Frank26264 am 08 Jun 2006 22:10:47 Hallo,
nachdem ich hier viel über zGG und Zuladung gelesen habe bin ich mal über die Waage und habe ausgerechnet, das ich eigentlich mit der Zuladung ganz gut hinkomme.
Was für ein Glück, das geht ja nicht jedem so !
Allerdings besteht meine Berechnung natürlich auf die entsprechenden Schätzungen der Gewichte beim Zuladen. ( habe damals fast leer gewogen )
Da ich keine Lust habe jedes mal wieder über die Waage zu fahren kann es schon sein, das ich bei unserer großen Sommertour bei 3,4 t zGG vielleicht 30 - 40 kg zuviel habe.
Ist das schon kritisch ?
Wie hoch ist eigentlich die Toleranz.
( D, CH, I, GR )
Dazu noch eine Anekdote aus der Schweiz : Ein Kollege hat dort mal eine Knolle bezahlt, weil er mit 51 km/h gemessen wurde wo 50 km/h erlaubt waren.
Kommentar des Polizisten : Schweizer Messgeräte haben keine Toleranz.
So kann's gehen
MichaelW am 08 Jun 2006 22:44:31 Hallo Frank,
in der pm 7/2006 ist eine Aufstellung abgedruckt. Demnach kosten
mehr als 5% bis 10% im Regelsatz 10 €
mehr als 10% bis 15% im Regelsatz 30€
mehr als 15% bis 20% im Regelsatz 35€
mehr als 20% im Regelsatz 50€ und 3 Punkte
mehr als 25% im Regelsatz 75€ und 3 Punkte
mehr als 30% im Regelsatz 125€ und 3 Punkte
beim Überschreiten der zulässigen Achslasten oder des Gesamtgewichtes für Fahrzeuge unter 7,5t.
Meist darf an Ort und Stelle ausgeladen werden (z.B. ablassen des Frischwassertanks) bzw. die "Überlast"in die Obhut der Ordnungshüter gegeben werden.
Die Versicherungen nehmen Überladungen bei verschuldeten Unfällen als Anlass, zu überprüfen ob die Überladung ursächlich bzw. mitursächlich für den Unfall war und verweigern Kaskoleistungen, die sich der Versicherte im Zweifel per Gutachten zurückerstreiten muss.
Gast am 08 Jun 2006 23:03:01 Dazu noch eine Anekdote aus der Schweiz : Ein Kollege hat dort mal eine Knolle bezahlt, weil er mit 51 km/h gemessen wurde wo 50 km/h erlaubt waren. Kommentar des Polizisten : Schweizer Messgeräte haben keine Toleranz.
So kann's gehen
nö, so kann's nicht gehen; radarmessung in der schweiz toleranz 5km/h, lasermessgerät toleranz 3-5km/h... da war der toleranzwert wohl schon abgezogen...
zum gewicht: in der schweiz gelten 3% toleranz, d.h. bei einem zugel. ges.gew. von 3500kg = 105kg = total 3605kg. ab diesem punkt wirds teuer. :wink:
Frank26264 am 08 Jun 2006 23:06:43 Hallo,
10% kosten 10 EURO; hätte ich nicht gedacht.
D.h. wenn ich 3.740 kg statt 3.400 kg habe kostet das 10 Euro, das wäre ja fast geschenkt.
Aber wie sieht es mit der Versicherung aus. Ab wann wird es da kritisch.
Klar, wenn die Überladung Unfallursache oder ein Mitverschulden war stehe ich u.U. dumm da, aber läßt sich das bei 50 kg "Übergewicht" so argumentieren.
( das wären weniger als 2% Überladung )
Vielleicht fahre ich doch noch mal auf die Waage, wenn ich alles eingeladen habe.
MichaelW am 08 Jun 2006 23:28:54 Hallo Frank
da werden nur die Recht?perten Auskunft geben können. Du begehst ab dem ersten Kilo eine Ordnungswidrigkeit und wie geschrieben, ausladen, ablassen etc darfste auch bei 5 %, nur dass es dann nicht ganz so teuer wird....fahr mal beladen auf die Waage, nur dann bist Du auf der sicheren Seite.
[Admin] am 08 Jun 2006 23:52:28 parle vous francaise, Frank? (oder soll ich lieber Jean sagen?) :D :D :D
komm, nun erzähl uns nix hier, mit Filmen wie "Leon" oder "Wasabi" hast Du doch Millionen verdient, da kommts doch auf ein bissel Überladung garnicht an........ :kuller:
thmgoe am 09 Jun 2006 05:51:56 Ich habe nur Erfahrungswerte.
Bin einmal mit einem LKW 7,5to auf einen Waage gezogen worden.
Hatte 7% überladen. Der Polizist hat gefragt woes hingehen soll,dann hat er er mir gute Fahrt gewünscht und das wars. Ich gehe mal davon aus das es unter 10% im ermessens Spielraum liegt ob kassiert wird oder nicht.
Thomas
Frank26264 am 09 Jun 2006 10:17:02 Hallo Dirk,
Grrrrr, nun bin ich doch erkannt worden :eek:
Nur die Haare sind noch weniger geworden. Na ja, man wird halt nicht jünger.
Rudi Roehrich am 09 Jun 2006 12:32:33 [b]Die höhe derStrafen für die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes ist abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges ! Man kann es generell nicht "verallgemeinern" ! Wer sein Fahrzeug von 3,5t zul.Gesamtgew. mit 10% überläd , zahlt weniger , als für die Überladung von 10% bei einem 5tonner !
Nille am 09 Jun 2006 16:31:30 Rudi Roehrich hat geschrieben:[b]Die höhe derStrafen für die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes ist abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges ! Man kann es generell nicht "verallgemeinern" ! Wer sein Fahrzeug von 3,5t zul.Gesamtgew. mit 10% überläd , zahlt weniger , als für die Überladung von 10% bei einem 5tonner !
Das ist stimmt so nicht, teuer wird es erst ab 7,49t. Darunter sind alle gleich.
Siehe: --> Link
von Nils,
der 650 kg für 10€ überladen kann...;) bis es kracht, dann schnell den Wasserhahn auf...:D :razz:
Nasenbär am 09 Jun 2006 16:49:33 Ist ja toll... :)
Was macht man, wenn ablassen des Wassers zum Ablasten nicht reicht? Den Beifahrer raus bringt auch nicht alles. :?
Die Strafe scheint mir das kleinere Übel zu sein.
Hat mal jemand was zuverlässiges von dem Verhalten der Versicherungen in Falle eines Unfalls bei Überladung gehört?
, Heinz
Bergbewohner1 am 09 Jun 2006 20:04:15 Hallo, Wenn ein Fahrzeug die Achslasten überschritten hat und es kommt zum Unfall wird es ernst. Bei meinem LT 35 habe ich vorn 1750 und hinten ca. 2200, habe es aber auf 3,5 Tonnen abgelastet, d.h. wenn ich mit 3,6 Tonnen einen Auffahrunfall praktiziere, dann kann nicht die "Überladung"schuld sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn ich die Achslasten überschreite. MfG.waldtroll
Nille am 09 Jun 2006 21:42:34 Nasenbär hat geschrieben:Ist ja toll... :)
Was macht man, wenn ablassen des Wassers zum Ablasten nicht reicht? Den Beifahrer raus bringt auch nicht alles. :?
Wir sind ja 4,5 Personen, ich vermute mal das ich dann mit den Kids zu Fuss weiterkann...;) , ich habe ja das Gerümpel eingeladen. Die Strafe scheint mir das kleinere Übel zu sein.
Stimmt, aber ärgerlich wär der 10er auch... Hat mal jemand was zuverlässiges von dem Verhalten der Versicherungen in Falle eines Unfalls bei Überladung gehört?
, Heinz
Ich kann Dir zuverlässig sagen, das Deine Versicherung ALLE Möglichkeiten wahrnehmen wird um nicht zahlen zu müssen. Nebenbei gilt das auch für abgelastete Fahrzeug. Wenn man ein Womo auf 3,5t zulässt, hat man auch hierfür die Versicherung. 3,6 t ist dann definitiv überladen und die Versicherung wird sich weigern zu zahlen. Ob Sie damit durchkommt hängt wahrscheinlich am Richter.
Gast am 09 Jun 2006 21:53:25 Waldtroll hat geschrieben: ..... d.h. wenn ich mit 3,6 Tonnen einen Auffahrunfall praktiziere, dann kann nicht die "Überladung"schuld sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn ich die Achslasten überschreite. MfG.waldtroll
Moin,
na, bei der Erklärung wird deine Versicherung dann sicher freudig zahlen :wink:
Fakt: bei erweisenem Zusammenhang zwischen Übergewicht, ob legal oder illegal, und Kaltverformung: NIX KOHLE :D
Gust am 09 Jun 2006 22:19:31 Hallo
Ich kenne nur die Version Schweiz. Ein Lieferwagenfahrer ist in die Kontrolle geraten.
Betriebsgewicht lt. Waagschein 3880 kg
Gerätetoleranz 3 % von 3880 kg 117 kg
Betriebsgewicht netto 3763 kg
Zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg
Strafbares Uebergewicht 263 kg
Kosten total inkl. Gebühren Fr. 400.00
an alle Gust
Nasenbär am 09 Jun 2006 22:36:08 Na ja, die Versicherungen suchen ja bekannterweise nach Möglichkeiten, nicht zahlen zu müssen. Aber- wer von euch hat es schon erlebt bzw. von Bekannten gehört?
Oder wird eventuell das verunfallte, defekte Fahrzeug garnicht gewogen? :wink:
Ich glaube, wenn man einen Unfall baut, der ganz klar auf ein völlig überladenes Fahrzeug zurückzuführen ist, was auch von Sachverständigen zu beweisen ist, siehts anders aus. Nicht aber wegen 100 Kilo oder so.
, Heinz
Eileen am 09 Jun 2006 23:14:03 Bei einem richtig deftigen Womo-Unfall bleibt zum wiegen nicht mehr viel uebrig, da wird die Haelfte gleich an der Unfallstelle in irgendwelche Tonnen gekehrt ... und bei kleineren Karambolagen uebersteigen die Sachverstaendigen- und Prozesskosten hoechstwahrscheinlich den Streitwert.
So gesehen kann man bestimmt ruhig ueberladen fahren.
:D :D :D
Nille am 10 Jun 2006 09:37:42 Ich würde mich in solchen Sachen nicht auf das Verlassen, was Bekannten von Bekannten passiert ist. Wenn Dein Bekannter nicht gewogen wurde hatte er vielleicht Glück. Die Frage ist doch, ob Du das im Falle eines Crashes auch hast und auch nicht gewogen wirst, oder? Ich würde mich nicht darauf verlassen. Nichts ist doch einfacher als den Transporter der das kaltverformte Womo huckepack hat, mal eben zu wiegen..da könnte man die Tonnen mit dem "Restmüll" gleich mitwiegen..
Na ja wir wollen den Teufel mal nicht an die Wand malen.... :evil:
frebeka am 18 Jun 2006 16:26:06 Hallo,
die 400 SFR von Gust kommen mir bekannt vor :oops:
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