Für meinen Renault Master III habe ich vor einiger Zeit ein Spurverbreiterungssatz für die Hinterachse von der Firma SSC Fahrzeugtechnik gekauft: --> Link. Für die Spurverbreiterung gibt es vom Hersteller keinen ABE sondern nur einen Festigkeitgutachten.
Letzte Woche war ich dann endlich bei der TüV in Flensburg um sie eintragen zu lassen und da wurde ich blank abgewiesen. TüV Mann: "Spurverbreiterung - das dürfen sie nicht montieren". Ich: "Wieso? " TüV Mann: "Das geht einfach nicht!".
Jetzt möchte ich gerne wissen wie die Regeln eingentlich lauten. Kann mir jemanden das erklären. Danke. Die Verbreiterung ist nur 2 mal 20mm und im Radkasten hinten hätte ich problemlos 2 mal 50mm montieren können - da ist reichlich Platz.
Es ist eine reine optische Sache. Die Hinterräder "verschwinden" einfach unter der Aufbau.
Danke im vorraus.
MfG
Thomas V.

