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Anschnallpflicht EU-weit


chalander am 12 Mai 2006 13:54:14

Hallo zusammen,

seit 09.05.06 gilt ja EU-weit die Anschnallpflicht in allen Fahrzeugen. Mein WoMo ist für 5 Personen zugelassen, d.h. Fahrer und Beifahrer, klar sowieso immer angeschnallt. Aber die anderen 3 Sitze sind in der Sitzgruppe quer zur Fahrtrichtung, als Sitzplätze eingetragen und gekennzeichnet, aber nicht mit Gurt versehen.
Was bedeutet die neue Regelung nun? Muß ich die anderen Sitzplätze mit Gurten ausstatten. Meines Erachtens geht das garnicht (da quer zur Fahrtrichtung auf der Bank).

Viele

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MaKa am 12 Mai 2006 14:52:05

Hallo chalander,

kann mir vorstellen, dass es so etwas wie einen Bestandsschutz gibt. Schau mal, ob du an die Ausführungsbestimmungen der in Rede stehenden EU-Verordnung kommst. Dort müsste dies geregelt sein.


Matthias

moppeline am 12 Mai 2006 16:52:18

Hallo Chalander

Das habe ich eben beim TÜV Nord entdeckt.


3-Punkt-Automatikguten auf vorderen äußeren Sitzen in Fahrtrichtung
3-Punkt-Automatikguten auch auf hinteren äußeren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt
mindestens bauartgenehmigten Beckengurten an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
Wir empfehlen aus sicherheitstechnischen Gründen auf Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung, die während der Fahrt benutzt werden sollen, zu verzichten.

Als wir unser Womo letztes Jahr gekauft haben, lasen wir einen Artikel, daß diese Art von Sitzen generell verboten werden sollen. Deshalb haben wir uns anders entschieden. Leider weiß ich nicht mehr, wo dieser Artikel stand.

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Gast am 15 Mai 2006 10:49:32

Habe an anderer Stelle im www. gelesen, dass die Anschnallpflicht für alle Sitzplätze besteht, die mit einem Gurt ausgerüstet sind. Eine Nachrüstpflicht gibt es nicht!

canter am 15 Mai 2006 11:06:03

Hallo Chalander,

ich hatte bei mir ein ähnliches Problem und wie folgt gelöst:

Mitshubishi Canter 5,9t, 7 Sitzplätze und nirgends Gurte da LKW.

Vorne 2 Punkt Nachgerüstet und hinten nach Rücksprache mit dem TÜV Bayern auch 2 Punkt Gurte nachgerüstet.
Aussage vom Prüfer: Lieber Gurte die den gestzl. Anforderungen in Sachen Haltepunkte/Lasten nicht ganz entsprechen als gar keine.
Für "normale" Unfälle halten sie ( bei mir in den Bänken hinten zusätzliche Verstrebungen aus ALU eingebaut ) und bei richtig heftigem Crash zerbröselt eine normale Holz/Styro Kabine ohnehin.

Soweit ich weiß gibt es aber einen Bestandsschutz und man ist nicht gezwungen Gurte nachzurüsten.

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