rump
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Neue Tüv Regelung für Womos


mikel am 08 Dez 2003 17:30:39

Hi,

kurzer auzug von neuester Tüv Regelung

Was lange währt, wird endlich gut: Vom 1. November an gelten für Reisemobile in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wieder – wie früher – zweijährliche Prüffristen für die Hauptuntersuchung. Analog zu den Regelungen für leichtere Fahrzeuge müssen die XL-Mobile erst drei Jahre nach Erstzulassung zum ersten Mal zur technischen Untersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ und Co. vorfahren. Anschließend müssen sie alle zwei Jahre durchgecheckt werden – und nicht, wie bisher, jedes Jahr. Erst ab dem siebten Zulassungsjahr fällt eine jährliche Hauptuntersuchung an. Indessen werden Reisemobile über 7,5 Tonnen weiterhin wie Lkw behandelt und müssen jährlich bei den Prüforganisationen vorfahren. Doch auch bei den Dickschiffen gibt es eine Erleichterung, weil künftig die halbjährliche Sicherheitsprüfung entfällt. Die bis jetzt geltenden Regelungen waren zum 1. Dezember 1999 in Kraft getreten und von vielen Reisemobilisten heftig kritisiert worden. Auch pm hatte mehrfach gegen die Bestimmungen protestiert, weil die meisten Reisemobile über 3,5 Tonnen wegen ihrer relativ geringen Kilometerleistungen nicht mit Nutzfahrzeugen zu vergleichen sind, was auch die Mängelstatistiken bestätigten. Mit dem neuen Gesetz profitieren alle Reisemobile, für die verlängerte Prüfungsfristen gelten, auch von einer Übergangsvorschrift: Dann kann der Halter seine bisherige Prüfplakette von der Zulassungsstelle durch eine um zwölf Monate verlängerte Plakette ersetzen und den Fahrzeugschein entsprechend ändern lassen. Eine im August 2003 angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den August 2004 ausweist, wird dann um ein weiteres Jahr – auf August 2005 – verlängert.



Ich finde das genial!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Mikel

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 08 Dez 2003 17:39:34

Super und danke Mikel

Nachdem wir Heute den Termin vereinbart haben und ich seit 2 Monaten drüber bin, trifft sich das ja super :) :) :)


Thomas

[Admin] am 08 Dez 2003 18:12:05

:bindagegen:

Anzeige vom Forum


Carmen57 am 08 Dez 2003 18:21:44

Hallo Mikel

Wo hast Du das denn gefunden. Ich meine, wo steht das offiziell. Mein TÜV weiß nämlich von Nichts.

Vielen Dank im Voraus

camperfamily

@Dirk:
Wieso dagegen??????????

[Admin] am 08 Dez 2003 18:31:16

na mit meiner prähistorischen Hutschachtel nützt mir das alles garnichts.......... :D

HaraldF am 08 Dez 2003 18:43:05

@camperfamily : Das findet man beim ADAC !
Ich finde die Regelung reine Augenwischerei. Warum diese Einschränkung auf die ersten sieben Zulassungsjahre ??? Was soll das ??? Ich fahre einen 6-Tonner, der 18 Jahre alt ist. Der legt pro Jahr max. 10000 km zurück und geht jedes Jahr ohne Beanstandung übern TÜV (ohne grosse Investition!), da die Qualität des Fahrzeugs eben damaligem Standard entspricht. Ist halt ein echter Daimler Benz ( kein Chrysler Schrott) ohne Schicki Micki Elektronik und mit robuster LKW Technik. Das Blech ist so dick, da hat Rost keine Chance ! Die Bremsen sind für Belastungen ausgelegt, die ich mit meiner Nutzung niemals erreichen werde und sind daher praktisch in den nächsten 10 Jahren garantiert nicht runter ( bei der Kilometerleistung ), der Motor ist mit knapp 200.000km gerade mal eingefahren. Ich empfinde die jährlichen TÜV-Termine als reine Geldschneiderei ! Ganz davon abgesehen, dass im europäischen Vergleich Deutsche Fahrzeuge praktisch pseudo-überwacht sind. Teure und häufige Überwachung hat nämlich z.B. gegenüber Frankreich keinen besseren Allgemeinzustand der Fahrzeuge zur Folge ( In Frankreich müssen Fahrzeuge nur bei Halterwechsel zum TÜV) !
Also weg mit der jährlichen TÜV Regel für Wohnmobile !

HaraldF :twisted:

[Admin] am 08 Dez 2003 18:45:35

das ist nicht nur Banditentum, sondern schlicht und ergreifen auch nervig...............naja, ich spar mir wenigstens die ASU 8)

Carmen57 am 08 Dez 2003 18:59:32

Hi

Ich bin, glaube ich, blind 8) und schäme mich auch :oops:

Aber ich finde es nirgendwo, auch nicht beim ADAC.
Da steht nur die Regelung von 1999, daß man jedes Jahr zum TÜV muß.

Vielleicht könnt Ihr ja für so scheele wie mich einen Link schicken.

vielen Dank

Camperfamily

mikel am 08 Dez 2003 19:37:04

Hi,

Wenn Ihr dieses Forum aufruft, ist bevor ihr dann das Womo Forum anklickt doch noch ne Seite (nach dem Bild), da ist in der obersten Meldung genau diese drin. Ist glaub ich tagesaktuell und stammt von pm


Mikel

mikel am 08 Dez 2003 19:38:19

@Dirk

Das ganze geht bai mir auch nur 1 mal, dann isses auch rum!

Mikel

[Admin] am 08 Dez 2003 19:39:35

oben links auf "Wohnmobile und Boote" klicken oder in der blauen Leiste oben auf "Home"...................

Carmen57 am 08 Dez 2003 19:48:20

ich liebe Euch alle :oops: :eek:

diese seite habe ich ja noch nie gesehen, bin immer direkt im Forum. :D :D

vielen dank

camperfamily

[Admin] am 08 Dez 2003 19:56:55

:angry:

Carmen57 am 08 Dez 2003 20:04:48

Was hab ich denn jetzt wieder falsch gemacht :?: :?:

camperfamily

achimHH am 08 Dez 2003 21:06:47

Hallo Ihr alle......
also ich find´s saugut! :lol:
Sorry, aber ist so!

@ Dirk , wieso sparst Du Dir denn die ASU.....
die ist doch weiterhin in jedem Jahr........

und eine ungereimtheit ist mir auch aufgefallen,
in Bericht von pm schreiben die:

"Analog zu den Regelungen für leichtere Fahrzeuge müssen die XL-Mobile erst drei Jahre nach Erstzulassung zum ersten Mal zur technischen Untersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ und Co. "

Also mit einem Fahrzeug Bj. 2003 im Jahr 2006 wieder hin! :-)

auf der Seite vom Tüv, steht nun aber das man nach 2 Jahren bereits wieder hin muss. Was stimmt denn nun?
Wo kann man das Nachlesen?

vom achim

[Admin] am 08 Dez 2003 21:19:27

@camper

nix............nur Jux (da bau ich Seiten wie der Teufel und keinem fällts so recht auf)

@Achim

weil ich eine ASU-Befreiung habe

mikel am 08 Dez 2003 23:06:57

Hi,

@ Achim,
die beim TÜV sind Internetmäßig noch nicht so weit, die müssen das ganze erst mal intern klären, bei uns (gewerblich) wußte auch noch keiner davon, und verweigerten sogar die Stellungnaheme..

@Camperfamily
Du hast wahrscheinlic unser Forum geBookmarkt, das heißt, Du siehst den Anfang gar nicht, dort gibt es recht interesante Hinweise, beginne einfach mal mit --> Link dann kommt ein Bild, und nach nem Klich siehst Du ne Menge Interesanter Sachen.
Und bitte, nervt den TÜV nicht gleich morgen, die brauchen Zeit um sowas umzusetzen


Mikel

mikel am 08 Dez 2003 23:08:10

@Dirk

mir schon

Zegu am 09 Dez 2003 00:58:03

Hi

Und bitte, nervt den TÜV nicht gleich morgen, die brauchen Zeit um sowas umzusetzen


Richtig! Die brauchten auch Zeit (genau gesagt 26 mal) den Motor für die AU bis Anschlag hochzujubeln um dann doch festzustellen (weil es keiner glauben wollte, dass dieses alte Ding mit PommesÖl die Werte bringt), dass er in allen Punkten den AU - Normen entspricht.
Dann noch der aberwitzige Kommentar im Prüfbericht, dass die Plakette für die fällige Gasprüfung fehlte. Tssssss, sagte ich: "Dann kleb ich grad eine drauf. Der ist doch von mir geprüft, garantiert"! (war er auch, nur Plakette vergessen anzukleben) Darauf der Prüfer: "Da kann ja Jeder kommen"! und schwups.....mit diesem seitlichen, verachtungsvollen Blick erstmal das , seiner Meinung nach, zu kurze Endrohr des Auspuffs bemängelt (da kommt man ja garnicht dran) und die Bremsleitungen erstmal so lange inspiziert, dass er dann doch noch eine Mini- Oxydation der Leitungen entdeckte (nicht gravierend), sowie die Rahmenverrostung (schon garnicht gravierend) und somit eine Wiedervorführung vorschrieb. (Plakette nicht erteilt) Reine Willkür.

Wenn diese Menschen, mit dieser Willkür auch kurzfristig die Änderungen in ihren Offenlegungen beherzigen würden, wären wir einen entscheidenden Schritt weiter heraus aus der Über-Bürokratie /-Reglementierung, durch die selbst die Verursacher / Bearbeiter nicht mehr durchzufinden scheinen.

bis denne

Frank

Gast am 09 Dez 2003 09:16:44

Hallo Frank

Mach Dir nix draus, bei mir haben sie allen Ernstes die Bremsscheiben mit der Micrometerschraube nachgemessen.

Wenns denn Spass macht.


Thomas

achimHH am 09 Dez 2003 12:02:48

Hallo Ihr,

denke mal man könnte ein Buch füllen mit Erlebnissen vom TÜV!

Bei meiner letzten AU, merkte der Prüfer das sein Gerät
wohl defekt war.

aber nach einigen Versuchen und hier und da rumgedrücke,
ließ er dann den Prüfstreifen zu Schluß ausdrucken und ich hatte AU bestanden......
Bloß richtig, richtig ist es ja nicht!

und mit dem Motorrad,
"fahren sie mal eine Runde, und hier bei mir,
machen Sie dann mal eine Vollbremsung! "

Toll, und ich hatte die Plakette!

vom achim

Carmen57 am 09 Dez 2003 12:17:24

Hi

wieso soll ich den TÜV nicht gleich nerven, schließlich gilt das ja lt. pm schon seit dem 1.11.
habe heute unter gebührenfreier Nummer den TÜV angerufen, die wußten Bescheid, mein Mann ist jetzt mit dem hinteren Kennzeichen unterwegs und läßt sich den TÜV bis 2005 verlängern.
Übrigens soll das kostenlos sein.

Viele

Camperfamily

die jetzt auch immer auf die erste Seite guckt, verssprochen Dirk.

Gast am 15 Dez 2003 09:46:04

Tja das war wohl nix

Wir warem am Freitag beim TÜV und die Neuregelung betrifft nur WoMo's bis maximal 3,5 Tonnen. :(

Alles darüber muss weiterhin jedes Jahr zur HU.

Ich habe es gewusst, irgendwo ist ein Haken. :?


Thomas

Amaliana am 15 Dez 2003 10:22:49

Thomas_p
wo warst Du beim TÜV?
Ich habe heute in Erlangen beim TÜV angerufen und die sagten das ist keon Problem, sie bräuchten dafür nur das Fahzeug, Fahrzeugschein und den letzten TÜV-Bericht.

Amaliana am 15 Dez 2003 10:39:16

Jetzt hab ich spaßeshalber bei einem anderen TÜV in Erlangen angerufen, die sagten man muß zur Zulassungsstelle mit Fahrzeugschein und hinteren Nummernschild. Dann bekommt man die neue Plakette.

Jetzt ruf ich noch bei der Zulassungstelle an.

mikel am 15 Dez 2003 10:47:42

@ThomasP

Das ist eine Fehlmeldung. Es betrifft NUR Womos über 3,5 Tonnen zGG bis max 7,5 Tonne. Diese Fahruege mußten vorher jedes Jahr zum Tüv, jetzt bis zum 7ten Zulassungsjahr nur alle 2 Jahre. Womo bis 3,5 Tonnen mußten und müssen nur alle 2 Jahre das Fahrzeug vorführen.

Mikel

Amaliana am 15 Dez 2003 10:48:54

Die Zulassungstelle hat das bestätigt.

Gast am 15 Dez 2003 11:59:08

Vielen Dank für Eure Infos.

@Andrea
Ich war in H-aurach und wir haben nur für ein Jahr die Plakette bekommen. Er hat sich extra nochmal informiert und dann teilte er mir mit das dies nur bis 3.5 Tonnen gilt.

Ich dachte sie kennen sich aus :?:

Dann muss ich mal beim Landratsamt vorbeischauen da wir ja aus ERHinterland kommen.

Nochmals vielen Dank und
Thomas

Seekater am 15 Dez 2003 13:20:45

Hallo WoMofreunde,

um's noch einmal komplett wiederzugeben:

WoMos über 3,5 t und unter 7,5 t müssen bis zum 6ten Jahr nach Neuzulassung alle 2 Jahre zum TÜV, danach jährlich.


Seekater

Gast am 15 Dez 2003 13:26:05

Hallo Seekater

Das nützt mir nur bedingt, anbei meine Daten

Gew: 6,5t
Alter: 3 Jahre

und trotzdem die Plakette nur für ein Jahr :!: :!: :!:


Thomas

mikel am 15 Dez 2003 13:40:41

@ Thomas

Nein, das stimmt definitiv nicht. Überleg doch mal, die Regelung bei Sonder KFZ Wohnmobilen mit einém ZGG bis 3,5 Tonnen mußten schon immer alle 2 Jahre zum Tüv (außer nach Erstzulassung 3 Jahre), dann hätte sich ja gar nix geändert.

Es ist definitiv für Sonder KFZ über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ZGG!

Mikel

mikel am 15 Dez 2003 13:44:42

Hi Thomas

Hier der Auszug vom Tüv Süd zu lesen auch bei:

--> Link


Wohnmobile müssen seltener zur Hauptuntersuchung vorfahren


Ab sofort müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen erst nach drei Jahren und bis zu 7,5 Tonnen erst nach zwei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung vorfahren. Dagegen bleiben die Prüfintervalle der Abgasuntersuchung bestehen.

München. Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer: Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.

Als Ergänzung zu den Neuregelungen berücksichtigt eine Übergangsvorschrift auch Fahrzeughalter, die für ihr Gefährt schon eine Prüfplakette erhalten haben. Bei Vorlage des Prüfberichtes, des Fahrzeugscheins und des hinteren Kennzeichens bringen die Sachverständigen an den TÜV Service-Centern und die Zulassungsbehörden eine Plakette mit der neuen HU-Fälligkeit an und ändern entsprechend im Fahrzeugschein den Termin für den nächsten Fahrzeugcheck. Der Austausch der Plakette erfolgt ohne weitere Überprüfung des Fahrzeugs und wird von TÜV SÜD als kostenloser Service angeboten.

Nicht angepasst wurden die Abgasuntersuchungsfristen. Deshalb müssen Wohnmobilbesitzer die Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung nun besonders im Auge behalten – oder sich online von TÜV SÜD an die fälligen Termine erinnern lassen.

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Wohnmobil sind bei allen TÜV Service-Centern von TÜV SÜD erhältlich.

Redaktion: Carolin Reese


Mikel

Gast am 15 Dez 2003 13:58:24

Hallo Mikel

Ich sags ja ich muss zum Landratsamt.

Ich war immer der Meinung das diese Jahres HU für Fhzg mit >2,8t galt.

Bei meinem Fall kann ich nur sagen das ich am Freitag nur für EIN Jahr die Plakette bekommen habe.

Ich ging davon aus das der TÜV weiss was nun gilt oder nicht.


Thomas

mikel am 15 Dez 2003 14:49:37

Thomas.

Ähhhh, wann war denn die Erstzlassung deine Womos?? :?: :?: ??

Die Regelung gilt nur für Fzg die 6 Jahre oder jünger sind, danach gleiche Regelung wie vorher für alle, 1 Jahr!


Mikel

Gast am 15 Dez 2003 16:33:11

Hallo Mikel

Guckst du Seite 2. 8)

Unser wurde Heuer 3 Jahre, ohne Kerze ohne Torte.


Thomas

mikel am 15 Dez 2003 16:50:29

Sorry, hätte ich auch selbst finden können!

Mikel

Gast am 15 Dez 2003 17:28:37

Macht nix :D

Amaliana am 16 Dez 2003 07:45:44

Ich war gestern nachmittags auf der Zulassungestelle in Erlangen und habe ohne Problem meine 1 Jahr längere TÜV und AU-Plakette bekommen.
Kosten 4 € (je 2 € pro Plakette)

Daraufhin hab ich natürlich gleich meinen TÜV-Termin im Februar abgesagt :D

mikel am 16 Dez 2003 09:13:18

Siehst Du Amaliana.

Da haben die bei Dir auch einen Fehler gemacht, bei der AU hat sich nämlich nichts geändert.

mikel

Amaliana am 16 Dez 2003 09:30:37

Die haben aber auf der Zulassungestelle extra in ihrem "amtlichen Schreiben" nachgeschaut, da stand das mit der AU auch drin. Habs gesehen ;-)
Wär ja auch schmarrn wenn man das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV müßte aber schon nach 2 Jahren zur AU

mikel am 16 Dez 2003 10:25:41

mikel hat geschrieben:Nicht angepasst wurden die Abgasuntersuchungsfristen. Deshalb müssen Wohnmobilbesitzer die Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung nun besonders im Auge behalten – oder sich online von TÜV SÜD an die fälligen Termine erinnern lassen.



Die AU hatte vorher 2 Jahre Bestand, da hat sich eigentlich nix geändert, aber wäre auch froh wenn sie das bei mir machen würden.

Mikel

Amaliana am 16 Dez 2003 10:36:27

Wie gesagt meine Zulassungstelle hatte da ein anderes Schreiben.
Ich muß nächsten Montag eh noch mal hin wg. dem Moped, da laß ich mir das Schreiben kopieren.

Carmen57 am 16 Dez 2003 12:52:43

Hi

Wir hatten, wie oben beschrieben das gleiche Problem.
Aber halt keine Ruhe gelassen und haben jetzt die Plakette für 2 Jahre, kostenlos verlängert

Hier ein Link, ist zwar TÜV Nord, gilt aber bundesweit.
Hoffe nur, es klappt mit dem Link

viele

Camperfamily

--> Link

Carmen57 am 16 Dez 2003 12:54:54

Hi, nochmals

Wir mußten aber nicht das Fahrzeug vorführen, sondern nur das hintere Kennzeichen, den letzten Prüfbericht und den Fahrzeugschein, sowie die gültige ASU mitbringen.

viele grüße

Camperfamily

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Verkehrskunde
Wildschaden durch Federvieh
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt