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Hallo Leute , Am Wohnmobil einen Pkw ziehen der auf den eigen Räder steht mit einer Schleppdeichsel , man braucht keinen Anhänger mehr und spar ordentlich Gewicht und Sprit ! schaut mal bei www caratow nl Frank Jau, ist aber in D nicht zulässig. Das ganze könnte dann wie folgt aussehen (gesehen in Calais) ![]()
Genau und eigentlich schon Jahrelang bekannt :D Traurig aber leider wahr Wäre es in D zulässig würde es der D trotzdem nicht in Betracht ziehen sein HEILIGTUM derart primitiv durch die Lande zu transportieren....... Wenn ich mir diese Konstruktion so ansehe, bin ich mir nicht sicher ob sich die nicht vorhandene D-Zulassung wirklich ein Verlust ist. Da ist mir die Anhängervariante doch lieber (zumal man den auch noch anderweitig nutzen kann) ![]() Kopfkratz...Muß da der Schlüssel stecken? Wie lenken die Räder des "Anhängers" Kennt sich jemand aus und könnte mir den Peter Lustig oder den Armin Maiwald machen? Ich finde so eine Möglichkeit Klasse, schade das unsere Tüv Fachidioten noch nicht den Internationalen Zenit erreicht haben..
Der Schlüssel muß stecken wegen Lenkradschloß. Durch die Lenkgeometrie lenken die Räder bei der kurvenfahrt selbstständig ein wenn der Wagen in die Kurve gezogen wird. Das funktioniert aber nur vorwärts. Wenns in D erlaubt sein würde hätte ich den Wagen meiner Frau hinten drann hängen. Währe nicht so umständlich wie mit Hänger. Dieter
Was hat der TUEV damit zu tun? Ich dachte immer, dass das der Gesetzgeber festlegt. Außerdem ist deine Formulierung/Titulierung sehr grenzwertig. Vielleicht solltest du dich etwas maessigen....
Das liegt nicht am TÜV sondern am Gesetzgeber :( Dieter Danke für das schnelle Feedback. Wer ist denn der Gesetzgeber, bzw. wer macht die Gutachten?
Das hat man früher im Politik-Unterricht gelernt. Kann man aber jetzt auch im Internet nachlesen. Bevor man lospoltert. Das ist Polemik und beantwortet meine Frage nicht, wer ist Gesetzgeber und wer macht die Gutachten?
Polemisch sind deine Aeusserungen über andere Menschen bei voelliger Unkenntnis der Sachlage. Das läuft über die Bundesebene. Verkehrsministerium usw. Schau doch mal selbst nach. Bei Wikipedia kann man dazu einiges lesen. Ist ganz interessant und bildet ungemein.
Verkehrsministerium :roll: Hallo, Gesetze "macht" das Parlament, also der Bundestag in Berlin. Die Entwürfe dafür können aus dem Parlament kommen, aus der Regierung oder aus dem Volk. Also, wenn du ein Autochen hinter dem WoMo herziehen willst, schnapp dir deinen Wahlkreisabgeordneten, nerv den mit e-Mails, Briefen, Anrufen und persönlichen Besuchen. Stell dich an die Straße und sammel Unterschriften, mach eine Eingabe an den Petitionsausschuss. Wenn es gut läuft, erfahren wir vielleicht, warum es verboten bleibt. Wenn es noch besser läuft, kommt man ins Grübln und erlaubt es. Aber hier im Forum werden die Einen immer nur die aktuelle Gesetzeslage wiederkäuen und die Anderen werden schwärmen, wie schön es doch wäre, wenn man es könnte. Und die stillen Mitleser werden sich dabei ungesund ernähren, bringt also nix. Carbonunit :polit: bevor ich jetzt hier wieder nach dem Schlüssel such, in welchen europäischen Ländern wird denn "Muttis Smart" hinten dran gehängt? Und ist es für die PKW 's technisch unbedenklich? Solange Du nicht versuchst damit Rückwärts zu fahren ist es technisch bei den meisten unbedenklich. Bei einigen ( Automatik u.a. ) ist es nicht erlaubt. Die Überlegung des deutschen Gesetzgebers geht auch dahingehend, dass ein "hinterherziehen" von PKW`s auf Seiten der PKW`s nicht ausreichend auf Eignung bei der Herstellung / Zulassung berücksichtig wurde. Die z.B. Amerikaner dagegen erklären mehr oder weniger deutlich "das in Amerika" alles erlaubt ist was geht und sinnvoll ist ( für deren Verhältnisse ) Bei den weiten Strecken und der Geschwindigkeitsbegrenzung finde ich das ok, wenn bei uns wo auch 200 km/h gefahren werden darf z.B. ein abgerissener PKW auf der Überholspur wo er gerade so hingerollt ist - rumsteht ....... Ich denke schon das D etwas andere Verhältnisse hat, Geschwindigkeit und auch hohes Verkehrsaufkommen sprechen eher gegen eine solche Lösung. Mit jeden Anhänger kann man Rückwärts fahren - damit nicht ! Es gibt also schon sachliche Gründe die gegen eine derartige Zulassung sprechen, meines Wissens gibt es klare Sachverständigenaussagen, dass dies nicht zugelassen werden sollte. Ich glaube nicht, dass eine neue Nachfrage oder Anregung eine erneuerte Prüfung oder gar Entscheidung bringen könnte. Aber wer es machen will sollte es tun. Ist doch ganz einfach, warum man bei uns keine KFZ so wie beschrieben hinten dran hängen darf. :idea: STVZO § 33 Schleppen von Fahrzeugen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Selbst wenn sowas in D zugelassen wäre, bliebe ja noch das Problem mit dem Führerschein, da IMHO mit dem 3er ja nur Anhänger mit einem Achsabstand unter 1m gezogen werden dürfen. Und selbst ein smart ist dazu zu lang. KurtAxe Da ließe sich ja eine Ausnahmereglung finden, aber die ist eben unerwünscht d.h. in D werden solche Gespanne nicht zu sehen sein. Wenn doch kostet das richtig Bussgeld auch für Ausländer. Hallo, vom Führerschein her geht es schon, Drehschemelanhaenger dürfen auch mit Klasse drei gezogen werden. --> Link
Jetzt frage ich mich warum? :gruebel: Ich hab lang gesucht im Netz, aber bin nicht fündig geworden. Eigentlich muß ich als Ausländer die Gesetze des Landes einhalten, in dem ich mich befinde. Darf ich in Timbutku mit einem 3,5m breiten Reisebus, der zwei Anhänger hat, fahren, so darf ich die Kiste in Bochum nicht fahren. Und auch müssen ausländische Fahrzeuge sich um Umweltplaketten kümmern, wenn sie in die entsprechenden Zonen fahren. Und der § 33 STVZO sagt eindeutig: Zitat: Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Zitatende. Speditionen würden es gnadenlos nutzen, wenn man sieht, das sich am LKW schon die Liftachsen lohnen, um zu sparen. So würden dann bei Leerfahrt Zugmaschinen angehängt und über die Straßen gezogen werden, ohne das der Staat einen Cent nur dafür einnimmt an Spritsteuer oder Maut. Ich werde wahrscheinlich morgen beim Straßenverkehrsamt auflaufen, weil ich etwas an meinen Genehmigungsurkunden ändern lassen muß. Mein dortiger Sachbearbeiter ist außerdem genau für das Thema Schleppgenehmigungen zuständig. Er wird mir kompetent antworten können und ich werde es hier eintragen. Dann brauchen wir nicht mutmaßen. :)
Genau richtig ! Ich habe vor 35 Jahren meinen Rennwagen so gezogen. Die Konstruktion hat die Polizei nicht interessiert, aber sie wollten von mir den Führerschein der Klasse 2 sehen, den ich natürlich nicht hatte, wurde ganz schön teuer. Harald :!: Zitat Wikipedia Der vormalige deutsche Führerschein der Klasse 3 (PKW mit Anhänger) sah vor, dass lediglich einachsige Anhänger gezogen werden durften, wobei als Einachser auch Tandemachsenanhänger galten, sofern der Achsabstand kleiner als ein Meter war. Diese Begrenzung ist bei den neuen EU-Führerscheinen weggefallen. Zitatende Darf ich denn als Niederländer mit meinem Gespann durch Deutschland fahren? Als vor Jahren bei einem Unfall die Vorderachse meines Autos derart beschädigt wurde, dass der Wagen nicht mehr rollen konnte, zog der ADAC-Mitarbeiter das Fahrzeug vollkommen auf den Tieflader. Seine Begründung: Ziehen über viele Kilometer kann das Differential schädigen, denn normalerweile treibt dieses den Wagen an - im Falle des Schleppens wär's umgekehrt. Ob's stimmt? MfG Bernd
Ja, denn diese Kombination ist in Holland/Niederlande zugelassen, somit kein Problem.
Eben nicht! Das Zulassungsrecht von NL wird in D anerkannt, also kein Zulassungsverstoss.......aber....die Genehmigung für das Schleppen durch die Straßenverkehrsbehoerde fehlt. Quelle Aufsatz in der aktuellen Zeitschrift Polizei, Verkehr, Technik lechim [/quote] Zündung an?? :roll: :roll: :roll: Das heißt, der Kilometerzähler zählt??? Wenn das hierzulande erlaubt wird, dann dauert es nicht mehr lange bis die ersten Anzeigen bei Mobile.de geschaltet werden, in denen nicht nur der Kilometerstand des Autos, sondern auch die Laufleistung des Motors angegeben wird. 445786 km auf Tacho, davon 122276 nur gerollt 8) Viele
Ich kenn Lenkschlösser mit meheren Stellungen. Schloß auf und mit weiterdrehen Zündung an. Dieter Nochmal für alle die nur deutsch denken und nicht EU-weit. Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge [Amtsblatt L 138 vom 1.6.1999] Geändert durch Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember [ABl. L 10 vom 16.1.2004]. Diese Richtlinie gilt für die von den Mitgliedstaaten bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen ausgestellten Dokumente. Sie verfolgt drei Ziele: Die Kontrolle der Zulassungsdokumente durch die zuständigen einzelstaatlichen Behörden soll vereinfacht und damit der ungehinderte Verkehr von Kfz, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden; . Ist in einem EU-Land das KFZ/Gespann national oder EU-typisiert zugelassen worden, dann darf es so in der EU fahren. Also der Holländer darf mit seinem Gespann und dem richtigen Führerschein mit seinem in Holland zugelassenen Gespann in der EU fahren.... also auch in Deutschland. EU-Recht geht vor nationalem Recht. ...ein Glück das wir bald die vereinigten Staaten von Europa sind.... Lg MICHEL Ich habe vor einigen Monaten ein Womo aus GB in Heidelberg mit direkt angehängtem PKW gesehen. Offensichtlich wurde er nicht aus dem Verkehr gezogen. Erstaunlich. - Eigentlich kaum vorstellbar, dass er nirgendwo der Polizei begegnet ist. Vielleicht wurde "ein Auge zugedrückt". gerhardo Das mag sein, Tatsache ist das es in D verboten ist und auch richtig teuer ist.
und in Spanien auch ingo
SOLL erleichtert werden. D.h. nicht, daß alles sofort erlaubt ist.
Und warum dürfen dann die holländischen überlangen LKW bei uns nur im Testbetrieb fahren ? Oder die langen Gespanne der Skandinavier ? RK ...und wer hat jetzt wirklich RECHT, ist es nun erlaubt oder nicht ??? In Spanien sieht man sehr oft holländische Fahrzeug mit Pkw Nachläufer Guten Morgen ich habe Recht in Spanien mit Betroffenen gesprochen,abkuppeln,Bussgeld ingo Naja, das ist wie immer mit Gesetzen und Gesetzeshütern. Die können ja auch nicht alle Vorschriften im Kopf haben. Zumal es dann noch Interpretationsspielraum gibt. Der eine Polizist sagt: "Verboten, abkoppeln!" Die meisten Bürger haben Respekt vor dem Gesetzeshüter und machen es einfach. Manche klagen und bekommen dann vor Gericht recht, weil der Richter das Gesetz anders interpretiert als der Polizist. Die nächste Instanz entscheidet das Gegenteil. Die Frage ist halt immer, wie viel Aufwand man betreiben will um zu prüfen, ob die eigene Überzeugung richtig ist. Wenn alle Gesetze wasserdicht formuliert wären, und alle Polizisten diese Gesetze auswendig wüssten, bräuchten wir keine Richter mehr. Letztendlich gibt es auch einen Ermessensspielraum. So manbcher Polizist denkt sich: "Der kommt aus GB, dort darf er das wahrscheinlich, ich habe wichtigeres zu tun als denen den Urlaub zu versauen." Die meisten fahren ja mittlerweile auch mit Akku-LEDs am Fahrrad rum. ich kenne keinen, der dafür bestraft wurde, obwohl es verboten ist. Ja ich weiß, m,ittlerweile ist es glaube ich erlaubt, würde mich aber wundern, wenn das Gesetz niocht so geschrieben wäre, dass die Leuchten Bedingungen erfüllen müssen, die die Billigfunzeln erfüllen. In GB gibt es diese Gespanne häufig, es ist dort jedoch allgemein bekannt, dass dieses Schleppen nicht legal ist sondern eine rechtliche Grauzone und lediglich geduldet. Es gibt darüber endlose Diskussionen in den dortigen Foren. Die Konstruktionen sind aus technischer Sicht Bastellösungen, insbesondere auch wegen den Bremsen. Hier sorgen fliegende Kabel vom Zugfahrzeug zum geschleppten Fahrzeug für die Betätigung der Bremse mittels Elektromotor, zusätzlich muss eine Vakuumpumpe installiert werden um die Bremshilfe zu aktivieren. |
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