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In der Verwarnung falsche Strasse eingetragen 1, 2


Beduin am 06 Okt 2016 20:30:48

und zwar habe ich heute mit meinem Womo entgegen gesetzt der Fahrtrichtung geparkt, nur mal kurz. Klar, ist verboten, keine Frage
Die gute hat jetzt aber die falsche Strasse in den Verwarnungszettel eingetragen. Da muss ich doch "eigentlich" nicht zahlen?

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silent1 am 06 Okt 2016 20:35:38

Nein, mußt Du nicht?
Ich hatte den Fall mal mit einer falschen Uhrzeit. Das mußte ich auch nicht bezahlen.

SteffenBerlin am 06 Okt 2016 20:41:36

Nein, das muss nicht bezahlt werden.

Im folgenden Bußgeldverfahren kann der Fehler geheilt werden. Zumindest die Verfahrenskosten werden erhoben.

MfG Steffen

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Gast am 06 Okt 2016 21:17:13

SteffenBerlin hat geschrieben:Nein, das muss nicht bezahlt werden.

Schlechter Rat!
SteffenBerlin hat geschrieben: Im folgenden Bußgeldverfahren kann der Fehler geheilt werden.

Eben! Wird das Verwarngeldangebot(15.-Euro) nicht angenommen = bezahlt, kommt der BGB mit zusätzlichen Kosten von 28,50Euro = 43,50.-Euro

Energiemacher am 06 Okt 2016 21:43:59

Beduin hat geschrieben:Klar, ist verboten, keine Frage



Warum dann dieser Thread?
Wenn man bei verbotenem erwischt wird, sollte man auch die Größe haben zahlen zu können.

Was ich ansonsten davon halte, behalte ich dann einfach für mich ;-)
.....möge sich jeder seine eigene Meinung darüber bilden.


Grüße
Thorsten

Beduin am 06 Okt 2016 21:45:53

Mein Gott, ich wollte es halt einfach NUR WISSEN, nichts weiter

Beduin am 06 Okt 2016 21:48:34

Ich halte am Randstein einer kaum befahrenen Strasse um 10 Minuten in der Wohnung von meinem Sohn zu sein,
Ist gut, behalte für dich was immer du auch gedacht hast und überlege mal ob du dich immer so Rechtsreform verhältst.

Energiemacher am 06 Okt 2016 21:51:50

Getroffene Hunde bellen....sehr amüsant dein aggressives Verhalten!

Und ja, das kann ich dir Garantieren, ich zahle meine Knöllchen ohne zu zucken! :top:


Grüße
Thorsten

Gast am 06 Okt 2016 21:55:01

Ina, nicht aufregen....

Ich behalte meine Meinung dazu NICHT für mich.

Werter Energiemacher...
wenn ein Forumskamerad, oder Kameradin eine einfache Frage stellt, dann sollte man diese beantworten, oder einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.
Aus dem Alter wo wir auf Schulmeisterein wert legten sind wir rausgewachsen.
Ich sehe in der Fragestellung kein Problem und wie man unschwer lesen kann, wurde die Frage fundiert beantwortet. Was Ina (Beduin) jetzt daraus macht, ist ihr überlassen.

Bischen mehr Kameradschaft wäre wünschenswert.

Gast am 06 Okt 2016 21:56:04

Nachsatz und Aufforderung an die Moderatoren zu reagieren. Kameraden als "HUNDE" zu bezeichnen geht zu weit.

Energiemacher am 06 Okt 2016 21:57:41

Entschuldige Pit, wenn in einer Kameradschaft eine kritische Antwort nicht gewünscht ist. ;-)

Das eine, hat mit dem anderen nichts zutun.....aber ist OK!


:roll:
Thorsten

Energiemacher am 06 Okt 2016 21:59:32

bigpit hat geschrieben:Nachsatz und Aufforderung an die Moderatoren zu reagieren. Kameraden als "HUNDE" zu bezeichnen geht zu weit.



Dabei handelt es sich um eine Redensart (darfst gerne googeln, werter "KAMERAD") und nicht um eine Beleidigung!

Beduin am 06 Okt 2016 21:59:40

Klar reagiere ich aggro auf so ein schulmeisterliches Verhalten. Dich brauche ich nicht um das mir gesagt wird was richtig oder falsch ist :)
Das ich mich falsch verhalten habe, das steht ja schon in ersten Posting

und von den Knöllchen, klar zahlst du die ohne zu zucken, ich meins vielleicht auch ;D davon rede ich nicht. Es gibt noch genug andere sparten wo man schnell mal dabei ist die Regeln und das Gesetzt "zu beugen" 8)

brainless am 06 Okt 2016 22:00:13

Energiemacher hat geschrieben:Getroffene Hunde bellen....sehr amüsant dein aggressives Verhalten!
Und ja, das kann ich dir Garantieren, ich zahle meine Knöllchen ohne zu zucken! :top:



Deinen Beitrag habe ich gerade in meiner Sammlung von Beiträgen mit dem Thema:
"Wie beweise ich emotionale Kompetenz im Umgang mit meinen Forumskollegen"
abgelegt.
Tolles Beispiel,



Volker :wall: :wall:

wolfherm am 06 Okt 2016 22:02:07

Moderation:Bitte den Ball flach halten. Eine einfache Frage kann man fundiert beantworten, ohne gleich eine Haltung zu unterstellen, die in der Frage nicht zum Ausdruck gekommen ist.....


Gast am 06 Okt 2016 22:02:46

SO eine Art des Umgang entschuldige ich nicht und da Du schon wieder Schulmeister spielen mußt und Dir den Hinweis auf Tante Google nicht verkneifen konntest, sehe ich mich in meinen Worten doppelt bestätigt.

Denk mal drüber nach...Du wirst es erkennen.

Energiemacher am 06 Okt 2016 22:04:04

Beduin hat geschrieben:Klar reagiere ich aggro auf so ein schulmeisterliches Verhalten. Dich brauche ich nicht um das mir gesagt wird was richtig oder falsch ist :)
Das ich mich falsch verhalten habe, das steht ja schon in ersten Posting


Schulmeisterlich ist sicher was anderes, aber bitte.....dann mach du mal auf aggro, wenn es dir dann besser geht dann soll es so sein...ich kann damit umgehen. :-)

Ist aber nicht gut für den Blutdruck!



Nachtrag: Ach Pit, lass stecken....es wird lächerlich!

Dein KAMERAD :roll:
Thorsten

wolfherm am 06 Okt 2016 22:05:20

Moderation:Und der Energiemacher ist raus aus diesem Thread.


Gast am 06 Okt 2016 22:06:15

Dafür bei mir auf der IGNO Liste gleich drauf.

wolfherm am 06 Okt 2016 22:08:02

Moderation:Ist jetzt Ruhe hier?


SteffenBerlin am 06 Okt 2016 22:10:18

hier noch ein Anwaltsblog zum Nachlesen: --> Link

Gast am 06 Okt 2016 22:12:25

Jo.....Wolfgang, habe ferdisch....versprochen

Wo sind den meine Blutdrucktabletten ?

Kleinhirn an Blluddruck, bitte runterfahren :-) Bluddruck an Kleinhirn...habe runtergefahren :-)

thomas56 am 06 Okt 2016 22:18:38

Beduin hat geschrieben:Da muss ich doch "eigentlich" nicht zahlen?

Nein, hoffentlich nicht!

Parkfehler = Minus
Schreibfehler = Minus
Minus mal Minus ist Plus! :D

brawo1 am 06 Okt 2016 22:41:30

Beduin hat geschrieben:Die gute hat jetzt aber die falsche Strasse in den Verwarnungszettel eingetragen. Da muss ich doch "eigentlich" nicht zahlen?

Ich schätze, dass du bei dieser von dir geschilderten Sachlage keine guten Chancen haben und um eine Zahlung nicht herumkommen wirst. Lies dir mal die Ausführungen in diesem --> Link durch.

Jagstcamp-Widdern am 07 Okt 2016 08:32:35

ich denke auch, es gibt ein Foto vom verstoss, welches im verfahren zwar die falsche strasse zeigt, aber den selben "fehler".
bei nur 15 ocken würd ich zahlen, sonst wird's nur teurer...

früher gut - heute besser!
hartmut

jochen-muc am 07 Okt 2016 09:06:59

Na ja ob ein Bild gemacht wurde liegt eigentlich eher an der "Fleissigkeit" des (der) Verwarnenden.

Eigentlich etwas untypisch eine falsche Straße einzutragen die Damen und Herren kennen eigentlich ihre Gebiete recht gut :roll:

Ist die falsche Straße eine Eckstraße oder die Parallelstr ? Oder ist die ganz woanders.

Du hast unterm Strich zwei Möglichkeiten:

1) Du wartest den Anhörbogen ab (der kostet ja nix) und schreibst dann drauf, dass Du an diesem Tag nachweislich nicht an besagtem Ort warst .

Ich würde übrigens keine Fahreigenschaft anzeigen sondern nur die Pflichtangaben machen und dann schreiben:

"Fahrzeug befand sich nach Rücksprache an diesem Tag nicht am Verwarnort. Hierfür können im Zweifel auch Zeugen gebracht werden"
Ich bitte um Mitteilung was jetzt weiter passiert und ob ich entsprechende Nachweise bringen soll

So dann gibt es zwei Möglichkeiten

a) die Behörde kontaktiert Dich nochmal (das kostet ja nicht mehr) oder stellt bestenfalls das verfahren ein

ABER

b) dazu ist sie nicht verpflichtet, sie könnte das Verfahren auch kommentarlos an die zuständige Bussgeldstelle abgeben.

Dann wird es teurer weil Gebühren und Auslagen draufkommen.

Sollte das passieren schreibst Ihnen einfach das Du persönlich nicht gefahren bist und den Fahrer aber nicht benennen möchtest(deswegen im Vorverfahren ja keinen Fahrer angeben)

Führt zur Einstellung und der Halter bekommt im Zuge der Halterhaftung die Kosten alleine aufgebrummt (waren mal so um die 23 €) (deswegen im Vorverfahren ja keinen Fahrer angeben)

Ergo riskierst Du halt 7 €

Gast am 07 Okt 2016 09:55:48

Ganz Ehrlich meine Meinung, das wäre mir die ganze Aufregung nicht wert. Ich würde das Knöllchen bezahlen und gut ist die Sache. Warum soll man in so eine Lapalie wertvolle Energie stecken? Der Fehler wurde ja tatsächlich begangen.

Beduin am 07 Okt 2016 10:04:05

Ich wollte es doch nur Wissen :!: :roll:
Bedankt für die konstruktiven Beiträge

jochen-muc am 07 Okt 2016 10:12:47

19grisu63 hat geschrieben:Ganz Ehrlich meine Meinung, das wäre mir die ganze Aufregung nicht wert. Ich würde das Knöllchen bezahlen und gut ist die Sache. Warum soll man in so eine Lapalie wertvolle Energie stecken? Der Fehler wurde ja tatsächlich begangen.



Welche Aufregung ?

Ist ja nur ein Formular ausfüllen :D evtl noch ein zweites Schreiben

dafür muss Beduin halt mal zwei Stunden nicht im Forum schreiben und hat zwei Briefmarken zu investieren :D

Beduin am 07 Okt 2016 10:16:38

Ich vermute mal das die die Verwarnung per GPS gemacht hat. Steht drauf "Bundesstrasse" und nicht die Paulstrasse

andwein am 07 Okt 2016 10:26:27

Ist es den eine "Bundesstraße"?? Das ist bestimmt nicht der Straßenname sondern die Straßenklasse. Bei einer "Privatstraße" wäre nichts geschrieben worden. Ist aber nur eine Vermutung.
Gruß Andreas

Helmchen am 07 Okt 2016 13:38:54

Hallo Ina,
die Frage, die sich mir stellt, kann man den Fehler überhaupt nachweisen? Wie will man beweisen, wo man tatsächlich gestanden hat?

kitally am 07 Okt 2016 14:40:37

da käme dann die Frage auf, muss sie beweisen?

Sie sagt, nöö da war ich nicht
und dann liegt doch die Beweispflicht bei dem der die Schuld gesprochen hat

oder irre ich da?

Julia10 am 07 Okt 2016 16:52:40

Ina, ich würde auch, wie schon beschrieben, nett und freundlich dem Auskunftsbogen notieren,das Du definitiv und nachweislich nicht an der besagten Straße geparkt hast.

Dann steht Aussage gegen Aussage.

Auch wenn es nur ein Schreibfehler sein sollte, können Sie Dich nicht zur Verantwortung ziehen. Ich glaube, Bigpit hatte es sehr einleuchtend beschrieben.

Falls es Fotos von der Situation geben sollte (mache Politessten oder Mitarbeiter der Ordnungsämter), müssen sie zumindest den Bescheid zurücknehmen und die richtige Ortsangabe einfügen.

Julia

eisbaerchen am 07 Okt 2016 19:53:39

wolfherm hat geschrieben:[mod]Und der Energiemacher ist raus aus diesem Thread.[/mod]


:daumen2: DANKE !


Gruß
Eisbaerchen
Helmut

Tipsel am 07 Okt 2016 21:00:23

Ist denn die Paulstr. eine Bundesstr? Das wurde bisher nicht geklärt.

jochen-muc am 07 Okt 2016 21:12:52

Ich fürchte Ihr unterliegt einem Irrtum.

Jetzt befindet sich das alles im Stadium des Vorferfahrens. Da kann auch die Behörde den Tatort korrigieren wenn es z.B. ein Erfassungsfehler ist etc.

Im Zweifel was passiert:

Das Ganze geht vor Gericht und die Politesse wird geladen.

RIchter: Können sie aussagen wo sie das Fahrzeug verwarnt haben
Politesse: Jo (dort ...)
Richter: Stand es verbotswidrig ?
Politesse: Ja sonst hätte ich es ja nicht verwarnt


Und dann ?

Interessanter wäre es z.B. wenn es um eine Parkverbotszone gegangen wäre und eine falsche Hausnummer draufgestanden wäre, so dass ein berechtigter Zweifel am Verstoß (Stand der Wagen in oder außerhalb der Zone etc) denkbar wäre.

Aber hier liegt Parken entgegen der Fahrtrichtung vor

Gast am 07 Okt 2016 21:40:48

at Jochen :zustimm:

Sinngemäss das gleiche hab ich vor 2 Seiten schon geschrieben..

Das Knöllchen ist ein Verwarngeldangebot! Die Politesse müsste nicht mal ein Knöllchen ans Fahrzeug machen, konnte einfach den Verstoss dokumentieren und gleich an die Bussgeldstelle weitergeben. Mit der Folge -> Zusätzliche Verwaltungs-und Zustellgebühren von 28,50Euro. Das Verwarngeldangebot beruht also auf Good will, um es beiden Seiten einfacher zu machen. Deshalb auch Vereinfachtes Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zahlen innerhalb der Frist = Abgehakt. Nicht Zahlen = BGB -> Verwarngeld plus 28,50Euro. Erst gegen den BGB ist ein Einspruch möglich. Gegen das Verwarngeld nicht. Dann wird die Sache iaR. vor Gericht entschieden.
Ob die Örtlichkeit falsch benannt ist, spielt keine Rolle. Das kann von der Behörde im Laufe des gesamten Verfahrens noch "geheilt" werden. Und von wegen des Mythos "Aussage gegen Aussage".. Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei. Zeugin(Politesse) = Beweis. Nur daß die Beschuldigte auch vor Gericht straffrei lügen darf bis sich die Balken biegen, die Politesse hingegen sich strafbar machen und ihren Job riskieren würde. Soviel noch von mir dazu..

brawo1 am 07 Okt 2016 23:20:55

Hundefreund02 hat geschrieben:Das Knöllchen ist ein Verwarngeldangebot! Die Politesse müsste nicht mal ein Knöllchen ans Fahrzeug machen, konnte einfach den Verstoss dokumentieren und gleich an die Bussgeldstelle weitergeben. Mit der Folge -> Zusätzliche Verwaltungs-und Zustellgebühren von 28,50Euro.

Das ist eine falsche Aussage, denn es handelt sich hier um ein Verwarnungsgeld, was eine Geldbuße ist, fällig bei geringfügigen Ordnungswidrikgeiten und verfolgt durch eine Verwaltungsbehörde. Erst wenn dieses Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird, bzw. der Betroffene sich anläßlich einer Anhörung nicht äußert oder den Verstoß abstreitet, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, welches u.U. Gebühren verursachen kann. Einzelheiten zum Verwarnungsgeld sind diesem --> Link zu entnehmen.

Gast am 08 Okt 2016 07:31:07

Du hast recht, mein Fehler! Natürlich muss eine Anhörung erfolgen.

TE Ina hatte wahrscheinlich nicht vor, wegen Ihres Knöllchens hier soviel Staub aufzuwirbeln und das ganze längst abgehakt. Die Frage wg. der falschen Örtlichkeit dürfte abschliessend geklärt sein.
Daß hier die Gemüter teils so hochgekocht sind und es diverse Negs. hagelte, bestätigt leider mein Bild von gewissen Usern.. :(

Bleibt doch mal bissl locker! :razz:

Beduin am 08 Okt 2016 08:21:41

Habe gerade leider nicht soooo viel Zeit
Die Paulsstrasse ist nicht die Bundestrasse. Die läuft parallel in 3-4 Meter Entfernung und ist 4 spurig und durch Schallschutzmauer getrennt.

brawo1 am 08 Okt 2016 10:22:38

Hundefreund02 hat geschrieben:Du hast recht, mein Fehler! Natürlich muss eine Anhörung erfolgen.

:daumen2: Irren ist menschlich, dein Posting spricht für dich, Kompliment.

andwein am 08 Okt 2016 11:41:56

Beduin hat geschrieben:Habe gerade leider nicht soooo viel Zeit
Die Paulsstrasse ist nicht die Bundestrasse. Die läuft parallel in 3-4 Meter Entfernung und ist 4 spurig und durch Schallschutzmauer getrennt.

Ja, dann hat sich das GPS geirrt, jetzt sehe ich sehr gute Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch
Gruß Andreas

kurt2 am 08 Okt 2016 11:58:44

Ich auch,
vorausgesetzt man schreibt ihn richtig.

ganderker am 08 Okt 2016 12:53:11

kurt2 hat geschrieben:Ich auch,
vorausgesetzt man schreibt ihn richtig.


Soll heißen, wie richtig? :)

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