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Merkblatt für Wohnmobile >3,5 Tonnen


mmknipser am 24 Nov 2015 18:46:38

Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung, eine Art Merkblatt für Wohnmobile über 3,5 Tonnen?

Habe weder bei ADAC noch beim Caravaning-Industrieverband was dazu gefunden, die Einträge, die ich hier im Forum gefunden habe, sind größtenteils veraltet (da steht dann 2009 beispielsweise was von 80 km/h Höchstgeschwindigkeit usw.).

Was muss man noch beachten? Die wichtigsten Details, die ich bislang rausgefunden habe:

- jährlich TÜV und AU
- höhere Maut und beispielsweise in Ö Go-Box
- Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
- Gebunden an Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ("LKW-Überholverbot")

Was habe ich Wichtiges vergessen?
Kein Übernachten auf PKW-Parkplätzen? Stimmt das?

Danke für alle Tipps.

LG

Mario

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frajop am 24 Nov 2015 18:53:13

Schau mal hier beim ADAC:
--> Link


Frank

jokathi am 24 Nov 2015 19:14:59

Im Merkblatt ist doch alles wichtige klar und deutlich dargelegt. Und mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Landstraßen und 100 auf deutschen Autobahnen ist nach wie vor gültig.

Anzeige vom Forum


Gast am 24 Nov 2015 19:31:43

Mallo Mario,

auf PKW-Parkplätzen darfst Du mit einem Wohnmobil (egal ob unter oder über 3,5 t) nicht nur nicht übernachten, sondern noch nicht einmal parken! Ich habe Anfang des Jahres in Kamp Lintfort ein Knöllchen bekommen -und nach Rücksprache mit meinem Anwalt, weil ich es einfach nicht glauben wollte- auch bezahlt, weil ich in einem Gewerbegebiet (!) auf einem seitlichen Parkstreifen eben kurz beim Baumarkt war.



War vielleicht etwas naiv von mir -also bitte keine Diskussion wie "Aber sowas weiss man doch!"-, ich dachte aber mit einem Womo UNTER 3,5 t dort parken zu dürfen...

Liebe

Klaus

mmknipser am 24 Nov 2015 19:43:13

Danke an alle.

Ich selbst weiß "sowas" nicht, Klaus, daher setze ich es bei anderen auch nicht unbedingt voraus. Aber ich freue mich über die Schwarm-Intelligenz dieses Forums, in dem sich immer wieder jemand sehr nettes findet, der auch auf die blödesten Fragen (damit meine ich meine :) ) eine sachliche und fundierte Antwort zu geben weiß.

DANKE, Forum!!!

Großen Dank auch an Frank. Habe ich nicht gefunden, das Merkblatt. Manchmal ist man einfach mit Blöd- und/oder Blindheit geschlagen ...

Danke, Jokathi, für die klare Unterscheidung Landstraße und Autobahn. Ich dachte bislang, für beides gilt 100.

LG

Mario

mmknipser am 24 Nov 2015 19:46:51

Rimini hat geschrieben:Mallo Mario,

auf PKW-Parkplätzen darfst Du mit einem Wohnmobil (egal ob unter oder über 3,5 t) nicht nur nicht übernachten, sondern noch nicht einmal parken! (...)
Liebe

Klaus



Das bedeutet, dass das PKW-Symbol Wohnmobile automatisch ausschließt, richtig?

Im ADAC-Merkblatt steht nämlich: "Für Deutschland gilt, dass das Halten und Parken von Wohnmobilen im öffentlichen Straßenverkehr dort erlaubt ist, wo es nach der Straßenverkehrsordnung oder deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist."

palstek am 24 Nov 2015 21:16:11

mmknipser hat geschrieben:Im ADAC-Merkblatt steht nämlich: "Für Deutschland gilt, dass das Halten und Parken von Wohnmobilen im öffentlichen Straßenverkehr dort erlaubt ist, wo es nach der Straßenverkehrsordnung oder deren Zeichen nicht ausdrücklich verboten ist."


Eben. Und das PKW-Zeichen schließt Womos, LKWs, Busse etc. ausdrücklich aus.

Wobei genau dieser Fall unterschiedlich gehandhabt wird. Manchmal wird das PKW-Zeichen nur verwendet, um LKW fernzuhalten, aber um normal große Womos kümmert sich niemand. Allerdings weiß man das vorher nicht so genau...


Frank

wowatuet am 25 Nov 2015 10:07:07

Als ich mich mit der Auflastung vom Wowatüt beschäftigt habe, habe ich noch das hier gefunden:

--> Link

sternleinzähler am 26 Nov 2015 00:35:58

mmknipser hat geschrieben:Was muss man noch beachten?


nach meinem Kenntnisstand benötigst du im Fahrzeug auch noch:
- Warnlampe
- 2 Warndreiecke
- Unterlegkeile
und falls du an unbeleuchteten Straßen parkst Nachtparktafeln!

(1 und 2 hab ich, Pkt. 3 hoffe ich durch meine Auffahrkeile zu erfüllen, Nachtparktafel liegt seit 5Jahren im Keller!)
oder brauchts das alles nicht weil kein LKW?????

Birdman am 26 Nov 2015 09:21:04

sternleinzähler hat geschrieben:nach meinem Kenntnisstand benötigst du im Fahrzeug auch noch:
...
- 2 Warndreiecke

2? Gilt dies eventuell nur bei Anhängerbetrieb? Wo steht das?

mmknipser am 26 Nov 2015 15:18:05

wowatuet hat geschrieben:Als ich mich mit der Auflastung vom Wowatüt beschäftigt habe, habe ich noch das hier gefunden:

--> Link


Super, danke, Danny.

Dass man eine Warnleuchte mitführen muss, wusste ich auch nicht!

Und die Parktafelsache ist mir auch neu.

sternleinzähler am 27 Nov 2015 01:29:53

ob es nur für LKW gültig ist, ist mir nicht bekannt.
Habe auf die Schnelle das gefunden:

• Warnleuchte bei einem zGG von mehr als 3,5t nach § 53a (2) Nr. 2 StVZO
Alternativ: Tragbare Blinkleuchte nach § 53b (5) S. 7 StVZO
• Warndreieck nach § 53a (2) Nr. 2 StVZO
• Verbandkasten nach § 35h StVZO
• Einen Unterlegkeil bei einem zGG von mehr als 4t; bei drei oder mehrachsigen Fahrzeugen 2
Unterlegkeile nach § 41 (14) StVZO
• Tragbare Blinkleuchte nach § 53b Nr. 5 StVZO
• Windsichere Handlampe nach § 54 b StVZO

kiteliner am 27 Nov 2015 09:26:00

Also das mit der Parkwarntafel habe ich auch schon mehrfach gelesen und verstehe das so, dass man die nur braucht, wenn man keine dauerhafte Beleuchtung (Parklicht) anmacht. Hatte so ein Teil zwar im Bus rumliegen, aber eigentlich nicht vor es mit zu nehmen/anzubringen.

Hartensteiner am 01 Dez 2015 18:26:03

Die Parkwarntafel ist innerhalb der geschl. Ortschaft für - Fahrzeuge - , also alles was rollt , die keine Eigenbeleuchtung haben ,vorgeschrieben, auch für -alle- Anhänger , gleich welcher Größe.
Bei der Auflastung über 3,5t zGm. ist auch für ab dem 1.1.2001zugelassenen Kfz . ABS vorgeschrieben.
Für 3,5-7,5t auf der Landstr. 80 km /h , Autobahn 100 km/h .
Verbot der Einfahrt oder Durchfahrt bei dem Zeichen 253 STVO und natürlich Überholverbot bei Z.277 STVO.
Allerdings kein Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Gobox in Österreich .
Hartensteiner

Knuffel am 01 Dez 2015 20:41:32

frajop hat geschrieben:Schau mal hier beim ADAC:
--> Link


Frank

Schade nur das der ADAC oft unterschiedliche Tempolimits in dem Merkblatt und im Tourset angibt...

Birdman am 02 Dez 2015 09:23:38

Hartensteiner hat geschrieben:... Gobox in Österreich .

Und die geringeren Höchstgeschwindigkeiten dort nicht vergessen, 80 km/h auf der Autobahn und 70 km/h auf der Landstraße.

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