xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Abschleppachse - Vorschriften


Fendias am 08 Sep 2016 15:43:26

Hallo,

hab folgende Frage und mich würde dazu gerne Eure Erfahrungen dazu interessieren:

Ich spiele mit dem Gedanke meinen MINI mit in den nächsten Urlaub zu nehmen und Womos mit Anhänger sieht man ja zu genüge.
Jetzt hab ich mich mal ein wenig auf die Suche gemacht was mich der Spaß kosten würde mit Anhängerkupplung, Autotransportanhänger usw. und bin dabei auf eine Abschleppachse gestoßen.



Hat von euch jemand Erfahrung damit bzw. nutzt eine solchige für den Autotransport?
Darf ich mit der eigentlich auf die Autobahn oder ist diese nur zum Abschleppen erlaubt und nicht zum "Transport in den Urlaub"?
Die auf dem Bild ist jetzt nur als Beispielbild gedacht....es gibt diese auch gebremst usw.
Mich würde die Vorschriften für die generelle Nutzung interessieren und nicht was Zuladung usw. angeht.

Wäre klasse, wenn jemand was dazu wissen würde.

Gruß

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

bernie8 am 08 Sep 2016 15:47:10

Hallo Roman,

ist hier in D als Transporter nicht zulässig.

mantishrimp am 08 Sep 2016 16:04:55

Moderation:in Urteile, Gesetze, Verordnungen und Versicherungen verschoben.
Mantishrimp


Anzeige vom Forum


Gast am 08 Sep 2016 16:06:55

Abschleppen=beseitigen eines Notstandes
Schleppen=ziehen eines betriebsfähigen Kraftfahrzeugs

Das Schleppen ist grundsätzlich Genehmigungspflicht.
Par. 33 StVZO verbietet das Betreiben eines Kraftfahrzeugs als Anhänger.

Fendias am 08 Sep 2016 16:14:55

Ich hab aber schon Smart´s auf der Autobahn gesehen, an welche eine Zugdeichsel gebaut wurde....diese sind ja dann auch KFZ, welche (mehr oder weniger) als Anhänger benutzt werden.



Aber wie immer wird es eine Ausnahmegenehmigung geben.

PittiC am 08 Sep 2016 16:18:36

Fendias hat geschrieben:Ich hab aber schon Smart´s auf der Autobahn gesehen, an welche eine Zugdeichsel gebaut wurde....

Aber bestimmt nicht an in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.

Rockerbox am 08 Sep 2016 16:23:23

Solche "Tow-Bars" sind zB in USA Gang und gäbe, aber hier - wie so
viele intelligente Dinge- unvorstellbar ...... leider .....

RichyG am 08 Sep 2016 16:23:32

Erstens ist das Zugfahrzeug auf Deinem Bild nicht aus Deutschland soweit ich sehen kann.
Zweitens dürfen diese Fahrzeuge in dieser Kombination auch nicht auf bundesdeutschen Straßen bewegt werden meine ich gelesen zu haben. Selbst dann nicht, wenn sie ausländische Zulassungen besitzen.

JoFoe am 08 Sep 2016 16:25:21

Aber Autoanhänger kosten auch nicht die Welt schau doch mal in die Bucht. Wie schwer ist den dein Auto ?


Großer Multitransporter PKW Auto-Anhänger Hänger kippbar Trailer 750 kg GN 152 Neu

Fendias am 08 Sep 2016 17:01:46

Hallo,

da hast Du schon Recht Anhänger kosten nicht die Welt und ein Mini ist nicht sooo schwer und ich komme mit 2000kg Zul. zurecht. Ich fand die Idee mit der Schleppachse interessant, aber ich denke es wird doch auf einen normalen Anhänger rauslaufen, da die Achse ja nicht erlaubt ist.

Danke aber für die vielen Infos!

Gast am 08 Sep 2016 19:19:58

Fendias hat geschrieben:

Dieses "System" habe ich in Frankreich an einem britischen Womo gesehen. Wäre das hier zugelassen, würde mich das auch interessieren :ja:

Gast am 08 Sep 2016 19:30:35

RichyG hat geschrieben: ... dürfen diese Fahrzeuge in dieser Kombination auch nicht auf bundesdeutschen Straßen bewegt werden meine ich gelesen zu haben. Selbst dann nicht, wenn sie ausländische Zulassungen besitzen.


Sieht man ja oft aus den Niederlanden, bei uns, auf der A61!

Selbstverständlich darf jedes Fahrzeug mit einer EU-Zulassung am deutschen Straßenverkehr teilnehmen!

Grüße, Alf

Interressant wäre, darf ich mit deutscher Nummer einen Holländer Smart mit holländischer Zugdeichsel ziehen? :roll:

Gast am 08 Sep 2016 19:58:13

KudlWackerl hat geschrieben:
Interressant wäre, darf ich mit deutscher Nummer einen Holländer Smart mit holländischer Zugdeichsel ziehen? :roll:


Nein :!:

Ganzalleinunterhalter am 08 Sep 2016 21:00:57

Das Thema hatten wir hier doch mal über 7 Seiten diskutiert > --> Link

Gast am 08 Sep 2016 21:15:57

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:Das Thema hatten wir hier doch mal über 7 Seiten diskutiert > --> Link



Spielverderber!

Auch dort war das nicht abschließend. Tatsache ist, dass regelmäßig Holländer so durch ziehen. Und die bekommen kein Knöllchen.

Da ist vielleicht mal ein Präzedenzfall nötig, wo die Gültigkeit dieses § 33 geprüft wird.

Grüße, Alf

diper am 09 Sep 2016 00:38:11

Geht halt bei uns nicht... :evil:
Ich habe das in GB auch häufig gesehen. Für die war das völlig unverständlich, dass dies in D nicht erlaubt ist.

Warum haben wir eigentlich keine richtige Lobby? :gruebel: Jeder und alles hat es - nur wir nicht ...

Gast am 09 Sep 2016 00:55:38


Fendias am 09 Sep 2016 07:13:26

Wobei mir schon das mit der Schleppachse reichen würde :) , weil das eine echte bezahlbare Alternative zu einem richtigen Autotransportanhänger wäre......aber hätte, wäre, wenn....ist halt nicht erlaubt, was voll "doof" ist. :D

bernie8 am 09 Sep 2016 12:57:07

Hallo,

an der Mosel sieht man das sehr häufig mit der Deichsel, meist NL oder GB.
Dürfen die hier denn jetzt fahren oder nicht ?

Gast am 09 Sep 2016 13:33:35

bernie8 hat geschrieben:Hallo,

an der Mosel sieht man das sehr häufig mit der Deichsel, meist NL oder GB.
Dürfen die hier denn jetzt fahren oder nicht ?



Ja, aber eigentlich nicht. Verrückte Welt.

Grüße, Alf

P.S in einem "themengleichen Forum", zu welchem man nicht verlinken darf ohne dass der komplette Post sofort von einem speziell bei mir sehr motiviertem Moderator gelöscht wird, steht dazu eine sehr ausführliche, interessante Abhandlung.

Grüße, Alf

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Übernimmt die Teilkasko ein Wasserschaden am Alkoven??
Aufkleber Höchstgeschwindigkeit - rechtliche Folgen?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt