Hallo,
ich möchte mal gerne eure Meinung zum folgenden Thema hören.
Am 29.07.2014 bestellte ich nach mehreren telef. Beratungen mit einer Herstellerfirma in Bad Essen,
einen "4Bike Fahrradträger" zur Selbstmontage, für mein Womo.
Soweit alles bestens geklappt.
Vor ca. 3 Wochen in Italien, während einer Reise mit dem Womo, stellte ich fest das das Grundrohr bzw. Basisträger an einer Stelle einen Riss aufwies, was eine gewisse Gefährdung für die darauf montierten E-Bikes darstellte.
Ich konnte durch lösen und verschieben der Träger an einer anderen Stelle einen stabileren Zustand wieder herstellen.
Nach Rückkehr zu Hause kontaktierte ich den Hersteller mit dem Problem. Es stellte sich heraus das dieses Problem erkannt war und eine Änderung mit anderen Schrauben gegeben war.
Mir wurde angeboten die Firma aufzusuchen und den Mangel zu beseitigen. Dieses wurde von mir abgelehnt, mit der Begründung: zuviel Aufwand und Fahrtkosten, die der Hersteller zu tragen hätte.
Ich bot an dieses Trägerrohr mir doch bitte mit der Post zuzustellen und von mir auszutauschen. (Ich hatte das System auch selbst zusammengebaut und montiert.) Ich bekam nun das Trägerrohr in einer verbesserten Form und tauschte es aus, ca. 2 Std Arbeit.
Heute bekam ich Post vom Hersteller mit einer Rechnung, ich möge bitte die Transportkostenpauschale in höhe von 11.90 Euro Überweisen. Analog dazu müsse ich das "alte" Trägerrohr auf meine Kosten zurücksenden.
Ist denn die Gewähr / Garantie nach einem Jahr abgelaufen ? Kauf 29.07.2014.
Diesen Text habe ich im Netz gefunden:
Nach § 439 Abs. 2 BGB hat er Verkäufer einer mangelhaften Sache die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Wie ist eure Meinung dazu.
Fendi01

