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Pfefferspray 1, 2


Herbert am 05 Dez 2003 14:43:42

Hallo

Unser WoMo ist, trotz akkustischer Warnanlage schon zweimal während unser Abwesenheit ausgeräumt worden.(1x Gordoba, 1x in Avignion) Aus diesem Grunde erwäge ich Pfeffersprays in verschiedenen Kästchen zu montieren. Diese Sprays sollten scharf gestellt werden können und beim
unbefugten Öffnen dem Einbrecher eine Ladung etgegen sprühen.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Anlage, was haltet Jhr davon?
Wie sieht allenfalls der rechtliche Aspekt aus?

Herbert

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[Admin] am 05 Dez 2003 15:01:53

ganz lustige Spielerei..................aber in Kraftfahrzeugen würde ich auf Grund der Betriebssicherheit solcher Anlagen darauf verzichten.
Stell Dir mal vor, so ein Ding geht während der Fahrt los..............

Gast am 05 Dez 2003 16:00:33

beim
unbefugten Öffnen dem Einbrecher eine Ladung etgegen sprühen



... der flippt dann aus und schlägt die halbe einrichtung zusammen...

würde ich nicht riskieren wollen; lieber ein zweites, unabhängiges akustisches signal.


, dani

Anzeige vom Forum


Gast am 05 Dez 2003 16:19:18

Hallo Herbert

Das würde ich auch sagen, dann biste nicht nur die Sachen los sondern kannst Deine Kiste gleich renovieren. :(

Alarmanlagen sind immer so eine Sache denn richtig abschrecken tun sie auch nicht. Das einzige was ein bisschen hilft ist wenn du dich per SMS benachrichtigen lässt sobald eingebrochen wurde. Es gibt diverse Möglichkeiten und eine ist auf Basis einer kleinen Simatic S7 200.

Wird auch so von ein paar Herstellern angeboten.

Beste Lösung ist ein scharfer Rottweiler oder Dobermann oä. Du must danach nur noch reinigen. :)


Thomas

Gast am 05 Dez 2003 16:21:52

...ausserdem mußt Du damit rechnen, das Du Dich evt. wegen schwerer Körperverletzung oder auch mehr, verantworten musst.
Lass es, Du bist nicht die Polizei.

Liebe von

Volker

Amaliana am 05 Dez 2003 20:00:33

Beste Lösung ist ein scharfer Rottweiler oder Dobermann oä. Du must danach nur noch reinigen.


Schard muß der gar nicht sein. Hunde im WoMo und Aufkleber vom Hund drauf muß langen!

NaviGer am 05 Dez 2003 21:25:24

V o r s i c h t !

Das Pfefferspray darf in Deutschland wegen seiner sehr starken Wirkung nicht gegen Menschen verwendet werden.

Siehe --> Link , dann Rubrik Abwehrsprays.


Gerhard

womifreedom am 06 Dez 2003 18:43:01

Hallo,

das ist aber auch kein Problem. In Deutschland ist das Einbrechen in Wohnmobile auch verboten, und insofern kann es ja keinen Erwischen.
:eek: :D :razz: :roll: :!: :wink: :idea:


[Admin] am 06 Dez 2003 19:09:24

soweit ich das Einschätzen kann, ist das auch kein Problem.

Wir sind schließlich nicht in "God´s own Country", wo Einbrecher ihre Opfer verklagen können, wenn sie sich beim Aufbrechen der Fenster geschnitten haben. In meinem Wohnmobil übe ich als Besitzer das Hausrecht aus - und kann dort tun und lassen, was ICH will (natürlich nicht Atombomben bauen o.ä. :D ) Und wenn ich über meine Eingangstür ein Fallbeil baue - geht keinen etwas an.

Vorausgesetzt:

Ich schaffe die entsprechenden Bedingungen, daß niemand durch einen Zufall gefährdet werden kann. Hab ich da Pfefferspray (oder ein Fallbeil :D ) und lasse das Womo unbeaufsichtigt und unverschlossen allein................und irgend ein kleines Nachbarskind ...............klar?

Aber wenn jemand die Tür gewaltsam aufbricht und dann Bekanntschaft mit meinem Hund, einer Pfeffersprayanlage (oder dem gerne erwähnten Fallbeil) hat -----> ganz allein sein Problem.

Nur, um nochmal auf das Pfefferspray zurück zu kommen................schonmal an die Möglichkeit eines Unfalles gedacht? Kein schöner Gedanke, da irgendwo eingeklemmt zu liegen und mit Pfefferspray "beatmet" zu werden..................und der Notarzt weigert sich auch reinzukommen............

NaviGer am 06 Dez 2003 21:20:27

Hallo Dirk,

auch wenn Du das Hausrecht hast, darfst Du dennoch keinen Pfefferspray gegenüber Menschen benutzen.

Genausowenig darfst Du schießen oder mit dem Messer zustechen, außer Du wirst körperlich bedroht.

Gerade in "God´s own Country" darfst Du allerdings einen Einbrecher erschießen. In Europa, zumindest in Deutschland, ist es anders.
Schau Dir doch die ganzen Prozesse an, in denen sich Polizisten bei Schußwaffengebrauch gegenüber Rechtsbrechern rechtfertigen müssen. Da geht es immer um die Verhältnismäßigkeit: körperliche Unversehrtheit gegenüber Schwere des Verbrechens bzw. Gefahrenabwehr.

Meine volle Zustimmung gilt Deinen Ausführungen zu den potentiellen Gefahren bei bei Unfall, Fehlbedienung. usw..
Murphy's Law: Alles was schiefgehen kann, geht irgendwann mal schief.


Gerhard

[Admin] am 06 Dez 2003 21:41:33

naja..............nicht ganz korrekt.

Im Sinne Deines Postings zwar ok, aber wenn ich Einbrecher "erschieße" geschieht das bewußt (wenn nicht, dann ist es Affekt und damit straffrei)
wenn ich aber eine autom. Gasanlage installiere, dann fehlt hierbei der Vorsatz, jemanden, oder gerade diesen oder jenen "Bestimmten" zu verletzen.

Und damit bewege ich mich auf jeden Fall im straffreien Raum.

Beispiel:

Du hast einen scharfen Hund, in einem ordentlich verschlossenen Zwinger - ein Einbrecher klettert da nun rein und wird verletzt oder getötet - soll ich bestraft werden, weil ich einen Hund habe?

Und mit dem autom. Pfefferspray ist es das selbe. Verschafft sich jemand widerrechtlich Zutritt zum Womo - und wird dabei verletzt - (auch mit der autom. Gasanlage) ist das sein Problem.
Das Rechtssystem in Deutschland dreht sich um das Verursacherprinzip.
Nicht ich bin ursächlich für die Verletzung des Einbrechers, da ich dies nicht vorsätzlich veranlasst habe, eben diesen jenen Einbrecher zu verletzen. Ich habe nicht mal fahrlässig gehandelt - denn ich habe mein Womo verschlossen und damit sichergestellt, daß nicht jemand mal so schnell eben und *tüdelü* in mein Womo stolpern kann. Ursächlich ist in dem Falle das widerrechtliche Eindringen des Täters, ergo ist er selbst der Verursacher seines eigenen Schadens.

Gast am 07 Dez 2003 00:53:05

Hallo Selbstjustizler,

wer in seinem Haus/Wohnung, Garten oder Wohnmobil eine Selbstschuss- oder Pfeffersprayanlage installiert, oder sich einen scharfen Hund hält, und nicht vor der Gefahr warnt (z.B. durch durch das Aufstellen eines Hinweisschildes wie "Achtung bissiger Hund" oder "Vorsicht Selbstschußanlage" usw.), ist „dran“, wenn jemand (auch ein Einbrecher) dadurch zu Schaden kommt. Denn er handelt grob Fahrlässig (eventuell Vorsätzlich, wenn die Schädigung von Personen beabsichtigt ist). Die körperliche Unversehrtheit der Person ist ein Grundrecht. Deshalb: Finger weg von solchen Dingen!!

Sollte aber jemand trotz eines, gut sichtbaren, Hinweises, euren Grund und Boden betreten, so ist man von dem Vorwurf der fahrlässigen- oder vorsätzlichen Körperverletzung befreit. Allerdings ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das heist, man muß überlegen, ob die Höhe des zu erwarteneden Schadens ein solches Vorgehen rechtfertigt. Wenn nicht, ist man, unter umständen, doch wieder "dran".


Cruiser

[Admin] am 07 Dez 2003 03:20:38

nein

NaviGer am 07 Dez 2003 10:24:48

Hallo,

ich habe noch mal was zu dem Thema gefunden:

--> Link

Das sagt wohl alles über die Verhältnismäßigkeit der Mittel.


Gerhard

Gast am 07 Dez 2003 13:52:21

Hallo Leute

Wer glaubt das in der Rechtssprechung alle eindeutig geklärt ist, der irrt gewaltig. "Jeder" ist für seine Taten verantwortlich egal wie, wo und wann. :!:

Ich bin der Meinung das Gefahr vermeiden und Vorbeugung die beste Methode ist als jede Selbstjustiz und aktive Sicherungsmassnahme, oder haben wir schon Zustände wie in Südafrika :?: :?: :?:

Stellt euch doch mal vor eine Ordnungsperson übt im Rahmen seiner Tätigkeit sein Pflicht aus und öffnet eine Haustüre wegen Rohrbruch und wird von irgendwelchen schwachsinnigien Sicherungsmassnahmen verletzt. :?
Ja Ja hört sich blöd an, aber solche Aktionen wurden x Fach durchgeführt von der Feuerwehr bzw vom Ordnungsamt.

Ich meine sein Fahrzeug auf bewachte Parkplätze oder auf Campingplätze abzustellen bringt alle Mal mehr als die teuerste Alarmanlage oder Sicherung. In Italien z.B. interessiert es keine Sau wenn dort ein hupendes Fahrzeug rumsteht. :roll:

Gleiches gilt für tolle Schliessanlagen für Womo Türen Ein Bekannter hat dies in seiner Kiste eingebaut und was war die Folge ? Nach dem Einbruch der trotzdem erfolgt ist, hatte er gewaltige Schäden am Fahrzeug zu verzeichnen. Klasse :(

Also bevor Ihr anfangt Eure Kisten in rollende Schiessanlagen zu verwandeln, lieber mal ruhig nachdenken und beruhigen denn so schlimme Zustände wie in Sao Paulo oder Johannisburg haben wir hier noch lange nicht. :)



Thomas

Piwo am 07 Dez 2003 19:09:52

Hier gehts ja richtig ab

Da will ich doch auch mal ein paar Vorschläge beisteuern:
Wie waers denn mit Kameraattrappen oder getunten Energieversorgungsleitungen (an der richtigen Stelle angebracht...)? :D

Also, ich wuerde den Einbrechern den Aufenthalt selbst unmoeglich machen. Da ist die Rottweilermethode ganz nett oder eine pflegefreie akkustische Dauerdusche die richtig AUA :evil: macht.

Betr. Pfefferspray:
Darfste inD nur gegen Tiere einsetzen.
Draussen kannste ja Dein in Panikreaktion naechstbestgegriffenen Selbstverteidigungsgegenstand noch plausibel machen aber innen kommste auch mit gutem Anwalt wohl nur mit CS-Gas glimpflich davon. (Das reicht auch eigentlich, weil de es nicht mit zugedrohnten Freaks zu tun hast, die DIR ans Leder wollen)

Aber! Ueberleg sich doch bitte auch jeder, wie er die Massnahmen einem uebereifrigen Zolli plausibel erklaeren will. Demnaechst wird man ja wohl verstaerkt nach Steinen und aehnlichem Sammelgut fahnden.

Ausserdem sind Abwehrsprays und diverse andere Teile sind in vielen Laendern verboten.

[Admin] am 07 Dez 2003 19:15:21

ich frag mich so langsam, wo Ihr alle diese Weisheiten herhabt...........

Piwo am 07 Dez 2003 20:17:29

Immer fleissig Surfen oder im Womo durch die Gegend duesen.
Hast Du andere Hobbies?
Und Danke fuer die Blumen :xmas:

Flywolf am 07 Dez 2003 20:31:34

Zum Thema Ausland:
In den Niederlanden gilt ein Döschen Tränengas in der Handtasche von Frau als "Heimtückewaffe"
Bis neulich!
Wolf

[Admin] am 07 Dez 2003 20:35:28

Ich kann mir kaum vorstellen, daß man mit bloßem Surfen eine Rechtsauffassung gewinnen kann, welche vor einem Gericht Bestand hätte. Man liest zwar einiges, allerdings auch viel subjektives - und wie auch immer, warum sollten diese - zum größten Teil pers. Meinungen irgendwelcher Leute - den Tatsachen entsprechen? :lupe:

Piwo am 07 Dez 2003 21:02:24

Wo liegt das Problem, Dirk?

Ein Forum ist doch auch ein Ort, wo die, zugegeben, persoenlichen und groesstenteils wohl auch rechtlich nur vage fundamentierte Aussagen ausgetauscht werden.

Es wird wohl kaum ein Mitglied geben, was alle Meinungen unreflektiert uebernimmt und losfaehrt.
Durch den Austausch komme ich aber in eine Lage, den Fachleuten oder auch hier im Forum die richtigen Fragen zu stellen.

Das Gesetz in NL ist fuer mich Fakt (ich komme gerade zurueck). Vielleicht sind meine Erkundigungen fehlerhaft, aber solange ich in meinem Verhalten nicht zu weit beschraenkt werde, verzichte ich auf ein solches Doeschen in NL und setze mich damit keinen Diskussionen mit der Staatsmacht aus.

Vor kurzem ist ein deutscher Staatsbürger inhaftiert worden, weil er einen Stein mitgenommen hat. Du wirst die Geschichte wahrscheinlich auch kennen.

Mit ein bisschen Fantasie kann ich mir ausdenken, dass bei allseits leeren Staatskassen demnaechst auch mal etwas intensiver in die Stauraeume geschaut wird.
Hast Du mal versucht, einen Staatsbediensteten von seiner Meinung abzubringen? (Ich selbst wusste in einem solchen Fall genau, was ich vorher getan hatte. Es stand nur leider eine subjektive Aussage gegen eine andere, wobei die eine etws mehr Gewicht besass....)

[Admin] am 07 Dez 2003 21:17:52

Ich gebe Dir Recht, Piwo - im Prinzip ist es so.

einzig ein Problem habe ich bei speziell diesem Thema mit den
wohl auch rechtlich nur vage fundamentierte Aussagen


Subjektiv betrachtet empfinde ich es als ausgesprochen erfreulich, daß offensichtlich die meisten so human eingestellt sind. Juristisch betrachtet ist es aber eben nicht so, wie es mehrfach dargestellt wurde.

Und da ich ein alter, prinzipien-reitender Esel bin, tat ich mich ein klein bissel schwer, mich bei der Thematik zurückzunehmen. Das "Fundament" ist eben ein anderes.

Jambo45 am 07 Dez 2003 21:35:59

Hi Leute, wirklich heiße Diskussion das hier.
Erst einmal muss ich unserem Moderator den Rücken stärken.
Die Verwendung von Pfefferspray und anderen Abwehrmaßnahmen richtet sich zunächst nach den einschlägigen Gesetzen und nicht nach obskuren Einzelurteilen, -meinungen oder -websites.

Erlaubt ist im Strafrecht (Notwehr, Nothilfe) wie im Zivilrecht (Selbsthilferecht des Besitzers) die notfalls gewaltsame Abwehr, die zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs bzw. verbotener Eigenmacht erforderlich ist. Der Gesetzgeber erlaubt nicht nur, sondern sieht expressis verbis vor, dass der Bürger sich, sein Eigentum und sogar seinen Mitbürger aktiv gegen Rechtsbrecher verteidigt.

Das schließt auch die Benutzung von Waffen und anderen Hilfsmitteln nicht aus, deren Gebrauch dann allerdings ebenfalls im Rahmen des Notwendigen und Verhältnismäßigen bleiben muss. Wenn also der Einsatz von Pfefferspray erforderlich, d.h. der Angriff nicht weniger schmerzhaft abzuwehren war, ist er rechtmäßig und daher erlaubt. Was dann auf der Dose steht, ist völlig ohne Belang, wenn ich das Zeug nur rechtmäßig besitzen durfte.
Diese "Erforderlichkeitsprüfung" muss aber aktuell in jedem Einzelfall passieren, weshalb "Selbstschussanlagen" grundsätzlich rechtlich zweifelhaft sind.

Übrigens, der Umgang mit Pfefferspray will gelernt sein und hat viele Tücken. Im Auto wirkt das Zeug katastrophal für den der drin ist, weniger für den, der rein will. Die Dinger im freien Handel sprühen nicht weit und genau genug. Oft legt sich der Verteidiger selber lahm. Und das Zeug tut richtig doll und richtig lange weh, ich weiß wovon ich rede. Das Auto ist längere Zeit kontaminiert, denn der ölige Chilliextrakt zieht gern in Kunststoffe ein.

Mein Votum: ich mag das Zeug lieber con Carne.



Jambo

Herbert am 08 Dez 2003 09:06:04

Hallo zusammen
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten, ich sehe niemand ist so ganz begeistert von der Pfefferspray Idee, aber so eine richtig brauchbare Lösung für dises Problem scheint auch niemand zu haben.
Dass dieses Problem Realität ist, kann aber nur jemand nachfühlen, der
einmal am 24. Dezember (bei geschlossenen Läden)in Cordoba neben seinem ausgeraubten WoMo stand, und buchstäblich nur noch das besass,
was er auf dem Leibe trug.
Tia vielleicht gibt es eine Lösung mit einer Funküberwachung, es wäre ja möglich ,dass die Kerle verschwinden, wenn sie über Funk bei ihrer Tätigkeit aus irgend einer Ecke des WoMo angesprochen werden.

Herbert

Piwo am 08 Dez 2003 11:18:15

Das mit der Beschallung war wirklich ernst gemeint.
>Da gibt es doch diese Freaks mit den Anlagen, die nur auf Wettbewerben aufgedreht werden. (Nur darf dann keiner mehr im Auto sitzen)
Vielleicht gibt es einen Elektronikbastler im Forum, der so etwas mit ein paar Bauteilchen in aehnlicher Form reproduzieren kann.

Gast am 08 Dez 2003 13:31:27

Wird dies demnächst ein Wissenschaftsforum.....

in dem jedes Posting zuvor durch alle möglichen wissenschaftlichen Quellen abgesichert werden muss. :?:

Ich hoffe nicht.

Gerade in diesem Forum kommen zu 99.9 % nur vernünftige Antworten auf den unterschiedlichsten Fragen und ob die nun subjektiv, objektiv oder fundiert sind, tangiert "mich" ehrlich gesagt nur peripher.

Darauf kommt es, glaube ich, auch gar nicht darauf an oder sehe ich das falsch. Im Gegenteil, wenn dies der Fall wird halten sich viele eher noch zurück mit Beiträgen aus Angst gleich als Nichtfundi angetriggert zu werden.

Wie auch immer ich lasse mich immer gerne eines besseren belehren und bin auch offen für Diskussionen.

@Herbert
Um mal auf Dein Thema zurückzukommen, Ja die Lösung gibt es!

Wie berichtet kannst Du eine Simatic S7/200 mit einer speziellen Baugruppe ausrüsten die z.B. eine SMS auslöst. Genauso geht Dies andersherum und Du kannst via Handy bestimmte Aktionen auslösen. Wenn Du Hilfe brauchst und dies realisieren willst kann ich dies sogar für Dich übernehmen.
Keine Angst ich mache dies zwar beruflich, aber in einem anderen Umfeld und es währe für Dich, was die Dienstleistung angeht, kostenlos. Naja bis auf ein oder zwei oder..... Bier.



Thomas

mikel am 08 Dez 2003 13:48:26

da geht ja richtig die Post ab,

so wie ich Jambo verstanden habe, redet er über das "unmittelbare Zwanggesetz" (glaube so hieß das), und soweit ich mich an meinen Rechtsunterricht erinnere, darf ich auch "ohne Waffenschein" jemanden erschießen und gehe danach straffrei aus Gefahr für Leib, Leben, Eigentum von sich selbst oder um eine Gefahr von einem anderen abzuwenden vorausgesetzt). Aber ehrlich gesagt, ich hätte mit dem Pfefferspray auch keine Probleme, wenn jemand in mein Womo einsteigt und ne Ladung abbekommt, Pech gehabt, er hat da auch nichts zu suchen. Das Argument mit dem Ordnungsamt macht mir aber ein wenig zu schaffen an der Sache. Jedoch wie ist das mit dem Rottweiler. Stell Dir vor, zu Hause, Rottweiler SAUSCHARF, Eigentümer des Hauses beim Einkaufen. Dann gnade Gott dem Mann, der nach dem Wasserrohrbruch helfen will aber auch.


Ein Kunde von mir vertreibt Alarmanlagen und Sicherheitssysteme für Fahrzeuge. Unter anderem hat er folgendes im Angebot:
Es ist eine GPS Überwachung vom Fahrzeug, wenn jetzt jemand einsteigt oder wegfährt bekommt man Nachricht aufs Handy, die Überwachungszentrale hat dann unter anderem die Möglichkeit die Benzinpumpe stillzulegen, Hupe einschalten, Warnblinker an, Zündung aus, etc. pp. Die Idee fand ich eigentlich nicht schlecht, jedoch, falls nur jemand das Ding ausräumt ist die Frage, ob ich es nach SMS Mitteilung überhaupt schaffe rechtzeitig am Fahrzeug zu sein, bevor es leer ist..........oder was ich überhaupt mache wenn ich rechtzeitig eintreffen sollte????? Ach so, wenn das Teil geklaut wird, kann man jederzeit feststellen wo es sich befindet.


Mikel

Gast am 08 Dez 2003 13:59:16

Hallo Mikel

War ja auch nur ein Beispiel von mir wo ich bedenken habe mit solch aktiven Geschichten, ausserdem lässt man den Hund ja nicht längere Zeit alleine und wenn doch holt die Polizei oder Feuerwehr einen Tierarzt der den Hund per Pfeil betäubt.

So geschehen in der Nachbarschaft wo der Hauseigentümer bewustlos und verletzt im Treppenhaus lag und die Sanitäter sich nicht an dem zu Recht knurrenden Schäferhund vorbeikamen.

Als er sich im Reich der Träume befand war dies dann möglich.


Thomas

[Admin] am 08 Dez 2003 14:06:45

rechtlich sehe ich, wie gesagt, keine Probleme mit dem Spray - nur muß man zusätzlich (wie auch bei anderen Systemen - Handy, etc) Aufwand und Nutzen abwägen. Mit Pfefferspray hab ich ggf. meinen DVD Player behalten, dem Dieb eins ausgewischt...............aber das Womo ist total versaut und ich verbringe den Rest der Ferien mit putzen um jemals wieder ohne tränende Augen darin zu sitzen.

Wäre es da nicht am Sinnvollsten, entweder wichtige Dokumente mitzunehmen bzw in einem kleinen stabilen Safe im Fahrzeug zu deponieren und alles andere gut zu versichern?
Über die Hausrat versichert (ev. Zusatzpolice) hat man Ersatz zum Wiederbeschaffungspreis und nach einem Einbruch alles was fehlt wieder nagelneu..........wozu dann der ganze Aufwand?*

(*vorausgesetzt, man befindet sich in versicherbarem Gebiet)

Herbert am 08 Dez 2003 14:19:36

Hallo Dirk
Kauf Dir mal am 24. Dez. neue Unterhosen in Cordoba.
aber vielen Dank für die interessante unterhaltung hier.
Danke auch Thomas, werde deinen Ratschlag prüfen. Ich kenne die S7 von Siemens.

Herbert

achimHH am 08 Dez 2003 16:01:39

Hallo.......
also mich interessiert es erstmal überhaupt nicht,
ob sich ein böser Bube einen Schaden zufügt,
wenn er meint mein Wohnmobil besuchen zu müssen.
Genauso sehe ich es, wenn dieser böse Bube meine Wohnung
oder Haus besuchen möchte.

Ich bin mir dabei der Gefahr einer eventuell Betrafung voll bewusst,
da ein guter Freund von mir, wegen Absicherung seiner Lagerhalle,
bei der ein Einbrecher sein Unwesen treiben wollte und nun im Rollstuhl sitzt, eine nette Strafe erhalten hat.

Da hat dieser böse Bube eben Pech gehabt! Berufsrisiko......
und ich kann jeden verstehen, der sich einige kleine Schweinereien einfallen läßt, um nicht am 24.12.
ohne neue Unterhosen dazustehen. :lol:
zumal es sicher am 25.12. auch noch keine zu kaufen gibt.

Das man Sicherungsmaßnahmen verzichtet, da die bösen Buben dann ja nochmehr zerstören.....oder eventuell Staatsbedienstete mein Wohnmobil oder Haus betreten wollen......na ich weiß nicht, ob das so das wahre ist.

Es ist jedenfalls nicht schön, z.B. in Spanien, Opfer von bösen Buben zu werden, ohne Geld, Papiere, Klamotten usw. dazustehen, und sich dann auch noch mit der spanischen Polizei , mehr schlecht als Recht stundenlang unterhalten zu müssen.

Ich habe es erlebt, allerdings haben die bösen Buben bei mir "nur" eine Videokamera mit vielen Filmen, eine Fotokamera, und eine Tasche mit Klamotten, und einen Ledergütel erbeutet.
Zurück gabs es von niemanden etwas......
geärgert hab ich mich damals sehr! :-)

und dieses obwohl wir das Wohnmobil die ganze Zeit in Sichtweite hatten.

vom achim


achim

baer am 08 Dez 2003 16:26:41

würde mich interresieren wie es in Jo`burg jetzt zugeht. habe mal dort gelebt, ist zwar schon lange her.

Gast am 08 Dez 2003 17:06:01

Hallo Baer

Ein ehemaliger Kollege ist im letzten Jahr wieder zurückgekehrt und hat sich geschworen "NIE WIEDER"
Er sagte das es mit der Zeit so schlimm geworden ist das er eher nach Afghanistan fährt als noch mal nach Johannisburg.
Es gibt dort wirklich Flammenwerfer unterhalb der Fahrertüren, ich dachte das währe ein schlechter Scherz als ein Beitrag im Fernsehen kam und nahezu jeder Autofahrer ist bewaffnet. Er meinte er hat es sich verkniffen einen Autofahrer nach dem Weg zu fragen da er dies schnell falsch verstehen könnte.

In der Dunkelheit traut sich kaum einer auf die Strasse und in seiner Wohngegend hörte man fast jeden Abend Schusswechsel ob von der Polizei oder marodierender Banden wusste man nie ganz genau.

Gleiches gilt auch für Brasilien, in Paraty wo wir uns noch vor drei Jahren "problemlos" bewegen konnten, kommt es immer häufiger zu Überfällen.

Tja so ist es nun mal wenn die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden.

In 13 Auslandserfahrung erlebt man viel vor allen Dingen wie Menschen leben oder überleben.



Thomas

Gast am 08 Dez 2003 17:52:56

Mir haben die bösen Buben in Südfrankreich vor Jahren mal den Fallschirm zusammen mit einen Barographen geklaut. Auf der Polizei gab mir der Diensthabende den Typ: schauen Sie sich mal auf dem Markt in Carcasson um.
Und Tatsächlich ich wurde fündig und durfte meine eigenen Sachen wieder zurückkaufen. Hat mich damals etwas überedungskünste und ca 50 Mark gekostet.

Gast am 08 Dez 2003 18:13:30

Hallo Joxy

Was zum Kuckuk ist ein Barograph, sorry bin ein bisschen dumm. :(

Mit den anderen Sachen finde ich doch toll. Hilfbereite Polizei und Leute die gegen eine kleine Gebühr Deine Sachen aufbewahren. Echt super !
:)

Thomas

mikel am 08 Dez 2003 19:40:29

Hi,

soweit ich weiß handelt es sich dabei um einen Höhenmesser, der auch akustisch und optisch über Fallen und Steigen warnt und informiert! Ist Lebensnotwendig für die Gleitschirmflieger!

Mikel

Flywolf am 08 Dez 2003 22:19:15

Hey Mikel,
was du meinst ist ein Vario und es ist nicht lebensnotwendig sondern nur hilfreich. Bin die ersten 2 Jahre ohne Vario geflogen um ein Gefühl (mit dem Hinterteil) fürs Steigen oder Sinken zu entwickeln. Ein Barograph zeichnet bei einem Gleitschirmflug oder Fallschirmsprung die Höhe in Abhängigkeit von der Zeit und der zurückgelegten Strecke auf.
Bis neulich!
Wolf

mikel am 08 Dez 2003 22:51:05

Danke Wolf,

man lernt zum Glück nie aus! Aber hat denn nicht Baro... irgendwas von dem Luftdruckmesser - Baromether.
Na ja, bin nie selbst gesprungen (würde ich glaub ich auch nie machen) habe davon nur gelesen (aber irgendwie würde es mich schon mal reizen, habe einfach nur Angst davor)

Mikel

Flywolf am 08 Dez 2003 23:06:10

Hast natürlich Recht. Die Höhe wird aus dem Luftdruck berechnet. Ein Barograph ist also ein Barometer mit Aufzeichnungsfunktion (Graph).
Bis neulich!
Wolf

mikel am 08 Dez 2003 23:15:35

Nabend.

Wolf, machst Du Tandemsprünge? Mich reizt das mittlerweile ne Ewigkeit, ich habe aber irgendwie Schiss davor, kannst Du mir nen Ratschlag geben? Ausgenommen den mit "MACHS EINFACH"?

Mikel

Gast am 09 Dez 2003 08:11:41

mikel hat geschrieben:Danke Wolf,

man lernt zum Glück nie aus! Aber hat denn nicht Baro... irgendwas von dem Luftdruckmesser - Baromether.
Na ja, bin nie selbst gesprungen (würde ich glaub ich auch nie machen) habe davon nur gelesen (aber irgendwie würde es mich schon mal reizen, habe einfach nur Angst davor)

Mikel

Hi Mikel
Ich war mal ein leidenschaftlicher Segelflieger, und der Fallschirm war nur als Rettungsgerät gedacht. Gesprungen bin ich auch nie, da hätte ich viel zu viel Angst davor. Und den Barographen brauchen die Segelflieger als Beweis, dass sie die vorgegebene Strecke bei Wettbewerben tatsächlich in der Luft zurückgelegt haben. Heute wird das ganze über eine GPS Logger gemacht.

Flywolf am 09 Dez 2003 19:50:25

Mikel!
Check mal PM!
Wolf

mikel am 09 Dez 2003 20:08:20

OK

ueli am 10 Dez 2003 21:01:15

Hallo.......
also mich interessiert es erstmal überhaupt nicht,
ob sich ein böser Bube einen Schaden zufügt,
wenn er meint mein Wohnmobil besuchen zu müssen.
Genauso sehe ich es, wenn dieser böse Bube meine Wohnung
oder Haus besuchen möchte.

Ich bin mir dabei der Gefahr einer eventuell Betrafung voll bewusst,
da ein guter Freund von mir, wegen Absicherung seiner Lagerhalle,
bei der ein Einbrecher sein Unwesen treiben wollte und nun im Rollstuhl sitzt, eine nette Strafe erhalten hat.

Da hat dieser böse Bube eben Pech gehabt! Berufsrisiko......


Solche Besuche sind unangenehm, gefährlich und absolut verwerflich. Trotzdem schätze ich mich glücklich, in Mitteleuropa mit einer Rechtssprechung, welche Sachbeschädigung nicht mit Menschenbeschädigung gleichsetzt, zu leben. Obige Werthaltung macht unsere Welt wohl kaum lebenswerter....
Nichts für Ungut und eine gute Zeit wünscht
Ueli

NaviGer am 11 Dez 2003 00:09:19

Hallo Ueli,

das ist auch meine Meinung!!!


Gerhard

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