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Bewertung Händler bei mobile


Bergbewohner1 am 20 Mai 2016 20:07:01

Hallo gehe mal davon aus, das ich diese Anfrage richtig plaziert habe.
Bei mobile kann man ja seit einiger Zeit eine Händlerbewertung abgegeben.
Nun habe ich zwar keinen Wohnmobilhändler bewertet, aber wie in diesem Fall, könnte einem sicherlich auch bei Bewertung eines WoMo Händlers widerfahren.
Zum Sachverhalt: habe mir einen gebrauchten LKW angeschaut, wurde bei mobile von einem Händler eingestellt, Besichtigung angemeldet, Tank so gut wie leer, deshalb nur kurze Probefahrt möglich, es wurden keine techn. Mängel festgestellt, außer Bremsen waren meines erachtens etwas schwach, es wurden die Modalitäten für Kauf besprochen usw.
Nach 2 Tagen kam per Mail der Kaufvertrag, der sah anders aus als wie vereinbart, z.Bsp. war ausgepriesen mit neuen TüV, sollte vor Bezahlung auch gemacht werden, laut Kaufvertrag: TüV fällig, 85000 Tkm auf dem Tacho und auch im Angebot, auf Kaufvertrag: nur noch 79 Tkm ! Verkäufer nicht mehr die das Angebot bei mobile eingestellt hat, sondern der Ansprechpartner als Einzelunternehmen mit Sitz wo der LKW stand. Weiterhin stand als Clo, das Fahrzeug hat techn. Mängel, die der Käufer festgestellt hat. Ich forderte ihn auf, die techn. Mängel zu konkretisieren-dies lehnte er ab. Als ich ihm mitteilte, das ich diesen Kaufvertrag so nicht unterschreiben werde, schreibt er mir unter anderem : "der Verkäufer bestimmt die Spielregeln".
Ich habe dann diese Firma als unseriös bewertet und den Sachverhalt so geschildert wie hier. Es ging dann per Telefonat von Firma Einsteller des Inserates und des sog. Ansprechpartners, per SMS, einzel Unternehmen, schon grenzwertige Drohungen ein.
Die Frage ist, kann man bei so was wirklich zu Schadenersatz wegen übler Nachrede verurteilt werden, selbst wenn alles schriftlich belegen kann ?
Da ich mein Anwalt in Urlaub ist, konnte ich mir keine Auskunft einholen.
Ich habe daraufhin mobile veranlasst, diese Bewertung wieder zu löschen.
Der LKW war kein Schnäppchen.

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selbstschrauber am 20 Mai 2016 20:24:24

Wenn Du die Wahrheit schilderst und auch beweisen kannst, kann dir nichts passieren. Du darfst auch ein Werturteil abgeben, wie z.B. "Ich finde den Händler unseriös, weil er im Kaufvetrag andere Daten nennt, als im Angebot und beim persönlichen Gespräch" etc. Natürlich keine beleidigenden Äußerungen wie z.B. " der Händler ist ein Ars...och weil er..."

Wahrheitsgemäße Angaben und Werturteile hätte ich nicht gelöscht.

LG

Selbstschrauber

Lancelot am 20 Mai 2016 20:28:42

Ich seh´s so :

Der VK bestimmt die Spielregeln und Modalitäten, der Käufer akzeptiert (damit ist der Kauf perfekt) oder verhandelt (im Erfolgsfall ist der Kauf gemacht) oder läßt vom Kauf ab und beendet sein Interesse.

Anders sieht´s aus, wenn eine Ware "falsch" (= unter falschen Angaben) ausgelobt wurde. Dem Kaufinteressenten sind u.U. ja auch Kosten entstanden, Anreise zur Besichtigung beispielsweise.

Wenn so ein Sachverhalt nachweisbar ist, hätte ich die Beurteilung nicht gelöscht. Die Wahrheit (aber halt nur die, keine Wertungen übers Geschäftsgebaren oder ähnlich) darf man immer sagen/schreiben. Notfalls muß man halt auch vor Gericht dafür eintreten und beweisen können.

Nicht ins Boxhorn jagen lassen .... :)
(wenn´s Dir der evtl. Aufwand auch wert ist - sonst vergiß es einfach)

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turbokurtla am 21 Mai 2016 08:38:11

Ich hätte auch nix gelöscht Werner.
So kenn ich dich gar nicht. :eek:
Gerade durch solche Bewertungen kann man doch schwarze Schafe erkennen.
Oder eben andersrum.
Gruß Kurt

Bergbewohner1 am 21 Mai 2016 20:07:11

Hallo Kurt, normalerweise hätte ich es auch nicht gemacht, aber....... meine Anwaltskanzlei hatte Urlaub und ich konnte keinen erreichen. Auch wollte ich nicht schon wieder mich vor Gericht rumstreiten. Die sind so was von Aggressiv gewesen, da bin ich schon arg geschockt gewesen. Man wird halt auch älter, Kurt :D
Hallo Lancelot:"Der VK bestimmt die Spielregeln und Modalitäten, der Käufer akzeptiert (damit ist der Kauf perfekt) oder verhandelt (im Erfolgsfall ist der Kauf gemacht) oder läßt vom Kauf ab und beendet sein Interesse.
Stimmt im Prinzip, aber es wurde bei Besichtigung alles gemeinsam besprochen, nur der Verkäufer schreibt dann im nachhinein einen nicht abgesprochenen Kaufvertrag und das sind keine Spielregeln-eigentlich Betrug.
Werde nächste Woche, bei mobile noch mal den Link zur Bewertung anfordern, mal sehen ob die es machen. Ab Montag ist dann auch meine Anwältin wieder im Dienst.

dieter2 am 21 Mai 2016 22:04:31

Waldtroll hat geschrieben:Stimmt im Prinzip, aber es wurde bei Besichtigung alles gemeinsam besprochen, nur der Verkäufer schreibt dann im nachhinein einen nicht abgesprochenen Kaufvertrag und das sind keine Spielregeln-eigentlich Betrug.


Ich denke Du gehst etwas zu weit mit den Betrug, die haben es halt versucht.

Du liest ja den Vertrag vor der Unterschrift durch,mußt das Ding nicht unterschreiben.
Was vorher mündlich alles gesprochen wurde muß auch bewiesen werden.

Gruss Dieter

Bergbewohner1 am 22 Mai 2016 20:02:20

Naja, ganz so ist es nicht Dieter, LKW war ja und ist noch bei mobile mit 85Tkm, neuen TÜV, eingestellt, Mängel sind auch nicht angegeben. So war es auch bei Besichtigung und Kaufabsprache.
Wenn dann nach 2 Tagen der Kaufvertrag mit 79 Tkm TÜV fällig, div. techn. Mängel vom Kunden fundiert- davon ist mir nur nichts bekannt, kommt, dann gibt dies schon zu denken. Er war ja nicht mal bereit, den Kaufvertrag so zu schreiben, wie das Fahrzeug bei mobile eingestellt ist.
Der Kunde fährt vom Hof, kurze Zeit später zerlegt sich das Teil selbst, dann ist man schon 6 Tkm gefahren, auch wenn keine Gewährleistung bei gewerblich gegeben wird, aber da kann der Käufer nur noch schlucken.
Übrigends waren wir zu zweit, würde niemals alleine kaufen, der Verkäufer war aber einziger Anwesender!
Er ist Einzelunternehmer.
Habe auch nicht gekauft.

jazzfriend am 22 Mai 2016 20:22:01

Hallo Werner,
Dein Bericht hat mich schon etwas das fürchten gelehrt und ich wäre froh eine Bewertung zu lesen
mit den von Dir gemachten Erfahrungen, incl. Aggressiven Auftritt im letzten Telefonat.
Ich kann aber gut nachvollziehen das Du Rücksprache mit Deiner Anwältin abwarten willst.
Ich wünsche Dir das Du eine Entscheidung triffst mit der Du gut schlafen kannst.

Alles Gute

Klaus

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