Hallo gehe mal davon aus, das ich diese Anfrage richtig plaziert habe.
Bei mobile kann man ja seit einiger Zeit eine Händlerbewertung abgegeben.
Nun habe ich zwar keinen Wohnmobilhändler bewertet, aber wie in diesem Fall, könnte einem sicherlich auch bei Bewertung eines WoMo Händlers widerfahren.
Zum Sachverhalt: habe mir einen gebrauchten LKW angeschaut, wurde bei mobile von einem Händler eingestellt, Besichtigung angemeldet, Tank so gut wie leer, deshalb nur kurze Probefahrt möglich, es wurden keine techn. Mängel festgestellt, außer Bremsen waren meines erachtens etwas schwach, es wurden die Modalitäten für Kauf besprochen usw.
Nach 2 Tagen kam per Mail der Kaufvertrag, der sah anders aus als wie vereinbart, z.Bsp. war ausgepriesen mit neuen TüV, sollte vor Bezahlung auch gemacht werden, laut Kaufvertrag: TüV fällig, 85000 Tkm auf dem Tacho und auch im Angebot, auf Kaufvertrag: nur noch 79 Tkm ! Verkäufer nicht mehr die das Angebot bei mobile eingestellt hat, sondern der Ansprechpartner als Einzelunternehmen mit Sitz wo der LKW stand. Weiterhin stand als Clo, das Fahrzeug hat techn. Mängel, die der Käufer festgestellt hat. Ich forderte ihn auf, die techn. Mängel zu konkretisieren-dies lehnte er ab. Als ich ihm mitteilte, das ich diesen Kaufvertrag so nicht unterschreiben werde, schreibt er mir unter anderem : "der Verkäufer bestimmt die Spielregeln".
Ich habe dann diese Firma als unseriös bewertet und den Sachverhalt so geschildert wie hier. Es ging dann per Telefonat von Firma Einsteller des Inserates und des sog. Ansprechpartners, per SMS, einzel Unternehmen, schon grenzwertige Drohungen ein.
Die Frage ist, kann man bei so was wirklich zu Schadenersatz wegen übler Nachrede verurteilt werden, selbst wenn alles schriftlich belegen kann ?
Da ich mein Anwalt in Urlaub ist, konnte ich mir keine Auskunft einholen.
Ich habe daraufhin mobile veranlasst, diese Bewertung wieder zu löschen.
Der LKW war kein Schnäppchen.

