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Knöllchen aus Italien


Spooky am 23 Okt 2015 16:42:54

Da freut man sich auf ein schönes Wochenende und dann ist ein Knöllchen im Briefkasten. :boese:
Bin bei meiner Italientour im Mai in Parma offenbar in eine gesperrte Zone gefahren, ohne das zu registrieren. Jetzt nach 5,5 Monaten kommt der Bescheid: 107€! Wenn ich innerhalb von 5 Tagen zahle, gibt's Rabatt. Satte 30%!
Wenn das kein Schnäppchen ist. Weiß jemand, nach welcher Frist so ein Verstoß 'verjährt' ist?
Man kriegt übrigens die Zugangsdaten zur Akte und kann online sein Foto (nur von hinten) ansehen und praktischer Weise gleich online zahlen.
Zerknirscht grüßt
Spooky

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Jako am 23 Okt 2015 16:54:09

...habe mich schon mal intensiv informiert, ich würde zahlen und den "rabatt" in anspruch nehmen... alles andere lohnt sich nicht... gruß jako

kastell am 23 Okt 2015 17:56:14

für mein Knölchen aus Fr. habe ich 60 Tage Zeit zum bezahlen bekommen- nix Rabat :razz:
... bin zu schnell gefahren , nach Abzug von Toleranz war noch 5 Kmh zu viel , das hat 45 Euro gekostet ...

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villadsen am 23 Okt 2015 19:13:01

Verjährung ist keine richtige Option. Normalerweise verjährt Bussgelder erst nach 3 Jahren, und jedesmal wenn du eine Mahnung bekomst, startet die 3 Jahre von vorne.
TSV

Spooky am 23 Okt 2015 19:51:18

Hallo und danke für die Antworten.
Habe online mit Kreditkarte gezahlt und den Rabatt in Anspruch genommen.
Shit happens. Nicht aufgepasst, also zahlen und lustig sein und nach Italien will ich ja künftig auch mal wieder.
Euch allen ein schönes Wochenende
Spooky

caradoroland am 23 Okt 2015 19:55:48

Also wenn meine Italiener aus der Firma nach Hause fahren mit einem deutschen Kennzeichen und sie bekommen zuhause in Rom z.B. einen Strafzettel an die Scheibe geheftet, wird dieser lächend weggeworfen. Anscheinend gibt es trotz EU kein Vollstreckungsrecht durch eine Inkassogesellschaft von Italien nach Deutschland. Auch ich warte auf einen Strafzettel aus Caorle, wir waren auf dem Großparkplatz mit anderen Womos, als ich nach 3 Std. zurückkam und den Zettel mit 100.- Euro an der Scheibe vorfand. Nun will ich auf jeden Fall auf Post warten. Falls Italienisch geschrieben zurückschicken.
Frage: Was passiert bei Nichtbezahlung eines Strafzettels. Ist man registriert und beim nächsten Vergehen beschlagnahmen sie das KFZ?

Jagstcamp-Widdern am 23 Okt 2015 19:59:37

mittlerweile geht das dann als "amtshilfe" über deutsche behörden - leider!

früher gut - heute besser!
hartmut

caradoroland am 23 Okt 2015 20:10:31

ok, habe verstanden. Also auf jeden Fall bezahlen

null550 am 24 Okt 2015 18:23:58

soweit ich weiß, werden erst bei Bußgeldern ab 70 Euro die Halterdaten von D an I weitergegeben; wohl deshalb werfen die italienischen Kollegen mit deutschem Kennzeichen die Strafzettel weg. Es könnte aber durchaus innerhalb Italiens passieren, dass man bei einer Kontrolle auf die Außenstände erinnert wird.
Die 70 Euro-Grenze gilt wohl auch nicht für Mautvergehen.

Gast am 24 Okt 2015 22:30:26

Bezahl Deine Geldstrafe und buch es ab unter Tourenerfahrung,alles Andere gibt nur unnötig Ärger.

Arno

BernhardK am 26 Okt 2015 09:42:44

Die Verjährung für Bußgeldbescheide in Deutschland
beträgt 3 Monate.
--> Link

pippifax am 26 Okt 2015 18:11:29

Für dieses Problem habe ich ein Schreiben auf deutsch vorbereitet mit allen Ausreden, die man in so einem Fall finden kann, und schicke das an die italienische Behörde zurück. Aber einschliesslich des Bussenzettels mit der Bitte, mir die Strafe zu erlassen. Antwort ist keine gekommen. War bisher dreimal der Fall. War aber jedesmal die Kommunalbhörde (vigile).

Anders ist es, wenn die Busse aus Florenz (auf deutsch) kommt. Dann hat der Datenaustausch bereits stattgefunden. (polizia stradale). Also: Zahlen und abbuchen.

"Aber, aber nett sind sie doch" (Marlene Dietrich)

un abbraccio

Spooky am 26 Okt 2015 18:36:15

Hallo Bernhard,
hier in Deutschland hätte ich mich nach der langen Zeit sicherlich gewehrt...
Habe aber bereits bezahlt, wie auch Arno empfohlen hat.
Ist halt Lehrgeld, man kann nicht aufmerksam genug sein.

Beste !
Spooky

brainless am 26 Okt 2015 18:47:19

Sorry, falscher Thread,


Volker :oops:

pkirschke am 02 Mär 2017 18:39:26

Hallo, ich bekam kürzlich eine Forderung der Eurotreuhand Inkasso in Köln, die die ital. Autobahngesellschaften vertreten. Ich soll am 1.5.2012!!! die Autobahn in Arezzo verlassen haben, ohne zu zahlen. Ich rief dann bei der Inkassogesellschaft an und erfuhr folgendes: die Schranke wird auch geöffnet, wenn es Probleme mit der Bezahlung gibt (falsches Geld, Probleme mit der Abbuchung u.s.w.), um Rückstaus zu vermeiden. Auf dem Ausgabeticket steht in diesem FAll neben Datum, Uhrzeit, Ausfahrstation und Vorgangsnummer auch 'Mancato Pagamento' (Fehlgeschlagene Zahlung) oder 'Attestato di Transito (R=toll not paid). Mit diesem Schein kann man innerhalb von 2 Wochen an einem Punto Blue (Info Büro der Ital. Autobahn) den Betrag ohne Zusatzkosten bezahlen. Darüber hinaus wir's teuer. Die Forderungen verjähren in Italien, nach deren Auskunft, nach 10 Jahren und könnten schlimmstenfalls ein Einreiseverbot nach sich ziehen. Bei mir wurden aus 15,82 € nach 5 Jahren 101,90 €, also es lohnt sich das Ticket bei der Ausfahrt genau zu überprüfen und aufzubewahren, dann bald zu bezahlen oder generell nur den Bereich der Ausfahrt zu wählen, in dem ein Mensch in einem Häuschen sitzt der genau abrechnet.

VS1400 am 06 Mär 2017 13:44:22

pkirschke hat geschrieben:Hallo, ich bekam kürzlich eine Forderung der Eurotreuhand Inkasso in Köln, die die ital. Autobahngesellschaften vertreten.....


Hallo pkirschke,

nach meiner Erfahrung ist dieses Inkassounternehmen sehr unseriös. Ich würde mal Beweise anfordern und das Ganze von einem Anwalt prüfen lassen.
Ich zahle wenn ich mich nicht korrekt verhalten habe. Das Ganze war bei mir sehr seltsam.
Ich sollte angeblich mit dem PKW in Jesolo zu schnell gefahren sein. Ich war über 10 Jahre (noch mit dem WoWa) in der Ecke und habe immer peinlichst auf meine Geschwindigkeit geachtet.
Ein Beweisfoto mit Messdaten konnte mir das Inkassounternehmen nicht besorgen. Nach einer Schätzung (von wem auch immer) sei ich zwischen 15 und 30 km/h zu schnell gewesen.
Daher werde ich auch nichts bezahlen.
Ich bin immer gerne dort im Urlaub gewesen, werde mich aber nicht unrechtmäßig beschuldigen lassen.

VG
Volker

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