buskabud am 23 Jun 2013 13:20:42 Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich möchte mich zunächst mal kurz vorstellen, nachdem ich mich soeben hier angemeldet habe. Wir sind eine dreiköpfige Familie aus Franken, unser viertes Familienmitglied ist ein 2009er T5 Transporter/ Campingausbau, den wir im April diesen Jahres extra für einen 8-Wöchigen Skandinavien-Urlaub während meiner derzeitigen Elternzeit angeschafft haben. Das Fahrzeug hat mich von Anfang durch seine Funktionalität überzeugt (Standheizung/ Klima/ Einparkhilfe/ Aufstelldach/ Gas-Anlage für Kochen+Kühlschrank/ 220V Wechselrichter/...und unendlich viel Stauraum). Besonders zum Einkaufen und Baby-bespaßen ist das echt ein Fortschritt gegenüber unserer vorigen Familien-Kompakt-Kutsche.
Nachdem wir das Fahrzeug einige Wochen lang auf Tauglichkeit geprüft hatten und die monatelange Vorbereitungsphase abgeschlossen war - wir sind Campingneulinge und durften uns die komplette Ausstattung neu anschaffen - haben wir die gesamte letzte Woche damit verbracht, den Bus zu packen, wieder auszupacken, neu zu packen... bis alles verstaut war. Diese Woche gings dann endlich los, wir waren voller Urlaubsstimmung. Unser erstes Ziel war Hamburg, dort wollten wir als erste Station Freunde besuchen.
Kurz vor Hannover gab es eine Baustelle auf der Autobahn und wir mussten uns im Stau hinten anstellen. wir waren die letzten in der Reihe, plötzlich gab es einen lauten Knall, ein nachfolgendes Fahrzeug hatte uns mit 120 Sachen gerammt.
Uns ist zum Glück nichts schwerwiegendes passiert, angesichts der Intensität des Aufpralls hätte es weitaus schlimmer kommen können - Das Fahrzeug und die Weiterfahrt sind allerdings erstmal passé.
2 Tage Krankenhausaufenthalt später :
Einen Transporter für den Heimtransport des gesamten Gepäcks haben wir relativ problemlos zur Verfügung gestellt bekommen, eine endgültige Antwort auf meine Forderung nach Kostenerstattung für die 8-wöchige Miete eines gleichwertigen Wohnmobils steht seitens der gegnerischen Versicherung noch aus. Die erste Reaktion war natürlich eine ablehnende, klar. Wahrscheinlich wird's einen Rechtsstreit geben, aber zum Glück bin ich gut versichert und hoch motiviert. Einen Anwalt werde ich natürlich schnellstmöglich kontaktieren - 8 Wochen Camping mit Baby (1/2 Jahr alt) zu planen ist schon eine logistische Herausforderung, das lässt man nicht so einfach sausen.
Mich würde nun interessieren, ob von euch schon mal jemand in einer ähnlichen Situation war und wie es ausgegangen ist. (Erfahrungswerte, Gerichtsurteile usw.) Kann mir jemand einen seriösen Wohnmobil-Verleih im Süddeutschen Bereich empfehlen? Hat jemand einen Anwalt im Bereich Nürnberg/Fürth/Erlangen zu empfehlen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Viele
PLM
Gast am 23 Jun 2013 13:29:33 :eek: Materielle Werte lasen sich ersetzen , die Gesundheit nicht ... Urlaub und Auto hin oder her -> Hauptsache Ihr tragt keine Schäden davon ------
Bergbewohner1 am 23 Jun 2013 14:38:31 Ein Ersatzfahrzeug für 8 Wochen bekommst du nicht von der gegnerischen Versicherung, bei bißchen Glück mit Kulanz. In der Zeit kannst ist das Fahrzeug wieder angerichtet oder ein gleichwertiges beschafft haben.
Nille am 23 Jun 2013 16:38:44 Sehe ich genauso, selbst bei einem Totalschaden kann man ein gleichwertiges Fahrzeug schneller beschaffen. Seid vorsichtig mit irgendwelchen Mietaktionen, auch als Geschädigter habt Ihr eine Schadensminderungspflich.
pipo am 23 Jun 2013 17:47:21 Glückwunsch das ihr den Unfall ohne große Blessuren überstanden habt. Den Ersatz eures T5 sollte auch gesichert sein. Was die 8 Wochen Ausfall betrifft betretet ihr etwas Neuland. Ein Arbeitnehmer der im Rahmen seiner 4-6 Wochen Jahressurlaub einen Unfall erleidet und den Urlaub nicht antreten kann so muss die gegnerische Versicherung die Kosten entsprechend ersetzten. Bei Menschen mit viel Zeit (zBsp. Rentnern) sieht das wieder anders aus. Hier kann erwartet werden, dass nach der Wiederbeschaffung des Fahrzeuges die Reise fortgesetzt oder angetreten werden kann. Elternzeit ist so ein Zwischending. Hier kommt es sicherlich auf die Gesamtlaufzeit der Elternzeit an. Je kürzer diese ist je größer die Wahrscheinlichkeit auf Schadensersatz.
ingemaus am 23 Jun 2013 18:17:00 Hallo! Nicht ganz einfach. Bei einem WM gibt es nichts, da so ein FG laut Rechtsprechung ein" Lustfahrzeug" ist. Kein Ersatzfahrzeug! Wenn man es täglich auch zur Fahrt an die Arbeit nutzt, wird normal wie ein PKW gehandelt. Du hast natürlich auch dann das Recht wie ein unverschuldeter PKW Fahrer auf Schadensersatz entgangener Urlaubsfreude. Hier gibt es so einiger Maßen festgelegte Tage. Ich meine so 14 Tage. Mache nichts verkehrt und ab zum Rechtsanwalt, sonst bleibst du auf den komplizierten Schaden sitzen und legt auch noch zu allen Ärger drauf! Ich hoffe, es geht so aus wie wir normalen Bürger es uns vorstellen. Kurzum alles Gute und tschüss ingemaus
rainer2 am 23 Jun 2013 18:26:05 ich bin ja wirklich der letzte der gleich nach einem Rechtsanwalt schreit. In dem Fall kann ich dir aber leider nichts besseres empfehlen. Gerade in dem Bereich ist viel Halbwissen unterwegs und das hilft dir nicht weiter. Nimm einen der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Die Kosten dafür übernimmt die gegnersiche Versicherung. Beim Totalschaden sind übrigens zwei Wochen Leihwagen bzw eine Ausgleichzahlung (falls du keinen Leihwagen nimmst) üblich. Auch bzgl eines Gutachters kann dich der Rechtsanwalt richtig beraten. Den Gutachter der Gegnerischen Versicherung würde ich nicht akzeptieren.
Gast am 23 Jun 2013 18:30:42 ingemaus hat geschrieben: Mache nichts verkehrt und ab zum Rechtsanwalt, sonst bleibst du auf den komplizierten Schaden sitzen und legt auch noch zu allen Ärger drauf!
Vielleicht weiß User "Selbstschrauber" Rat: --> Link
rkopka am 24 Jun 2013 00:09:11 Zumindest bei uns ist für das Ersatzfahrzeug die eigene Versicherung zuständig, mit dem enstsprechenden Zusatz.
Beim PKW hat eine Bekannte das für 2 Wochen (geplanten) Urlaub mal erreicht, aber nur nach massivem Druck und Streiterei.
RK
berniebo am 24 Jun 2013 07:01:10 auch der Geschädigte bei einem Unfall hat eine Schadenminderungspflicht. Ein Ersatzfahrzeug für Campingurlaub wird KEINE Versicherung bezahlen. Und schon gar nicht für 8 Wochen. Auch mit den besten Anwälten nicht.
Als Geschädigter könnte man genauso gut behaupten, man hätte vor gehabt, 2 Jahre Europa zu bereisen. Glaubt denn irgendwer, dass man dann die Kosten dafür ersetzt bekäme?
Meine Einschätzung: Der Urlaub ist nicht mehr zu retten.
pipo am 24 Jun 2013 07:45:33 berniebo hat geschrieben:Als Geschädigter könnte man genauso gut behaupten, man hätte vor gehabt, 2 Jahre Europa zu bereisen. Glaubt denn irgendwer, dass man dann die Kosten dafür ersetzt bekäme?
Nein, da würde jede Versicherung zu recht mit dem Kopf schütteln. Aber hier sind es 2 Monate und wenn nachweisbare Kosten wie Fähren, gebuchte Campingplätze ect. entstanden sind, wir die Versicherung zahlen.
matthiast4 am 24 Jun 2013 15:16:47 Gibt es ein Gutachten? Was sagt dieses zur Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit?
buskabud am 24 Jun 2013 22:04:53 danke für die Antworten! Wir sind auch heilfroh dass der Schaden nur materiell ist. Wenn ich allein daran denke dass dem Kleinen etwas passiert wäre bei dem Unfall wird mir ganz anders... Ich rechne wie erwähnt auch damit dass die Sache bzgl Schadenersatz nicht einfach wird. Morgen gehen wir zum Anwalt (wir haben einen vom ADAC empfohlen bekommen) und lassen uns beraten. Einfach so ein Ersatzmobil zu mieten ist mir auch zu riskant, und vor allem in der Hochsaison etwas brauchbares für 8 Wochen am Stück zu finden... naja. Vom Preis ganz zu schweigen. Die Antworten auf meine E-Mail-Anfragen an die potentiellen Vermieter gingen von Verwunderung über "keine Chance" bis hin zu diversen rechtlich fragwürdigen Angeboten. Zu einer Verifikation von Reisezeit und -Ziel hätte ich zumindest eine Buchung in genau unserem Reisezeitraum für die norwegischen Mautstellen vorzuweisen, mehr aber nicht. Mich würde mal interessieren, wie die Sache bei z.B bei einem Oldtimer wäre, der jetzt nicht als Hobbyfahrzeug betrieben wird, sondern (wie bei uns) als täglich genutztes Transportmittel. Ein gleichwertiger Ersatz für solche Fahrzeuge ist wohl ebenso schwer aufzutreiben wie für einen VW T5 mit Campingausstattung in der Hauptreisezeit... Mal abwarten was der Gutachter sagt, vielleicht gibts auch einen unerwarteten Geldsegen und ich kauf mir einfach irgendwas neues - obwohl der Wertverlust von VW Tx California ja erschreckend gering ist. Liegts vielleicht an den derzeit utopisch hohen Mietpreisen in den Großstädten? (Satiremodus OFF)
brainless am 25 Jun 2013 20:47:48 Hallo buskabud,
schön, daß Du noch scherzen kannst. :)
Hör nicht auf die Pessimisten und Besserwisser wegen Versicherungsleistung und/oder-nichtleistung. Du mußt von dem Schadensverursacher (bzw. dessen Versicherung) so gestellt werden, als ob das Ereignis garnicht geschehen wäre.
Deine exakten und detaillierten Ansprüche wird dir ein Anwalt erläutern - am besten einer, der sich in diesem Bereich des Zivilrechts durch Erfahrung auszeichnet. ADAC ist eine gute Quelle, Anwaltskammern sind besser.
Viel Erfolg,
Volker :wink:
rkopka am 25 Jun 2013 20:58:43 brainless hat geschrieben:Du mußt von dem Schadensverursacher (bzw. dessen Versicherung) so gestellt werden, als ob das Ereignis garnicht geschehen wäre.
Schön wärs! Besonders bei älteren Fahrzeugen kann das ziemlich in die Hose gehen. Vorher hat man ein altes aber funktionierendes Fahrzeug. Dann hat man schnell mal einen Totalschaden und bekommt nur noch den Zeitwert, der dann nicht reicht, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Und der Ärger und alle Kosten drumherum (Neuanmeldung...) bleiben einem sowieso. Bei einem recht neuen bekommt man zwar die Reparatur, hat aber nachher ein Unfallfahrzeug, und den Wertverlust wird man auch kaum in solchem Maß ersetzt bekommen. RK
brainless am 25 Jun 2013 21:06:02 Es ist richtig aufbauend
für den Geschädigten, hier solche positiven Kommentare zu bekommen....
Warum könnt ihr es nicht dem kompetenten Fachmann überlassen, die Angelegenheit zu regeln?
buskabud, laß dich nicht ins Bockshorn jagen,
Volker 8)
dieter2 am 26 Jun 2013 10:48:18 rkopka hat geschrieben: Dann hat man schnell mal einen Totalschaden und bekommt nur noch den Zeitwert, der dann nicht reicht, um ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Und der Ärger und alle Kosten drumherum (Neuanmeldung...) bleiben einem sowieso. RK
Er bekommt den Wiederbeschaffungspreis um ein geichwertiges Auto zu beschaffen. Der kann auch über den Zeitwert liegen. Alle anderen Kosten wie Zulassung und so bekommt er auch erstattet. Dieter
coloradofahrer am 27 Jun 2013 19:49:54 kann nur sagen wie es mir ergangen ist vor 4 jahren wie mir jemand ins wohnmobil gefahren ist. habe ich mit einem anwalt und viel briefen zwischen anwalt und versicherung auch nutzungs ausfall bekommen. war zwar nicht die volle höhe die der anwalt gefordert hat aber ein kleiner teil und das ist besser als nichts gewesen.
pipo am 29 Jun 2013 09:56:17 Warst Du auch in der Elternzeit oder zu dem Zeitpunkt länger beurlaubt?
buskabud am 27 Okt 2015 22:57:52 Hallo liebe Forumsmitglieder, ich melde mich wieder nach langer Zeit und wollte mich abschließend bedanken für die Tippe und Kommentare. Kurze Zusammenfassung der Leidensgeschichte: Unfall - Rechtsanwalt kontaktiert (bekannt) danach: Der Anwalt hat damals erreicht, dass die Versicherung recht zeitnah den Schaden am Bus ersetzt hat und die Anschaffung eines gleichwertigen Campingmobils innerhalb von 4 (!) Wochen möglich war. Wir haben daraufhin mit Verspätung die geplante Route bis zu den Lofoten durchgezogen und nach 2 Monaten Skandinavien anschließend noch einen Italienaufenthalt drangehängt um uns wieder aufzuwärmen ;-) Alles in allem sind wir froh, dass wir`s gepackt haben, denken gerne an die Zeit zurück, auch manchmal sehnsüchtig an unseren liebgewonnen T5 Cali den wir letztes Jahr wieder verkauft haben.
PLM
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