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Behinderung und Wohnmobil


gjohann am 20 Apr 2016 19:53:57

Hallo und GutenTag,
folgende(s) Problem(e) habe ich zu lösen:
Umbau einer Halbdinette zu einer bequemen Schlafstatt für meine schwerstbehinderte Frau.
1. Meine Frau ist 1.6m groß und der Schlafplatz in Fahrtrichtung maximal 1.7m lang. Kann man so liegen?
2. Hat jemand so etwas schon gemacht?
Nach einem Schlaganfall vor 6 Jahren pflege ich meine Frau zu hause. Seit 3 Jahren fahren wir einige Tage im Jahr mit dem Wohnmobil. In dieser Zeit lag meine Frau nachts quer zur Fahrtrichtung auf dem abgesenkten Tisch plus seitlicher Sitzbank. Diese Lösung ist aber nur für wenige Nächte geeignet da für beide Beteiligten eher unbequem. Ständig musste das Bett hin und her transportiert werden. Nun ist es so, das ich meine Frau nicht mehr zur Kurzzeitpflege in ein Heim geben kann und deshalb lieber mit Ihr längere Zeit spazieren fahren würde.
Meine Frau sitzt während der Fahrt auf dem Beifahrersitz.
Ist es erlaubt den Gurtbock der Dinette abzubauen um dadurch die Liegefläche um 100mm zu Verlängern? Muss das dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?
Dieser Zustand sollte nur vorübergehend sein.
Bewegt wird meine Frau innerhalb und außerhalb des wohnmobils mit Hilfe eines Deckenlifters, den ich selbst eingebaut habe
Für KONSTRUKTIVE HILFREICHE Antworten wäre ich dankbar.

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Gast am 20 Apr 2016 20:03:01

Hallo Johann,

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn?

Dein Alf

eaglesandhorses am 20 Apr 2016 20:08:01

Zu Punkt 1 kann ich beitragen, bin selbst so 1,60. Ein Bett von 1,70m wäre mir etwas knapp, schlafe aber meist auf dem Bauch mit Arme oben.

Den Gurtbock solltest du ausbauen können, dürfen halt dort keine Personen mehr transportiert werden. Evtl muss das im Papier umgetragen werden. Dazu rufe doch mal beim TÜV an.

Kannst du ein paar Bilder einstellen bzw sagen, um welches Fahrzeug es sich handelt?

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audiquattro20v am 20 Apr 2016 20:41:30

Ich würde mich schämen als Ordnungshüter TÜV ect. dir eine Strafe aufzubrummen weil du den Gurtbock ausbaust und ihn evtl nicht aus den Papieren austrägst.

Was du machst ist GROSSARTIG und fast BEISPIELLOS. genieße die Zeit mit deiner Frau und mache es euch so bequem wie es nur geht.

da du ja nicht den Fahrenden Verkehr beeinträchtigst glaube ich kaum das dir da einer was kann.

Holger

Gast am 20 Apr 2016 21:31:08

Das ist zwar keine alltägliche Frage, aber:

1. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht (Bedingungen des §19 Abs. 2 StVZO nicht erfüllt)
2. Nach Fahrzeugzulassungsverordnung §13 Abs. 1 besteht keine Mitteilungspflicht
3. Nach §21 StVO dürfen halt nur noch soviele Personen mitfahren, wie Sitzplätze und Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Also kannst du den Sitzblock einfach ausbauen ohne das die Sitzplätze ausgetragen werden müssen.

wolfherm am 20 Apr 2016 21:34:30

audiquattro20v hat geschrieben:Ich würde mich schämen als Ordnungshüter TÜV ect. dir eine Strafe aufzubrummen weil du den Gurtbock ausbaust und ihn evtl nicht aus den Papieren austrägst.

......

Holger


Siehe mal den Beitrag oberhalb von diesem. So schlimm ist der TÜV gar nicht, den du da so unberechtigterweise angehst.........

audiquattro20v am 20 Apr 2016 21:54:13


Siehe mal den Beitrag oberhalb von diesem. So schlimm ist der TÜV gar nicht, den du da so unberechtigterweise angehst.........



Ja ich weis, war nur für den Fall gedacht er hätte Bammel das jemand was sagt. Klar nützt ihm gar nichts außer der Aufmunterung .

Holger

felix52 am 20 Apr 2016 22:48:21

gjohann hat geschrieben:.... Nun ist es so, das ich meine Frau nicht mehr zur Kurzzeitpflege in ein Heim geben kann und deshalb lieber mit Ihr längere Zeit spazieren fahren würde.
Meine Frau sitzt während der Fahrt auf dem Beifahrersitz.......


Moin GJohann,
vielleicht weisst Du es ja. Aber falls nicht, möchte ich darauf hinweisen, dass Deine Ehefrau auch für diesen Fall aufgrund Ihres Apoplex Anspruch auf fachliche und
finanzielle Hilfe seitens der Krankenkasse haben dürfte. Auch im und um das Wohnmobil. Nicht nur, weil die Krankenkassen gegenüber den Kosten für Kurzzeitpflege
bei Umbaumassnahmen auch finanziell besser wegkommen.
Aber das weisst Du sicherlich selbst. Schicke mir einfach eine KN, falls Du grundsätzlich weitere Hilfe dazu benötigst.

Grüsse
Felix52 :)

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