Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung des BGH-Urteils unter
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Lieber Dakota,
ich finde es schön, daß Du das Urteil - auch nach nunmehr ca. 3 Jahren - hier veröffenlichst. Jedoch einige Anmerkungen hierzu (auch wenn ich kein RA bin):
Mal unabhängig davon, daß mir in Deiner Veröffentlichung einige sachlich verdrehende Schreibfehler vorzuliegen scheinen.....
in anderen Foren - deren Namen ich hier nicht nennen darf - wurde, schon vor Jahren, dieses Urteil von einem RA aus der Praxis kommentiert:
Der geforderte Nachweis des Mangels (oder der Ausschluß des Bedienfehlers, bzw. der Ausschluß des Verschleißschadens) muß in einer der jeweiligen Seite zumutbaren Form erfolgen. Hier werden für einen Profi - dem Händler - höhere Maßstäbe angesetzt, als für den Käufer, der in aller Regel als Endkunde nicht über technische Detailkenntnisse verfügt.
Dies ist nun gerade im hier verhandelten Fall - Motorschaden - noch dazu ohne die Gutachten und die näheren Ursachen genauer zu kennen - äußerst schwierig und im hier verhandelten Fall auch beiden Seiten nicht möglich gewesen, so daß die Seite, die die Beweißlast hat, den Kürzeren zog.
Das ist jedoch beileibe nicht der Standardfall. Bei einer großen Anzahl von Mängeln liegt der Beweiß des Mangels häufig jedoch schon im Mangel an sich:
Beispiel: Wasserhahn in der Küche undicht.
Der Käufer braucht lediglich seine Nutzungsdauer und die Unmöglichkeit einer Fehlbedienung zu erklären und schon ist klar, daß ein Mangel vorliegt.
Beispiel: AES Kühlschrank kühlt im Gasbetrieb nicht
Der Käufer braucht den Mangel lediglich vorzuführen und zu erklären, daß hier weder ein Verschleißteil vorliegt, noch eine Bedienung möglich ist und schon ist der Beweis erbracht.
Also wohlgemerkt: Keine Kritik ein der Vorstellung des Urteils und der begrüßenswerten Aktivität von Dir, sondern lediglich der Hinweis, daß das so mißverständlich ist, Erläuterungen, Feedback durchaus sinnvoll sein kann und Links auf andere Foren in denen das Thema, sachlich kompetent, behandelt werden, sowieso - dann bräuchte man nämlich meine Zeilen nicht lesen...... (auch hier kann ich verstehen, wieso Dirk keine derartigen Links haben will, bin aber nach wie vor der Ansicht, daß das eine Überinterpretation von Google und der Sache WoMo nicht dienlich ist)
Außerdem ist das BGH-Urteil ja eher zum Nachteil von unser WoMoisten; erst durch die Interpretation kann man einen angemessenen Umgang damit erkennen. Und das ist doch Zweck von einem WoMo-Forum oder ?
Viele
Seekater

