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Hallo,wer kann mir sagen, ob der Händler bei einem WoMo die Mängelbeseitigung bzw.Schadenersatz ablehnen kann und stattdessen das Fahrzeug zurück nehmen will. Habe ein WoMo bei einem VW-Händler knapp 2Jahre alt mit 1o9oo km,Bin nur 1500 km gefahren,habe dabei verschiedene Mängel festgestellt nichts gravierendes für mich. Habe einiges was möglich ist selbst behoben, einiges ging nicht z.Bsp,Risse im Gelcout. Meine Schreiben wurden fast nicht beantwortet. Das Fahrzeug stammt aus Wandlung, mir wurde bestätigt das alle Wandlungsmängel beseitigt sind(schriftlich),Auf Grund der schlechten Bearbeitung habe ich den Vorbesitzer angeschrieben, laut seiner Reklamationsliste, ist die Aussage vom Händler Lüge. Der VW-Händler hat das Fahrzeug durchgereicht. Muß ich nun mit den Mängeln ohne Schadenersatz leben und alles selbst bezahlen, weil ich das Fahrzeug doch behalten will ? MfG.waldtroll Stellt man nach einem Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hinterher einen Mangel am Fahrzeug fest, haftet der Händler.
Wird der Mangel nicht beseitigt, hat der Käufer die Wahl zwischen Rücktritt oder Minderung. Diese Wahlmöglichkeit steht nur dem Käufer zu, nicht dem Verkäufer. In Deinem Falle kannst Du also auf Minderung des Kaufpreises bestehen. Allerdings ist das mit der Höhe des Minderungsbetrages recht kompliziert. Wenn Du nicht allzu forsch ranngehst, wird sich der Händler möglicherweise darauf einlassen. Ansonsten müßtest Du einen Rechtsanwlat zu Rate ziehen, was Du ja vielleicht nicht willst. Mobi Hallo Waldtroll,
wenn das Fahrzeug schon aus einer Wandlung stammt UND der Händler von sich aus die Rücknahme anbietet, würde ich das annehmen. Die Beseitigung der Mängel wird den Händler wohl sehr viel Geld kosten, sonst hätte er nicht so ein Angebot gemacht. Gehst Du nicht auf die Rücknahme ein, wird er versuchen, alles kostengünstigst zu reparieren. Natürlich versucht er dasselbe Spiel dann beim nächsten Käufer..... War das Fahrzeug gebraucht beim Kauf gilt:
Händlergewährleistung 2 Jahre, die der Händler aber auf 1 Jahr reduzieren darf (muss im Kaufvertrag stehen)! In jedem Fall gilt: in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf hat der Händler zu beweisen, dass der Fehler nicht schon beim Kauf vorhanden war, danach muss der Käufer beweisen, dass ein Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Da jeder einigermassen vernünftig denkende Händler die Gewährleistung aber auf 1 Jahr begrenzen wird, dürfte es nach knap 2 Jahren schwer sein, einen Rechtsanspruch durchzusetzen. Allerdings wird die Sache anders aussehen, da Du nachweisen kannst, dass entgegen der Zusicherung des Händlers die vorher bekannten Schäden NICHT repariert wurden, obwohl dies zugesichert worden ist. In diesem Fall kann der Kaufvertrag angefochten und für nichtig erklärt werden (arglistige Täuschung wäre möglich)! Dann wird das Fahrzeug gegen den gezahlten Kaufpreis getauscht, ohne irgendwelche Abzüge. Auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt einschalten, und das schnellstmöglich,damit Dir die Fristen nicht davonlaufen! Hallo Gerhard, Ich werde das Angebot des Händlers zum Kaufrücktritt von Ihm auf gar keinen Fall anehmen. Das Fahrzeug hat keine gravierende Mängel, Die Vibrationen des Motors Lt 35 2,8,C-Diesel, wurde von meiner VW Werkstatt auf Garantie behoben, das Fahrzeug hatte noch ein viertel Jahr Werksgarantie. Es wurde Kupplung, Doppelmasseschwungrad gewechselt, sowie ein vibratonsgedämpfter Schalthebel eingebaut. Was mich besonders ärgert ist, das viele kleine Mängel am Aufbau, wie Schublade aus Küchenblock fällt bei Kurvenfahrt heraus, Schränke vibrieren mit Lautsprecher bei ganz normaler Lautstärke, Blasenbildung im Bad besonders bei Kälte, Eingangstür schließt schlecht, habe Schließkeil neu justieren müssen, sehr mühsam, SoG funktionierte nicht, Kabel vertauscht, Truma funktioniert nur kurze Zeit anschlüsse lose usw. Bin nicht kleinlich gewesen und hatte diese Mängel ursprünglich nicht angezeigt, aber all diese Mängel waren Wandlungsmängel,usw, obwohl sie angeblich abgestellt wurden, lasse ich mir nicht gefallen. Der Händler hat sich quergelegt, nachdem der Aufbau an der Rückwand im Gelcout ein paar Haarrisse im Winter bekommen hat und ich diese natürlich beseitigt haben will. Wir haben Jahre dafür gespart. Ich halte euch auf dem Laufenden.MfG.Waldtroll HI,
ich würd zum Anwalt gehen... oder dem Händler das Problem mündlich in aller deutlichkeit schildern (aber dem Chef, nicht dem verkäufer), auf 5 oder 10000 Euro Minderung bestehen (Betrugsversuch...) und den alternativen Gang zum Anwalt androhen...mal sehen, wie zugänglich die dann werden...zu verlieren hast Du nix/kannst nix........ vorher würde ich vielleicht einen guten Schadensgutachter zu Rate ziehen, nicht daß die Gelcoathaut so beschissen ist (kann ich aber nicht beurteilen ..) , daß die quasi nie sauber zu reparieren ist..........dann hast trotz aller nachlässe und Minderungen und Selbstreparaturversuche immer noch ein zu teures, letztlich hoffnungsloses Auto...... günter günter Hallo Günther, es sind nur ein paar kleine Haarrisse, ich hatte einen WoMo Besitzer, von einem Karmann in Kroatien getroffen, der hatte noch ein Fahrzeug von Reine, dieser hatte auch kleine Risse in der Außenhaut gehabt, wurden in Sprendlingen sauber repariert, konnte nichts mehr erkennen. Ich hatte vor WoMo- kauf extra in Sprendlingen nachgefragt, speziel wegen Risse, da liest man ja die schlimmsten Sachen. Das Problem von Risse im Gelcout, würde bei den in Sprenlingen gebauten nicht mehr auftreten. Habe vor Kauf mehrere Fahrzeuge angeschaut, hatten alle keine Risse. Bei meinem Karmann, habe ich beim Kauf auch keine festgestellt. Erst bei minus 20 Grad im Februar, 2 Tage nach dem ersten halben Jahr wurde sie sichtbar. Laut Karmann werden diese erst durch Einlagerung von Schmutzpartikeln sichtbar. Für die Risse nehme ich auch keine Entschädigung, Karmann repariert diese in der Regel auf Kulanz. Relativ wenig Aufwand, man muß es nur bringen. Ich habe vom Händler lediglich nur Kostenerstattung für Hin -und Rückreise verlangt. Laut Karmann muß der Händler den Reparaturantrag stellen. Ehe ich einen Anwalt nehme,versuche ich es erstmal über die Schiedsstelle,der VW händler ist in der Innung. Das es Betrug ist wenn ein VW-Händler wider besseren Wissens ein Fahrzeug mit so einer falschen Bestätigung verkauft, bedarf keiner weiteren Diskussion. MfG. Hallo WoMo Fans, habe nun vom Händler VW Autohaus Scherer in Bingen Antwort bekommen. Hatte zwischenzeiltlich noch festgestellt, dass das Fahrzeug das laut Angebot mit Xenonlicht ausgerüstet sein soll, gar keins hat, sondern Linsenscheinwerfer. Ich hatte dem Autohaus ca. 50 % der Mängelbeseitigungskosten als Schadenersatz angeboten. Das AH hat mir ca. 25 % der Mängelbeseitigunskosten angeboten. Dafür sollte ich auf alle Forderungen und Gewährleistungsansprüche zukünftig verzichten. Vorher habe Sie mir noch mal die Wandlung angeboten. Also habe Sie auch die Mängel anerkannt, da die Wandlung nicht aus Kulanz erfollgen sollte. VW hat sich selbst mit um Klährung bemüht konnten aber nichts unternehmen und versteht die Haltung des Autohauses Scherer nicht. Ach noch wegen dem Xenonlicht, da das Fahrzeug bei Auslieferung kein Xenonlicht hatte, ist auch das Angebotene und nicht vorhandene Xenonlicht nicht Schadenersatzplichtig. Ich erspare mir über diese Logik jeden Kommentar, nicht das noch einer Sagen kann, hier wird ein VW Vertragshändler diskretiert. Ich habe diese Angelegenheit erst einmal der zuständigen Schiedsstelle übergeben. Habe zwar Rechtsschutzversicherung, möchte aber doch versuchen die Angelegenheit ohne Anwalt und Gericht zu klären. So ein Gerichtsprozeß zieht sich meistens Jahre hin und was rauskommt weis man erst, wenn die" Götter" in schwarz rechtsprechen. Auf alle Fälle ist die Angelegenheit erst einmal gehemmt und es kann nix Verjähren und das ist erst mal das Wichtigste. Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden. MfG.Waldtroll :D Hallo Waldtroll,
ich vermute mal, daß hier die Sache nicht so einfach nach dem Motto zu beantworten ist ...... ist ein Mangel und welche Vorschriften nach BGB gelten!? Was die Sachmängelhaftung, bzw. die Nacherfüllung des Händlers angeht, so kannst Du dieses im $ 433 - 453; insbesondere 437 und 439 BGB nachlesen. In Kurzform .... er hat die Möglichkeit der Wandlung von sich aus - unter bestimmten Voraussetzungen. Hier scheint es aber wirklich nach dem Motto zu laufen ...... verkaufen, moppert einer - zurücknehmen .... bis ein Dummer gefunden ist, der die Schnauze hält. Die Betrugsabsicht sehe ich auch ..... wer anderen einen Schaden zufügt, um sich daran zu bereichern. Mal als Tip: Du kannst auch beides parallel und unabhängig voneinander laufen lassen ..... einerseits eine Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges (Anhaltspunkte dafür sind vorhanden), andererseits zivilrechtlich wegen Schadenersatz/Preisminderung. Schade ist nur, daß Du dem Händler schon angeboten hast, nur ca. 50 % der Schadenbeseitigungskosten zu tragen .... 100 % + Fahrtkosten wäre doch genau das Richtige für so ein Verhalten *zwinker*. Leider wirst Du wohl im Nachhinein nicht mehr erhöhen können. Solltest Du einer Wandlung durch den Händler zustimmen, so bleibst Du auf Deinen bisherigen Kosten der Schadenbeseitigung wohl sitzen und zahlst ihm noch einen Wertausgleich für die knapp 1500 km, welche Du schon mit diesem WoMo gefahren bist. Fazit: Eine Rechtschutzversicherung gibt einem manchmal einen sehr langen Atem :D lg Meule Hallo Meule
Ich hatte das mit dem Schadenersatz schon berücksichtigt, und hatte dem Autohaus Scherer deshalb die 50 % nur unter der Bedingung angeboten, wenn es innerhalb von 14 Tagen diesem Zustimmt, ansonsten wird es gegenstandslos und es wird auch gegenstanslos, wenn nächst höhere Instanz eingeschaltet wird. Bei der Schiedskommision habe deshalb eine höhere Kaufpreisminderung geltend gemacht. Du hast natürlich recht, bei einer Wandlung, mach ich nur den Doof, weil ich die ganze Mägelbeseitigung nicht bezahlt bekomme, bzw. dies dann einklagen müßte und hätte wieder kein Mobil. MfG.waldtroll Hallo Waldtroll,
kann ich verstehen, daß Du nicht von dem Fahrzeug trennen möchtest und wieder mit der Suche von vorne beginnen. Ich habe gerade noch mal sämtliche Beiträge genauer gelesen. Du schreibst, daß es sich um nicht gravierende Mängel handelt, aber was ist denn mit der Blasenbildung im Bad und den Rissen nach Kälteeinwirkung? Kann es vielleicht sein, daß da schon Feuchtigkeit drunterhängt? Dann würde ich mir das doch noch mal mit der Wandlung überlegen. Und da hier wohl eine arglistige Täuschung des Verkäufers in Betracht kommt, hast Du wahrscheinlich auch gute Karten wegen der Geltendmachung von Schadenersatz. Was allerdings bestimmt den Klageweg und viel Zeit und Geduld bedeutet. Und natürlich müßtest Du erst mal ein Vergleichsfahrzeug finden, um den Schaden auch beziffern zu können und diesen Betrag vorfinanzieren. Toi, toi, toi das alles noch zufriedenstellend für Dich geregelt werden kann. lg Meule Hallo Meule, Es sind, "nur 3 Risse", ganz feine Haarrisse im Gelcoat gehen nicht bis ins GFK. Laut Karmann enstehen diese feinen Haarrise bei der Fertigung und werden später erst durch Einlagerung von Schmutzpartikeln sichtbar. Diese werden angefräst und dann mit Gelcoat neu verspachtelt. Da der Karmann Aufbau innen und außen GFK hat, wurde im Bad offensichtlich noch eine Schicht Preßspan oder ähnliches aufgebracht. Ich habe festgestellt, daß sich der Aufbau bei 20 Grad minus stark zusammen zieht und dann passiert es, das sich die nicht verklebten stellen wölben und große Blasen werfen. Von der Konstruktion her, kann eigentlich ausgeschlossen werden, dass dort Wasser eindringen kann. Danke MfG.Waldschrat Ach ja, Sachverstängiger und Prozeß. Hatte mal ein Problem mit einer Lackierung und habe einen Sv.für Lackierung aufgesucht. Der hat mir einen großen Schrank mit Gutachten gezeigt und mir erklärt : Er macht ein Gutachten dann die Gegenpartei. dann kommt der Gerichtstermin. Gutachten gegen Gutachten und das kann dauern. Nach freundlichen Druck und der Nennung des Sachverständigen hat mein Lackierer das Auto kompl. neu Lackiert. Also, so ein Termin vor Gericht kann lange dauern. Mach Wandlung ohne Abzug plus deiner Kosten und suche neu.
Horst Hallo WoMo Fans, meine VW Werkstatt hat festgestellt das meine Gebrauchwagengarantie PerfektCar gar nicht aktiviert wurde. Habe AH Scherer zur sofortigen Aktivierung aufgefordert, habe heute die Anmeldung nach 3 Tagen bekommen. :razz: MfG.waldtroll Hallo Waldtroll, :hallo:
ich weiß es nicht 100%ig aber, da tu schreibst das du bei ein paar Dingen selbst Hand angelegt hast, bin ich der Meinung das deine Garantie erloschen ist. :nixweiss: Hoffentlich ist dem nicht so. :flehan: Hallo mittelmeertaucher, habe keine Hand am Aufbau oder Technik angelegt, habe schiefe Türen, herausfallende Kästen,vertauschte Anschlüsse SOG, klapernde Badtüre repariert. Das die Garantie nicht verloren gehen darf ist klar. danke mfG.waldtroll Schiedskommission hat geschrieben, Händler kann nichts vorgeworfen werden, geben dem Händler in allen Punkten recht. So zBsp.wenn in mobile.de Angaben zum Fahrzeug gemacht, dann sind diese nicht verbindlich. Irrtümer vorbehalten stand nicht. Die Damen und Herren von der Schiedskommission in Mainz kenne nicht einmal die einfachsten Paragraphen. Mein Anwalt hatte doch recht, Schiedskommision hat keinen sinn. Habe zwar Rechtsschutz wollte aber einen Prozeß vermeiden, dann eben nicht. waldtroll Klage wurde eingereicht, AH Scherer hat 10 % Preisnachlaß meinem Anwalt angeboten, Klage wird zurück gezogen mit Kosten Halbierung. Wir haben zugestimmt und zahlen damit ein Jahr Raten ab. Gefodert hatte ich ohne Anwalt 5 % und das hatte das AH abgelehnt. Glückwunsch, liegt wohl daran das die immer erst glauben, "der kleine Mann gibt auf". :D |
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