aber das Erfassen der Daten gehört m.E. erst dann auf den Tisch, wenn ich auch einen Vertrag (oder Vorvertrag) zeichnen möchte. Ansonsten erscheint die Erklärung von Pit auch nicht unlogisch mit dem Bettnässer (z.B. kaufen im Nachgang über andere Quellen, so kann der Makler nun beweisen, dass er uns das Haus vor allen anderen gezeigt hat und die Provision verdient ist). Dann aber darf m.E. der Makler auch gerne darauf hinweisen, dass dies die eigentliche Begründung ist. Und nicht das Geldwäschegesetz vorschieben, wenn gar kein Geld geflossen ist. Das ist es glaub ich, was mir ein bisschen sauer aufstößt. Und vielleicht der Umstand, dass wir uns von diesem Makler auch nicht gut beraten gefühlt haben. Das wollte ich eigentlich nicht dazu schreiben, um den Beitrag wertneutral zu halten. Im Zusammenhang mit einer gewissen Unzufriedenheit wirkt das Erfassen der Perso- Daten dann natürlich zusätzlich negativ. Aber egal. Von mir aus darf er die Daten gerne behalten, ich überlege nur schriftlich einer weiteren Verarbeitung meiner Daten auf Basis des Datenschutzgesetzes zu widersprechen. Das werde ich wohl tun, auch wenn das mehr ein zahnloser Tiger ist... :? Ich könnte mir vorstellen, das der Makler sicher sein will, das er Dir das Objekt als erster gezeigt und gegebenfalls vermittelt hat, um an die Provision zu kommen. Der Makler hat einen Auftrag vom Besitzer bekommen das Haus zu verkaufen, also zahlt der Besitzer auch die Provision, oder? Vielleicht will der Makler aber auch doppelt abkassieren, in dem er aus den persönlichen Daten einen Auftrag ableiten will??? Ist irgendwie etwas eigenartig :!: Wie soll denn ein "Geldwäschegesetz" greifen, wenn kein Geld geflossen ist :?: NIchts ist so durchschaubar, wie ein Wohnungskauf :!: Es werden anschließend Steuern auf die Kaufsumme und weiterhin von den Kommunen erhoben. Spätestens dann wird deutlich, ob er Käufer über die entsprechende Kaufsumme verfügt und muss sei gegenenfalls nachweisen. Einge Tausend Euro über lange Jahre unter der Matratze versteckt zu haben, ist wenig glaubwürdig. Wenn ich mal weiterspinne sind Autoverkäufer sind auch Makler. Sie vermitteln Fahrzeuge an Kunden. Ich würde mich schon sehr wundern, wenn ich mir ein FAhzeug ansehen möchte und der Händler vorher meine persönlichen Daten sehen will. Also wenn du ernsthaft nach einem Haus suchst, wirst du feststellen, dass du von bestimmten Maklern, wie z.B. der Sparkasse, Raiffeisenbank und so fort erst gar kein Expose bekommen wirst, wenn du nicht einer Erfassung deiner Daten zustimmst. Wenn du das nicht möchtest, steht es dir natürlich frei das Expose eben nicht zu bekommen und woanders hinzugehen. Du wirst allerdings feststellen, dass das mittlerweile gängige Praxis ist. Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg. , G.
Das siehst du doch nicht ganz richtig. Außer in Fällen, wo der Besitzer das so festgelegt hat, ist die Provision immer noch vom Käufer zu zahlen. Die Regelung, die du ansprichst, gilt nur für Vermietungen! , G.
NUR das ist der Hintergrund. Ich halte das für legitim. Kann ja sein, dass beide Gründe gelten (Geldwäschegesetz und Sicherstellung der Provision). Ich glaube nicht, dass ein Makler auf diese Art so viele Adressen sammeln kann, dass sich ein Verkauf lohnen würde. Bei Adresshändlern machts die Masse. Hallo Björn, ich würde auf Bitten dem Makler meinen Perso zeigen und anschliessend auch seinen sehen wollen. Will ja auch wissen, wer mir das Objekt zeigt.
Auf diese Weise wirst Du aber nicht des Maklers Liebling. Andere Hausinteressenten gehen den entgegengesetzten Weg und drängen den Maklern ihre persönlichen Daten förmlich auf. Schon bevor ein Besichtigungstermin überhaupt ansteht. Welcher Weg ist wohl der erfolgversprechendste? Willst du wirklich ein so wichtiges Geschäft mit jemandem machen, dem du so misstraust? Rede doch mal mit dem Menschen, erkläre ihm deine Bedenken. Ich traue dir mal so viel Menschenkenntnis zu, dass du danach beurteilen kannst, ob du wirklich mit ihm Geschäfte machen willst. Der Makler ist verpflichtet sich dem Ausweis vorlegen zu lassen. Das ist dem Geldwäschegesetz und dem Verbraucherschutzgesetz geschuldet, beides wird immer mehr verschärft. Das wird sogar geprüft. Also kein freiwilliges Datensammeln.Wir im Notariat sind übrigens auch dazu verpflichtet. VG Margratete Maklers Liebling? Ich weiß nicht Womoradler, ob das wirklich so ist. Wir schauen bereits seit über einem Jahr nach einem möglichen Haus. Wir haben es nicht eilig, möchten lieber unsere Bedürfnisse erfüllt wissen und möchten wenig Kompromisse eingehen. Wir haben bislang etwa ein knappes Dutzend Häuser in dieser Zeit wirklich angeschaut, etwa die doppelte Anzahl in die nähere Auswahl genommen bzw. die Anzeigen sondiert (ohne weitere Kontaktaufnahme). Mit Ausnahme der Sparkasse bzw. der Volksbank/Raiffeisenbank war bislang kein Makler mehr als einmal vertreten. Bei uns haben wir eher ein Überangebot an Maklern so mein Eindruck. Ja und was das Notariat angeht Margratete, beim Notar, wenn ich dort einen Vertrag zeichne, muss ich natürlich meinen Perso zeigen. Das wäre auch völlig in Ordnung.
Wie ich schon schrieb, es gab neben dem Datensammeln noch eine weitere Ungereimtheit, die sowieso kein Vertrauensverhältnis begründet. Die Sache mit diesem Angebot ist bereits erledigt. Ich habe meinen Perso auch schon einem Makler vor Besichtigung eines Objektes gezeigt und kein Problem damit gehabt. Michael Es ist leider so und das hängt nur mit dem Geldwäschegesetz zusammen. Die einzelnen Bundesländer handhaben es unterschiedlich. Das Innenministerium gibt gerne Auskunft und macht sogar Stichproben. Kommt es zu einem Kauf, macht wie bereits geschrieben der Notar die finale Legitimation sogar unter Angabe der steuerlichen Identifizierungsnummer. Es soll aber hauptsächlich Geschäfte unterbinden, die am Fiskus gänzlich vorbeigehen. Die Makler sind verpflichtet sich vor einer Besichtigung den Ausweis zeigen zu lassen. Da kaum ein Makler ein mobiles Kopiergerät dabei hat, reicht es den Namen mit Anschrift, sowie die Personalausweisnummer zu notieren. Unabhängig davon, ob das zu besichtigende Objekt provisionsfrei oder provisionspflichtig ist. Im übrigen wurden die Makler vom Innenministerium informiert,(zumindest in Baden-Württemberg) dass diese verpflichtet sind, jeden Verdacht der Geldwäsche umgehend zu melden. So spannt man den Makler kostenlos zum nebenberuflichen Steuerfahnder ein. :mrgreen: :mrgreen: hängt ev. mit dem Objekt zusammen, gibt es einen Link zum Objekt/Objekten?
welche Objekte sind denn provisionsfrei? Bei mir ist ein Objekt für den Käufer "provisionsfrei" wenn er bei mir einen Neubau erwirbt. Da bezahlt mich z.B. der Bauträger, wenn ich es in Einzelfällen nicht selbst bin. Verkaufe ich ihm eine gebrauchte Wohnung (Bestandsimmobilie) ist das (zumindest bei mir) für den Käufer provisionspflichtig und für den Verkäufer provisionsfrei. Es gibt aber auch genügend Makler die kassieren auch doppelt. Egal aber in welchem Fall, der Interessent muss seine Daten rausrücken. Ich muss bei jedem Kaufversuch den Ausweis vorzeigen :ja: . Dafür ist der Kauf eventuell schon in 1h über die Bühne. Beim Amtsgericht bei einer Versteigerung :P Rossi
Das will LowCostDriver aber nicht lesen, wissen, akzeptieren, glauben oder was auch immer. Ich habe es bereits zu Beginn dieses Faden geschrieben und die Gesetzesquelle verlinkt, er negiert es, er ist schlichtweg dagegen ... also lass ihn auf seine Art suchen, er hat's ja nicht eilig. Danke Urmel, ein sehr interessanter Aspekt mit der Hinweispflicht der Makler an den Staat bei Verdacht auf Geldwäsche. Vielleicht wäre diese Erfüllungsgehilfentätigkeit bei einem Notar, als bereits bestehender Teil des Rechtswesens des Staates, besser aufgehoben. Zumal ja auch erst bei einem Notar Geld fließt bzw. fließen kann. Rein aus der Praxis: Wie soll der Makler das denn machen? Mögliche Interessenten mit der Terrorliste abgleichen? Oder ist es auffällig genug für eine Meldung, wenn der Hauskäufer mit einem Koffer voller Geld das Haus bar zahlen will? :lol: In dem Link steht aber auch das der Makler vom Kunden den PA zur Datenerfassung benötigt."Die Makler sind verpflichtet sich vor einer Besichtigung den Ausweis zeigen zu lassen." Wenn du also in Zukunft dich um ein neues Auto bemühst, vergiss nicht den PA mitzunehmen, wenn du das Objekt deiner Begierde im Schauraum erst mal nur besichtigst. :lach: Ich fühle mich zunächst immer noch als Interessent, Kunde werde ich erst, wenn ich mich zum Kauf entschlossen habe und in eindeutige Kaufverhandlungen eintrete. Albert Wenn man eine Immobilie , womöglich noch möbliert besichtigt ,sich also wenn auch aus nachvollziehbarem Grund , tief mit der Privatsphäre Anderer beschäftigt , und die Zeit des Maklers in Anspruch nimmt , dann ist es meines Erachtens nur fair , wenn man auch seine Vistenkarte hinterlässt . Es gibt so viele Schlaumeier die sich um die Provision drücken wollen .. und leider auch noch oft erfolgreich ... und ausserdem halte ich es auch für einen Sicherheitsaspekt zu wissen wer sich in dem Haus auskennt. Wer seine Adresse nicht da lassen will , der soll sich mal überlegen , ob er seine Immobilie jedem zeigen wollte ohne dessen Daten zu kennen .... und ? ...würdet Ihr ? Liebe von einem Makler Klaus
Tatsächlich ist es auch so, dass ein Notar dazu ebenfalls verpflichtet ist, Verdachtsfälle zu melden. Selbst Dein Steuerberater müsste das tun, wenn er es merken würde. In der Praxis sieht es natürlich völlig anders aus. Bei einem guten Objekt in Stuttgart kommen aus den Immobilienportalen innerhalb 48 Stunden bis zu 200 Anfragen. Es wäre unmöglich, von jedem den Personalausweis zu verlangen, bevor ich ein Exposé versende. Im Übrigen muss ein Makler weniger Angst um seine Provision haben, wenn er sich an gewisse Dinge im Vorfeld auch hält. Die ohnehin bescheidene Rechtslage für Immobilienmakler hat wenigstens ein Vorteil, die Immobilienprovisionen sind weitgehend abgesichert, wenn der Vertrag zwischen Auftraggeber (Verkäufer) und Makler stimmt. |
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