xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gesamtgewicht F1 oder F2


Gast am 15 Mai 2016 16:59:41

Hallo

Es geht um die Auflastung von 3.5 auf 3.85 Tonnen. In der heutigen Fahrzeugbescheinigung 1 (ehemals KFZ-Schein) sind dafür
zwei Fehler vorgesehen, F1 und F2.
--> Link
F1 = technisch zulässige Gesamtmasse
F2 = nationale Gesamtmasse
Außer der Kombination F1=3850 F2=3850 ist auch die Kombination F1=3850 F2=3500 möglich. Bei der letzten 3850/3500 braucht man
keine Go-Box. --> Link wenn ich das richtig verstehe. Und das Wohnmobil dürft auch mit dem neueren Führerschein gefahren werden. --> Link
Bei der Kombination 3850/3500 bin ich in Deutschland dann ab 3501KG überladen. Entscheidend ist was unter F2 steht --> Link Und nochmals, F2 ist die max. Nationale Gesamtmasse.
Und wofür ist dann das Feld F1 (3850)? Darf ist dann im Ausland bis 3.85T schwer sein ?

Das ganze wurde schon mal diskutiert, aber so richtig brachte mir das auch nichts. --> Link

LongJohn

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

AntonCoeln am 15 Mai 2016 17:28:26

Ich habe versucht dort meine Fahrzeug gewichte eingetragen zu bekommen, in NRW ist es nicht möglich. Dort wird beim WOMO in beide Felder das gleiche eingetragen.
Angeblich läßt das Computerprogramm etwas anderes nicht zu. Die Ausfüllbestimmungen für die Zulassungen, findet man auf den Seiten des KBA, besagen das dies nur für Fahrzeuge der klasse M gemacht wird.

brainless am 15 Mai 2016 19:55:30

LongJohn hat geschrieben:Bei der Kombination 3850/3500 bin ich in Deutschland dann ab 3501KG überladen. Entscheidend ist was unter F2 steht


Nein, zwar ist die Angabe in F2 für die Fahrerlaubnis wichtig ( hier: Klasse C für Fahrzeuge der Klasse M mit einer zul. Gesamtmasse bis 3.500 kg ) - aber eine Überladung kann auch bei Einhaltung der vorgenannten zGM gegeben sein.
Gewogen werden die Achslasten. Wenn die zul Achslast an der 2. Achse bei max. 1.900 kg liegt und bei der Wägung 2.100 festgestellt werden, liegt bereits eine Überladung von 200 kg (abzgl. evtl Toleranzen) vor - selbst wenn die Vorderachslast unter 1.400 kg liegt.
Hierfür sind die Angaben in 7.1 bis 7.3 (technisch) und 8.1 bis 8.3 (national) bindend.

Und nochmals, F2 ist die max. Nationale Gesamtmasse.
Und wofür ist dann das Feld F1 (3850)? Darf ist dann im Ausland bis 3.85T schwer sein ?

Nationale Gesetzgebung bestimmt die Zulassung im jeweiligen Staat, technisch zulässige Gesamtmasse wird limitiert durch die konstruktiven Vorgaben des Fahrzeugs.
Es können durch z.B. Ausnahmegenehmigungen die nationalen Werte durchaus höher als die technisch zulässigen liegen, wenn entsprechende Vorraussetzungen erfüllt werden. Bei Fahrzeugen der Klasse M sind mir solche Ausnahmegenehmigungen jedoch nicht bekannt,



Volker ;-)

Anzeige vom Forum


federhaus am 16 Mai 2016 09:10:45

Hallo LongJohn
Weiß zwar nicht, ob es Dir weiterhilft, aber nach meiner Auflastung letzten Jahres von 3,5t auf 3,85t steht bei mir auch in beiden Feldern 3850kg.
Eine Go-Box benutze ich nur durch Österreich.
Für Deutschland habe ich nur die Einschränkungen wie Überholverbot für LKW und auf Autobahn die 100, vielleicht gibt es noch mehr ?

brainless am 16 Mai 2016 09:14:26

federhaus hat geschrieben:.......vielleicht gibt es noch mehr ?




Zum Beispiel
- eingeschränkte Durchfahrtmöglichkeiten
- eingeschränkte Parkmöglichkeiten
- V-max außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h



Volker ;-)

SeeTramper am 16 Mai 2016 12:29:07

Hallo

Nachdem hier bisher keiner dem TE passend geantwortet hat, versuche ich es mal.

Ich traf mal einen leitenden Mitarbeiter eines sehr großen deutschen Autokonzerns auf einem Campingplatz....
Der sagte mir sagte mir sinngemäß:
F2 ist die höchstzulässige Masse im Zulassungsland (hier 3500kg)
F1 ist die zulässige Gesamtmasse .... ab da soll erst eine Überladung im Ausland gelten (hier 3850kg)
Er fährt mit diesen Eintragungen in D mit der Gefahr der Überladung (da nur 3500kg), in A mit GO-Box und CH mit Schwerverkehrsabgabe.
Da dieser Autokonzern ja bekanntlich weiss wie die Vorschriften und Gesetze auszulegen und zu umgehen sind, ist diese Aussage glaubhaft.
Definition von F2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse

Eine Anfrage bei der Rechtsabteilung des ADAC erbrachte folgende Stellungnahme:

Entscheidend für die Berechnung einer etwaigen Überladung und die Einhaltung der Gewichtsgrenzen im Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht ist der in Feld F2 eingetragene Wert. Die in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung ausgewiesene zulässige Gesamtmasse (zGM) ist die von der Zulassungsbehörde für dieses konkrete Fahrzeug anerkannte zGM. Dies gilt grds. auch bei Auslandsfahrten (auch z.B. hinsichtlich der Maut in der Schweiz und Österreich).

Die heutigen Fahrzeugpapiere sind aufgrund der EU RICHTLINIE 1999/37/EG gestaltet und erstellt.
Aus den alten Zulassungspapieren wurde das zulässige Höchstgewicht in F1 technisch zulässige Gesamtmasse übernommen.
Gemäß dieser Richtlinie ist die Angabe von F1 ein -MUSS-, die Angabe von F2 ein -KANN-.
Wenn das Fahrzeug eine technische Höchstmasse von 3850kg hat so ist auf den Typenschildern das zu vermerken, nicht die Masse von F2.
Dazu gibt es auch eine VERORDNUNG (EU) Nr. 19/2011.

Die genannten Verordnungen sind von Deutschland umgesetzt worden.

Eine Eintragung mit unterschiedlichen Werten ist gemäß dieser Richtlinien möglich, die SB in den Zulassungsstellen sind damit oft überfordert. Beim TÜV darf dies nur der Prüfingenieur .

So jetzt ist wieder eine Antwort erstellt..... aber wir sind der Lösung jetzt näher???

Hilft nur ausprobieren

fomo am 16 Mai 2016 12:46:05

SeeTramper hat geschrieben:Da dieser Autokonzern ja bekanntlich weiss wie die Vorschriften und Gesetze auszulegen und zu umgehen sind, ist diese Aussage glaubhaft.

Na, dann kann es niemals falsch sein, was ein großer Autokonzern macht. Und alle (leitenden) Mitarbeiter sind per Definition immer über alle bestehenden Gesetze umfassend und perfekt informiert.

brainless am 16 Mai 2016 13:00:16

SeeTramper hat geschrieben:Hallo

Nachdem hier bisher keiner dem TE passend geantwortet hat, versuche ich es mal.


Na, dann mal her mit der Weisheit.

Ich traf mal einen leitenden Mitarbeiter eines sehr großen deutschen Autokonzerns auf einem Campingplatz....


Endlich mal eine tolle Einleitung. Bravo!

Der sagte mir sagte mir sinngemäß:

Genau das ist die Floskel, wenn man sich nicht sicher ist, was der Andere tatsächlich gesagt hat.

F2 ist die höchstzulässige Masse im Zulassungsland (hier 3500kg)
F1 ist die zulässige Gesamtmasse .... ab da soll erst eine Überladung im Ausland gelten (hier 3850kg)
Er fährt mit diesen Eintragungen in D mit der Gefahr der Überladung (da nur 3500kg), in A mit GO-Box und CH mit Schwerverkehrsabgabe.

Selten bisher einen solchen Blödsinn gelesen.

Da dieser Autokonzern ja bekanntlich weiss wie die Vorschriften und Gesetze auszulegen und zu umgehen sind, ist diese Aussage glaubhaft.

Für dich vielleicht.

..... aber wir sind der Lösung jetzt näher???


Damit garantiert nicht,



Volker :roll:

SeeTramper am 16 Mai 2016 13:04:46

Dachte ich mir....

Sofort superschlaue Antworten......

Immer getreu dem Motto: warum lesen und nachdenken, wenn ich auch so meine Weisheiten ins Netz stellen kann

Wissen nichts besser aber....

brainless am 16 Mai 2016 13:09:28

Das,

was Du verbreitet hast, sollte Dir zum Nachdenken dienen - auf keinem Fall einem Leser,


Volker

SeeTramper am 16 Mai 2016 13:14:24

Tja Volker....

wie dein Forumsname schon sagt.......

AntonCoeln am 16 Mai 2016 14:07:57

Betreff Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung I

Lauf Vorgabe durch das KBA soll die Spalte F2 nur gestrichen werden

siehe hierzu die Vorgabe --> Link

Hartensteiner am 16 Mai 2016 14:10:49

Long -John , siehst du , so ist das in einem Forum , sofort ufert es aus . Die User geben nur noch ihre subjektive Meinung durch .
Du hast eine einfache Frage gestellt , F1 oder F2 ?
Darauf so kurz wie möglich : Dein Mitgliedsland der EU ist Deutschland und in diesem Mitgliedsland und überall auf der Welt gilt als Zulässige Gesamtmasse für dieses Fahrzeug das , was unter F2 steht .
Den ganzen Zusatz von Achslasten u.s.w., der interessiert dich doch zunächst gar nicht.
Wenn dort also 3500 kg steht , fährst du in Österreich mit Go Box ,selbst wenn du einen der möglichen Anhängelast entsprechenden Anhänger dahinter hast .
Natürlich darf man dieses Fahrzeug auch mit der Fahrerlaubnis Klasse B fahren . Selbst wenn du überladen hättest , was in einem geringem Rahmen passieren könnte , gilt immer noch Klasse B. Das ist nämlich auch immer ein Diskussionsthema , deshalb führe ich es gleich zur Richtigstellung an.
Hartensteiner

rudi-m am 16 Mai 2016 14:42:11

Hartensteiner hat geschrieben:...............
Wenn dort also 3500 kg steht , fährst du in Österreich mit Go Box ,selbst wenn du einen der möglichen Anhängelast entsprechenden Anhänger dahinter hast .
.............
Hartensteiner


Hallo, also hier dürfte sich ein Fehler eingeschlichen haben.
Richtig ist : F2 3500kg -- keine Go Box!! Go Box ist für Fahrzeuge über 3,5 t hzG

Gruß Rudi

Hartensteiner am 17 Mai 2016 17:31:56

Hallo, ja, ich meinte die Vignette , natürlich keine GoBox .
Danke für den Hinweis .
Hartensteiner

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben
Bewertung Händler bei mobile
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt