schaetzelein hat geschrieben:Vielleicht meint derjenige aber auch dass du darin nächtigst. Das darf man ja bekanntlich in D nur 1 Nacht auf öffentlichem Gelände.
Ich glaube kaum daß die Allgemeinheit von dieser Gesetzes Verordnung der "einmaligen" Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit weiß. Und noch weniger glaube ich, daß die Allgemeinheit die Gesetzeslage, die die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraum regelt, überhaupt kennt.
Von daher glaube ich kaum daß derjenige der für den Stein unter Dedes Reifen verantwortlich ist, ihn mit dieser Aktion darauf hinweisen wollte.
Und was diese ewig zitierte " einmalige Übernachtung" angeht. Da wird viel zu viel Wind um nichts gemacht.
Theorie ist das eine, und Wirklichkeit das andere.
Obwohl ich seit Jahren in Deutschland ausschließlich öffentlichen Verkehrsraum zum mehrtägigen Übernachten nutze, bekam ich deswegen noch nie ein Bußgeld aufgebrummt.
Denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Die wenigsten Menschen, solange man es nicht vor deren Haustüre tut, interessiert es nicht, ob man eine oder zwei Nächte im Wohnmobil übernachtet.
Und das Ordnungsamt kümmert es eigentlich auch nicht, solange man das ganze nicht zu offensichtlich macht.
Zudem müßte das 0rdnungsamt den Verstoß ja auch beweisen, und das können sie ja nicht.
Das einzige was einem, in meinem Fall dann mir passiert ist, war ein Platzverweis. Ist mir über die ganzen Jahre bis jetzt aber erst zweimal passiert.
Normalerweise stehe ich zwei, höchstens mal drei Tage an derselben Stelle. Aber in den beiden Fällen habe ich über eine Woche lang, an derselben Stelle gestanden. Parken durfte ich da ja dauerhaft, halt nur laut Gesetz Übernachten nicht. Das Übernachten war halt eine naheliegende Vermutung der beiden Leute vom Ordnungsamt, weil die mich mal tagsüber im Wohnmobil angetroffen hatten. Die gingen dann halt nicht davon aus, daß ich Nachts in einem Hotel übernachten würde.
Beweisen konnten die mir die Übernachtungen nicht, das wußten die auch. Da haben mir die beiden Männer vom mobilen Vollzugsdienst kurzerhand wegen dem Verdacht der Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes einen Platzverweis erteilt. Das war alles.
Ich will jetzt niemanden zum Freistehen verleiten. Ich will nur sagen, daß aus dem Übernachtungsthema in der Theorie mehr gemacht wird, als es in der Praxis hergibt.