mich würde mal interessieren wer bei berechtigten Sachmängeln, bei Neufahrzeugen, dem Händler die Fahrkosten, die entstehen, um das Fahrzeug zum Händler zu verbringen, eingefordert hat?
Eigene Erfahrungen sind sicher interessant!
Gruß Bosko
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mich würde mal interessieren wer bei berechtigten Sachmängeln, bei Neufahrzeugen, dem Händler die Fahrkosten, die entstehen, um das Fahrzeug zum Händler zu verbringen, eingefordert hat? Eigene Erfahrungen sind sicher interessant! Gruß Bosko Moin Bosko, ich habe diese Kosten eingefordert und ohne Gegenwehr ersetzt bekommen. Habe mich aber auf "naturalien" auszahlen lassen :mrgreen: PS: Hast du Probleme mit deinem Vogel? Hallo bosko2, ich musste meinen Anspruch mit Hilfe von unserem Mitglied in Bad Hersfeld durchsetzen. Dann ging es aber problemlos. Grüße Heiinjoy Moin, ja, ich habe einige kleine Probleme, so wie sie überall bei einem Neufahrzeug mal vorkommen. Öffentlich möchte ich im Moment darüber nicht schreiben. Ich werde abwarten wie Firma Schell (Phoenix) und mein Händler in Norddeutschland mit mir umgehen. Danke für die Tipps, werd schon mal den Briefbogen einspannen. :) Gruß Bosko Hallo, so weit ich weiß ist RA Dähn nicht mehr Mitglied dieses Forums. Allerdings charakterisiert Herr D. DIE Kompetenz auf dem Gebiet des Wohnmobilrechts. Wie man hört, lässt allein die Vertretung durch seine Person (1. Schreiben mit Bekanntgabe der Vertretungsvollmacht und des Streitgegenstandes), vielfach den Blutdruck der Gegenseite wallen und führt oftmals zur außergerichtlichen Einigung. Gut so. |
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