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Führerschein EU schlägt wieder voll zu


RaiWo am 16 Apr 2006 09:16:28

Hai!
Aus dem neuen Reisemobil International ist ersichtlich, daß die EU die FS-Richtlinien geändert hat.
Bei den Reisemobilen bleibt es bei der bisherigen Regelung: Klasse B max 3,5 t, Gespannfahrer mit kurzer Zusatzausbildung max. 4,25 t.
In meinen Augen Schwachsinn hoch 10.
CU
Wolf

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ecki07 am 16 Apr 2006 12:35:13

Wieso ?
Ecki

RaiWo am 17 Apr 2006 08:53:27

Hai!
Ganz einfach:
Die meisten WoMos, die bis 3,5 t zGG gehen, sind im Urlaub hoffnungslos überladen. Da spreche ich aus eigener Erfahrung.
Wenn man, wie zunächst verabschiedet, auch die Fahrerlaubnis für WoMos bis 4,25 t ausgedehnt hätte, hätte man einen erheblichen Sicherheitsgewinn verzeichnen können!
CU
Wolf

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HandyCleo am 17 Apr 2006 10:06:56

Was hat denn die Überladung des Womos mit dem Führerschein zu tun?
Wenn ich ein Womo überlade, ist es auch dann überladen, wenn ich einen LKW-Führerschein habe!

Ich dürfte mit dem Führerschein nur ein Fahrzeug fahren mit nem höheren zGg...das wäre dann wahrscheinlich nicht mehr überladen.

Mit höherer Verkehrssicherheit hat das ganze nix zu tun, im Gegenteil, esist schon etwas schwieriger ein schwereres Fahrzeug zu kontrollieren, also würde die Sache sogar prinzipiell etwas unsicherer.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist warum hier ein Unterschied zwischen Gespannen und Einzelfahrzeugen gemacht wird.
Das Gewicht bleibt das gleiche, egal ob Gespann oder Einzelfahrzeug.
Meine MEinung nach wird die Verkehrslage dadurch sogar noch unsicherer....

[Admin] am 17 Apr 2006 12:27:00

der Unterschied wird gemacht, weil es relativ schwere Zugfahrzeuge gibt - wie z.B. große Geländewagen - aber durch deren hohes Eigengewicht hat man nicht nur einen Sicherheitsgewinn - sondern meist auch kein Anhängegewicht mehr "frei", weil man zu schnell über die 3,5to hinaus wäre. (wenn das Zugfahrzeug schon beladen 2,9to wiegt, könnte man nur noch einen Mini-WoWa anhängen.)

RaiWo am 17 Apr 2006 17:50:15

Hai!
Da hab ich mich wohl zu kurz geäußert :roll: :
Natürlich habe ich nicht an die Überladung gedacht. Sondern daran, daß dann kein Grund seitens der Industrie vorliegen würde, solche WoMos überhaupt noch anzubieten.
Man könnte dann ganz einfach WoMos mit 3,85 t oder gleich mit 4 t anbieten und alle Gewichtsproble, also fast alle, wäen gelöst. Oder?
Cu
Wolf

Winni am 20 Apr 2006 18:22:24

Hallo Wolf,
mit dem neuen Führerschein darf man nur Fahrzeuge bis 3,5 t zGg fahren

Winni

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