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Seltsames Verkehrzeichen, wer hat die Lösung?


JamesBond am 12 Aug 2016 11:35:00

Hallo,
Wir waren am WE in Brunsbüttel mit Womo und Fahrrädern unterwegs. Ein wenig Schleuse guggen und am Deich entlang.

Plötzlich kann wir an folgendenm Verkehrsschild vorbei..... :eek:




.




Was hat das zu bedeuten????
Jedes Fahrzeug darf da lang fahren, nur Fahrradfahrer nicht.
Autos, Busse, LKWs, Mopeds usw. dürfen da durch.
Nur wir gefährlichen Fahrradfahrer nicht? :lach:

Hat irgendjemand eine Erklärung dafür?

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Jagstcamp-Widdern am 12 Aug 2016 11:46:17

ich denke, die wollen nur zeigen, dass du mit dem rad in bälde nicht weiterkommst...
und das schild hatten die halt noch rumliegen!

früher gut - heute besser!
hartmut

mafrige am 12 Aug 2016 11:53:06

JamesBond hat geschrieben:Hallo,
Wir waren am WE in Brunsbüttel mit Womo und Fahrrädern unterwegs. Ein wenig Schleuse guggen und am Deich entlang.

Plötzlich kann wir an folgendenm Verkehrsschild vorbei..... :eek:
...
Hat irgendjemand eine Erklärung dafür?





Der Fahrradweg endet hier und wie man auf dem Bild erkennen kann, wird es in ca. 100 m ein Feldweg.
Da die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Zustand der Radwege zuständig sind, lassen sie den Radweg auf der Asphaltseite enden und sind für Unfälle auf einen glitschigen, rutschigen, also unsicheren Radweg (bei Regen) nicht mehr haftbar.
Du kannst weiterfahren aber auf eigene Gefahr, da wird dich keiner aufschreiben oder zur Kasse bitten!
Leider sind die Gemeinden für den Zustand von Straßen, Wegen und Radwegen zur Verantwortung gezogen worden und werden immer mehr solche Schilder aufstellen.

Anzeige vom Forum


Rockerbox am 12 Aug 2016 12:00:16

Das Zeichen ist NICHT Ende eines Fahrradweges, sondern Fahrverbot für
Fahrräder, nur Schieben ist erlaubt.

wolfe_1 am 12 Aug 2016 12:07:09

Steht doch deutlich auf dem Schild.
"Wer lesen kann hatte schon immer Vorteile."
(Ironie aus)
:roll:

xbmcg am 12 Aug 2016 12:10:09

Was steht denn da bei der Sackgasse für ein Roman? Das sollte die Erklärung sein...

SÜDLICHER KANALUFERWEG ZWISCHEN FÄHRE BRUHNSBÜTTEL UND FÄHRE BURG GESPERRT

]

JoFoe am 12 Aug 2016 12:15:42

Verbot für Radfahrer
Janz klaro

JamesBond am 12 Aug 2016 12:31:04

JoFoe hat geschrieben:Verbot für Radfahrer
Janz klaro


Genau, so sehe ich das auch.
Autos sind da rein und wieder raus.

Ich sehe schon, so richtig lösen kann es niemand :lach:

JamesBond am 12 Aug 2016 12:38:07

[quote="mafrige"


Der Fahrradweg endet hier und wie man auf dem Bild erkennen kann, wird es in ca. 100 m ein Feldweg.
Da die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Zustand der Radwege zuständig sind, lassen sie den Radweg auf der Asphaltseite enden und sind für Unfälle auf einen glitschigen, rutschigen, also unsicheren Radweg (bei Regen) nicht mehr haftbar.
Du kannst weiterfahren aber auf eigene Gefahr, da wird dich keiner aufschreiben oder zur Kasse bitten!
Leider sind die Gemeinden für den Zustand von Straßen, Wegen und Radwegen zur Verantwortung gezogen worden und werden immer mehr solche Schilder aufstellen.





Wieso Fahrradweg?
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Straße. Da sind Autos durchgefahren.

Und wie wäre es mit einem Motorrad?
Da kann die Straße auch glitschig sein.....

Stephan2703 am 12 Aug 2016 12:41:14

Das Schild ist eine Freundlichkeit. Nichts ist für Radfahrer blöder als nach ein paar Kilometern festzustellen, es geht nicht weiter und man muss zurück. Hier kann man vorher (kostenlos) mit der Fähre übersetzen und auf der anderen Kanalseite Richtung Burg fahren.
Ein Sackgassenschuld allein würde zwar Autos aufhalten, aber Radfahrer würden denken, dass es weiter geht. Tuts aber nicht.

jesse69 am 12 Aug 2016 18:14:27

War bei uns neulich auch.
Auf einer Strasse mit sehr schlechtem Belag hatte sich ein Motorradfahrer auf die Fresse gelegt.
Dieser hat dann die Stadt verklagt, oder hat es zumindest versucht.
Daraufhin war diese Strasse ca. 1 Jahr lang bis zur Renovierung für Fahrrad und Motorradfahrer gesperrt.

matkalainen am 12 Aug 2016 22:38:27

Dort sind Bauarbeiten. Das Gelände ist mit Bauzäunen abgesperrt. Man kommt nicht durch. Der Kanalweg ist Betriebsweg der Wasser und Schifffahrtsverwaltung und für öffentlichen Kfz Verkehr sowieso gesperrt. Es fahren aber Autos da, mit Leuten die dort arbeiten müssen.
Gruß Rolf

dieter2 am 13 Aug 2016 09:46:22

Ist das überhaupt ein offizielles Verkehrszeichen ?

Gruss Dieter

bockpfeifscheisserl am 13 Aug 2016 12:05:37

...ich habs zumindest das eine oder andere mal gesehen. (Hab früher viele Fahrradtouren unternommen.)

matkalainen am 13 Aug 2016 12:36:19

dieter2 hat geschrieben:Ist das überhaupt ein offizielles Verkehrszeichen ?


Wohl nicht. Es ist lediglich ein freundlicher Hinweis von den Leuten des WSA, damit die Radfahrer nicht frustiert vor dem Bauzaun stehen.

Die Betriebswege sind im Übrigen für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen sie auf eigene Gefahr benutzen. Reiter, Mopeds, Autos, Trecker haben da nichts zu suchen. Das steht alles schon gleich an der Abzweigung von der öffentlichen Strasse. Lediglich Fahrzeuge der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung ( mit Kennzeichen BW-.....) und Privatfahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung dürfen hier fahren.

Gruß Rolf

Hartensteiner am 30 Sep 2016 17:21:47

Das ist kein freundlicher Hinweis und überhaupt nicht verhandelbar , sondern in der STVO Anlage 2 zum § 41 unter Nr. 254
Als - Verbot für Radverkehr - aufgeführt .
Ab diesem Verkehrszeichen dürfen keine Radfahrer fahren . Soll ich sagen : Basta ?
Aber genauso ernst muss es genommen werden .
Hartensteiner .

KaeptnBlaubaer am 22 Okt 2016 23:39:20

So ist es und jeder Interpretationsversuch ist überflüssig.

kurt2 am 23 Okt 2016 14:15:20

Aye, aye, Capt'n,
sorry, aber so ist es beileibe nicht.

Das in der StVO Anlage 2 zum § 41 aufgeführte Verkehrszeichen bedeutet zwar „Verbot für den Radverkehr“, aber lediglich für sich genommen als „Verbotsschild“.

Selbstverständlich dürfen auch mehrere amtl. Verkehrszeichen angebracht sein, jedoch wiederum nur in entsprechende vorgeschriebener, amtl. Weise.

Sh hierzu: (hier III Nr 1): --> Link


Nun zur eigentlichen Fragestellung („Was hat das zu bedeuten????“):

Auf Grund der nicht mit der StVO korrelierenden Muster vermute ich, dass hier die für die Wasserstrasse (hier der Nord-Ostsee-Kanal) zuständige Behörde (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes = WSV) ein Schild angebracht hat, das die Durchfahrt für Radfahrer (aus welchen Gründen auch immer) verbietet.
Fraglich ist allerdings, ob dieses Schild auch Rechtswirkung entfaltet. Hierzu wäre u.a. die sachliche Zuständigkeit der, das Verkehrszeichen errichtenden Behörde Voraussetzung. Diese kann ich bei der WSV diesbezüglich nicht erkennen. Sollte also die WSV dieses Schild aufgestellt haben, befürchte ich stark das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit. In diesem Fall wäre das Schild tatsächlich nur ein gut gemeinter Hinweis.

Will „James B.“ also genau wissen, ob er da lang fahren darf (Zitat: „Jedes Fahrzeug darf da lang fahren, nur Fahrradfahrer nicht“) sollte er sich erkundigen, wer das Schild aufgestellt hat und ob diese Behörde auch tatsächlich die sachliche Zuständigkeit für das Aufstellen von Verkehrszeichen an dieser(m) Straße/Weg hat.

KaeptnBlaubaer am 24 Okt 2016 09:15:23

Wenn das so stimmt - wieder was gelernt...

JamesBond am 24 Okt 2016 17:55:34

kurt2 hat geschrieben:
Will „James B.“ also genau wissen, ob er da lang fahren darf (Zitat: „Jedes Fahrzeug darf da lang fahren, nur Fahrradfahrer nicht“) sollte er sich erkundigen, wer das Schild aufgestellt hat und ob diese Behörde auch tatsächlich die sachliche Zuständigkeit für das Aufstellen von Verkehrszeichen an dieser(m) Straße/Weg hat.



Danke für Deine ausführliche Ausführung.....

.....wer das Schild aufgestellt hat oder wer dafür zuständig ist, ist mir eigentlich völlig Banane.

Mich interessiert eigentlich nur, welcher überbezahlte Spezies :lach: auf so eine Idee kommt, (und vor allem warum???? ),alles zuzulassen außer eben die Fahrradfahrer.

Diese irre Logik erschließt sich mir leider überhaupt nicht :lach:

kurt2 am 24 Okt 2016 18:04:33

JamesBond hat geschrieben:.....wer das Schild aufgestellt hat oder wer dafür zuständig ist, ist mir eigentlich völlig Banane.

Mich interessiert eigentlich nur, welcher überbezahlte Spezies :lach: auf so eine Idee kommt, (und vor allem warum???? ),alles zuzulassen außer eben die Fahrradfahrer.


Hallo Peter,
auch zur Lösung dieser Frage wirst Du den "Aufsteller" befragen müssen, (außer wir haben hier einen Hellseher im Forum). :D

Hartensteiner am 25 Okt 2016 17:25:12

Kurt 2, du machst leider immer wieder den gleichen Fehler, du interpretierst und zwar mit deiner subjektiven Meinung . Die Verkehrsregeln sind aber nicht Interpretationsfähig, schon gar nicht kann jeder nach seinen eigenen Vorstellungen verfahren . Das dicke Ende kommt meistens spätestens vor Gericht .
Dabei solltest dich ,so wie es wichtig ist und nicht zu Fehlinterpretationen kommen kann, an den in der STVO vorgegebenen Text halten .
§ 41 Vorschriftzeichen
(1) Wer am Verkehr teilnimmt , hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 ( laufende Nr. 31 -Zeichen 254 - Untertitel -Verbot für Radverkehr- ) zu befolgen .
(2) Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort , wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist . Man beachte : Radverkehr ist verboten , nicht ein Verbot für Fahrradfahrer .
Abgekürzt : Zusatzzeichen geben evtl. die Entfernung ab der Befolgung an . Zeichen für Überholverbot , Eingeschr.Haltverb. und Haltverbot , Zonenhaltverbot und Ende des Zonenhaltverbots werden als Zusatzzeichen definitiv angeführt, können den Geltungsbereich erweitern . .
Alles was du dazu fabulierst ist frei erfunden und hat keine Gültigkeit , geht auch aus den Erläuterungen keineswegs hervor und würde den interessierten Leser nur
irreführen .
Natürlich wirst du nun wieder dagegen argumentieren , aber kauf dir erstmal eine neue STVO mit Durchführungsverordnung und Erläuterung .
Mir kommt es nicht darauf an mit dir zu streiten , doch es ist mir aufgefallen , dass du häufig deine eigene Meinung vertrittst, dafür sind Verkehrsvorschriften nicht geeignet und es führt Leser in die Irre .
Hartensteiner .

E2nO am 25 Okt 2016 18:27:04

zu Hartensteiner:

Ich glaube, dass Dein Posting jeder sachlichen Grundlage entbehrt. Denn trotz allen Deinen ausschweifenden Ausführungen über Verkehrsschilder und deren Bedeutung und Interpretation hast Du leider mit keinem sachlichen Argument die Hauptfeststellung von Kurt widerlegen können:

Selbstverständlich dürfen auch mehrere amtl. Verkehrszeichen angebracht sein, jedoch wiederum nur in entsprechende vorgeschriebener, amtl. Weise.


Ich hatte selbiges bereits auf das "Basta"-Posting formuliert, und war es mir zu dem Zeitpunkt nicht wichtig genug es abzusenden, denn ich hatte zudem keine Lust den allfälligen Link zu den gesetzlichen Bestimmungen heraus zu suchen.

Aber die Durchführungsverordnungen zur STVO braucht man übrigens nicht zu kaufen, die gibt's auch im Internet (z.B. hier: --> Link ). Und dort findet man schnell:

III. Allgemeines über Verkehrszeichen
7 1. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen.
Mehrere Verkehrszeichen oder ein Verkehrszeichen mit wenigstens einem Zusatzzeichen dürfen gemeinsam auf einer weißen Trägertafel aufgebracht werden. Die Trägertafel hat einen schwarzen Rand und einen weißen Kontraststreifen. Zusatzzeichen werden jeweils von einem zusätzlichen schwarzen Rand gefasst. Einzelne Verkehrszeichen dürfen nur auf einer Trägertafel aufgebracht sein, wenn wegen ungünstiger Umfeldbedingungen eine verbesserte Wahrnehmbarkeit erreicht werden soll.

(Im folgenden gibt es im obigen Link noch Angaben zu den erforderlichen Abmaßen, die offensichtlich für den hier betrachteten Fall allesamt auch nicht eingehalten sind)

Also um es mit deutlichen Worten noch einmal klarzustellen: Im Bild oben handelt es sich im allerbesten Fall um eine Informationstafel auf welcher Verkehrsschildersymbole (zu einem uns unbekannten Zweck) abgebildet sind. Mitnichten(!) handelt es sich um ein Verkehrsschild!

Auch die restlichen Ausführungen von Kurt zur rechtlichen Wirksamkeit sind vollkommen korrekt, nur der Diskurs über die Zuständigkeit ist "unnötig", da es sich eben ja NICHT um ein Verkehrsschild handelt.

Als ggf. Eigentümer steht der WVW natürlich offen Verbote jedweder Art auszusprechen - erfordert dann aber eine Kenntlichmachung unter welchem Aspekt dieses Recht geltend gemacht wird (z.B. durch die Bezeichnung "Privat, Radfahren verboten. Wasserschutzbehörde ..."). Zudem würde aber im gegebenen Fall eine weitergehende Kenntlichmachung, dass es sich um nicht öffentliches Gelände handelt erforderlich werden (z. B. durch eine Schranke; Kette) da der Übergang von öffentlicher Straße zu privatem Gelände ansonsten hier nicht offensichtlich ist (und auch durch das "Info-Schild" nicht offensichtlicher wird).


Gruß Enno.

kurt2 am 26 Okt 2016 09:52:05

Grundsätzlich gilt: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Hartensteiner hat geschrieben:Kurt 2, du machst leider immer wieder den gleichen Fehler, du interpretierst und zwar mit deiner subjektiven Meinung .
Hartensteiner .

Hierzu:
kurt2 hat geschrieben:
Auf Grund der nicht mit der StVO korrelierenden Muster vermute ich, dass



Hartensteiner hat geschrieben:Abgekürzt : Zusatzzeichen geben evtl. die Entfernung ab der Befolgung an . …………
Hartensteiner .


Es gibt auf dem gezeigten Bild kein Zusatzzeichen!



Hartensteiner hat geschrieben:Alles was du dazu fabulierst ist frei erfunden und hat keine Gültigkeit , …………..
Hartensteiner .


Einen größeren Unsinn habe ich selten gelesen.

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