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Fahrzeugverkauf-Kennzeichen 1, 2


dieter2 am 09 Feb 2016 11:00:51

Moin

Ich habe vor ein Fahrzeug zu verkaufen.
Da ich bedenken habe ein angemeldetes Fahrzeug wegzugeben habe ich mir folgendes überlegt.

Der Käufer kommt, er kauft das Fahrzeug.
Ich melde es ab, geht schnell bei uns, und gib den Verkäufer das Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen.
Da meines Wissens nach (?) die Abmeldung ab 24 Uhr gültig ist kann der Käufer mit den Fahrzeug am gleichen Tag nach Hause fahren.
Dann kann er die Schilder entsorgen.
Müßte eigentlich so gehen.
Abmelden kann ich bis Samstag 12 Uhr.

Diese Kurzkennzeichen gibt es ja nicht mehr so einfach wie früher.

Gruss Dieter

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Gast am 09 Feb 2016 11:32:30

Ein angemeldetes Fahrzeug würde ich auch nur ungern weggeben, aber mit Kennzeichen ohne Siegel würde ich nicht fahren, das ist nicht so ganz zulässig. Für den Käufer gäbe es immer noch die Option, sich Überführungskennzeichen zu besorgen. Die gelten 5 Tage und kosten nicht die Welt. Damit wäre er auf der sicheren Seite. Das einzige, was er dazu braucht, ist eine Kopie des Fahrzeugbriefes. So habe ich das erst im letzten Jahr bei der Überführung eines neuen Motorrades gemacht, vollkommen problemlos.

abenn am 09 Feb 2016 11:33:23

Wenn du das so machst hälst du deinen kopf und deine Versicherung hin für alles was der Käufer mit dem alten Kennzeichen machst.
Ausserdem darfst meiens Wissens nach nicht mit einem entstempelten Kennzeichen fahren.

Einzig für mich gangbare Lösung wäe, Fahrzueg abmelden udn der neue Käufer überführt es mit seinen NEUEN Kennzeichen oder besorgt sich Kurzzeitkennzeichen!

Gruss
Alf

Anzeige vom Forum


kurt2 am 09 Feb 2016 11:54:52

Hallo,
dies ist geregelt in § 10 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) --> Link

Grundsätzlich gelten für Fahrten zur Zulassungsstelle andere Vorschriften als für Rückfahrten.

Bei Rückfahrten gilt, dass der Vertrag mit der KFZ Versicherung bis zum Ende des Tages der Abmeldung läuft, um genau zu sein ist das Auto bis um 23.59 Uhr versichert.
Im Gegensatz zu „Anmeldefahrten“ dürfen Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchführen, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ich würde also meinen Kfz- Haftpflichtversicherer anrufen, die Sache erläutern und mir eine Bestätigung der „Erfassung durch den Haftpflichtversicherer“ zukommen lassen.

Du musst bei diesem Verfahren aber bedenken dass ein evtl. Schaden auf den Schadensfreiheitsrabatt Deines Vertrages angerechnet wird. (Der Käufer fährt ja mit Deiner Versicherung).

dieter2 am 09 Feb 2016 12:00:15

19grisu63 hat geschrieben:... mit Kennzeichen ohne Siegel würde ich nicht fahren, das ist nicht so ganz zulässig.


Habe mich gerade bei unserer KFZ-Zulassung schlau gemacht.

Ich kann das Fahrzeug abmelden und auch mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren.
Das gildet im näheren und weiteren Umfeld.
Also von Hannover nach Hamburg nicht, aber Hannover Hildeshein/Celle kein Problem.

Kommt also drauf an wo der Käufer herkommt.
Versicherung ist kein Problem,die läuft noch den ganzen Tag, ist ein Anhänger, da kostet die nicht viel.

Gruss Dieter

benimar62 am 09 Feb 2016 12:01:31

dieter2 hat geschrieben:Moin

Ich melde es ab, geht schnell bei uns, und gib den Verkäufer das Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen.


Diese Kurzkennzeichen gibt es ja nicht mehr so einfach wie früher.

Gruss Dieter


Hallo Dieter

Unterschied zu " früher" das Fahrzeug muß gültige HU haben !

Gruß franz

dieter2 am 09 Feb 2016 12:07:54

kurt2 hat geschrieben:
Im Gegensatz zu „Anmeldefahrten“ dürfen Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bundesweit bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchführen, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.



Das ist es.
Die Zulassungsstelle hat mir dann nur die Hinfahrt erläutert.

Wegen der Prozente brauchen wir bei einen Anhänger nicht reden.

Gruss Dieter

dieter2 am 09 Feb 2016 12:15:38

benimar62 hat geschrieben:
Hallo Dieter

Unterschied zu " früher" das Fahrzeug muß gültige HU haben !

Gruß franz


Das ist ja das Blöde :(

Wer schickt schon gerne die Papiere ohne den Kaufpreis vorweg ?
und wer schickt schon gerne den Kaufpreis ohne Papiere vorweg ?

Gruss Dieter

kurt2 am 09 Feb 2016 12:28:24

dieter2 hat geschrieben:Das ist es.
Die Zulassungsstelle hat mir dann nur die Hinfahrt erläutert.
Gruss Dieter


Hallo,
kann sein, bei "Hinfahrt" gilt:
Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere z. B.: zur Anbringung der Stempelplakette oder zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung.

Diese Fahrten dürfen nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden.

Gast am 09 Feb 2016 12:36:41

Moin,
ich lasse mir immer schriftlich geben, bis wann das Fahrzeug umgemeldet wird. Habe noch nie Probleme gehabt.
Gruß
Rolf

Energiemacher am 09 Feb 2016 13:34:37

Bei den Musterverträgen vom ADAC ist doch immer so eine Bestätigung für die Versicherung und Zulassungsstelle dabei.

Ich habe mir die bisher ausfüllen lassen und fertig war die Laube.
Aber ich denke man merkt an wen man verkauft.
Bei Privat hätte ich keinerlei Bedenken und bei einem Händler noch weniger.

Natürlich kann man in allem was schlechtes finden.....aber warum sich mehr Stress machen als es Wert ist?

Ich habe mein WoMo im vergangenen Jahr ohne Brief gekauft bzw. bezahlt.
Den Brief musste ich bei der Bank mit dem Kaufpreis auslösen.
Bei der Bank angerufen, alles geklärt.
Dem Käufer den Überweisungsbeleg übergeben und er mir das Fahrzeug.
Der Brief kam dann ein paar Tage später von der Bank zu mir, als der Kredit abgerechnet war.

Ein Kurzzeitkennzeichen für einen Anhänger?
Da ist der Aufwand ja fast schon höher als ein Anhänger wert ist. ;-)

Wenn der Käufer von etwas weiter weg kommt möchte der bestimmt nicht mehrfach fahren und auch kein KZK im Vorfeld holen obwohl er nicht weiß ob er den Hänger kauft.


Grüße
Thorsten.......der auch mal an das gute im Menschen glaubt. :-)

drahre am 09 Feb 2016 13:43:38

Hallo,
Sollte ein Schadensfall eintreten, reicht der kleinste Fehler im "Verfahren mit dem abgemeldeten Fahrzeug" und man steht ganz schön dumm da. Die Versicherungen
versuchen im jeden Preis aus der Haftung zu kommen. Der Weg zum " Geld " wird dann lang und teuer obendrein.
Das Kurzzeitkennzeichen ist die sicherste Lösung: Als Verkäufer habe ich das Fahrzeug abgemeldet und bin aus der Haftung raus. Der Käufer hat das Fahrzeug angemeldet und der eventuelle Schaden fällt zu seinen Lasten. Somit ist er bei der Überführung des Fahrzeuges entsprechend aufmerksam um einen Schaden zu vermeiden.
Der Käufer hat sicherlich eine Versicherung seines Vertrauens, wenn er sich dort die "Doppelkarte" für Kurzzeitkennzeichen für die Überführung holt und später dann
bei der Anmeldung diese Versicherung wählt, hat er keine weiteren Kosten.


Reisefreudige Grüße
Erhard

dieter2 am 09 Feb 2016 14:46:52

drahre hat geschrieben:Hallo,
Sollte ein Schadensfall eintreten, reicht der kleinste Fehler im "Verfahren mit dem abgemeldeten Fahrzeug" und man steht ganz schön dumm da.


Ich nehme mal an Du hast hier den Paragraphen 10, Absatz4 --> Link
nicht gelesen :roll:

Gruss Dieter

HarryOWL am 09 Feb 2016 14:55:49

dieter2 hat geschrieben:Ich nehme mal an Du hast hier den Paragraphen 10, Absatz4 --> Link
nicht gelesen :roll:

Gruss Dieter


Und ich nehme mal an, dass drahre meint, dass die Übergabe, die Erfassung etc. alles minutiös und nachweislich erfasst und die Übergabe z.B. auch an das STVA gemeldet werden muss. Und da hat er imo recht!

Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich meine Fahrzeuge mit Kennzeichen und vertraglich geregelter Ummeldung innerhalb von 3 Werktagen übergeben habe. Außer bei meinem letzten Fahrzeug, da wollte ich aber das Kennzeichen behalten. Wenn ich dieses "Vertrauen" nicht (manchen sagen auch Blödheit ;) ) habe, würde ich es nur abgemeldet übergeben. Soll sich doch der Käufer drum kümmern! Alles andere wäre für mich dann noch unsicherer, als es angemeldet zu übergeben! Zumal es sich hier um einen Anhänger handelt, der problemlos auch später abgeholt werden kann.

brainless am 09 Feb 2016 14:57:38

Hallo Dieter,

lies dir diesen Satz in Absatz 4 genau durch:
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden,


Da steht ausdrücklich "Rückfahrten" ( zur Heimatadresse des Abmeldenden ) und nicht "Überführungsfahrten" ( nach Posemuckel ),



Volker ;-)

dieter2 am 09 Feb 2016 15:13:37

Das ist doch alles Erbsenzählerei.
Da steht nichts von Heimatadresse.
Und Rückfahrt heist für mich zum Standort wo ich den Anhänger in der Regel stehen habe, und das muß nicht zwingend Zuhause sein.
Und solange wie der Tag dauert, bis punkt 12 Uhr Nachts.

Bei den vielen Bedenken hier wundert es mich das einige Leute überhaupt den Mut haben in der Frühe aufzustehen :wink:

Gruss Dieter

Trollo am 09 Feb 2016 15:48:27

Wenn das Fahrzeug bei Dir gekauft wurde, dann bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird und dann zum Käufer gefahren wird ist es klar eine Überführungs- und keine Rückfahrt.

Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen oder das Fahrzeug wird angemeldet verkauft oder der Käufer meldet es vor der Fahrt um.

Das mit der Erbsenzählerei kannst Du dann später dem Käufer oder dieser den Ordnungsbehörden erklären. Interessant wäre dabei auch die Erklärung, warum man zur vorübergehenden Stilllegung eines Anhängers diesen mit zur Zulassungsstelle nimmt :oops: :D

Gruß

Michael

Jagstcamp-Widdern am 09 Feb 2016 16:12:00

vlt kann sich ja der Käufer von seinem Nachbarn einen hänger leihen (oder vom vermieter für 30.-€), kommt zum Verkäufer, schmeiszt einen hänger auf den anderen und fährt wieder heim.

ich würde übrigens den stillgelegten hänger einfach anhängen und (im dunkeln) heimfahren...

früher gut - heute besser!
hartmut

dieter2 am 09 Feb 2016 16:33:30

Trollo hat geschrieben:Das mit der Erbsenzählerei kannst Du dann später dem Käufer oder dieser den Ordnungsbehörden erklären. Interessant wäre dabei auch die Erklärung, warum man zur vorübergehenden Stilllegung eines Anhängers diesen mit zur Zulassungsstelle nimmt :oops: :D

Gruß

Michael


Jetzt währe noch zu klären für was man bestraft wird ?
Ohne Versicherung fahren ? Nein, die ist vorhanden
Ohne Zulassung, nein, gild bis 24 Uhr

Verfahren. ja selber schuld :ja:

Und warum ich mit einen Anhänger zur Zulassung fahre muß ich keinen erklären.

Gruss Dieter

Energiemacher am 09 Feb 2016 16:39:37

Warum stellst du hier denn die Frage wenn du es doch sowieso (besser) weißt und dich schon umfangreich und abschließend informiert hast?


Frei nach dem Motto, es wurde alles gesagt - aber noch nicht von jedem.....



Viel Erfolg beim Verkauf, ob mit oder ohne Kennzeichen.


Grüße
Thorsten

dieter2 am 09 Feb 2016 17:05:30

Energiemacher hat geschrieben:Warum stellst du hier denn die Frage wenn du es doch sowieso (besser) weißt
Grüße
Thorsten


Ich wußte es nicht besser, der Link von kurt2 zu den Paragraphen 10 Absatz 4 hat mich erst aufgeklärt.

Und da werden Sachen rein interpretiert die da gar nicht drinn stehen :roll:

Gruss Dieter

Energiemacher am 09 Feb 2016 17:10:39

Na ok, ich würde jedenfalls das KZ nicht entwerten.....das abmelden kostet dich ja auch nochmal Geld beim Amt und ändert an der Tatsache (der Käufer fährt mit deinem KZ) nichts.

Also einfach einen Standard-KV (z.B. ADAC) inkl. Meldung an die Versicherung und Zulassung und alles ist gut.

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.


Grüße
Thorsten

Jagstcamp-Widdern am 09 Feb 2016 17:22:18

ja Thorsten,

so mache ich das auch immer, aber ich vermute, es ist nicht kompliziert genug... :ja:

früher gut - heute besser!
hartmut

dieter2 am 09 Feb 2016 17:46:57

Energiemacher hat geschrieben:
Also einfach einen Standard-KV (z.B. ADAC) inkl. Meldung an die Versicherung und Zulassung und alles ist gut.

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Grüße
Thorsten


So werde ich es auch machen.
Ist immerhin nur ein Anhänger, Prozente vergeigen ?, gibt es da überhaupt Prozente ?

Gruss Dieter

Energiemacher am 09 Feb 2016 17:51:51

dieter2 hat geschrieben:gibt es da überhaupt Prozente ?

Gruss Dieter



Meines Wissens nach nicht!
Ich zahle schon seit Jahren für meinen gebremsten 1,3t´er knapp EUR 40,-!

Aber wie ich schon schrieb, bei PKW´s habe ich es auch schon immer so gehandhabt.....wenn ein "dubioser" Käufer dabei gewesen wäre, hätte ich es wahrscheinlich nicht gemacht.
Ein angemeldetes Fahrzeug verkauft sich auch besser.....anschauen, Probefahrt, Kaufvertrag, Barzahlung und erledigt.

Ich bin froh wenn ich die städtischen Bürgerdienste nicht besuchen muss....soll der Käufer allein den Spaß haben. :-)


Grüße
Thorsten

Matze665 am 09 Feb 2016 20:20:49

Angemeldet übergeben ist doch kein Problem .Es wird doch im Kaufvertrag alles geregelt mit Uhrzeit.Außerdem sind bei den ADAC Verträgen Karten dabei die der Verkäufer zur Versicherung schickt Ab der Übergabe ist der Verkäufer raus aus der Sache.

kurt2 am 10 Feb 2016 11:00:48

Matze665 hat geschrieben:....Es wird doch im Kaufvertrag alles geregelt mit Uhrzeit. Ab der Übergabe ist der Verkäufer raus aus der Sache.


Hallo Matze,
ganz so einfach ist es nicht.

Der Verkäufer ist zwar als Fahrzeugführer bei Dingen die ihm anzulasten sind ab der im Kaufvertrag vermerkten Uhrzeit "raus aus der Sache", z.B. bei Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken etc., das ist richtig, aaaaaber....... das Fahrzeug ist noch bis 23.59 Uhr auf den Verkäufer versichert. Diese Versicherung ist nicht auf den Käufer übergegangen, weil sie an das Fahrzeug gebunden ist.

Bedeutet, bei einem Ereignis kann der Verkäufer zwar beweisen, dass er nicht der Fahrer war und die Versicherung wird im Bedarfsfall auch den Schaden bezahlen, den Versicherungsnehmer (Verkäufer) aber hochstufen.

Ist ähnlich beim Verleih des Fahrzeuges z.B. an einen Freund.

barnie1234 am 10 Feb 2016 11:11:00

Hallo,
ich weis gar nicht wo das Problem besteht. Dem Käufer wird mitgeteilt, daß das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird und er als Käufer Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen mitbringen muß.
Gruß Bernd

kurt2 am 10 Feb 2016 11:30:17

Hallo Problem besteht keines.
Dieter wollte sich halt Alternativen aufzeigen lassen.

barnie1234 am 10 Feb 2016 11:47:22

Hallo Kurt,
du hast natürlich recht. hätte schreiben sollen, ich würde..........
Danke für den Hinweis, beim nächsten mal schalte ich mein Gehirn früher ein :lol: ;D

Gruß Bernd

drahre am 11 Feb 2016 13:54:38

Hallo,

Prozente gibt es bei einem Anhänger nicht.
Die Versicherung ist auch nur für den Fall der Fälle, d. h. der Anhänger ist irgendwo abgestellt ( auf eigenem Grundstück, oder auf einem Parkplatz, etc, ) und aus irgend einem Grund macht sich dieses Teil selbstständig, ( weil die Unterlegkeile nicht richtig plaziert wurden, bzw. die Bremse versagt hat usw. ) für die dabei entstehenden Schäden ist die Versicherung des Anhängers zuständig. Sobald der Anhänger ( Hänger hat man in der H..e ) an ein Zugfahrzeug gekoppelt ist, ist die Versicherung des Zugfahrzeuges für die Regulierung des herbei geführten Schadens dafür zuständig.

Erhard

ernstarnooskar am 14 Feb 2016 22:22:21

Aber Hallo! Keine Experimente und kein unnötiges Risiko! Der Käufer kann sich mit dem Fahrzeugbrief eine Kurzzulassung für 5 Tage bei der Zulassungsstelle erwerben. Dazu braucht er eine Deckungsbetätigung einer Versicherung: Also das übliche Zulassungsverfahren.

archie01 am 14 Feb 2016 23:31:13

barnie1234 hat geschrieben:Hallo,
ich weis gar nicht wo das Problem besteht. Dem Käufer wird mitgeteilt, daß das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird und er als Käufer Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen mitbringen muß.
Gruß Bernd


Hallo
Sicher kein Problem , aber als Käufer habe ich meist eine Auswahl an verschiedenen Fahrzeugen und so ein "netter" verkäufer bekommt dann ganz kurzfristig eine Absage von mir.
Mal ganz aus der Sicht eines Käufers gesehen....

Gruß
Archie

Gast am 15 Feb 2016 10:03:49

archie01 hat geschrieben:Hallo
Sicher kein Problem , aber als Käufer habe ich meist eine Auswahl an verschiedenen Fahrzeugen und so ein "netter" verkäufer bekommt dann ganz kurzfristig eine Absage von mir.
Mal ganz aus der Sicht eines Käufers gesehen....

Gruß
Archie

Auf so einen "netten" Käufer könnte ich dann auch gern verzichten. Auch für den Verkäufer steht meist eine Auswahl an Interessenten zur Verfügung (wenn angebotene Ware und Preis interessant sind), womit dann wieder das Gleichgewicht hergestellt wäre.

Mal ganz aus Sicht eines Verkäufers gesehen :wink: !

archie01 am 15 Feb 2016 11:00:43

Hallo
Jetzt mal Tacheles, ich habe mein letztes WoMo angemeldet übergeben und das Neue angemeldet übernommen. Alles andere wäre für mich indiskutabel. Wer zu mir kein Vertrauen hat, obwohl ich ihm eine großen Summe Bargeld übergebe, kann mir nichts verkaufen. Ich glaube , damit liege ich nicht so verkehrt.

Gruß
Archie

Gast am 15 Feb 2016 11:20:50

Man kann immer (so auch hier) geteilter Meinung sein. Zugegeben, bei einem Anhänger würde ich auch kein großes Theater machen, da aber die Uberschrift zum Threat "Fahrzeugverkauf-Kennzeichen" lautet, ist das Thema sehr allgemein gehalten. Ich habe auch schon mal ein Motorrad verkauft und angemeldet übergeben. Das ist immer persönliches Risiko und man muss es selbst abschätzen. Fakt ist, dass im Falle eines Unfalls dann die Versicherung des Verkäufers greift und der Verkäufer mit der Hochstufung leben müsste. Deshalb hätte ich vollstes Verständnis dafür, wenn der "nette" Verkäufer das Fahrzeug nur abgemeldet übergibt. Wenn der "nette" Käufer damit nicht einverstanden ist, muss er eben eine andere Alternative wählen. Nicht umsonst handelt es sich beim Kaufvertrag immer um eine gegenseitige Willenserklärung!

rolfwam am 15 Feb 2016 11:26:04

Wenn du damit einmal auf die Schnauze gefallen bist nützt dir dein Tacheles garnix.
Ist mir passiert, angemeldet übergeben, im KV alles festgeschrieben ummelden und blabla. Die Strafzettel (und das waren nicht wenige)kommen trotzdem zu dir heim, und hast die ganzen Scherereien. Als i-Tüpfelchen noch ne Fahrerflucht, er ist auf nem Parkplatz an ein anderes Aut gedonnert und abgehauen, nicht ganz unbemerkt.
Mir kann man noch soviel Bargeld hinlegen, das Fahrzeug gibts trotzdem nur abgemeldet. Käufer die das nicht nachvollziehen können sind mir dabei ziemlich Latte.

rkopka am 15 Feb 2016 12:17:21

archie01 hat geschrieben:Jetzt mal Tacheles, ich habe mein letztes WoMo angemeldet übergeben und das Neue angemeldet übernommen. Alles andere wäre für mich indiskutabel. Wer zu mir kein Vertrauen hat, obwohl ich ihm eine großen Summe Bargeld übergebe, kann mir nichts verkaufen.

Davon abgesehen, daß ich meine (Wechsel-)Kennzeichen selber brauche, würde ich das Fahrzeug maximal (in der Nähe) zu ihm fahren, aber ihn sicher nicht einfach so mit den Kennzeichen wegfahren lassen. War bisher auch nie ein Thema bei Kauf/Verkauf. Beim Händler konnte ich mir ein blaues Kennzeichen leihen oder hatte die Anmeldung schon mit. Käufer hatten selber ein blaues besorgt.

RK

fomo am 02 Mär 2016 17:53:26

Beim Händler konnte ich mir ein blaues Kennzeichen leihen oder hatte die Anmeldung schon mit. Käufer hatten selber ein blaues besorgt.

Interessante Farbe. Hauptsache der Fahrer ist nicht "blau".

korikorakorinthe am 03 Mär 2016 00:16:28

kurt2 hat geschrieben:...

Bedeutet, bei einem Ereignis kann der Verkäufer zwar beweisen, dass er nicht der Fahrer war und die Versicherung wird im Bedarfsfall auch den Schaden bezahlen, den Versicherungsnehmer (Verkäufer) aber hochstufen. .......

[/quote]


Das ist definitiv falsch !

Man wird NICHT hochgestuft, weil der Versicherungsvertrag rein formal ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges auf den Käufer übergeht.

Deshalb immer genau die Uhrzeit der Übergabe im Vertrag festhalten !

Wenn der Käufer seriös erscheint (v.a. wenn die Personalien und der Wohnort plausibel nachgewiesen wurden) würde ich jederzeit ein Fahrzeug angemeldet übergeben (habe ich auch schon mehrmals so genmacht).
Versicherungsrechtlich hat man jedenfalls absolut keine Nachteile zu befürchten, wenn man seiner Versicherung den Verkauf unter Angabe der Käuferdaten und der Uhrzeit der Übergabe unverzüglich anzeigt.

Gruß
Stefan

Meteor50 am 05 Mär 2016 11:39:37

korikorakorinthe hat geschrieben:
Versicherungsrechtlich hat man jedenfalls absolut keine Nachteile zu befürchten, wenn man seiner Versicherung den Verkauf unter Angabe der Käuferdaten und der Uhrzeit der Übergabe unverzüglich anzeigt.

Gruß
Stefan


Kann man so nicht pauschal sagen. Kommt auch immer auf den Schadensfall und die Versicherung selbst an. Nachteile hast du im Schadensfall immer, auch wenn es sich im günstigsten Fall nur um Telefonate und Briefwechsel mit Versicherung und Behörde geht.
Ich hatte vor zig Jahren als ich mir das erste Womo kaufte, meinen damaligen PKW privat verkauft.
Erbsenzählerisch wie ich damals war sollte alles seine formale Richtigkeit haben. Im Kaufvertrag war Datum, Uhrzeit des Kaufs bzw. Verkaufs vermerkt, mit dem Hinweis daß der Käufers das Fahrzeug am nächsten Tag ummelden würde.
Auf dem Nachhauseweg mit meinem für die Behörde ja noch auf mich angemeldeten Fahrzeug, stellte er sich in der Fußgängerzone seiner Heimatstadt dann ins absolute Parkverbot. Das Knöllchen bekam Wochen später dann erst mal ich.
Am gleichen Tag hatte er bzw.mein Fahrzeug laut Polizei auf einem Parkplatz eines Discounters beim ausparken, dann ein anderes Fahrzeug an dem hinteren Kotflügel beschädigt. Danach beginn der Fahrer dann auch noch Fahrerflucht.
Das Kennzeichen wurde von Zeugen notiert, und das ganze Brimborium mit der Polizei wegen Fahrerflucht ( Halter des Fahrzeugs war von Behördenseite immer noch ich) ging dann erst mal an mich.
Hatte dann erstmal Ärger ( Polizei war bei mir) und erhebliche Zeitaufwand mit Protokollen. Das ließ sich mit einem erklärendem Anruf, oder dem verschicken des Nachweises des Kaufvertrages nicht erledigen.
Mein persönliches Erscheinen bei der Polizei war dazu notwendig. Für die war erst mal ich der beschuldigte. Ein Anwalt hätte das ganze sicher beschleunigt und für mich auch vereinfacht, aber der hätte ja dann auch was gekostet.
Mein Kaufvertrag wurde zu dem Protokoll beigelegt, und der Käufer wurde erst mal ermittelt und dazu befragt. Solange blieb ich als Halter erst mal im Verfahren mit drin. Und das zog sich wochenlang hin.
Mit dem schrieb an mich wegen dem Knöllchen im Parkverbot war es das selbe. Das kam 3 Wochen später und ging als Halter dann erst mal an mich.
Auf der Rückseite des Bußgeldbescheids konnte man dann zwar innerhalb der Frist Einspruch dagegen erheben. Ich war aber als der Schrieb im Briefkasten lag, gerade im Ausland und konnte selbst keinen Einspruch gegen den Bescheid erheben.
Meine damalige Frau wollte das dann mit einem erklärenden Anruf bei der Behörde für mich erledigen, wollte sogar die Kopie des Kaufvertrages selbst vorbeibringen. Aber darauf ließen sie sich nicht ein, sondern meinten ich solle persönlich erscheinen, oder formal Einspruch gegen den Bescheid erheben.
Meine Frau tat es dann, hatte aber die Frist versäumt. Ich hatte dann hinterher noch Laufereien ( persönliches Erscheinen) beim Amt, bis das ganze dann entgültig vom Tisch war.
Mit der Versicherung war es auch nicht besser. Die regulierten den verursachten Schaden an dem anderen Fahrzeug natürlich erst mal.
Danach hatte die Versicherung mich als Versicherungsnehmer dann Wochen später im Rabatt heruntergestuft. Ich habe dann durch ein Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin der Versicherung, die mir wohlgesinnt war, dann erfahren, daß der Käufer meines Fahrzeugs durch zahlreiche Unfälle in Vergangenheit von keiner Versicherung mehr versichert wird, und der schwarze Peter deswegen an mir hängen blieb.
Ob und inwiefern das stimmt oder rechtens ist, weiß ich nicht. Sie riet mir zu einem Anwalt für den Widerspruch, meinte aber dann die Kosten würden vermutlich dann den Betrag der Herabstufung übertreffen.
Ich wollte in dieser leidigen Sache aber endlich einen Schlußstrich setzen, und hab die Herabstufung für einen Schadensfall den ich ja gar nicht verursacht habe, dann letztendlich hingenommen.
Aber wie heißt es. Ein gebranntes Kind scheut das Feuer.
Seitdem habe ich nie mehr ein Fahrzeug mit gültigem Kennzeichen nach dem Verkauf dem Käufer mitgegeben.
Seit Jahren habe ich einen Autotransportanhänger in meinem Besitz. Den brauche ich für private Überführungen öfters, und kostet im Unterhalt auch nicht die Welt.
Wenn ich ein Fahrzeug verkaufe bekommt der interessierte Käufer schon am Telefon mitgeteilt, daß nach Probefahrt und Kauf die Kennzeichen dann vom Fahrzeug entfernt werden, und er dann selbst sehen muß wie er das gekaufte Fahrzeug nach Hause bringt. Oder ich bringe ihm das Fahrzeug gegen Fahrtkostenerstattung dann auf dem Autotransporter nach Hause.
Denn auf Beteuerungen oder Vertrauen in mir fremden Menschen, egal wie Sympathisch der Mensch mir auch rüberkommt, verlasse ich mich bei Geschäften die mir hinterher vielleicht Ärger bescheren könnten ( was sich ja leicht vermeiden läßt), schon lange nicht mehr.
Seriöse Käufer verstehen das meist auch. Und die Käufer die das nicht verstehen, können sich dann gleich von vornherein die Anfahrt ersparen.
Aber jeder soll und kann das ja so händeln wie er mag.

wolfherm am 05 Mär 2016 12:36:21

Na ja, du hast da aber auch den absoluten GAU erlebt. Der ist sicherlich auch möglich, aber wahrscheinlich sehr selten.......

Gast am 05 Mär 2016 12:45:42

wolfherm hat geschrieben:Na ja, du hast da aber auch den absoluten GAU erlebt. Der ist sicherlich auch möglich, aber wahrscheinlich sehr selten.......


Und? Wer garantiert mir, dass ich nicht der nächste mit 6 Richtigen bin?

Verbunden mit meinem Beruf darf ich keine Punkte im Verkehrsregister eingetragen bekommen, sonst wirkt sich das auch noch auf meine Lebensgrundlage aus. :cry:

Von mir bekommt auch keiner ein auf mich zugelassenes Fahrzeug und sei es noch so verlockend.

wolfherm am 05 Mär 2016 12:50:52

Keiner. Deswegen muss man das ja für sich im Einzelfall entscheiden. Und in deiner Situation ist die Entscheidung doch klar.

Meteor50 am 05 Mär 2016 17:16:20

wolfherm hat geschrieben:Na ja, du hast da aber auch den absoluten GAU erlebt. Der ist sicherlich auch möglich, aber wahrscheinlich sehr selten.......


Das mag richtig sein. Daß dies in dieser Konstellation eher selten vorkommt. Das ist aber auch kein Trost für mich.
Ich hatte vor diesem Gau auch alle meine verkauften Autos mit meinem Kennzeichen für die Ummeldung mitgegeben, und hatte deswegen nie Ärger.
Wäre es dabei geblieben, dann würde ich es wahrscheinlich auch heute noch so tun.
Aber lassen wir mal den absoluten Gau wie ich ihn auch mit der Versicherung erlebt habe, mal ganz außer acht.
Spielen wir mal die naheliegende Wahrscheinlichkeit durch.
Niemand kann sich davon freisprechen daß er durch Unachtsamkeit mal in eine Radarkontrolle reinfährt. Es muß sich dabei ja nicht um notorische Raserei handeln. Es reicht ja schon wenn man 1 km zu schnell nach Abzug der Toleranz auf der Strecke unterwegs war, um dann einen Strafzettel ins Haus geflattert zu bekommen.
Bei dem Fahrzeug das zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers behaftet ist, kommt der Strafzettel dann automatisch zum Halter des geblitzten Kennzeichens.
Der Käufer sofern er mitbekam daß er geblitzt wurde, ist davon erstmal nicht Betroffen weil das Fahrzeug ja noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist.
Und wenn man nach 3 Wochen dann ein Bußgeldbescheid ins Haus bekommt, dann ist man, wenn man nicht bezahlen möchte, dann in Beweislast, daß zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit, das Fahrzeug sich nicht mehr im eigenen Besitz befand.
Da reicht kein Anruf, und man ist schon mit Unbequemlichkeiten behaftet, wenn man den Bußgeldbescheid ausfüllen und nachweise verschicken muß.
Die Bußgeldstelle ist darin auch nicht immer kooperativ. Persönliches Erscheinen ist da oft hilfreich. Aber wenn der Bußgeldbescheid weil 200 km entfernt geblitzt, bei persönlichen Erscheinen bei der Bußgeldstelle dann eine Anreise auf deine Kosten nach sich zieht, spätestens dann ist bei jedem Schluß mit lustig.
Der Käufer und Verursacher des Bußgeldbescheides ist bis dato ja noch garnicht in Erscheinung getreten.
Den Ärger in Form von Beweislast hat erst mal der Verkäufer, sofern er nicht vorzieht den Strafzettel dann einfach zu bezahlen.
Ein Horrorszenario. Aber das kann man erst richtig nachvollziehen, wenn man mal selbst betroffener davon ist.
Die meisten Autoverkäufe gehen ja am Wochenende, und meist Samstags über die Bühne.
Der neue Käufer hätte dann mein Kennzeichen, auch noch Sonntags.
Mir wäre nach dem ich was ich erlebt hatte, dann unwohl bei dem Gedanken daß ein Käufer mit meinem Kennzeichen auch noch den ganzen Sonntag durch die Gegend fahren könnte/würde, und erst Montags das Auto ummeldet.
Wie gesagt wenn nichts passiert was wahrscheinlicher ist, dann ist ja auch alles immer ganz easy. Aber wenn mal was passiert dann ist es schwer in ähnlicher Situation dann positiv zu denken.

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