branderstier hat geschrieben:Hallo, eine Sonnenblende ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Das Rollo wird denke ich bei der Typprüfung als solches nicht akzeptiert. Ich kenne auch keinen VI der keine Verdunklungsblenden, ähnlich oder gleich dem Basisfahrzeug hat.
Eine Folie für die Frontscheibe muss eine Bauartgenehmigung für eben diese Scheibe haben und darf max. 0,1 qm groß sein!!
na dann haben wir ein vollkommen unvorschriftsmäßiges Fahrzeug (Baujahr 2012):
- wir haben keine Sonnenblende
- laut Bedienungsanleitung: "Das Frontrollo kann auch als Blendschutz während der Fahrt benutzt werden. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass eine ungehinderte Sicht auf beide Hauptspiegel gewährleistet ist"
- die Folie (Grünkeil) ist rund 0,3 qm groß
grüße klaus