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Neuwagengarantie Wer Wielange?


BOWO am 23 Jun 2006 10:06:12

Ich hatte diese Frage zuerst im Thread über den TÜV-Problem mit meinem WoMo. Da meine Nachfrage dort jedoch unterging hier mal neu als eigener Thread:

Wie lange geben die Hersteller eigentlich beim Neufahrzeug Garantie?
Wie beim PKW 2 Jahre?
Gibt es wie beim PKW die Möglichkeit einer Garantieverlängerung gegen Aufpreis wie bei meinem Mitsubishi PKW auf 5 Jahre?:?:
Was kosten bei einem WoMo solche Garantieverlängerung falls es die gibt.

Das würde einen gebeutelten Gebrauchtwagenfahrer wie mich doch eine Alternative bieten.

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jonathan am 23 Jun 2006 16:04:36

Ich habe jetzt seit 2 Wochen unseren neuen Hobby-aber Wohnwagen(wird m.E. nach aber bei Hobby WoMo das Gleiche sein. Garantie:2 Jahre, Dichtigkeitsgarantie 5 Jahre bei jährlicher Kontrolle in der Vertragswerkstatt. Garantie -Verlängerung wurde mir von meinem Händler angeboten-aber die brauche ich m.E. nach bei dem WoWa nicht, da kaum mechanische "Sorgenkinder" drin sind, die nicht gegen kleines Geld bei Bedarf repariert werden könnten. Und für den Aufbau habe ich ja die Garantie.

Werner

Camperfan am 23 Jun 2006 17:49:40

Hi,

soweit mir bekannt, handelt es sich bei den zwei Jahren NICHT um ine Garantie, sonder um eine GEWÄHRLEISTUNG!

Da gibt es wohl feine Unterschiede, aber es kennen sich bstimmt einig von den Usern besser damit aus.

Ich glaube (Hersteller) Garantie ist sechs Monate ? und die letzten 1 1/2 Jahre sind dann (Händler) Gewährleistung? :nixweiss:

Im Grunde kann es uns Verbrauchern relativ egal sein, Hauptsache ist, dass in den 2 Jahren die Mängel auf Kosten des Händlers beseitigt werden.

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Rutsch am 23 Jun 2006 18:31:40

Hallo BOWO,
der HÄNDLER haftet für jeden Sachmangel laut BGB 2 Jahre lang und er kann diese Haftung nicht auf den Hersteller abwälzen. Diese Haftung kann der Händler weder vertraglich ausschliessen noch verkürzen.
In den ersten 6 Monaten besteht Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss ggf. beweisen, dass der Käufer den Mangel (z.B. Motorschaden ) verursacht hat, dies wird ihm jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen.
Eine 2-Jahres-Garantie des Herstellers ist also reine Augenwischerei, der der Händler ohnehin 2 Jahre haftet.
Sinn macht nur eine längere (als 2 Jahre) Herstellergarantie.
Rutsch

Dauerläufer am 23 Jun 2006 18:40:25

Camperfan hat geschrieben:Hi,

soweit mir bekannt, handelt es sich bei den zwei Jahren NICHT um ine Garantie, sonder um eine GEWÄHRLEISTUNG!

Da gibt es wohl feine Unterschiede, aber es kennen sich bstimmt einig von den Usern besser damit aus.

Ich glaube (Hersteller) Garantie ist sechs Monate ? und die letzten 1 1/2 Jahre sind dann (Händler) Gewährleistung? :nixweiss:

Im Grunde kann es uns Verbrauchern relativ egal sein, Hauptsache ist, dass in den 2 Jahren die Mängel auf Kosten des Händlers beseitigt werden.


Vorsicht - 2 Jahre Gewährleistung bedeuten, dass der Händler/Hersteller den Mangel beseitigen muss, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Das nachzuweisen dürfte oft schwierig sein. Auf Kosten des Herstellers wird in den zwei Jahren nur repariert, wenn dieser tatsächlich eine GARANTIE übernimmt.

Bergbewohner1 am 23 Jun 2006 21:10:25

Genau so ist es, Gewährleistung im ersten halben Jahr Herstellerfehler, Beweispflicht das es keiner ist liegt beim Händler, nach einem halben Jahr kannst Du aufhören oder einen jahrelangen Rechtsstreit mt schlechten Karten führen. Finger weg von Fahrzeugen mit Gewährleistung. Garantie gibt der Hersteller und nicht der Händler, der Händler führt diese nur aus. Gibt der Hersteller Garantie, dann wird in der Regel alles bis auf Verschleißteile repariert. waldtroll

Camperfan am 23 Jun 2006 21:59:51

Hier ist was:

--> Link

Heißt halt Kotz, kann ich nichts für :D

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