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Spurverbreiterung - wie lauten die Regeln?


villadsen am 24 Jul 2016 14:32:43

Für meinen Renault Master III habe ich vor einiger Zeit ein Spurverbreiterungssatz für die Hinterachse von der Firma SSC Fahrzeugtechnik gekauft: --> Link. Für die Spurverbreiterung gibt es vom Hersteller keinen ABE sondern nur einen Festigkeitgutachten.

Letzte Woche war ich dann endlich bei der TüV in Flensburg um sie eintragen zu lassen und da wurde ich blank abgewiesen. TüV Mann: "Spurverbreiterung - das dürfen sie nicht montieren". Ich: "Wieso? " TüV Mann: "Das geht einfach nicht!".

Jetzt möchte ich gerne wissen wie die Regeln eingentlich lauten. Kann mir jemanden das erklären. Danke. Die Verbreiterung ist nur 2 mal 20mm und im Radkasten hinten hätte ich problemlos 2 mal 50mm montieren können - da ist reichlich Platz.

Es ist eine reine optische Sache. Die Hinterräder "verschwinden" einfach unter der Aufbau.

Danke im vorraus.

MfG
Thomas V.

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Stephan2703 am 24 Jul 2016 15:13:30

Ich würde beim Verkäufer der Scheiben fragen. So eine Verbreiterung ist eine Fahrwerksveränderung da ja alle Maße und Kräfte sich verändern. Ohne ABE wirst du keinen finden der das einträgt. Diese Verbreiterungsscheiben sind ein Centartikel und in wenigen Minuten auf einer Drehbank hergestellt. Der Preis hinterher ist aber dann durch ein Gutachten, das der Hersteller vorher anfertigen lassen muss, wesentlich höher. Man bezahlt das teure Gutachten bei jedem Kauf mit.
Wenn man aber auf einen Verkäufer triffst, der kein Gutachten hat, dann kannst du die Dinger nur auf Privatgelände nutzen, sprich gar nicht.
Guckst du die Autodoktoren auf VOX? Die hatten letzten Sonntag ein Auto mit Flattern und Vibrationen. Diverse Teile wurden getauscht und das Flattern blieb. Am Ende war es die Spurverbreiterung da die Felgen nicht mehr richtig auf der Mittenzentrierung trugen. Baute man die Felgen ab und prüfte sie auf der Auswuchtmaschine, waren sie perfekt.
Wenn Du breiter werden willst, versuch doch mal Felgen mit anderer Einpresstiefe zu finden und frage vorm Kauf ob du die montieren darfst.

Hab gerade noch das auf der Herstellerseizte gefunden:
Wir lassen derzeit für alle unsere Spurverbreiterungen Teilegutachten erstellen, d.h. Sie benötigen zukünftig keine Eintragung im Fahrzeugbrief mehr. Eine Eintragung ist dann sowohl beim TÜV, der DEKRA, der KÜS oder auch anderen Organisationen möglich. Zur Zeit sind jedoch noch nicht alle Fahrzeuge und Spurverbreiterungen erfasst.

Die Sätze widersprechen sich.

Gast am 24 Jul 2016 15:33:05

Seit dem 01.01.1994 sind gültige Prüfzeugnisse nur noch EG-Typgenehmigungen/Buartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Bauartgenehmigungen oder Teilegutachten.

Festigkeitsgutachten sind Bestandteil der obengenannten Prüfzeugnisse aber alleine nicht mehr ausreichend.

Die Hersteller wissen alle, dass mit einem Festigkeitsgutachten alleine nicht mehr zu machen ist. Aber der Versuch ist ja nicht strafbar nur der Kunde ist dabei halt der Dumme.

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villadsen am 22 Aug 2016 12:44:05

So nun habe ich endlich ein Antwort vom Hersteller erhalten. Er schreibt:

"Hallo Herr Villadsen,
Die Aussage, dass ein Festigkeitsgutachten nicht mehr ausreichend ist, ist schlichtweg falsch. Eine Eintragung ist nach wie vor nach §19.2 i.V.m. §22 der StVZO möglich. Ein anerkannter Sachverständiger kann nach wie vor jedes Bauteil nach Begutachtung eintragen – auch ohne dem Vorliegen von Gutachten. Jedoch liegt es im Ermessen des TÜV-Prüfers, ob er eine Eintragung durchführt oder nicht.
Wir können Ihnen in diesem Fall eine Herstellerfreigabe als zusätzliches Dokument ausstellen, empfehlen Ihnen aber zusätzlich bei einer anderen Prüfstelle vorstellig zu werden. Die Herstellerfreigabe können Sie unter --> Link beantragen."


Ob dierser Herstellerfreigabe hilfreich ist, wird sich zeigen.

MfG
Thomas V.

Hecky3 am 22 Aug 2016 16:41:31

Hallo
Fahre selbst ein XGO auf Renault master 3 Basis
Habe auch eine Spurverbreiterung auf der Hinterachse , Orginal Reifengröße , Spurverbreiterung von Goldschmitt
pro Seite 30mm . Incl Gutachten über die Dauerfestigkeit von Distanzscheiben.
Eintragung beim TÜV war kein Problem
Hecky

brainless am 22 Aug 2016 16:56:44

Um keine allzu großen Überraschungen zu erleben, empfehle ich, vor dem Kauf eintragungspflichtiger Teile eine zuständige TÜV / DEKRA-Station aufzusuchen und detailliert das Vorhaben zu besprechen.
Hier kann man zweierlei sparen, entweder
- den Kaufpreis des nicht eintragungsfähigen Teiles oder
- unerwarteten Ärger beim unvorbereiteten Prüftermin.

Bei wirklich kompetenten aaS gibt es mitunter sogar bessere Lösungsvorschläge für das, was man ursprünglich plante,



Volker ;-)

Gast am 22 Aug 2016 18:03:55

villadsen hat geschrieben:Es ist eine reine optische Sache. Die Hinterräder "verschwinden" einfach unter der Aufbau.

MfG
Thomas V.



Na dann ist es doch einfach ... Hier die Lösung: Zurückschicken und Geld zurück.

Grüße, Alf

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