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Überwintern: Gasflaschen in geschlossenen Räumen


blümchen am 10 Apr 2016 14:02:28

Hallo Zusammen,
weiß jemand, wie die versicherungsrechtliche Situation ist, wenn ein Womo in einer Halle zum Überwintern steht? Müssen die Gasflaschen entfernt werden oder reicht es, wenn sie zugedreht sind? Wie sieht es bei fest eingebauten Gastankflaschen aus? Reicht es da, wenn die Flaschen geleert werden? (geht das überhaupt?) Ist das Womo versichert, falls was passiert? Was ist mit Schäden an anderen Fahrzeugen oder der Halle? Was ist z.B. wenn ein Brand ausbricht?
Sorry, Fragen über Fragen, aber das ist ein ziemlich heikles Thema :oops:
Danke schon mal für Eure Antworten und viele Grüße
Eva

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brainless am 10 Apr 2016 14:25:20

Hallo Eva,

alle Deine Fragen werden der Vermieter der Halle und seine Versicherungsgesellschaft beantworten können, weil die unterschiedlichsten Bedingungen damit verbunden sein können,


Volker ;-)

Gast am 10 Apr 2016 15:20:29

Hallo,
Flaschen zudrehen, Gashähne zudrehen, dann ist alles o.k.!
Denn weitergedacht: "Zu Hause ist die Situation identisch. Zugedrehte Gasflaschen in geschlossenen Räumen."
Falls doch einmal ein Flugzeug in die Halle/Scheune stürzt und die Gasflaschen zur Explosion bringt, dann können sich die
Haftpflichtversicherungen streiten. Denn diese gilt als Ruheversicherung auch bei einer vorübergehenden Unterstellung.
Natürlich kann es demnächst eine EU-einheitliche Verordnung geben, die im Interesse der europäischen Bevölkerung ausgegeben wird
und dann wird es u.U. zur Pflicht, dass ich die Gasflaschen nachts mit ins Bett nehme und mit meinem Körper abdecke. Ähnlich sinnvolle
Dinge gibt es ja im Geiste eines ganzheitlichen Europas immer häufiger. Würde auch zum letzten Aprilscherz der beabsichtigten 500 Euro Abschaffung passen. Hurra!
Dazu fällt mir immer wieder das bekannte Zitat von Max Liebermann ein.

Ich besitze einen 70 Liter Gastank und niemand kann verlangen, dass ich den Tank abbaue. Wichtig ist natürlich das "Zudrehen/Absperren"
der Gashähne im Fahrzeug.

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piloteur am 10 Apr 2016 18:56:05

In unserem Mietvertrag mußte ich unterschreiben, daß ich die Gasflaschen aud dem Wohnmobil entfernen muß.

blümchen am 12 Apr 2016 09:44:20

Hallo und vielen Dank für die Antworten!
Ja, das ist das Problem: Der Vermieter verlangt die Entfernung der Gasflaschen - diese sind aber fest eingebaut :(
Ich will ihn einerseits nicht belügen, andererseits überzeugen, am besten mit einer entspr. Verordnung oder rechtl. Info, dass das garnicht nötig ist, die Flaschen zu entfernen. Gibt es da was? Ich habe im Internet rumgesucht und nur was zur Lagerung von Flüssiggasflaschen gefunden. Die dürfen z.B. nicht in Garagen gelagert werden. Es handelt sich doch aber um eine Gasanlage in einem Wohnmobil, welches mit anderen in einer Halle (ehemalige Werkstatt) steht. Ist das vergleichbar?
Die andere Möglichkeit wäre, das ganze Gas vorher rauszulassen. Geht dann von leeren Gasflaschen noch eine Gefahr aus? :?:
Liebe Grüße Eva

Gast am 12 Apr 2016 10:28:11

Hallo Blümchen,
schwierige Problematik. Ich bin bereits älteren Semesters und hoffe, dass ich nicht in Altersstarrsinn und Altersangst verfalle.
Wenn der "Herr Vermieter" sich nicht am Anschauungsobjekt überzeugen lässt, dann am besten einen anderen Unterstellplatz suchen. Die Steigerung ist dann nämlich nur noch der gefährliche Treibstofftank mit hochexplosivem Diesel, der ablassen werden muß.
Das Ganze erinnert mich sehr an einige noch ältere Menschen aus meinem Umfeld, die überall Schlösser, Alarmanlagen, Schweinwerfer installieren lassen und Versicherungen ohne Augenmaß abschließen.
Ansonsten erzähle (belüge!) ihm doch, dass die Tanks bei Einstellung geleert sind. Ist doch für einen guten Zweck, er kann ruhig schlafen. Der Angsthase traut sich doch nicht die Gasventile aufzudrehen.
Achtung: "Ja aber, wenn.................." ist die Antwort bei Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsverordnung.
Leg ihm doch zudem die 42 Seiten der Autohaftpflichtbedingungen mit der Ruheversicherungsklausel vor. Er schläft dann seelig wie ein gerade gestillter und frisch gewickelte Säugling.

blümchen am 12 Apr 2016 11:29:09

Hallo Holger,
Du hast ja recht! Der Vermieter ist schon sehr alt und entspr. ängstlich. Sein Schwiegersohn kümmert sich jetzt um die Vermietung der Halle und ist selbst Wohnmobilist. Er muss wohl die Vorgaben seines Schwiegervaters umsetzen und ich weiß nicht, ob ich ihn überreden kann, entgegen des Eigentümerwillens, die Flaschen drin zu lassen. Ich wohne in einer Großstadt und überhaupt einen Hallenplatz in akzeptabler Nähe zu finden ist wie ein Sechser im Lotto, von daher ist es alles andere als einfach, einen anderen Unterstellplatz zu finden :(
Aber wenn die Flaschen leer sind, dann dürfte es doch kein Problem sein, oder? Selbst wenn ich für 20 Euro Gas sinnlos "verheizen" müsste bis die Flaschen leer sind, dann ist es für mich immer noch besser, als alles ausbauen zu lassen. Zu Saisonbeginn kan ich ja schnell an die LPG-Tanke fahren.
LG Eva

shoe1 am 12 Apr 2016 11:38:38

Hallo,
also in unserer Gegend (Salzburger Land) wird das aus versicherungstechnischen Gründen (Angabe der Vermieter) so gehandhabt, dass bei der Einstellung in Hallen usw., die nicht die Spezifikation einer Garage aufweisen: Die Batterien abgeklemmt und Gasflaschen (auch leere - Restdruck) entfernt werden müssen.

Wie es sich mit festeingebauten Gastanks verhält - konnte mir keiner beantworten ...
lg
Rupert

brainless am 12 Apr 2016 14:19:39

Hallo Eva,

wenn Du eh nur zum "Überwintern" das Mobil in die Halle bringst, tu doch, was der Vermieter verlangt oder such Dir was anderes.
Anscheinend herrscht bei euch ein Vermietermarkt: Der Vermieter bestimmt, was Sache ist - nicht der Mieter.

Schon mal gut, daß Du uns mitgeteilt hast, wo Du wohnst......................da konnten wir Dir doch reichlich Ausweichquartiere nennen,


Volker :roll:

Gast am 12 Apr 2016 14:42:15

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden.




Hallo Blümchen, wenn "Hase" zufrieden ist, dann verbrauche alles Gas vor jedem Einstellen und gut ist es.
Bei einem Probelauf sieht "Hase" dann, dass kein Gas mehr kommt.
Anheben kann die "lebende Angst" die fest eingebauten Flaschen, also den Tank ja nicht.
Hoffentlich werde ich nicht dement und "nässe" mich beim Vorbeifahren an einer Tankstelle ein.
Trotzdem eine wunderschöne und unbelastete Reisesaison mit tollen Eindrücken und
möglichst vielen halbwegs normalen Menschen, die nicht Sklave ihrer Angstphantasien sind.

andwein am 14 Apr 2016 14:24:06

Das mit leeren Gastanks, ausgebauten Gasflaschen, kein Strom, keine Ladegeräte etc. hat nichts mit Altersstarrsinn oder Übervorsichtigkeit zu tun. Fassen wie einmal zusammen: Ein Bauer vermietet mehrere Parzellen in seiner Halle als Winterstandplatz, also als Garagenplatz. Da er vermietet ist das ein Gewerbe und keine private Unterkunft!
Und gewerbemässig vermietete Hallengaragenplätze müssten eigentlich als solche versichert werden. Ob da im Schadensfall eine "Bauernverbandhaftpflicht" einspringt wage ich zu bezweifeln. Da es sich um einen Garagenplatz handelt muss der Boden gegen Benzin/Öl eigentlich auch versiegelt sein. Strominstallationen in Bauernstadeln erhöhen eigentlich die Versicherungsprämien, deshalb meist kein Strom. Vielleicht sollte man das Ganze auch mal aus dieser Perspektive betrachten? Das ist zumindest meine Sichtweise.
Nachdenklich, Andreas

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