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und zwar habe ich heute mit meinem Womo entgegen gesetzt der Fahrtrichtung geparkt, nur mal kurz. Klar, ist verboten, keine Frage Die gute hat jetzt aber die falsche Strasse in den Verwarnungszettel eingetragen. Da muss ich doch "eigentlich" nicht zahlen? Nein, mußt Du nicht? Ich hatte den Fall mal mit einer falschen Uhrzeit. Das mußte ich auch nicht bezahlen. Nein, das muss nicht bezahlt werden. Im folgenden Bußgeldverfahren kann der Fehler geheilt werden. Zumindest die Verfahrenskosten werden erhoben. MfG Steffen
Schlechter Rat!
Eben! Wird das Verwarngeldangebot(15.-Euro) nicht angenommen = bezahlt, kommt der BGB mit zusätzlichen Kosten von 28,50Euro = 43,50.-Euro
Warum dann dieser Thread? Wenn man bei verbotenem erwischt wird, sollte man auch die Größe haben zahlen zu können. Was ich ansonsten davon halte, behalte ich dann einfach für mich ;-) .....möge sich jeder seine eigene Meinung darüber bilden. Grüße Thorsten Mein Gott, ich wollte es halt einfach NUR WISSEN, nichts weiter Ich halte am Randstein einer kaum befahrenen Strasse um 10 Minuten in der Wohnung von meinem Sohn zu sein, Ist gut, behalte für dich was immer du auch gedacht hast und überlege mal ob du dich immer so Rechtsreform verhältst. Getroffene Hunde bellen....sehr amüsant dein aggressives Verhalten! Und ja, das kann ich dir Garantieren, ich zahle meine Knöllchen ohne zu zucken! :top: Grüße Thorsten Ina, nicht aufregen.... Ich behalte meine Meinung dazu NICHT für mich. Werter Energiemacher... wenn ein Forumskamerad, oder Kameradin eine einfache Frage stellt, dann sollte man diese beantworten, oder einfach mal die Finger von der Tastatur lassen. Aus dem Alter wo wir auf Schulmeisterein wert legten sind wir rausgewachsen. Ich sehe in der Fragestellung kein Problem und wie man unschwer lesen kann, wurde die Frage fundiert beantwortet. Was Ina (Beduin) jetzt daraus macht, ist ihr überlassen. Bischen mehr Kameradschaft wäre wünschenswert. Nachsatz und Aufforderung an die Moderatoren zu reagieren. Kameraden als "HUNDE" zu bezeichnen geht zu weit. Entschuldige Pit, wenn in einer Kameradschaft eine kritische Antwort nicht gewünscht ist. ;-) Das eine, hat mit dem anderen nichts zutun.....aber ist OK! :roll: Thorsten
Dabei handelt es sich um eine Redensart (darfst gerne googeln, werter "KAMERAD") und nicht um eine Beleidigung! Klar reagiere ich aggro auf so ein schulmeisterliches Verhalten. Dich brauche ich nicht um das mir gesagt wird was richtig oder falsch ist :) Das ich mich falsch verhalten habe, das steht ja schon in ersten Posting und von den Knöllchen, klar zahlst du die ohne zu zucken, ich meins vielleicht auch ;D davon rede ich nicht. Es gibt noch genug andere sparten wo man schnell mal dabei ist die Regeln und das Gesetzt "zu beugen" 8)
Deinen Beitrag habe ich gerade in meiner Sammlung von Beiträgen mit dem Thema: "Wie beweise ich emotionale Kompetenz im Umgang mit meinen Forumskollegen" abgelegt. Tolles Beispiel, Volker :wall: :wall: Moderation:Bitte den Ball flach halten. Eine einfache Frage kann man fundiert beantworten, ohne gleich eine Haltung zu unterstellen, die in der Frage nicht zum Ausdruck gekommen ist..... SO eine Art des Umgang entschuldige ich nicht und da Du schon wieder Schulmeister spielen mußt und Dir den Hinweis auf Tante Google nicht verkneifen konntest, sehe ich mich in meinen Worten doppelt bestätigt. Denk mal drüber nach...Du wirst es erkennen.
Schulmeisterlich ist sicher was anderes, aber bitte.....dann mach du mal auf aggro, wenn es dir dann besser geht dann soll es so sein...ich kann damit umgehen. :-) Ist aber nicht gut für den Blutdruck! Nachtrag: Ach Pit, lass stecken....es wird lächerlich! Dein KAMERAD :roll: Thorsten Moderation:Und der Energiemacher ist raus aus diesem Thread. Dafür bei mir auf der IGNO Liste gleich drauf. Moderation:Ist jetzt Ruhe hier? Jo.....Wolfgang, habe ferdisch....versprochen Wo sind den meine Blutdrucktabletten ? Kleinhirn an Blluddruck, bitte runterfahren :-) Bluddruck an Kleinhirn...habe runtergefahren :-)
Nein, hoffentlich nicht! Parkfehler = Minus Schreibfehler = Minus Minus mal Minus ist Plus! :D
Ich schätze, dass du bei dieser von dir geschilderten Sachlage keine guten Chancen haben und um eine Zahlung nicht herumkommen wirst. Lies dir mal die Ausführungen in diesem --> Link durch. ich denke auch, es gibt ein Foto vom verstoss, welches im verfahren zwar die falsche strasse zeigt, aber den selben "fehler". bei nur 15 ocken würd ich zahlen, sonst wird's nur teurer... früher gut - heute besser! hartmut Na ja ob ein Bild gemacht wurde liegt eigentlich eher an der "Fleissigkeit" des (der) Verwarnenden. Eigentlich etwas untypisch eine falsche Straße einzutragen die Damen und Herren kennen eigentlich ihre Gebiete recht gut :roll: Ist die falsche Straße eine Eckstraße oder die Parallelstr ? Oder ist die ganz woanders. Du hast unterm Strich zwei Möglichkeiten: 1) Du wartest den Anhörbogen ab (der kostet ja nix) und schreibst dann drauf, dass Du an diesem Tag nachweislich nicht an besagtem Ort warst . Ich würde übrigens keine Fahreigenschaft anzeigen sondern nur die Pflichtangaben machen und dann schreiben: "Fahrzeug befand sich nach Rücksprache an diesem Tag nicht am Verwarnort. Hierfür können im Zweifel auch Zeugen gebracht werden" Ich bitte um Mitteilung was jetzt weiter passiert und ob ich entsprechende Nachweise bringen soll So dann gibt es zwei Möglichkeiten a) die Behörde kontaktiert Dich nochmal (das kostet ja nicht mehr) oder stellt bestenfalls das verfahren ein ABER b) dazu ist sie nicht verpflichtet, sie könnte das Verfahren auch kommentarlos an die zuständige Bussgeldstelle abgeben. Dann wird es teurer weil Gebühren und Auslagen draufkommen. Sollte das passieren schreibst Ihnen einfach das Du persönlich nicht gefahren bist und den Fahrer aber nicht benennen möchtest(deswegen im Vorverfahren ja keinen Fahrer angeben) Führt zur Einstellung und der Halter bekommt im Zuge der Halterhaftung die Kosten alleine aufgebrummt (waren mal so um die 23 €) (deswegen im Vorverfahren ja keinen Fahrer angeben) Ergo riskierst Du halt 7 € Ganz Ehrlich meine Meinung, das wäre mir die ganze Aufregung nicht wert. Ich würde das Knöllchen bezahlen und gut ist die Sache. Warum soll man in so eine Lapalie wertvolle Energie stecken? Der Fehler wurde ja tatsächlich begangen. Ich wollte es doch nur Wissen :!: :roll: Bedankt für die konstruktiven Beiträge
Welche Aufregung ? Ist ja nur ein Formular ausfüllen :D evtl noch ein zweites Schreiben dafür muss Beduin halt mal zwei Stunden nicht im Forum schreiben und hat zwei Briefmarken zu investieren :D Ich vermute mal das die die Verwarnung per GPS gemacht hat. Steht drauf "Bundesstrasse" und nicht die Paulstrasse Ist es den eine "Bundesstraße"?? Das ist bestimmt nicht der Straßenname sondern die Straßenklasse. Bei einer "Privatstraße" wäre nichts geschrieben worden. Ist aber nur eine Vermutung. Gruß Andreas Hallo Ina, die Frage, die sich mir stellt, kann man den Fehler überhaupt nachweisen? Wie will man beweisen, wo man tatsächlich gestanden hat? da käme dann die Frage auf, muss sie beweisen? Sie sagt, nöö da war ich nicht und dann liegt doch die Beweispflicht bei dem der die Schuld gesprochen hat oder irre ich da? Ina, ich würde auch, wie schon beschrieben, nett und freundlich dem Auskunftsbogen notieren,das Du definitiv und nachweislich nicht an der besagten Straße geparkt hast. Dann steht Aussage gegen Aussage. Auch wenn es nur ein Schreibfehler sein sollte, können Sie Dich nicht zur Verantwortung ziehen. Ich glaube, Bigpit hatte es sehr einleuchtend beschrieben. Falls es Fotos von der Situation geben sollte (mache Politessten oder Mitarbeiter der Ordnungsämter), müssen sie zumindest den Bescheid zurücknehmen und die richtige Ortsangabe einfügen. Julia
:daumen2: DANKE ! Gruß Eisbaerchen Helmut Ist denn die Paulstr. eine Bundesstr? Das wurde bisher nicht geklärt. Ich fürchte Ihr unterliegt einem Irrtum. Jetzt befindet sich das alles im Stadium des Vorferfahrens. Da kann auch die Behörde den Tatort korrigieren wenn es z.B. ein Erfassungsfehler ist etc. Im Zweifel was passiert: Das Ganze geht vor Gericht und die Politesse wird geladen. RIchter: Können sie aussagen wo sie das Fahrzeug verwarnt haben Politesse: Jo (dort ...) Richter: Stand es verbotswidrig ? Politesse: Ja sonst hätte ich es ja nicht verwarnt Und dann ? Interessanter wäre es z.B. wenn es um eine Parkverbotszone gegangen wäre und eine falsche Hausnummer draufgestanden wäre, so dass ein berechtigter Zweifel am Verstoß (Stand der Wagen in oder außerhalb der Zone etc) denkbar wäre. Aber hier liegt Parken entgegen der Fahrtrichtung vor at Jochen :zustimm: Sinngemäss das gleiche hab ich vor 2 Seiten schon geschrieben.. Das Knöllchen ist ein Verwarngeldangebot! Die Politesse müsste nicht mal ein Knöllchen ans Fahrzeug machen, konnte einfach den Verstoss dokumentieren und gleich an die Bussgeldstelle weitergeben. Mit der Folge -> Zusätzliche Verwaltungs-und Zustellgebühren von 28,50Euro. Das Verwarngeldangebot beruht also auf Good will, um es beiden Seiten einfacher zu machen. Deshalb auch Vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zahlen innerhalb der Frist = Abgehakt. Nicht Zahlen = BGB -> Verwarngeld plus 28,50Euro. Erst gegen den BGB ist ein Einspruch möglich. Gegen das Verwarngeld nicht. Dann wird die Sache iaR. vor Gericht entschieden. Ob die Örtlichkeit falsch benannt ist, spielt keine Rolle. Das kann von der Behörde im Laufe des gesamten Verfahrens noch "geheilt" werden. Und von wegen des Mythos "Aussage gegen Aussage".. Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei. Zeugin(Politesse) = Beweis. Nur daß die Beschuldigte auch vor Gericht straffrei lügen darf bis sich die Balken biegen, die Politesse hingegen sich strafbar machen und ihren Job riskieren würde. Soviel noch von mir dazu..
Das ist eine falsche Aussage, denn es handelt sich hier um ein Verwarnungsgeld, was eine Geldbuße ist, fällig bei geringfügigen Ordnungswidrikgeiten und verfolgt durch eine Verwaltungsbehörde. Erst wenn dieses Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird, bzw. der Betroffene sich anläßlich einer Anhörung nicht äußert oder den Verstoß abstreitet, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, welches u.U. Gebühren verursachen kann. Einzelheiten zum Verwarnungsgeld sind diesem --> Link zu entnehmen. Du hast recht, mein Fehler! Natürlich muss eine Anhörung erfolgen. TE Ina hatte wahrscheinlich nicht vor, wegen Ihres Knöllchens hier soviel Staub aufzuwirbeln und das ganze längst abgehakt. Die Frage wg. der falschen Örtlichkeit dürfte abschliessend geklärt sein. Daß hier die Gemüter teils so hochgekocht sind und es diverse Negs. hagelte, bestätigt leider mein Bild von gewissen Usern.. :( Bleibt doch mal bissl locker! :razz: Habe gerade leider nicht soooo viel Zeit Die Paulsstrasse ist nicht die Bundestrasse. Die läuft parallel in 3-4 Meter Entfernung und ist 4 spurig und durch Schallschutzmauer getrennt.
:daumen2: Irren ist menschlich, dein Posting spricht für dich, Kompliment.
Ja, dann hat sich das GPS geirrt, jetzt sehe ich sehr gute Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch Gruß Andreas Ich auch, vorausgesetzt man schreibt ihn richtig.
Soll heißen, wie richtig? :) |
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