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Reklamation Fahrradträger


fendi01 am 29 Okt 2015 22:22:04

Hallo,

ich möchte mal gerne eure Meinung zum folgenden Thema hören.

Am 29.07.2014 bestellte ich nach mehreren telef. Beratungen mit einer Herstellerfirma in Bad Essen,
einen "4Bike Fahrradträger" zur Selbstmontage, für mein Womo.
Soweit alles bestens geklappt.

Vor ca. 3 Wochen in Italien, während einer Reise mit dem Womo, stellte ich fest das das Grundrohr bzw. Basisträger an einer Stelle einen Riss aufwies, was eine gewisse Gefährdung für die darauf montierten E-Bikes darstellte.
Ich konnte durch lösen und verschieben der Träger an einer anderen Stelle einen stabileren Zustand wieder herstellen.

Nach Rückkehr zu Hause kontaktierte ich den Hersteller mit dem Problem. Es stellte sich heraus das dieses Problem erkannt war und eine Änderung mit anderen Schrauben gegeben war.
Mir wurde angeboten die Firma aufzusuchen und den Mangel zu beseitigen. Dieses wurde von mir abgelehnt, mit der Begründung: zuviel Aufwand und Fahrtkosten, die der Hersteller zu tragen hätte.
Ich bot an dieses Trägerrohr mir doch bitte mit der Post zuzustellen und von mir auszutauschen. (Ich hatte das System auch selbst zusammengebaut und montiert.) Ich bekam nun das Trägerrohr in einer verbesserten Form und tauschte es aus, ca. 2 Std Arbeit.

Heute bekam ich Post vom Hersteller mit einer Rechnung, ich möge bitte die Transportkostenpauschale in höhe von 11.90 Euro Überweisen. Analog dazu müsse ich das "alte" Trägerrohr auf meine Kosten zurücksenden.

Ist denn die Gewähr / Garantie nach einem Jahr abgelaufen ? Kauf 29.07.2014.

Diesen Text habe ich im Netz gefunden:

Nach § 439 Abs. 2 BGB hat er Verkäufer einer mangelhaften Sache die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wie ist eure Meinung dazu.

Fendi01

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Gast am 29 Okt 2015 22:55:14

Also Garantie und Gewährleistung sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen. Garantie ist je nachdem 6-12 Monate. Bei der Gewährleistung, 24 Monate, ist der Käufer in der Pflicht dem Verkäufer nachzuweisen das das Produkt schon am Tag des Kaufes einen Defekt hatte. Ist immer schwierig nachzuweisen. Wenn dann der Verkäufer dir anbietet das bei sich zu ändern, ich nehme an aus Kulanz, dir der Weg aber zu weit ist, dann würde ich die 11,?? € bezahlen und mich freuen das ich nicht noch in der Pflicht bin wie auch immer den Beweiß zu erbringen wie ich oben beschrieben hab.
LG Hp

Altmaerker39638 am 01 Nov 2015 16:59:52

Hallo, ich kann die Meinung/Text meines Vorschreiber nur voll bestätigen. Die erwähnte Garantie ist nach 12 Monaten abgelaufen. Also hat der Händler/Hersteller auf Kulanz eine Lösung angeboten. Was er kann aber nicht muss! Also ich würde den Betrag zahlen und froh sein einen funktionierenden Träger zu haben.

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Allsquare am 01 Nov 2015 17:19:59

fendi01 hat geschrieben:Nach § 439 Abs. 2 BGB hat er Verkäufer einer mangelhaften Sache die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Wie ist eure Meinung dazu.

So wie die des Gesetzgebers ! Lass ihn 11,90 € einklagen ... was für ein Vergnügen für einen Richter.
Aber dazu kommt es nicht, da dem Verkäufer von seinem Rechtsanwalt das Recht erklärt wird.
Vielleicht ist's ja nur ein dämlicher Azubi oder eine Hilfstippse ... Das alte Trägerrohr würde ich ihm
per Nachnahme - falls er dies nach Vorankündigung akzeptiert - schicken. Solange er dies nicht
akzeptiert hebe es zwei Jahre auf.

Allsquare am 01 Nov 2015 17:22:27

fendi01 hat geschrieben:Ist denn die Gewähr / Garantie nach einem Jahr abgelaufen ? Kauf 29.07.2014.

Dazu sagt der Gesetzgeber:

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden.

Hast Du eine verkürzende Vereinbarung getroffen ? Wenn nein, dann vergiß ihn !

wolfherm am 01 Nov 2015 17:34:07

hansemann1960 hat geschrieben:Also Garantie und Gewährleistung sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen. Garantie ist je nachdem 6-12 Monate. .......
LG Hp


Wie kommst du darauf? Garantie kann auch viel länger sein. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Die kann er an Bedingungen knüpfen und von der Dauer so lang oder kurz halten, wie er möchte........

Gast am 01 Nov 2015 19:46:00

Hallo Wolfgang, da hast du recht. Ich wollte nur klar machen das die gesetzliche Gewährleistung nichts mit Garantie zu tun hat. Klar kann ich als Gewerbetreibender die Garantie verlängern.
LG HP

wolfherm am 01 Nov 2015 19:48:49

Und bei der Gewährleistung wird in den ersten sechs Monaten zugunsten des Käufers davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Erst nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.......

Gast am 01 Nov 2015 20:00:33

Da der Herstellers den Fehler bestätigt hat, ist der Käse gegessen.

Mach einfach so, wie es Allsquare genau richtig empfohlen hat. :ja:

Dein Alf

Gast am 01 Nov 2015 20:13:34

Stimmt Wolfgang, aber von 07.2014 bis 10.2015 sind die 6 Monate knapp vorbei :eek: und , Alf, wenn der Verkäufer mitteilt das die Ausführung geändert wurde, heißt das nicht das der Fall als Gewährleistung anerkannt wurde sondern vielleicht auch nur, daß ab sofort andere Materialen und was weiß ich in diesem Produkt eingebaut werden.
Grundsätzlich bin ich nur der Ansicht, das ich nicht immer jeden Cent von meinem Geschäftspartner wiederhaben muss, sondern das ICH in diesem Fall die 11,??€ bezahlen würde und ICH mich auch über kulante Händler freue ohne immer den Klageweg bestreiten zu müssen. Ich finde es sollte für beide immer eine Win-Win Situation sein.
Das ist nur meine bescheidene Meinung, mit der ich als Kunde und die letzten 30 Jahre auch als Selbstständiger mit meinen Kunden gut klar gekommen bin.
LG Hp

fendi01 am 02 Nov 2015 20:03:32

Hallo an alle die Ihre Meinung kundgetan haben.................

die Geschichte hat ein gutes Ende genommen.

Habe heute, am Montag, mit der Firma in Bad Essen telefoniert. Habe nachgefragt ob ich die Portokosten überweisen solle und ob das defekte Trägerrohr zurückgeschickt werden solle, zwei Minuten Pause am Telefon, dann die Antwort: Rechnung auf 0.00 Euro, das "alte" Trägerrohr könne ich entsorgen. Thema erledigt. (Ist jemand von der Firma auch hier im Forum unterwegs. ? :D :) :( )

Danke an allen.
Fendi01, Reinhold aus Wesel.

Gast am 02 Nov 2015 20:31:42

Das muss mit dem Forum nichts zu tun haben. Da hat wohl der Kollege am Telefon einfach mal das Hirn aktiviert.

Noch nie hat jemand einen Streit mit dem Kunden gewonnen!












War nämlich dann kein Kunde mehr.

Dein Alf

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