Sollte es in so einem Fall nicht reichen, im Anhörungsbogen anzugeben,
dass man eben selber NICHT gefahren ist sondern - belegbar durch Datum und
Uhrzeit am Kaufvertrag - das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereit verkauft
UND ÜBERGEBEN hatte und schon der neue Besitzer (mit Name und Anschrift)
das Fahrzeug gefahren hat?
Ich hatte einen ähnlichen Fall, mein Bruder (der im Ausland lebt) hatte sich mein
Auto ausgeliehen und ist geblitzt worden. Ich bekam den Anhörungsbogen, habe
wahrheitsgemäß seinen Namen + Adresse angegeben und dann davon nie mehr was gehört.
Das ist schließlich der "Vorteil" der Fahrzeugführer-Haftung gegenüber der Halterhaftung wie in Österreich.

