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Überholverbot für Womo


Haase am 29 Jun 2006 17:07:28

Hallo

habe ein Womo mit 3400 kg zulässigen Gesamtgewicht im Fahrzeugschein
steht Sonder Kfz. Ist mein Womo nun ein Pkw oder ein Lkw. Darf ich im
Überholverbot für Lkw überholen oder nicht.
In Erwartung Eurer Antwort verbleibe ich

MFG
Haase

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Adler am 29 Jun 2006 17:15:03

Darf ich im
Überholverbot für Lkw überholen oder nicht.


Du darfst :D

HandyCleo am 29 Jun 2006 17:20:18

Das Zeichen gilt für Fahrzeuge AB 3,5 t...das dürfte alles erklären :)

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RaiWo am 29 Jun 2006 19:02:16

Hai!
Ein Womo ist verkehrsrechtlich einem Pkw gleichgestellt, egal wie schwer.
Nach meiner Information steht auch in den neuen, wohl EU-weiten Kfz-Papieren unter Art des Fahrzueugs "M 1" = Pkw.
CU
Wolf

Gast am 29 Jun 2006 19:20:37

RaiWo hat geschrieben: Ein Womo ist verkehrsrechtlich einem Pkw gleichgestellt, egal wie schwer.
Nach meiner Information steht auch in den neuen, wohl EU-weiten Kfz-Papieren unter Art des Fahrzueugs "M 1" = Pkw.


Nö, ab 3,5 to sind sie verkehrsrechtlich ein LKW mit allen Konsequenzen

- und bei einem reinen PKW-Zusatzschild (z.B. Parkstreifen/Platz) ist bei 2,8 to Schluss.....

In den neuen Zulassungspapieren steht:
"SO KFZ WOHNM. über 2.8 T" , Fahrzugklasse 21,

Adler am 29 Jun 2006 19:23:59

Nö, ab 3,5 to sind sie verkehrsrechtlich ein LKW mit allen Konsequenzen


War klar , dass du dich meldest :D

Auch wenn du dich nicht immer daran hälst.... du hast Recht :razz:

Gast am 29 Jun 2006 19:24:17

Hallo RaiWo

"Ein Womo ist verkehrsrechtlich einem Pkw gleichgestellt, egal wie schwer."

Da liegt aber ein kl. Denkfehler vor, lass Dich mal mit einem WoMo über 3,8 t mit über 100 km/h blitzen oder fahr mit einem über 3,5 t mit 100 km/h den Elzer Berg runter und die grünen Männchen sitzen oben, dann wirst Du Deinen PKW Status aber teuer bezahlen. Das gleiche gilt übrigens bei Übetrholverboten für LKW ohne Tonnenangabe.

VG Manfred

Gast am 29 Jun 2006 19:27:58

Adler hat geschrieben: Auch wenn du dich nicht immer daran hälst.... du hast Recht :razz:


Wir wollten doch bei Euch bleiben...... nicht auszudenken wir hätten euch verloren :D

Adler am 29 Jun 2006 19:33:38

Wir wollten doch bei Euch bleiben...... nicht auszudenken wir hätten euch verloren


Mann... das ist mal eine schöne Ausrede.....


Schleimer :D

Gast am 29 Jun 2006 19:45:56

Die ganze Verwirrung kommt nur aus dem umgangssprachlichen Umgang mit Verkehrszeichen. Die umangssprachlich als "LKW-Überholverbot" oder "LKW-Durchfahrtverbot" bezeichneten Schilder sagen nämlich - etwas vereinfacht - aus, das hier das Überholen bzw. die Durchfahrt für Fahrzeuge >3,5 to die nich ausdrücklich PKW sind, verboten ist. Die gleichen Schilder in Kombination mit einer Gewichtsangabe, z.B. "LKW-Überholverbot" und "7,0 to" gelten dann für Kraftfahrzeuge > 7,0 to.

Wenn in den Fahrzeugpapieren "Sonderkfz. WoMo" eingetragen ist, ist es straßenverkehrsrechtlich kein PKW.

So erklärt sich z.B. auch, das WoMo > 3,5 to z.B. auf Autobahnen 100 km/h fahren dürfen. Hier gibt es nämlich eine Sonderregelung für Wohnmobile, die gilt jedoch nicht für LKW.

mykira am 30 Jun 2006 13:34:39

Das Stimmt, allerdings heist das Schild "Lkw Überholverbot" genaugenommen :

Zeichen 277
Überholverbote für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

ist ein Wohnmobil Über 3,5t ein Pkw darf er Überholen.
ist er kein Pkw darf er nicht überholen

Gast am 30 Jun 2006 14:25:31

mykira hat geschrieben: ist ein Wohnmobil Über 3,5t ein Pkw darf er Überholen.
ist er kein Pkw darf er nicht überholen


Ein Wohnmobil ist kein PKW - ergo.....

Adler am 30 Jun 2006 14:29:07

....darf es, sollte es schwerer als 3,5t sein, NICHT überholen...
gell Klaus :D

Gast am 30 Jun 2006 14:32:52

Adler hat geschrieben:....darf es, sollte es schwerer als 3,5t sein, NICHT überholen...
gell Klaus :D


....och doch nur wenn es ein eingetragenes zul. GG von größer als 3,5 to hat 8)

....ich denke gerade darüber nach ob ich auf grund deiner Signatur noch mit dir schreibe :D

Und wer hat denn wann und wo überholt?

WIR?

...irgendwie leide ich in gewissen Situationen an Blindheit & Erinnerungsverlußt :wink:

Gast am 30 Jun 2006 14:54:15

@Präses

Das mit dem Elzerberg ist falsch. Bin selber vor einigen Wochen mit 100 auf der 40 km Spur geblitzt worden.

Hab natürlich direkt bei der Autobahnpolizei angerufen. Die erklärten mir das das Verbot nur für LKW über 7,5 to gilt. Es wird zwar jedes Fahrzeug geblitzt das auf der 40 km Spur fährt, weil das techn. wohl nicht anders zu machen ist, aber die Bilder werden später aussortiert.

Überholverbotsscholder für LKW gelten auch nur über 7,5 to. Wenn das Überholverbot für 3,5 to gilt steht das auf dem Überholverbotsschild extra noch mal drauf.

Jagstcamp-Widdern am 30 Jun 2006 15:11:35

definitiv falsch:

weiter oben wars richtig: das schild mit dem roten lkw neben dem schwarzen pkw gilt für alle kfz> 3,5 t, ausser briefeintrag pkw bzw. kraftomnibus, somit gilt es für womos, lkw, sam....
und genauso verhält es sich mit der 80 km/h fahrerei, nur ein unterschied: der kraftomnibus braucht zum 100 fahren auch die 100er zulassssung (=weisser kleber 100 mit zulassungsstempel) und natürlich briefeintrag.
wenn du es schaffst einen 40 tonner als pkw zuzulassen darfst du 200 fahren - das wär geil! 8)

grusz hartmut

Gast am 30 Jun 2006 15:18:49

Anuk1 hat geschrieben:...Überholverbotsscholder für LKW gelten auch nur über 7,5 to. Wenn das Überholverbot für 3,5 to gilt steht das auf dem Überholverbotsschild extra noch mal drauf.


...wie hartmut schon richtig geschrieben hat: definitiv falsch

und deshalb hab ich für eben dieses vergehen auch schon gezahlt... willste den bescheid per fax? oder glaubst du mir und meinem rechtanwalt, den ich auch eingeschaltet hatte...


8) heiko

Gast am 30 Jun 2006 15:26:56

Ne MAN ich glaub dir das auch so.
Ist aber absoluter Blödsinn dann zwei verschiedene Verbotsschilder zu machen.
Einmal mit 3,5 to begrenzung und einmal ohne.

Armer deutscher Schilderwald.

dieter2 am 30 Jun 2006 15:32:14

Überholverbotsschilder mit ab 3,5 to drauf habe ich noch nicht gesehen.
Entweder generel LKW Überholverbot,dann sowieso ab 3,5 to,oder mit
den Zuzätzen ab 4,5 to,7,5 to.

Dieter

Bergbewohner1 am 30 Jun 2006 20:27:10

Überholverbotsscholder für LKW gelten auch nur über 7,5 to. Wenn das Überholverbot für 3,5 to gilt steht das auf dem Überholverbotsschild extra noch mal drauf.
Mann o Mann, hier sollten doch einige noch mal einen Lehrgang machen. Nur in Oesterreich muß noch eine WoMo dort stehen. In D WoMo über 3,5 Tonnen sind LKW gleichgesetzt, außer in Geschwindigkeitsbegrenzung bis 100 KmH. Das gleiche gilt, wenn ich einen Jeep, Pickup, wo LKW im Brief steht,fahre, dann falle ich mit diesem Fahrzeug, wenn ich mit einem Anhänger fahre, unter das LKW Sonntags-Fahrverbot und unter allen Beschränkungen wie LKW, auch wenn das Zugfahrzeug nicht über 3,5 Tonnen wiegt. Zugegeben es ist nicht so einfach, wenn man nicht in der Materie steht, aber das ist D waldtroll
PS. Kein Wunder, dass Manche versuchen, einem bei der 2 m Spur noch zu überholen !! Ist mir gerade vor 2 Wochen in Gera passiert, ich dacht mich tritt ein Pferd

oldi am 30 Jun 2006 20:34:17

hallo waldtroll

gut erklärt, wie sieht es aber mit einem Womo 3,1 to und anhänger 1,1to aus?

gruß peter

Bergbewohner1 am 30 Jun 2006 21:19:40

Hallo,gut erklärt, wie sieht es aber mit einem womo 3,1 to und anhänger 1,1to aus? ,wie ich schon schrieb, als Sonder Kfz mit Anhänger fällst nicht darunter( LKW Fahrverbot), nur ´wenn LKW in Zulassung steht. Noch schlimmer ist, wenn ich diesen LKW unter 3,5 T, mit Anhänger gewerblich mit nutze und keinen innerbetrieblichen Werksverkehr fahre, dann brauche auch noch einen Fahrtenschreiber, jetzt EG- Kontrollgerät. MfG.waldtroll

oldi am 30 Jun 2006 22:01:13

hallo waldtroll

DANKE, man lernt immer noch dazu.

gruß peter

spleiss53 am 30 Jun 2006 22:18:40

... übrigens, ein LKW zugelassenes Fahrzeug, und wenn es auch nur 2,85 tonnen eingetragen hat, darf am Sonntag keinen Anhänger ziehen :!:

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