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ich überlege mir einen Kastenwagen auf Sprinter Basis zuzulegen. Es soll der 5,93 Meter lange (oder kurze) Typ sein.
Nun gibt es das Fahrzeug auch mit einer werkseitig verbauten festen Anhängerkupplung.
Meine Frage an die Sprinter Fahrer hier: was steht da in der Zulassung unter Fahrzeuglänge?
Bleiben die 5,93 Meter oder kommt die Länge der AHK hinzu?
Ich meine es bleibt, aber ich möchte sicher gehen.
Lieben Dank in die Runde und schönen Feiertag.
Volker

