rump
anhaengerkupplung
hallo
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Wildschaden durch Federvieh


Tom am 12 Nov 2003 13:08:58

Am Wochenende ist mir bei voller Fahrt auf der Autobahn (ca. 100 km/h) ein sicherlich später nicht mehr zu identifizierender Greifvogel vor den Alkoven geflogen. Der Aufprall war nicht nur hörbar (ich dachte er landet auf der Mitteldinett) sondern leider auch erkennbar. So sehr es mir (und vorallem meinen Kindern die alles mitbekommen haben) um das Tier leid tut, mache ich mir jetzt Gedanken um den Fahrzeugschaden. Es sind drei faustgrosse Dellen im Alkoven entstanden, zum Glück einige Zentimeter von den Randleisten/Dichtungen.
Ich bin bei der RMV (Kravag) versichert und habe zu meiner erleichterung in den AGB gelesen, dass "ein Zusammenstoss des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren JEGLICHER Art" in der Fahrzeugteilversicherung abgedeckt (abzügl. Selbstbehalt) ist. Weiterhin hat mir der ADAC auf Anfrage mitgeteit, dass sie sich aufgrund meiner langjährigen Mitgliedschaft an den Kosten beteiligen wollen. Die Polizei in Marburg, wo ich den Schaden melden wollte zeigte sich uninteressiert, zumal nach deren Meinung, mir den Schaden "sowieso niemand bezahlt".
Hat jemand von Euch Erfahrungen bei solchen Schäden gemacht. Gibt es Erfahrungen mit der RMV bzgl. Wildschäden mit Federvieh? Wie hoch könnte ein solcher Schaden sein und wäre es eine Überlegung wert, das Ganze über Gutachten abzurechnen und so evtl. den nächsten Urlaub zu finanzieren? (Beim Verkauf des Womos holt es mich dann natürlich wieder ein)
Nehmt doch bitte mal Stellung zu dieser Situation, für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Viele aus Nordhessen

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Gast am 16 Nov 2003 16:25:41

laut allgemeiner Versicherungsbedingungen sind in der Teilkaskoversicherung Schäden durch Haarwild mitversichert. Gemeint ist hier: jagdbares Haarwild nach der Bundesjagdverordnung. Einige Versicherer haben Ihre Bedingungen dahingegend erweitert, das auch Nutztier (Pferde, Kühe usw. und/oder Federwild (nach der Bundesjagdverordnung) mitversichert sind.

Bei einem entsprechendem Schaden sollte man auf jeden Fall eine Beweissicherung durchführen, sprich: Kadaver einsammeln, wenn nicht möglich dann zumindest Haare, Federn oder Blut vom Fahrzeug sichern. Bei größeren Tieren (Reh, Wildschwein usw.) oder wenn das Tier nur verletzt wurde, muß das zuständige Forstamt informiert werden. Wichtig!!

Cruiser

monnemer am 16 Dez 2003 22:14:22

Hallo,
meine Freundin hatte auch einen Unfall mit Wild. Ohne Spuren vom Wild kein Geld von der Versicherung wegen der fehlenden Beweise war der Sachverhalt.

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Jagstcamp-Widdern am 17 Dez 2003 09:43:23

hallo,

die meisten tks schliessen federvieh aus - ausser mäusebussard (warum ausgerechnet der weiss ich nicht!).
man kann ja mäusebussardfedern finden - beim jagdpächter um die ecke oder bei ebay....

grusz hartmut

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