Hallo, da sich nun alle Rechtsberater gerade die Köppe einhauen, wer denn in Schleswig Holstein wo parken darf oder nicht gibt es von der shz eine Karte mit mehr als 70 Stellplätzen im Land.
Es gilt nun mal das
Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
§ 37 Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften
(1) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen, Wohnmobile) dürfen nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen aufgestellt und benutzt werden. Verkehrsrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Die Gemeinde kann außerhalb von Campingplätzen die Aufstellung und Benutzung von Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften für Gruppen von bis zu 35 Personen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten genehmigen.
Die shz schreibt :
Viele Wohnmobil-Fans möchten nicht aufwendig auf einem Campingplatz einchecken oder das Risiko eingehen, ein Bußgeld für falsches Parken zu bekommen. Ausgeschriebene Stellplätze sind deshalb eine flexible und sichere Option für eine Nacht auf Rädern.
Erst am Dienstag haben wir über einen Fall aus Damp berichtet, in dem ein Urlauber in seinem Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Übernachtungsverbotsschild gestanden hat.
Laut Ordnungsamt ist das aber nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro und einer Ordnungswidrigkeitenbuße von 25 Euro bestraft.
Damit es erst gar nicht zu einer Geldstrafe kommt, zeigen wir Ihnen eine Übersicht von offiziellen Stellplätzen in Schleswig-Holstein.
hier ist der Link zur Karte : --> Link
wobei die Karte bestimmt nicht vollständig ist.

