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Kennt jemand sowas? Gegenstand vor Reifen gelegt 1, 2


RichyG am 08 Mär 2016 18:26:57

schaetzelein hat geschrieben:Wenn man sich aber 1 Meter weiter bewegt darf man wieder.
Berichtigt mich wenn ich was falsches sage. Irgendsowas hatte ich in Erinnerung ;D

Wo steht denn sowas????
Es geht doch darum: "Das Ruhen und Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist erlaubter Gemeingebrauch, darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung; Hentschel „Straßenverkehrsrecht“, 39. Auflage zu § 12 Rdnr. 42 a) m.w.Nw. sowie Wolfgang Berr, „Wohnmobile und Wohnanhänger“, Rdnr. 465 ff."

Wenn Du schon nach einem Meter Fahrt Deine Fahrtüchtigkeit herstellen mußt, solltest Du Dich dringend in ärztliche Behandlung begeben :mrgreen:
Richy

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a.miertsch am 08 Mär 2016 19:14:29

Wenn Du schon nach einem Meter Fahrt Deine Fahrtüchtigkeit herstellen mußt, solltest Du Dich dringend in ärztliche Behandlung begeben :mrgreen:
Richy[/quote]

Um jetzt das Ganze auf die Spitze zu treiben: Wer sagt denn, dass er nur 1Meter gefahren ist? Er war den ganzen Tag unterwegs, dieweil es ihm aber so gut gefiel, hat er sich am Abend halt wieder da hingestellt. :lach: :lach: :lach: Merkt ihr was?
Albert

RichyG am 08 Mär 2016 19:17:24

Ja - wir sind in Deutschland :lach:
Richy

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taps am 08 Mär 2016 19:34:29

Hallo Ansch,
vergiss das mit dem Zettel.
Ich hatte Hundehaufen vor der Aufbautür, Hundemarkierungen an allen Reifen.
Auf öffentlichem Straßenland!
Neue Markierungen nach Umparken...
Habe einen Zettel in die Scheibe geklebt. (Wenn mein Auto jemanden stört, Tel.- Nr. ist auf dem Armaturenbrett geklebt, soll er mich anrufen) Ohne Erfolg. Es ist Neid und Dummheit. Wenn sich Jemand über etwas aufregen will, dann tut er das in feiger Art.
So ist Deutschland leider.
Menschen, die sowas tun ist mit einem Gespräch nicht beizukommen, die wollen garnicht reden...

Gruß
Andreas

An dede:
Du kannst Dich mit Deinem Womo hinstellen, wo Du willst, es wird immer Jemanden stören.
Damit wirst Du lernen müssen zu leben!
Das mit den Stöckchen, da hilft nur beobachten...

eragon am 08 Mär 2016 20:03:35

Guten Tag,

das ist eindeutig ein Pflasterstein.




eragon

ma055pro am 08 Mär 2016 20:44:30

Ich hatte letzte Woche in München einen abgerissenen Scheibenwischer. War Mo-Fr im Hotel und habe 100m weiter im Wohngebiet mit dem PKW gestanden. Da ich 5 Häuser weiter zu arbeiten hatte. In der Nacht Do auf Fr war er dann abgerissen und klemmte unterm Wischerarm.

Hat wohl einem Anwohner nicht gefallen

Es kann also überall passieren

ma055pro

Beefeater57 am 08 Mär 2016 21:27:20

Bei mir zuhause haben irgend welche Vollpfrosten einen der Poller die meine Wohnmobilausfahrt schützen mitsamt den Verbundsteinen an denen er mit Schrauben und Dübeln befestigt war herausgerissen und mitgenommen.Die Polizeibeamten haben nicht schlecht gestaunt.......


Bernd

jochen-muc am 08 Mär 2016 23:06:44

schaetzelein hat geschrieben:Wenn man sich aber 1 Meter weiter bewegt darf man wieder.
Berichtigt mich wenn ich was falsches sage. Irgendsowas hatte ich in Erinnerung ;D




[quote="RichyG"
Wo steht denn sowas????
Es geht doch darum: "Das Ruhen und Übernachten im Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist erlaubter Gemeingebrauch, darüber hinaus aber genehmigungspflichtige Sondernutzung; Hentschel „Straßenverkehrsrecht“, 39. Auflage zu § 12 Rdnr. 42 a) m.w.Nw. sowie Wolfgang Berr, „Wohnmobile und Wohnanhänger“, Rdnr. 465 ff."

Wenn Du schon nach einem Meter Fahrt Deine Fahrtüchtigkeit herstellen mußt, solltest Du Dich dringend in ärztliche Behandlung begeben :mrgreen:
Richy


Ich glaube das verwechselt das Schätzelein etwas. Verkehrsüberwachungen und auch Politessen etc notieren sich oft die Ventilstände, bei "Zeitparkvergehen" und verwarnen dann beim späteren wiederkommen, wenn sich anhand dieser Notizen das Fahrzeug nachweislich nicht bewegt hat , Fährt man jetzt nur einen halben Meter oder Meter vor, dann verändern sich diese Ventilstände und schon ist die Überziehung nicht beweis sicher nachweisbar

boulette am 08 Mär 2016 23:37:13

Tja die lieben Anwohner!
Breite Straße, in der Mitte ein Grünstreifen mit Bäumen ca. 6m breit. An beiden Fahrbahnen darf außen längs und innen quer geparkt werden. An einer Fahrbahn Häuser (4 Etagen), an der anderen NICHTS! Dort standen seit Jahren einige Wohnmobile und Wohnwagen, bis vor zwei Monaten. Nachdem alle ihre zerstochenen Reifen repariert hatten haben sie andere Parkplätze gesucht. Jetzt ist da schön viel Parkplatz, war aber vorher auch nicht eng.
Gruß aus Berlin, wo in einigen Ecken noch Parkplätze frei sind!

schaetzelein am 09 Mär 2016 15:44:02

meinst du die Schwere-Reiter-Str. ?

Meteor50 am 10 Mär 2016 12:12:28

schaetzelein hat geschrieben:Vielleicht meint derjenige aber auch dass du darin nächtigst. Das darf man ja bekanntlich in D nur 1 Nacht auf öffentlichem Gelände.

Ich glaube kaum daß die Allgemeinheit von dieser Gesetzes Verordnung der "einmaligen" Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit weiß. Und noch weniger glaube ich, daß die Allgemeinheit die Gesetzeslage, die die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraum regelt, überhaupt kennt.
Von daher glaube ich kaum daß derjenige der für den Stein unter Dedes Reifen verantwortlich ist, ihn mit dieser Aktion darauf hinweisen wollte.
Und was diese ewig zitierte " einmalige Übernachtung" angeht. Da wird viel zu viel Wind um nichts gemacht.
Theorie ist das eine, und Wirklichkeit das andere.
Obwohl ich seit Jahren in Deutschland ausschließlich öffentlichen Verkehrsraum zum mehrtägigen Übernachten nutze, bekam ich deswegen noch nie ein Bußgeld aufgebrummt.
Denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Die wenigsten Menschen, solange man es nicht vor deren Haustüre tut, interessiert es nicht, ob man eine oder zwei Nächte im Wohnmobil übernachtet.
Und das Ordnungsamt kümmert es eigentlich auch nicht, solange man das ganze nicht zu offensichtlich macht.
Zudem müßte das 0rdnungsamt den Verstoß ja auch beweisen, und das können sie ja nicht.
Das einzige was einem, in meinem Fall dann mir passiert ist, war ein Platzverweis. Ist mir über die ganzen Jahre bis jetzt aber erst zweimal passiert.
Normalerweise stehe ich zwei, höchstens mal drei Tage an derselben Stelle. Aber in den beiden Fällen habe ich über eine Woche lang, an derselben Stelle gestanden. Parken durfte ich da ja dauerhaft, halt nur laut Gesetz Übernachten nicht. Das Übernachten war halt eine naheliegende Vermutung der beiden Leute vom Ordnungsamt, weil die mich mal tagsüber im Wohnmobil angetroffen hatten. Die gingen dann halt nicht davon aus, daß ich Nachts in einem Hotel übernachten würde.
Beweisen konnten die mir die Übernachtungen nicht, das wußten die auch. Da haben mir die beiden Männer vom mobilen Vollzugsdienst kurzerhand wegen dem Verdacht der Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes einen Platzverweis erteilt. Das war alles.
Ich will jetzt niemanden zum Freistehen verleiten. Ich will nur sagen, daß aus dem Übernachtungsthema in der Theorie mehr gemacht wird, als es in der Praxis hergibt.

teuchmc am 10 Mär 2016 12:55:51

boulette hat geschrieben:Tja die lieben Anwohner!
An beiden Fahrbahnen darf außen längs und innen quer geparkt werden. Dort standen seit Jahren einige Wohnmobile und Wohnwagen, bis vor zwei Monaten. Nachdem alle ihre zerstochenen Reifen repariert hatten ... Jetzt ist da schön viel Parkplatz, war aber vorher auch nicht eng.
Gruß aus Berlin, !

Nen doch mal die Straße. Vielleicht für den Einen oder Anderen wichtig um einen evtl.Reifenschaden vorzubeugen.Gibt es denn Infos,wie z.B. die Berliner Pozilei mit der Situation umgegangen ist bzw. geht?Wohnen da noch echte Berliner oder nur Zugezogene(die haben manchmal merkwürdige Ansichten)?
Sonnigen Tag.Uwe

bernie8 am 10 Mär 2016 13:31:42

Hallo,

ich bin ja eigentlich froh das unser WoMo auf der Einfahrt steht.
Ich musste das nur einmal ändern, als der gestohlene Audi von meinem Sohn nach zwei Jahren :eek: wieder auftauchte.
Wir mussten den dann schellstens beim Abschleppdienst abholen, da es sonst teuer geworden wär.
Nun war das Auto noch top in Schuss und zum verschrotten zu schade. Hatte wohl 2 Jahre in Siegburg vor einem Mehrfamilienhaus gestanden.
Kennzeichen und Siegel waren ja noch dran aber da ja schon ewig abgemeldet war es mir zu heikel den in der Strasse zu Parken.
Also auf die Einfahrt damit. WoMo habe ich zwei Strassen weiter auf einem Parkstreifen deponiert weil dort nie jemand steht. Vor einer großen Hecke!
Stand da so 10 Tage. Das hat mich dann die Windschutzscheibe gekostet. Vermutlich mit einem Hammer reingehauen.
Seit dem bin ich geheilt. Unser Peterle bleibt egal was passiert auf der Einfahrt.
Übrigens, gestohlen wurde der Audi auch als er mal zwei Strassen weiter bei Freunden vor der Tür stand!

Asterixwelt am 10 Mär 2016 15:54:39

Es gibt in D genügend "selbst Ernannte Hilfspolizisten" leider.

Gruß

Michael

dede76 am 08 Apr 2016 09:44:24

Und auch hier eine kurze Erläuterung am Ende:

Ich denke es waren kinder die mir was for die Reifen gelegt haben, die haben wohl einfach gesehen das man das bei großen Autos so macht und haben gespielt. Ich war neulich mal im Womo und dann habe ich mitbekommen wie zwei Kinder draussen am Womo gespielt haben und die Klappen öffneten etc... bin dann raus und die sind direkt abgehauen. Wollte sie eigentlich nett ansprechen und ihnen einfach mal alles zeigen (kannte die eine aus der Nachbarschaft) - aber die waren so schnell weg. Überlege das nochmal nachzuholen...

LG

hypermotard am 08 Apr 2016 11:32:45

Hallo dede76!

Vielen Dank für Deine Einschätzung! Es handelt sich hierbei auch "nur" eine Vermutung, lässt es aber dann doch in einem anderen Licht erscheinen!

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