Gast am 17 Jul 2016 13:00:23
Zitat: .............weshalb ist das Ersetzen der "normalen Glühbirnen" der Fahrzeugbeleuchtung durch LED nicht erlaubt?
Ist nicht zulässig, da der Scheinwerfer nur mit den Leuchtmitteln betrieben werden darf, mit denen er auch bauartgeprüft wurde und das E-Prüfzeichen zugeteilt bekam.
Wenn der Fahrzeughersteller bereits geprüfte LED Lampen verbaut hat, ist eine andere Situation gegeben!
Bei Dunkelheit wird deutlich, wie viele "Blender" unterwegs sind, die selbst die Kennzeichenbeleuchtungen manipulieren und andere
Verkehrsteilnehmer rücksichtslos (nämlich gedankenlos!) beeinträchtigen.
Ein Großteil muß zu den 7 Millionen funktionalen Analphabeten gehören, die Hinweise auf der Verpackung nicht richtig lesen können:
".....nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, nur für den Rennsport, nur auf Privatgrund, nur zu Showzwecken.........."
Eine Minderheit wird sich gedanklich nicht sonderlich damit auseinandersetzen. Die Auswirkungen sind allerdings identisch.
Spätestens und hoffentlich bei der Hauptuntersuchung wird die jeweilige Lasershow beendet.
Ich schreibe das recht böse, weil es bei Nachtfahrten wirklich nervig und gefährlich ist, wenn jeder sich die "Birnchen" reinschraubt,
die farblich zu seinem Outfit oder seinem Körperschmuck passen. Sekundenlange "Blindheit" durch Blendung illegaler Scheinwerfer
führt zu vermeidbaren Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte.