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Auflastung auf geringere zulässige Gesamtmasse verweigert


D4nielB am 07 Jun 2016 09:28:41

Moin,

ich hoffe mal ich habe das richtige Forum erwischt, sonst bitte passend verschieben, habe kein passenderes gefunden.

Wir haben in unser WoMo (zGM 3.300kg) eine Zusatzluftfederung einbauen und abnehmen lassen. Die Papiere vom TÜV wurden für eine zGM von 3.810kg ausgestellt.

Gestern war ich bei der Zulassungsstelle, um eine Auflastung auf 3.500kg eintragen zu lassen. Dort teilte mir die nette Dame mit, dass sie nur eintragen kann, was auf den Papieren vom TÜV steht. Und ich dachte, irgendwas zwischen alter zGM und neuer maximalen zGM wäre problemlos eintragbar. Bin ich auf dem Holzweg, oder hat die Dame vom Amt unrecht?

lg,
Daniel

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Matze665 am 07 Jun 2016 09:43:19

Die 3810 sind ja die Technisch zulässige Gesammtmasse. Fahrzeugschein unter F1.
Die 3500 müssen im Fahrzeugschein unter F2 eingetragen werden. Eventuell hat der Tüv Prüfer es nicht so eingetragen und in beide Felder 3810 geschrieben. Mit dem Prüfer sprechen das er es ändert.

Du musst praktisch eine Auflastung von 3300 auf 3810 machen und sofort anschließend eine Ablastung ohne technische Änderung von 3810 auf 3500.

D4nielB am 07 Jun 2016 10:04:09

Ah, damit machen es auch Sinn, wozu es zwei Felder für zGM gibt... Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, dann darf auch die Eintragung unter F2 von der Zulassungsstelle nur mit dem vom TÜV vorgegebenen Wert erfolgen? Obwohl sie ja eigentlich nur "rechtliche" Auswirkungen (Steuer, Fahrzeug unterliegt anderen Regelungen wie jährlichen TÜV und Tempolimit von 100 km/h) hat.

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dieter2 am 07 Jun 2016 11:04:31

Die Dame auf der Zulassung hat Recht.
Sie trägt keine technischen Veränderungen ohne ein Prüfbericht oder Gutachten von einer Prüfstelle ein.
Also erst zum TÜV und dann zur Zulassung.

Gruss Dieter

D4nielB am 14 Jun 2016 12:05:42

Danke für die Tipps und Informationen. Inzwischen ist alles wieder im Lot, ich habe eine Bescheinigung vom TÜV bekommen und die Ablastung erfolgreich eintragen lassen...

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