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Ausstieg aus laufendem Versicherungsvertrag?


Gast am 03 Nov 2015 17:07:37

Hallo,

Da ich die letzten Monate doch einiges in meine rollende Spardose investiert habe, bin ich am überlegen, doch eine Vollkasko fürs Womo abzuschliessen.
Meine Versicherung ist da leider, gelinde gesagt, nicht sehr günstig. Die wollen dafür über 400.- zusätzlich zur Haftpflicht bei 500.-/150.-SB.

In einem Versicherungsvergleich bekäme ich die gleiche Leistung schon für rund 170.-
Ich kenne es vom PKW, daß üblicherweise die Verträge bis 31.12. laufen und man bis 30.11. kündigen kann. Deshalb habe ich heute bei meinem Versicherer angerufen.
Dort teilte man mir mit, daß das im Wohnmobil-Bereich bei ihnen anders ist. Verträge laufen immer ab Tag der Zulassung für ein Jahr. Da ich mein Womo im September zugelassen hatte, hätte ich also bereits im August kündigen müssen :(

Es gibt also vor August nächsten Jahres keine reguläre Ausstiegsmöglichkeit?

Wäre es legal, durch kurzzeitigen Halterwechsel aus dem Vertrag zu schlüpfen? Also pro forma an einen Freund verkaufen bspw., der es auf sich anmeldet und nach 4 Wochen ein Rückkauf? 8)

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Gast am 03 Nov 2015 17:08:55

Wenn es dich nicht stört, dass dadurch der Wiederverkauf sinkt. :roll:

Gast am 03 Nov 2015 17:11:55

Klappt, aber 2 Einträge mehr im Brief, 2 x Kosten und Zeitaufwand für die Ummeldung.

Meine Empfehlung Teil Deinem Vertreter die Unzufriedenheit mit, der soll den Vertrag neu berechnen und ggf. rabattieren. Leg Ihm die Quotierungen der Mitbewerber vor. Dann ggf. zu August wechseln.

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Gast am 03 Nov 2015 17:14:11

Du meinst, weil dann ein Halter mehr in der Zulassungsbescheinigung steht?

Ich denke, das könnte man einem späteren Käufer ja erklären, warum der da drin steht! :)

Gast am 03 Nov 2015 17:15:30

Klar, kann man.

:lol:

Dein Alf

Gast am 03 Nov 2015 17:18:10

Cleverer ist, einen kleinen Schaden verursachen. Zum Beispiel kannst du dir versehentlich ein bischen was am Womo verkratzt haben und du meldest es der Versicherung.

Wenn die dich auf deine Selbstbeteiligung hinweist, bist du verärgert und nimmst dein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall wahr ...


Dein ALf

Gast am 03 Nov 2015 17:26:16

Edit at Pit, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten...

Gute Idee. Werde nochmal versuchen, mir denen zu reden. Am besten persönlich.
Hab schliesslich seit mindestens 25 Jahren alle Fahrzeuge bei denen versichert. PKW, Motorrad, Anhänger. Derzeit PKW mit VK und Anhänger und Womo.

Die PKW-Versicherung könnte ich ja theoretisch noch kündigen bis 30.11., oder? So als "Wink mit dem Zaunpfahl." :)

at Alf.. versteh ich nicht. Wenn ich an meinem Fzg. einen Schaden verursache und keine VK hab, was soll ich da melden? :eek:

Gast am 03 Nov 2015 17:30:33

Hundefreund02 hat geschrieben:
at Alf.. versteh ich nicht. Wenn ich an meinem Fzg. einen Schaden verursache und keine VK hab, was soll ich da melden? :eek:


Lies einfach mal: --> Link

Moderation durch Tipsel:bitte keine illegalen Tipps. Text gelöscht


Auch eine Kündigung im Schadensfall ist von Seiten des Versicherungsnehmers, als auch vom Versicherungsgeber möglich. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert, oder diesen abgelehnt hat. Diese Kündigungsform kann immer erfolgen. Auch bei geringen Schadensbeträgen ist eine Kündigung möglich.

Dein ALf

Gast am 03 Nov 2015 17:42:47

At Alf..

In Deinem Link gehts um ne Privat-Haftpflicht, ist das auch bei der KFZ-Haftpflicht so?

Wie muss ich mir das praktisch vorstellen? In Deinem Beispiel, ich fahr dem Kumpel das Blinkerglas kaputt, melde es der Versicherung. Damit ich nicht hochgestuft werde, kaufe ich den Schaden zurück! Trotzdem kann ich dann aus dem Vertrag raus? :gruebel:

Edit: In den 25 Jahren beim bestehenden Versicherer hatte ich mit keinem meiner Fahrzeuge einen Schadensfall.

Lancelot am 03 Nov 2015 17:44:51

KudlWackerl hat geschrieben: Fahr deinem Kumpel an den Blinker ...


Ihr wollt wirklich wegen ein paar Monaten "ungünstiger Versicherung" einen Schaden provozieren und/oder vortäuschen .. :roll:
Fällt mir nix mehr ein - sorry !
:wall:

gary32 am 03 Nov 2015 17:52:27

hallo,

angeblich sollen Versicherungs Beiträge für Senioren kräftig steigen..
Bin 83 und für mein PKW und 125cc Roller bis dato : keine deratige Prämien Erhöhung für 2016 erhalten... :D
Warte noch die HDI Prämie fürs Womo für 2016.. :?

A+

gary32

Gast am 03 Nov 2015 17:54:18

Lancelot hat geschrieben:Ihr wollt wirklich wegen ein paar Monaten "ungünstiger Versicherung" einen Schaden provozieren und/oder vortäuschen .. :roll:
Fällt mir nix mehr ein - sorry !
:wall:


Sorry, - aber diese Idee kam nicht von mir! :wink:

Ich hab lediglich nach Möglichkeiten gefragt, legal mit vielleicht bischen Tricksen aus dem Vertrag frühzeitig rauszukommen.

Irgendwie ist es schon ärgerlich, die Versicherung streicht seit 25 Jahren von mir gutes Geld ein und musste noch keinen Cent für mich "regulieren".
Und ist jetzt im Vergleich bei der VK so ziemlich die teuerste, die man finden kann. Vielleicht verstehst Du jetzt, warum ich gerne vor Sept. nächstes Jahr aussteigen würde! :wink:

Lancelot am 03 Nov 2015 17:56:02

Hundefreund02 hat geschrieben: Vielleicht verstehst Du jetzt, warum ich gerne vor Sept. nächstes Jahr aussteigen würde! :wink:


Klar :ja:
Greif zum Telefon, mach denen die Hölle heiß, droh denen mit Liebesentzug oder was weiß ich ...
Aber halt legal ..

Stephan2703 am 03 Nov 2015 17:59:36

zum Glück sind wir hier in einem geschlossenen Forum und es lesen nur 82.000 mit. :kuller:

Gast am 03 Nov 2015 18:12:02

Hundefreund02 hat geschrieben:Wäre es legal, durch kurzzeitigen Halterwechsel aus dem Vertrag zu schlüpfen?

Ja.

Geh zur Zulassungsstelle und melde das WoMo ab -> dann sucht Du dir die günstige Versicherung aus und meldest es am nächsten Tag AUF DEINEN Namen wieder an , natürlich mit neuer EVN . Wärst nicht der erste der das macht , nur der Erste der danach fragt :wink:
Ich habe auch schon ein Womo gekauft mit 3 Haltern , der immer der gleiche war -> seine Erklärung war logisch :mrgreen:
Die Vorgängerversicherung hatte sich nie gemeldet . Ich kenne auch kein Gesetz was dagegen spricht .

Allsquare am 03 Nov 2015 18:13:16

Also eine Vollkasko für 170 € !?!? Ich zahle bei der HUK24 481 € bei maximalem SFR. Und die HUK ist generell sehr günstig. Aber gut, ich kenne die Bedingungen Deines Angebots nicht.

Zum Prozedere: verkaufe das Womo an Deine Frau oder Mutter oder Onkel oder Tante oder wen auch immer innerhalb der Verwandtschaft, und übertrage Deinen SFR dieses Vertrages auf diese Person. Fertig !

Gast am 03 Nov 2015 18:18:08

Auj jemand anderes ummelden mußt Du nicht. Abmelden und wieder anmelden sollte reichen.

Was ich aber nicht verstehe: Kündige doch einfach zum Jahresende und schließe dann eine Vollkasko ab. Auf die acht Wochen kommt es doch jetzt nicht mehr an, oder?

Tipsel am 03 Nov 2015 18:22:08

Wenn der Vertrag jeweils jährlich bis zum Abschlusstermin läuft, ist es zu spät.
30.11. gilt wohl nur beim PKW.

Und wir wurden beim Ummelden innerhalb der Familie eine Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Ob es das beim Womo oder bei anderen Versicherungen auch gibt, weiß ich nicht.

Allsquare am 03 Nov 2015 18:24:21

Breisgauer hat geschrieben:Was ich aber nicht verstehe: Kündige doch einfach zum Jahresende

Was ich aber nicht verstehe: Warum liest Du nicht den ersten Beitrag ganz ?

Jagstcamp-Widdern am 03 Nov 2015 18:27:12

abmelden und wiederzulassen ohne halterwechsel und ohne wechsel des Versicherungsnehmers geht ohne umstufung mit anderen Versicherungen.
und wenn man das Fahrzeug grade mal für 2 Monate nicht braucht, kann man die kohle dabei auch sparen!

früher gut - heute besser!
hartmut

Gast am 03 Nov 2015 18:28:31

Um nochmal auf die Sonderkündigung zurückzukommen.

Ich denke den Originaltext im Link solltest du schon selber lesen.

Da Tipsel mich ein wenig gebremst hat, (ja, klar, war nicht ganz korrekt :oops: ) mal ein anderer Ansatz: Im Teilkasko ist ja auch die Frontscheibe drinnen.

Kann nicht glauben, dass da keine einzige Macke zu finden ist, welche den Einsatz des Glasreparateurs erfordert. Auch minimale Beträge wie 100 Euro für "Carglass" reichen.

Dein ALf

Gast am 03 Nov 2015 18:33:49

meier923 hat geschrieben:Geh zur Zulassungsstelle und melde das WoMo ab -> dann sucht Du dir die günstige Versicherung aus und meldest es am nächsten Tag AUF DEINEN Namen wieder an , natürlich mit neuer EVN . ...


Ich glaube nicht, daß das funktioniert. Soweit ich weiss, tritt bei Abmeldung eine Art Ruheversicherung ein, glaub für 18 Monate. Wird es in dem Zeitraum vom selben Halter wieder angemeldet, lebt der Vertrag mit dem Versicherer wieder auf. Klärt mich auf, wenns anders ist!

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:abmelden und wiederzulassen ohne halterwechsel und ohne wechsel des Versicherungsnehmers geht ohne umstufung mit anderen Versicherungen.

Kannst Du das irgendwie belegen?

At Alf.. hab nur Haftpflicht, keine TK. No risk, no fun! :twisted:

Gast am 03 Nov 2015 18:35:33

Hundefreund02 hat geschrieben:
At Alf.. hab nur Haftpflicht, keine TK. No risk, no fun! :twisted:



O.K. :eek:

Dein Alf

Gast am 03 Nov 2015 18:44:41

Allsquare hat geschrieben:Also eine Vollkasko für 170 € !?!? Ich zahle bei der HUK24 481 € bei maximalem SFR.


Edit at Allsquare.. Mein Womo hat einen Zeitwert von rund 15.000.-
Wenn Deins 3x soviel wert ist, wird die Prämie sicher entsprechend höher sein.

wolfherm am 03 Nov 2015 20:39:02

Bei den kriminellen Vorschlägen, die hier Alte rüberbringen, muss man sich nicht wundern, warum die Jungen keinen Respekt mehr vor dem Eigentum anderer haben (siehe Halloween und Gogolos Mobil).....


Manchmal graut es mir gewaltig.......

Gast am 03 Nov 2015 20:46:43

Wolfgang, rutsch mal was zur Seite, ich setz mich zu Dir. Zu zweit gruselt es sich besser.

Der ein oder andere Tip ist erschrecken und geht entweder in die Hose oder viel Aufwand um nix.

Breisgauer, Dein tip klappt nicht. Der VR hat die Rechte solange der Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt ist. Abmelden und nach 2 Monaten neu bei anderm VR anmelden, ohne Halter und VN Wechsel tolleriert der alte VR nicht. SO schlau wollten schon SEHR viele sein.

traveldog am 03 Nov 2015 22:56:04

Wolfgang und bigpit,

falls noch ein Platz auf Eurer Bank frei ist, komme ich gern dazu:
Ich mag nicht glauben, dass hier offen zu Versicherungsbetrug aufgerufen wird. Und das alles nur, weil der langjährige Versicherer plötzlich bei einem Deckungs-upgrade teurer als Wettbewerber sein soll.
Ich kenne die Details des Einzelfalls nicht, deshalb ist das Thema inhaltlich kaum zu bewerten. Dennoch zwei kurze Hinweise von mir:
1. Sobald ein Vertrag neu abgeschlossen wird, gelten immer die aktuellen Bedingungen und Tarife. Hieße hier: Tendenziell höhere Prämie als im bisherigen Tarif oder alternativ reduzierter Deckungsumfang (bzgl. Kasko).
2. Die Kaskoversicherungen für Wohnmobile, die ich kenne, tarifieren auf Basis des Neuwertes, der Zeit- oder alternativ Marktwert spielt keine Rolle. Das kann deshalb eigentlich keine Erklärung für die 170 € VK-Prämie aus dem Angebot sein. Mir erscheint das auch viel zu niedrig.

VG,
Traveldog

balvenie am 04 Nov 2015 00:47:38

Hallo,
das wird so nicht funktionieren
Wenn das Womo oder KFZ beim Strassenverkehrsamt abgemeldet wird und ein Tag später mit der eVB Nr des neuen Versicherers angemeldet wird, macht die ursprüngliche Versicherung ältere Rechte geltend und die neue muss vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt auch bei einem unterschiedlichen VN und Halter. Die einzige Möglichkeit raus zu kommen, ist das Fahrzeug auf den Ehepartner (oder Sohn, Tochter,Opa, Bruder) anzumelden. Den Schadenfreiheitsrabatt kann man dann ge­ge­be­nen­falls auf die Ehefrau oder die genannten anderen übertragen. Die Kündigungsfrist bei einem Womo ist nicht immer das Versicherungsjahr, es kann auch das Kalenderjahr sein (31.12.xx) Kommt auf den Versicherer drauf an. Übrigens werden KFZ Versicherungen nicht wie Sachversicherungen gleichbehandelt, insbesondere was das ausserordentliche Kündigungsrecht betrifft. Bei den KFZ-Versicherungen gibt es außerdem noch ein Kontrahierungszwang, bei Sachversicherungen nicht.

Balvenie

ottomar am 04 Nov 2015 09:51:11

Hallo Balvenie,

der Kontrahierungszwang gilt aber doch nur für die Versicherung, nicht für den Versicherten ... und das ist doch hier das Thema.

Oder irre ich mich?

Stefan-Claudia am 04 Nov 2015 10:40:34

bigpit hat geschrieben:Meine Empfehlung Teil Deinem Vertreter die Unzufriedenheit mit, der soll den Vertrag neu berechnen und ggf. rabattieren.
Leg Ihm die Quotierungen der Mitbewerber vor. Dann ggf. zu August wechseln.

Hört doch bitte ganz einfach auf den Pit!

REDE mit deinem Vers-Fritze und lege ihm Zahlen anderer Versicherer vor.
Solltest du auch mit den Vers. der anderen Fahrzeuge machen (gleichzeitig).

Du wirst sehen was dort ohne Vers.-betrügerischer Machenschaften möglich ist.
Deutschland ist in diesem Fall der größte Bananenstaat!

Gast am 04 Nov 2015 16:50:09

Stefan-Claudia hat geschrieben:Hört doch bitte ganz einfach auf den Pit!

Ja eh! :) (würde der Österreicher sagen)

(Hab ich Pit übrigens schon gestern per PN mitgeteilt, daß ich nicht vorhabe, irgendwelche krummen Dinger zu drehn! :ja: )

Ich werde nächste Woche mal persönlich bei meinem Versicherungsbüro aufschlagen, um die Möglichkeiten aller Verträge dort zu checken.
Vielleicht geht ja was. Immerhin hab ich SF20 beim Womo(tiefer geht nicht) und SF25 beim PKW. Wenn gar nix geht, fahr ich halt weiter auf Risiko :eek: bis nächsten September bei 156.-Euro Haftpflicht p.a.

traveldog hat geschrieben:..2. Die Kaskoversicherungen für Wohnmobile, die ich kenne, tarifieren auf Basis des Neuwertes, der Zeit- oder alternativ Marktwert spielt keine Rolle. Das kann deshalb eigentlich keine Erklärung für die 170 € VK-Prämie aus dem Angebot sein. Mir erscheint das auch viel zu niedrig.


Das scheint von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich zu sein. Manche wollten von mir den aktuellen Marktwert wissen :ja: , andere den damaligen Neupreis.
Hab deshalb extra bei Dethleffs angerufen. Die konnten mir anhand der FIN den genauen Anschaffungspreis 2001 nennen(in Grundausstattung).

P.S. Deine Signatur gefällt mir!

bernie8 am 04 Nov 2015 17:19:10

Hallo Thomas,

sehe das auch wie Stefan und Pit.
Habe ich bisher auch so gemacht und war erfolgreich.
Vergleichstarif vorgelegt und die haben gleichgezogen!

lifocolor am 04 Nov 2015 18:48:33

Haste du schon denn neuen Versicherungsbetrag für nächstes Jahr bekommen, ist immer so im November? Hat der sich erhöht hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Allsquare am 04 Nov 2015 19:04:47

lifocolor hat geschrieben:Hat der sich erhöht hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Richtig ... Wichtig ... !!! Hab' ich ganz vergessen ...

Gast am 04 Nov 2015 19:10:35

Ja, stimmt 100%
Nuuur wird der hier Vertragführende Versicherer diese Erhöhung erst zur Hauptfälligkeit mitteilen und wirken lassen und die ist ????? Riiiischdisch in diesem Fall Mitte 2016

Also auch nix gewonnen :(

Allsquare am 04 Nov 2015 19:12:49

bigpit hat geschrieben:Erhöhung erst zur Hauptfälligkeit ... in diesem Fall Mitte 2016

Der Bayer sagt: "woasmas ?"

lifocolor am 27 Nov 2015 15:34:16

Und was gibt es neues?

Gast am 27 Nov 2015 19:51:34

Ich versteh das nicht mit der Hauptfälligkeit. Ich hab mein Auto im August 2013 angemeldet, hab von der Versicherung eine Beitragsrechnung bekommen die lief bis 01.01. 2014. Danach eine vom 01.01.14 - 01.01.15. die nächste auch vom 01.01.15 - 01.01.16 warum rechnen die dann nicht von August bis August?

lifocolor am 27 Nov 2015 21:48:00

Ist nichts Ungewöhnliches meiner war auch von Okt-März und dann immer bis März. Nun ists aber beim 1.1. nach dem Versicherungswechsel.

Gast am 30 Nov 2015 21:36:15

lifocolor hat geschrieben:Und was gibt es neues?

War erst heute bei der Versicherung, da ich im November noch 2 Wochen mit dem Womo unterwegs war. :razz:
Keine Chance auf ein individuell günstigeres Angebot in der VK.
Zur Erinnerung: 25 Jahre dort mit mehreren Fzgen. ohne den kleinsten Schaden.

Die Sachbearbeiterin hat sich wirklich alle Mühe gegeben, mir entgegenzukommen. (Ich hatte Ihr die Angebote der günstigeren Anbieter vorgelegt.)
Sie hat ihre Chefs angerufen, ob nicht ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich wäre. Ihnen sogar vorgeschlagen, den Vertrag so umzudatieren, daß ich zum 31.12. aussteigen kann.

Trotzdem keine Chance. Hätte heute 30.11. ja noch die Möglichkeit gehabt, alle anderen Verträge dort zu kündigen. Z.B. die PKW-Versicherung mit VK.
Dummerweise sind die da sehr günstig.

Also werde ich wohl bis nächsten September weiter auf Risiko nur haftpflichtversichert fahren.

Einen Tipp hat mir die nette Dame noch mitgegeben:
Anscheinend kann man auch nur die Kasko-Versicherung abgetrennt bei anderen Gesellschaften abschliessen, wenn man sich verpflichtet, nach der Kündigungsfrist vom Altversicherer dorthin zu wechseln! Da muss ich jetzt mal bei den günstigeren Anbietern nachhaken.

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