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Durchfahrtverbote in Stuttgart wg. Feinstaub


Gast am 04 Jan 2006 11:32:08

Wie der Presse ja zu entnehmen war, gilt vor dem Hintergrund der Feinstaubbelastung für Stuttgart ein Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 3,5 to. Da hiervon auch WoMo betroffen sind, habe ich eine Anfrage an die Stadt Stuttgart gesandt, wie ich mich als Wohnmobilist verhalten soll, sprich, ob Stuttgart künftig für mich tabu ist.

Nachfolgend die Antwort der Stadt.

"Das Durchfahrverbot durch Stuttgart gilt zunächst an den 9 dazu beschilderten Einfallstraßen für Kfz mit einem zul. Ges.-Gewicht über 3,5
to. Dazu gehören auch - als Sonder-Kfz - entsprechende Wohnmobile. Befreit ist per Zusatzschild der Lieferverkehr.

Mit der Polizei wurde vereinbart, den eigentlich sehr engen Begriff des
Lieferverkehrs großzügig auszulegen. Wenn Sie also das Gebiet der Stadt
Stuttgart nicht zur Abkürzung durchfahren wollen (=Schutzzweck der
Regelung) , sondern in die Stadt hinein wollen zum Zweck des Aufenthaltes oder der Übernachtung, dann "liefern" Sie als Tourist Ihr Wohnmobil dazu mit in die Stadt hinein und werden wie Lieferverkehr betrachtet.

Eine andere Sehensweise hätte eine unübersehbare Fülle von Anträgen auf
Ausnahmegenehmigungen zur Folge. Dies sollte schon im Ansatz vermieden
werden.

Ich hoffe, Sie lassen sich somit nicht von weiteren Besuchen in unserer
Stadt abhalten!"

Einen Kommentar zu diesem Schildbürgerstreich erspare ich mir.

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mauimeyer am 04 Jan 2006 11:41:54

:kuller:

Dann gebe ich Ihn ab. Daran erinnert sich definitiv kein Polizist, wenn es zum Showdown kommt.
Damit ist Stuttgart für mich tabu!

skylape am 04 Jan 2006 15:17:08

:oops: Kurze Frage:
Wo steht das geschrieben, gibt es dafür spezielle Verkehrsschilder ?
Gibt es dafür auch POI´s mit verbotenen Innenstädten ? (war nicht erst gemeint) :eek:

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[Admin] am 04 Jan 2006 15:35:08

skylape hat geschrieben: (war nicht erst gemeint) :eek:


Gott sei Dank..........

agu am 04 Jan 2006 17:21:50

[quote="mauimeyer"]:kuller:
Damit ist Stuttgart für mich tabu![/quote]
Für mich als BMW-Fahrer sowieso :D

berni01 am 04 Jan 2006 17:28:21

Schaut mal --> Link... ein tot geborenes Kind???

Gast am 04 Jan 2006 17:57:38

Sorry, ich kann hier beim besten Willen keinen Schildbürgerstreich entdecken.
Es geht hier um den Durchgangsverkehr....
Deshalb finde ich die Antwort auch in Ordnung!
Wollt ihr ohne Feinstaubfilter künftig die ganze Republik meiden?

mauimeyer am 04 Jan 2006 18:05:16

Die Diskussion hatten wir bereits einmal.
Das Schild ist ein "Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t"
Da steht nicht, wenn ich in die Stadt will darf ich, auch steht dort nicht das Womos dürfen sonder einfach nur das Du mit mehr als 3,5t da nicht durch darfst. Fährst Du da rein und wirst angehalten, zahlst Du wenn Du Pech hast! Eine Kulanz wird "wahrscheinlich" genau in dem Falle wenn ich da durchfahre vergessen, ergo lasse ich es! Im übrigen habe ich mal nachgefragt, was ich ich machen kann, sollte ich doch angehalten werden und bezahlen müssen. Antwort: Ja, da können Sie nicht viel machen!

Gast am 04 Jan 2006 19:55:23

. Befreit ist per Zusatzschild der Lieferverkehr.

Mit der Polizei wurde vereinbart, den eigentlich sehr engen Begriff des
Lieferverkehrs großzügig auszulegen. Wenn Sie also das Gebiet der Stadt
Stuttgart nicht zur Abkürzung durchfahren wollen (=Schutzzweck der
Regelung) , sondern in die Stadt hinein wollen zum Zweck des Aufenthaltes oder der Übernachtung, dann "liefern" Sie als Tourist Ihr Wohnmobil dazu mit in die Stadt hinein und werden wie Lieferverkehr betrachtet.


Und wie soll ich das dann verstehen?

Gast am 04 Jan 2006 19:56:34

Ich habe numal vertrauen in die exekutive...

Schotti am 04 Jan 2006 20:15:49

Ich weis nicht ob ihr die Verkehrssituation in Stuttgart kennt, aber Stuttgart's Autobahnen sind irgendwo immer dicht. Die A8 München-Stuttgart hat mehrere Brennpunkte z.B. Stgt-Flughafen Dauerbaustelle wegen der neuen Messe, Autobahnkreuz Stgt, Leonberger Kreuz Abzweig zur A81 Heilbronn. Nun gibt es die Möglichkeit schon in Wendlingen abzufahren und über die B10 nach Stuttgart dann weiter über die B27 zur Anschlußstelle Zuffenhausen und wieder auf die Autobahn Richtung Heilbronn zu fahren. Somit hat man die Staus umfahren und noch ca. 6 € LKW Maut gespart. Das dürfte der Hauptgrund für das Durchfahrtverbot sein. Den die Straßen in Stuttgart sind ständig verstopft. Ich fahre die Strecke täglich mit dem PKW und brauche manchmal für die 30 km über 2 Stunden

Hansi

Gast am 04 Jan 2006 20:57:23

@ schotti
Die Verkehrsituation in Stuttgart kann ich wahrlich nicht beurteilen. Allerdings trifft die Mautersparnis nur für Fahrzeuge ab 12to zu, zieht also nicht bei den aufgestellten Schildern. Eine Bekämpfung des Verkehrschaos Innenstadt ist sicherlich lobenswert, darf aber nicht dazu führen, dass die Stadt für bestimmte Kraftfahrer nur durch das begehen einer Ordnungswidrigkeit möglich ist.

@ rheuma kay
Auch ich habe vertrauen in die Exekutive, finde es jedoch für die Polizisten in einem gewissen Rahmen als Zumutung, eine von vorn herein "mangelhafte" Beschilderung durch den ihnen obliegenden Ermessensspielraum ausgleichen zu müssen.

@all
Da auch mich die Antwort der Stadt Stuttgart nicht befriedigt hat, habe ich mit nachstehender mail nochmals nachgehakt.


„Sehr geehrter Herr ….,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, die ich inhaltlich jedoch als unbefriedigend einstufe.
Mit Ihrer Aussage, dass in Abstimmung mit der Polizei Wohnmobile > 3,5to beim Besuch der Stadt Stuttgart als "Lieferverkehr" behandelt werden, argumentiere Sie in gleicher Art und Weise wie in Hessen bezüglich der Durchfahrtverbote auf der B27 argumentiert wird. Allerdings ist diese Argumentation m.E. rechtlich nicht haltbar und auch nicht nachvollziehbar.
Fakt ist, bei überfahren des Verkehrsschildes das die Durchfahrt für Fahrzeuge >3,5to verbietet, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, da ich mit meinem WoMo >3,5to keinen Lieferverkehr durchführe (vgl. nachstehende Definition).
"Das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" Nr. 1026-35 ist in § 39 StVO zu finden. Es gestattet nur den Transport von Waren zu und von im gesperrten Bereich liegenden Geschäften oder von Waren durch Gewerbetreibende an Private im Rahmen der Geschäftsausübung. Nicht erlaubt ist das Abholen und Bringen von Fahrgästen durch Reisebüros, nicht die Ablieferung von Geld durch Bankkunden an eine Bank, nicht der private Transport von Kleidung oder Wäsche zur Reinigung bzw. Wäscherei und nicht die Zufahrt zu Geschäften durch Kunden (vgl. Komm. Hentschel Rn 31a zu § 39 StVO)."
Das eine andere Sehensweise als die "großzügige Auslegung" des Durchfahrtsverbotes eine unübersehbare Fülle von Ausnahmeanträgen nach sich gezogen hätte kann ich mir durchaus vorstellen. Allerdings kann ich als Verkehrsteilnehmer auch erwarten, dass die aufgestellten Verkehrszeichen die Regelung schaffen, die tatsächlich gewollt ist wie im Gegenzug die aufstellende Behörde und die Allgemeinheit einen Anspruch darauf haben, dass die aufgestellten Verkehrszeichen beachtet werden. Sollte dieser Anspruchs an Verkehrszeichen in Deutschland künftig nicht mehr bestehen, so würde dies sicherlich eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern erfreuen, läge aber wohl kaum im Interesse der Allgemeinheit.
Abgesehen von diesen Problemen, frage ich mich wie von einem ausländischen Staatsbürger der sich vor seinem Urlaub mit den deutschen Verkehrszeichen vertraut gemacht hat erwartet werden kann, dass er sich mal an das Verkehrszeichen halten soll und es mal ignorieren kann. Außerdem frage ich mich, ob alle Polizeivollzugsbeamten in Stuttgart über die "gewünschte großzügige Auslegung" des Durchfahrtsverbotes informiert sind bzw. wie, wenn nun doch ein Wohnmobilist angehalten und mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wird, die Widerspruchsbehörde darauf reagiert, wenn man ihr darlegt, dass seitens der Stadt Stuttgart eine grozügige Auslegung der Regelung gewünscht ist.
Ich selbst arbeite auch in einer Behörde und weis daher, wie kompliziert es oft ist eine eindeutige Regelung zu erlassen. Dies Problem der "Staatsmacht" darf aber nicht dazu führen, dass unklare Regelungen getroffen werden oder der Bürger sogar zur Missachtung einer erlassenen Regelung angehalten wird.
Vor diesem Hintergrund wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die derzeitige Ausgestaltung der Verkehrsregelung nochmals hinsichtlich einer eindeutigen und sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch die Ordnungskräfte nachvollziehbaren und rechtssicheren Ausgestaltung überprüfen könnten.
Mit freundlichen n“


Auf meine vorstehende mail erhielt ich nachfolgende Antwort:

Auszug Antwort Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung

Ihre Darstellung der Rechtslage - insbesondere auch des Begriffs "Lieferverkehr" trifft zu.

Dieser Begriff wurde dennoch gewählt, um der Polizei - anders als bei dem weit dehnbareren Begriff "Anlieger frei" - eine bessere Handhabe zum Einschreiten zu geben. Dazu musste dieser Begriff in Abstimmung zwischen Regierungspräsidium, Polizei und Bußgeldbehörde erweitert werden. Da wir uns bei Verstößen gegen das Verkehrsverbot im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegen, wozu das Opportunitätsprinzip die Möglichkeit der Abwägung gibt, ob und wie eingeschritten werden soll, war diese Vorgehensweise möglich. Dies auch, um Ausnahmegenehmigungen oder etwa eine wegen ihrer Wortfülle nicht voll wahrnehmbare Zusatzbeschilderung zu vermeiden.

Ob diese Verfahrensweise auf Dauer dem Vertrauen in die Rechtsklarheit abträglich sein könnte, ist eine andere Sache. Dem Vernehmen nach plant jedoch der Bund, speziell für solche Fälle ein neues Verkehrszeichen herauszubringen. Bis dahin müssen wir mit den zur Verfügung stehenden Schildern eine praktikable Lösung finden.

Die Polizei hat mir heute versichert, sich bei der Überwachung des Verbots nicht mit Wohnmobilen zu beschäftigen, sondern mit durchfahrenden Lkw, die eindeutig dem Schutzzweck der Regelung zuwiderhandeln.

Mit freundlichem


Meines Erachtens ist die Rechtslage damit zwar immer noch schwammig, aber zumindest finde ich das Antwortverhalten der Landeshauptstadt Stuttgart für positiv erwähnenswert. Mal sehen was sich der Bund nun “ausdenkt”.
So, und nun noch schnell nen Ausdruck machen und im WoMo in die Akte "interpretation von Verkehrsregelungen - im Notfall den Ordnungskräften vorlegen" abheften :D

[Admin] am 04 Jan 2006 21:09:46

das "Finden einer praktikablen Lösung" stellt in diesem Falle eine Rechtbeugung durch das Ordnungsamt Stuttgart dar.......... (nurmalsoamrandebemerkt)

Gast am 04 Jan 2006 21:48:17

Ich werde es mir auch ausdrucken.
Streng nach Lenin:Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser :-)

Carmen57 am 05 Jan 2006 22:23:33

Hallo

Anstatt des Schildes "Anlieger frei" könnte ja ein Wohnmobilsymbol mit dem Zusatz "frei" aufgstellt werden, dann würde sofort jeder Wohnmobilist, auch der ausländische wissen, was los ist.

Nur mal so in den Raum gestellt.


Carmen

RaiWo am 05 Apr 2006 16:14:11

Hai!
Ein Schildbürgerstreich und eine Fehlinformation!!!
Wohnmobile sind dem PKW gleichgestellt, insb auch nach der Richtlinie 70/156 EWG. Sie werden auch in den neuen Kfz_Papieren als Fahrzeuge der Klasse M geführt!!!
Klasse M ist ein Fahrzeug mit überwiegender Bestimmung zum Transport von Personen und deren Gepäck!
Da beißt die Maus keinen Faden ab!
CU
Wolf

Gast am 05 Apr 2006 17:23:38

@ RaiWo

Bin mir zwar jetzt nicht ganz sicher wie du dein Posting meinst, aber vorsichtshalber nochmal zur Klarstellung.

Du hast recht damit, dass WoMo zu den Fahrzeugen der Klasse M gehöhren. Allerding gilt weiterhin, das WoMo > 3,5 to den umgangssprachlich unter dem Stichwort "LKW-Gebote / -verbote" bezeichneten Verkehrsregeln unterliegen. So z.B. auch dem Verkehrszeichen mit dem LKW-Piktogramm das Überhol- oder Durchfahrtsverbote regelt.

Ursächlich hierfür ist, dass wir uns in 2 Rechtsgebieten bewegen. Das eine ist das Zulassungsrecht und das andere ist das Straßenverkehrsrecht.


Stephan

RaiWo am 05 Apr 2006 19:13:17

Servus!
Eben nicht! Was entscheidet ist, ist der Gesetzestext. Und der lautet bei diesem LKWSymbol-Schild : Verbot für Kfz über 3,5 t mit AUSNAHME von Omnibussen und PKW.
Basta! sagt in solchen Fällen Schröder
CU
Wolf

thmgoe am 05 Apr 2006 19:25:25

Entscheidend ist nicht das M vorne sondern was dahinter steht nämlich SA (im Ganzen M1SA) und SA steht für SONDER-KFZ Wohnmobil.
Also nix PKW. Außerdem kann man ZUlassungs-Recht nicht mit der STVO vergleichen, das wäre das gleiche als wenn man Birnen mit Äpfeln vergleichen würde.

Thomas

RaiWo am 14 Apr 2006 09:12:39

Hai Thomas!
Es ist wohl nicht auszurotten! So.Kfz heißt NICHT Sonderkfz sondern SONSTIGES Kfz: dazu gehört auch z.B. auch der Leichenwagen. :D
Cu
Wolf

bastelwastel am 18 Apr 2006 06:47:01

So ganz verstehe ich die Diskusion eh nicht.
O.k die Schwaben sind etwas bescheuert, die Stuttgarte ganz besonders. Aber obwohl ich am Stadtrand von Stuttgart wohne komme ich gar nicht auf den Gedanken durch Stuttgart zu wollen. Ich fahren lieber Autobahn außenrum. Da hat man wenigstens noch einigermaßen die Chance an sein Ziel zu kommen.

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