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Warntafel am Fahrradheckträger in Italien????


Haegar64 am 25 Mai 2006 22:07:16

Hallo zusammen,

brauche ich am Fahradheckträger wenn er ausgeklappt ist, schon diese rot/weiß Warntafel in Italien?
Wenn muß ich noch was basteln.... so 10 Stunden vor Reisestart :)

Oder ab wann bracht man die genau?

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Hannelore am 25 Mai 2006 22:34:11

du brauchst diese Tafel, sonst wird es teuer!

Liebe Hannelore

Haegar64 am 25 Mai 2006 22:49:40

Wann brauche ich die denn genau!
Im Fahrbetrieb?

Hmmmm.

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Aretousa am 25 Mai 2006 22:57:08

Lies mal hier
--> Link
A.-runterscrollen bis Warntafel

spleiss53 am 25 Mai 2006 22:58:34

Ganz einfach, Haegar64, sobald irgend etwas über die Stoßstange deines Fahrzeuges hinausragt, und sei es nur 1 cm, benötigst du die Tafel. (Außer bei der Anhängerkupplung) Bei den meisten Fahrradträgern trifft das bereits im eingeklappten Zustand zu.

Einen schönen Urlaub wünscht spleiss53

Gast am 25 Mai 2006 22:58:58

Wenn ich richtig informiert bin, benötigst Du die Tafel an jedem Teil was über dem Heck herausragt. Also sogar bei zusammen geklapptem Fahrradträger.


Jürgen

Polarwolf am 25 Mai 2006 23:17:00

Hallo,

achte darauf, daß Du die richtige Warntafel nimmst. Es muß die Alu-Warntafel sein, die mit Reflektionsfolie versehen ist - also ganzflächig reflektierend (Preis ca. 30 EUR). Mit italienischer Zulassung. Achtung: Es gibt eine ähnliche auch für Spanien.
Die billige Warntafel aus Kunststoff, mit den 4 Rückstrahlern, reicht den italienischen Carabinieris nicht.


Andreas

"Hoffentlich klappt das noch, 10 Stunden sind ziemlich knapp."

Haegar64 am 25 Mai 2006 23:40:32

Muß funzen....

Werde den Berger in Wesseling überfallen.......

HOFFENTLICH KÖNNEN DIE HELFEN :?

Polarwolf am 26 Mai 2006 00:06:07

Die müßten normalerweise die Tafel immer vorrätig haben, weil sie oft von den Kunden verlangt wird. Es sei denn, sie ist gerade ausverkauft...

Gute Fahrt
Andreas

guenterp_de am 26 Mai 2006 09:10:36

muß die Tafel auch angebracht sein wenn ich keinen Fahrradträger habe aber eine Heckleiter am fahrzeug ist ?? :?:

kam mir gerade so in den Sinn :gruebel:

Gast am 26 Mai 2006 10:43:34

Moin,

offiziell immer dann, wenn ein Anbauteil oder Ladung die im KFZ-Schein eingetragene Länge erweitert, die AHK ist davon ausgenommen.

Ich würde es mit der örtlichen Polizei auch nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen und die "offizielle" Warntafel anbringen so bald irgendetwas meine Heckstossstange überragt. Hier kannst du im Zweifel nur Verlierer sein - und das ist einen versauten Urlaub nicht wert.

dokabastler am 26 Mai 2006 12:29:43

Ich würd auch sagen:
nach Italien immer mit Tafel...auch wenn gar nix am Heck ist....hab noch nie gehört, daß man eine Strafe kriegt wenn da Tafel dran ist ohne Grund..

günter

manni63 am 02 Jun 2006 09:59:20

Hier die offizielle Definierung der ital. Verkehrsbestimmung:

Warntafel
Seit Jahren wird in Italien von Kfz-Führern verlangt, dass sie über das Fahrzeugheck überstehende Ladung mit einer besonderen Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinaus ragende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind nach dem Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“. Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils in der Form anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums war zu Jahresbeginn jedoch in Erfahrung zu bringen, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln „normalerweise aus Metall“ sein, dies schließe jedoch die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus. Angesichts dieser gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostspieligste Möglichkeit, den Anforderungen zu entsprechen. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.1999) mit mindestens 60 EUR geahndet.

:wink:

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