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auf der Messe bestelltes Womo wird nicht gebaut 1, 2


taps am 04 Okt 2016 12:08:47

Hallo ins Forum,
Haben uns auf der diesjährigen Messe in Düsseldorf ein Wohnmobil bei Eura Mobil bestellt.
7m lang, Heckgarage, Querbett, Aufbautür fast mittig unter der Markise und nach vorn noch eine 1,20m lange Bank, L-Sitzgruppe, Bad in Fahrtrichtung links. Es sollte ein Profila T660FB werden mit Arctic-Paket. (Termovorhang, zusätzliches Gebläse, isolierter Tank)
Vor zwei Wochen kam dann die Nachricht:
Grundriss wird nicht gebaut wegen zu geringer Nachfrage. Als "Ersatz" bot man mir das Vorjahresmodell zum Messepreis an, leider mit einer schwächeren Maschine. Da müsste ich außerdem von Berlin nach Sprendlingen fahren, um mir das anzusehen. Deshalb war ich ja auf der Messe.
Verständlicherweise sind wir sauer, fangen nun von vorn an mit der Suche. Und das ist schwierig, weil wir nach 23 Jahren Womo-Erfahrung eben ganz bestimmte Vorstellungen haben. Wir haben festgestellt, dass es selbst bei 7m Länge viele Modelle gibt, die nicht mal eine L-Sitzgruppe haben...
Und der Trend mit den Längsbetten, na ja, oft fehlt dann die große Heckgarage oder es mangelt an Zuladung.
Holz im Aufbau wollen wir auch nicht mehr, sondern geklebtes GFK, das schränkt die Herstellerauswahl schon mal ein.
Fragen:
1. Ist Jemand hier Ähnliches passiert und wenn ja, wie habt Ihr reagiert.
2. was kennt Ihr für Alternativen?
Gruß
Andreas

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jochen-muc am 04 Okt 2016 12:24:28

Servus Andreas wo war bzw. ist den der Unterschied zwischen dem FB und dem HB ?

Globalrider am 04 Okt 2016 12:26:42

Alternative vielleicht Terrestra 650 FB?

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taps am 04 Okt 2016 13:34:15

jochen-muc hat geschrieben:Servus Andreas wo war bzw. ist den der Unterschied zwischen dem FB und dem HB ?

Hallo Jochen,
HB heisst Heckbett, EB= Einzelbetten.
Gruß
Andreas

taps am 04 Okt 2016 13:46:33

Globalrider hat geschrieben:Alternative vielleicht Terrestra 650 FB?

Hallo Martin,
2017er Modelle gibts nur 3 Terrestra, 2 mit Einzelbetten (EB), 1 mit Seitenbett (SB) ohne Heckgarage. keinen FB
Für Einzelbetten sind wir noch zu jung :-)

Gruß
Andreas

jochen-muc am 04 Okt 2016 13:53:43

jochen-muc hat geschrieben:Servus Andreas wo war bzw. ist den der Unterschied zwischen dem FB und dem HB ?


taps hat geschrieben:Hallo Jochen,
HB heisst Heckbett, EB= Einzelbetten.
Gruß
Andreas


HÄ? :roll:

HB = Heckbett

EB = Einzelbett

und Du wolltest FB was dann was ist ?

Gast am 04 Okt 2016 14:14:36

jochen-muc hat geschrieben:
und Du wolltest FB was dann was ist ?

Französisches Bett :nixweiss:

taps am 04 Okt 2016 14:41:00

Sorry, es sollte ein HB werden.

jochen-muc am 04 Okt 2016 14:52:43

Wäre es dann dieser hier gewesen ?

--> Link


das würde je bedeuten Eura bietet auf der Homepage aktuell ein Fahrzeug an was sich gar nicht bauen ? :eek:

taps am 04 Okt 2016 15:03:52

nee, dieser:
--> Link
Ja, das bedeutet es...
Gruß
Andreas

zeus am 04 Okt 2016 15:08:41

Das ist uns 2001 auch passiert. Wir haben bei Eura auf dem Caravan Salon ein integriertes Womo bestellt, auch 7 m lang. Man hat uns immer wieder vertröstet. Im August 2002 hieß es dann, dass wir das Modell 2002 nicht mehr bekommen könnten. Da sind wir abgesprungen und haben bei einem Händler ein sehr schönes Alkovenmobil von Eura gekauft. Allerdings war es nie das, was wir uns gewünscht hatten.

kurt2 am 04 Okt 2016 15:25:34

Hallo Andreas,
man müsste die konkrete Vertragssituation kennen. Ist ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen? Wurden bestimmte Vertragszusätze in den Vertrag mit aufgenommen? Wurden darin konkrete Lieferfristen genannt? Wer ist der Vertragspartner?

Vorausgesetzt es besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag tritt (Zitat):„Eura“ hier aus nicht von dir zu verantwortenden Gründen einseitig vom Vertrag zurück. Hier wäre zu prüfen ob „Eura“ überhaupt Dein Vertragspartner ist. In der Regel ist dies ein Eura- Vertragshändler (auf den sie ja auch im Schadensfall so gerne verweisen). Da es (im Gegensatz zum Schuldrecht) ein grundsätzliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nicht gibt, kann, muß aber nicht zugestimmt werden. Grundsätzlich sind beide Vertragspartner an den von ihnen geschlossenen Vertrag gebunden.
Das Einfachste ist natürlich eine beiderseitiger Aufhebungsvertrag bzw eine einvernehmliche Stornierung eines bestehenden Kaufvertrages (also beidseitig erklärter Rücktritt vom Vertrag), möglicherweise unter Inanspruchnahme einer angemessenen Ersatzlösung.

Wenn nicht, kommt der Verkäufer, wenn er endgültig die Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen verweigert, in Lieferverzug. Dies wäre hier nach den Umständen sogar bereits vor Fälligkeit der eigentlichen Lieferung anzunehmen, also vor dem eigentlichen Liefertermin. Im Verzugsfall einer Vertragspartei sieht das Gesetz weitere Möglichkeiten vor. Primär bleibt immer zuerst das Recht auf Erfüllung des bestehenden Vertrags zu den bisherigen Konditionen bestehen. D.h., dass beide Vertragsparteien an den bestehenden Kaufvertrag gebunden sind.
Näheres würde ich aber mit einem schwerpunktmäßig auf Vertragsrecht ausgerichteten Ra besprechen.

Grundsätzlich gilt:
Kaufverträge sind einzuhalten!
Ein verbindlicher Kaufvertrag (§433 BGB) kommt nach deutschem Recht durch Angebot (des Verkäufers) und Annahme (durch den Käufer) zustande. Kam auf der Messe ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, ist der Verkäufer (außer in ganz engen Grenzen) an diesen Antrag gebunden (§145 BGB). Ausnahme könnte hier z.B. ein Zusatz im Kv sein, der einen Rücktritt im Falle einer zu geringen Bestellrate erlaubt. Dies müßte aber explizit im Kv aufgeführt sein.
Verbindliche Kaufverträge können (außer in ganz wenigen Fällen) nur durch einen beiderseitigen Aufhebungsvertrag bzw beiderseitige Stornierung aufgehoben werden.

Letztlich musst Du entscheiden, ob Du Deinen Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen willst und einer Ersatzlösung (anderes Eura- Modell oder anderer Hersteller) zustimmst oder auf Einhaltung des Vertrages pochst.
Dass WoMo- Hersteller nicht gleichzeitig alle Modelle produzieren sondern nach Auftragseingang ist bekannt. Eine zu geringe Zahl von Bestellungen, zumal das Modell offenbar ja noch in der Produktpalette enthalten ist, kann m.E. kein Grund sein, den Kaufvertrag einseitig zu stornieren.


Wenn Dir das ausgesuchte Modell optimal gefällt und alle anderen Modelle lediglich Notlösungen darstellen, schreibe doch einfach zurück, dass Du dem einseitigen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zustimmst, den nach wie vor bestehenden rechtsgültigen Kaufvertrag erfüllen willst und dein Vertragspartner bitte das im Kaufvertrag benannte Modell zum festgelegten Liefertermin liefern soll.
Mal sehen, was passiert.

jochen-muc am 04 Okt 2016 15:32:40

kurt2 hat geschrieben:
schreibe doch einfach zurück, dass Du dem einseitigen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zustimmst, den nach wie vor bestehenden rechtsgültigen Kaufvertrag erfüllen willst und dein Vertragspartner bitte das im Kaufvertrag benannte Modell zum festgelegten Liefertermin liefern soll.
.


Vor allem auch mit dem Hinweis, dass es nicht ersichtlich ist, dass dieses Modell nicht gebaut wird, wenn es aktuell immer noch auf der Homepage beworben wird

wolfherm am 04 Okt 2016 17:01:39

Hallo,


die haben in der Regel immer einen Passus im Vertrag, der eine endgültige Auftragsbestätigung durch den Hersteller vorsieht. kommt die nicht (wie oben), dann ist der Vertrag nichtig.

Lancelot am 04 Okt 2016 17:25:28

wolfherm hat geschrieben: die haben in der Regel immer einen Passus im Vertrag, der eine endgültige Auftragsbestätigung durch den Hersteller vorsieht.

Auf der Messe/beim Händler unterschreibt man einen Kaufantrag = Bestellung.
Die wird durch den Vertragspartner angenommen, mündet in eine Auftragsbestätigung.
DANN ist es ein Vertrag :!: Vorher ist es nix ... :(

Gast am 04 Okt 2016 17:57:52

Oh man ... da zerplatzen Träume ja wie Seifenblasen. :evil:

Da bewundere ich schon fast Leute wie Zeus, die dann beim Hersteller ins andere Regal greifen.
Ich bin bei sowas zu emotional und würde mir im Leben nie wieder etwas von der Marke anschauen - so sauer wäre ich.

1.000 Mütter haben 1.000 Töchter - da bräuchte ich aus der Sippe nichts mehr.
Aber mit dem Womo-Klientel kann man schon viel anstellen :roll:

ät Andreas: Toller Grundriss für 2. Fände den auch Spitze. Hatte aber wohl zu wenig Kleiderschrank (wohl nur unterm Bett?)

zeus am 04 Okt 2016 17:59:42

Dass mein Karl da einen saftigen Preisnachlass rausgehandelt hat, ist ja klar.

Gast am 04 Okt 2016 18:05:07

Sags mal in Prozenten, das finde ich interessant und der TE erst recht :ja:

Eifelwolf am 04 Okt 2016 18:18:57

taps hat geschrieben:Hallo ins Forum,
Haben uns auf der diesjährigen Messe in Düsseldorf ein Wohnmobil bei Eura Mobil bestellt
....
Vor zwei Wochen kam dann die Nachricht:
Grundriss wird nicht gebaut wegen zu geringer Nachfrage. .


Du hast mein Mitgefühl! Hattest Du vorab bereits eine "Bestellungsannahme" von Euro erhalten oder war die Absage die erste Info hinsichtlich Deiner "verbindlichen Bestellung" (= noch kein Kaufvertrag) zu Deinem gewünschten Mobil?

Auch ich habe beim CSD ein WoMo bestellt (Weinsberg), bisher aber vom Hersteller selbst überhaupt noch gar keine Info erhalten :roll: .

Gogolo am 04 Okt 2016 18:28:21

ich-bins hat geschrieben:
Ich bin bei sowas zu emotional und würde mir im Leben nie wieder etwas von der Marke anschauen - so sauer wäre ich.

1.000 Mütter haben 1.000 Töchter - da bräuchte ich aus der Sippe nichts mehr.
Aber mit dem Womo-Klientel kann man schon viel anstellen :roll:




Ganz meine Meinung - dieser Hersteller wäre für mich "gestorben".

Als junger Mann hatte ich vor 40 Jahren ganz massiven Ärger mit VW. Ich habe mir damals geschworen - und dies auch VW mitgeteilt - dass ich mir nie wieder einen Pkw dieser Marke kaufen werde. Und ich bin meinem Schwur bis heute treu geblieben. Genau so wäre es, wenn mir das Eura passiert wäre ... da hätte mich auch ein Nachlass von 50% oder mehr nicht hinter dem Ofen hervorlocken können; da wäre ich stur wie ein Esel.


Habe die Ehre

Gogolo

fcawl am 04 Okt 2016 19:34:28

Eifelwolf hat geschrieben:
Auch ich habe beim CSD ein WoMo bestellt (Weinsberg), bisher aber vom Hersteller selbst überhaupt noch gar keine Info erhalten :roll: .
[/quote]

da kannst du auch lange drauf warten. weinsberg ist nicht der vertragspartner von endverbrauchern.wenn du nach 4 wochen immer noch keine bestätigung von deinem vertragspartner hast ist die bestellung nicht mehr bindend.also frag einmal bei deinem vertragspartner nach ob du überhaupt ein fahrzeug bekommst ??!!

taps am 04 Okt 2016 19:57:45

Hallo,
wie Wolfgang und Wolfgang schon geschrieben haben:
Ohne die schriftliche Bestätigung gibt es keinen Vertrag und statt der Bestätigung kam halt die Absage über meinen Händler.
Ich war beim Händler, weil wir noch den Polsterstoff aussuchen wollten...
***heul***
Danke Kurt für Deine ausführliche Beschreibung der Rechtslage, die aber mit W&W schon widerlegt wurde.
Ja dann also Blick nach vorn:
Gibt's außer Eura noch Jemand der ordentliche Technik verbaut (GFK, geklebt, Doppelboden...), und wo ich was für um die 65 T€ bekomme?
Auf der Messe habe ich bei malibu geschaut. da muss ich aber noch ein Jahr sparen...
Und Mein Traummobil hätte bei 7m noch 450kg Zuladung...

Ich habe heute eine Email an EURA geschrieben:
Wenn Sie mein auf der Messe bestelltes Fahrzeug nicht bauen, sollen sie es von ihrer Homepage nehmen und ich streiche es aus meinem Katalog.

Natürlich könnte ich den gleichpreisigen mit Hubbett nehmen, aber warum soll ich sowas rumfahren, ich brauchs ja nicht.

Gruß
Andreas

brawo1 am 04 Okt 2016 20:10:26

taps hat geschrieben:Gibt's außer Eura noch Jemand der ordentliche Technik verbaut (GFK, geklebt, Doppelboden...), und wo ich was für um die 65 T€ bekomme?

Schau dich auch mal nach einem Frankia um, für den Betrag bekommst du bestimmt auch etwas Ordentliches.

WoMo760 am 04 Okt 2016 21:03:40

Hallo Andreas,

wenn nur das Hubbett störend wäre und die andere Einrichtung die gleiche ist, wäre dann nicht der Kauf des Mobils mit Hubbett eine Alternative? Das Hubbett kann nachträglich ausgebaut werden. Mit dem evt. ausgehandeltem Rabatt lässt sich bestimmt der Aufpreis und nachträgliche Ausbau des Hubbetts (locker) finanzieren.
Ich mein ja nur, wenn das Mobil ansonsten das Wunschmobil wäre.

Gruß
Klaus

wolfherm am 04 Okt 2016 21:07:02

Na ja, ein ausgebautes Hubbett macht den Wagen aber auch nicht schöner. Das sieht nicht so toll aus.

Gast am 04 Okt 2016 21:30:59

Gogolo hat geschrieben:.. Ärger mit VW. Ich habe mir damals geschworen - ... - dass ich mir nie wieder einen Pkw dieser Marke kaufen werde. Und ich bin meinem Schwur bis heute treu geblieben. Genau so wäre es, wenn mir das Eura passiert wäre ... da hätte mich auch ein Nachlass von 50% oder mehr nicht hinter dem Ofen hervorlocken können; da wäre ich stur wie ein Esel.



So gehts mir mit BMW - die letzten 15 Jahre hab ich im 3 Jahrestakt zu Ringen und nicht zur Nieren gegriffen.
Arroganz muß bestraft werden- und meiner Linie bleib ich treu

Beim Rabatt wollte ich eigentlich nur wissen ab wann manche wieder käuflich sind :wink:

bluecamper am 04 Okt 2016 21:40:25

Hallo,

wenn Euch das Fahrzeug so gut gefällt, würde ich bei Eura mal nachfragen, ob event. die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug event. im kommenden Jahr nochmal aufgelegt wird. Es steht ja immerhin noch in Stuttgart die Messe und weitere Messen aus.
Dann könntest Du ja vielleicht doch noch ein Jahr warten und leihst Dir für die Zeit (natürlich wegen des Ärgers beim Händler vergünstigt) ein Mobil...

kurt2 am 05 Okt 2016 12:30:26

taps hat geschrieben:...Danke Kurt für Deine ausführliche Beschreibung der Rechtslage, die aber mit W&W schon widerlegt wurde.
Gruß
Andreas


Hallo,
nein, widerlegt wurde meine Beschreibung keinesfalls (kann ja auch nicht).

Ich schrieb: "Vorausgesetzt es besteht ein rechtskräftiger Kaufvertrag"........................
Die weiteren Ausführungen knüpfen an diese Voraussetzung an. Das heißt, wenn kein rechtskräftiger KV besteht, kommt meine folgende Erklärung nicht zur Anwendung.

W+W erklärten lediglich, dass aus unterschiedlichen Gründen kein KV besteht, was keiner wissen kann, weil keiner Deinen genauen Vertrag (gleich welcher Art) mit evtl. darin enthaltenen Klauseln kennt/vorliegen hat. Deshalb solltest Du das prüfen (lassen).

Aber wie gesagt, schreib ihnen zuerst doch einfach mal zurück.

taps am 05 Okt 2016 17:57:40

bluecamper hat geschrieben:Hallo,
wenn Euch das Fahrzeug so gut gefällt, würde ich bei Eura mal nachfragen, ob event. die Möglichkeit besteht, dass das Fahrzeug event. im kommenden Jahr nochmal aufgelegt wird.

Hallo Markus,
Wir haben ja unseres noch, bräuchten also auch nicht zu mieten.
Ich lass jetzt gerade beim Händler checken, ob wir zu den Messekonditionen auch das mit dem Hubbett bestellen können.

Gruß
Andreas

Globalrider am 05 Okt 2016 18:13:49

:lol: oder im Netz bei mobile nachsehen, was an Neuwagen bzw. Tageszulassungen bzw. jungen Gebrauchten bei den Händlern herumsteht und täglich jetzt an Wert verliert. :?:

Eifelwolf am 05 Okt 2016 18:57:04

fcawl hat geschrieben:da kannst du auch lange drauf warten. weinsberg ist nicht der vertragspartner von endverbrauchern.wenn du nach 4 wochen immer noch keine bestätigung von deinem vertragspartner hast ist die bestellung nicht mehr bindend.also frag einmal bei deinem vertragspartner nach ob du überhaupt ein fahrzeug bekommst ??!!


Von meinem Händler habe ich eine "Auftragsbestätigung" durchaus erhalten. Als ich den Händler am 01.09. zum letzten Mal besuchte, lag ihm selbst aber noch keine Auftragsannahme vom Hersteller Weinsberg vor. Ich hatte es auch so verstanden, dass ich diese Herstellerbestätigung ebenfalls in Kopie erhalten würde. Vielleicht vertue ich mich da aber auch.

willi_chic am 05 Okt 2016 19:48:51

kurt2 hat geschrieben:man müsste die konkrete Vertragssituation kennen. Ist ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen? Wurden bestimmte Vertragszusätze in den Vertrag mit aufgenommen? Wurden darin konkrete Lieferfristen genannt? Wer ist der Vertragspartner?........

nach den Spielregeln der Neuwagen-Verkaufsbedingungen gilt folgendes:

der Käufer erteilt eine "verbindliche Bestellung", an diese Bestellung ist der Käufer höchstens 3 Wochen gebunden (10 Tage wenn das Fahrzeug bereits vorhanden ist)
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Besteller unverzüglich zu informieren wenn er die Bestellung nicht annimmt
(bei Nutzfahrzeugen gelten längere Fristen)

es lohnt sich schon mal das Kleingedruckte hinten auf dem Bestellformular zu lesen

grüße klaus

brainless am 05 Okt 2016 19:57:59

willi_chic hat geschrieben:....es lohnt sich schon mal das Kleingedruckte hinten auf dem Bestellformular zu lesen



Hallo Klaus,

das mag bei einer dir vorliegenden Bestellung mit den genannten Fristen so sein.
Diese Formulare sind allerdings nicht immer dieselben. Jeder Verkäufer ist in der Gestaltung und den Konditionen völlig frei.
Wichtig ist, daß Bedingungen gemäß HGB und BGB gewählt werden - mehr nicht,



Volker ;-)

pesbod am 05 Okt 2016 20:01:09

Gogolo hat geschrieben: da wäre ich stur wie ein Esel.



ia, ia, ia..... soll heißen, ich auch, ich auch, ich auch.....;)

Häufig findet man auch den Passus, dass der Vertrag erst nach der Auftragsbestätigung rechtsverbindlich wird....Die Jungs und Mädels wissen schon, wie sie sich möglichst schadlos halten, den Kunden aber im Gegenzug verpflichten.....

willi_chic am 05 Okt 2016 20:34:58

ich hab eben mal nachgesehen, die Bedingungen sind seit 1990 fast identisch, nur waren es damals 4 Wochen, 2005 wurden es dann 3 Wochen

ich glaube nicht daß ein Händler individuelle Vereinbarungen trifft, wofür hat er seinen vom Verband erstellten und juristisch abgeklopften Durchschreibe-Block....?
klar ist daß die Bedingungen den übergeordneten Gesetzen Genüge tum müssen, wie Gewährleistung etc. Und weil der Händler/Hersteller-Verband die Papiere erstellt hat, sind die Vorteile halt leicht auf seiner Seite.
Merke: Wer schreibt der bleibt

die 3-Wochen Frist soll primär den Hersteller vor unbedarften Jung-Verkäufern schützen, die schon mal mit vor lauter Aufregung rotem Kopf als Kundenwunsch einen 205 PS Iveco mit Agile notieren, und wenn als Nebeneffekt bei heftig brummender Auftragslage lästige Kombinationen abgewimmelt werden...so what?

grüße klaus

campari am 05 Okt 2016 21:29:31

Uuuaaah...
ihr macht mich ganz wuschig... :roll: :? :?:

Wir haben auch einen Weinsberg geordert und eine Verbindliche Bestellung Mitte September beim Händler unseres Vertrauens unterschrieben.
Eine sonstige schriftliche Bestätigung für irgendwas, wie oder wo haben wir noch nicht bekommen.
Allerdings waren wir vor 1,5 Wochen bei unserem Händler und da bestätigte er uns die Auslieferung
des Fahrzeugs im März 2017 (laut Email von Weinsberg).

Ich glaube, ich muss da jetzt morgen mal anrufen und irgendwie eine schriftliche Bestätigung anfordern...
Bin jetzt total verunsichert, hatte bisher unserem Händler blind vertraut... :? und gedacht, es geht alles seinen normalen Gang...

LG aus der Pfalz
Dani

axel1964 am 05 Okt 2016 22:15:42

Nun mach dich mal nicht verrückt Dani. Die Hersteller leben nunmal vom Verkauf, wie auch die Haendler.
Du wirst dein Fahrzeug schon puenktlich bekommen.

LG
Axel

teuchmc am 05 Okt 2016 22:23:20

Moin Dani! Bleib locker. Dein Händler hat ja ne Mail vom Hersteller erhalten, daß dein Auto gebaut wird . Hinfahren und nen Ausdruck dieser Mail evtl. zu erhalten, ist aber jetzt nicht unbedingt verkehrt und beruhigt die Nerven und den Blutdruck.
Sonnigen weiterhin. Uwe

zeus am 05 Okt 2016 22:36:47

Ich grinse gerade. Wir haben damals den Eura gewandelt, d.h. ein anderes Mobil gewählt. Und das war ein wertvolles Mobil. Und der Wiederverkaufswert war sehr gut. Das nächste Mobil war wieder ein Eura, ein Modell, was viele Preise erhielt, aber bei den konservativen älteren Womo Interessenten nicht ankam. Auch das bekamen wir mit Eura Unterstützung deutlich billiger. Das Mobil ist soooo toll, dass wir es noch einige Jahre fahren werden.
Für kürzere Reisen haben wir übrigens den kleinen Weinsberg Kastenwageb Cara Bus 5,41m gekauft. Auch ein tolles Auto. Ist alles ohne Probleme abgelaufen. Auf der CMT in Stuttgart dieses Jahr im Januar gekauft und wirklich im Juni bekommen.

teuchmc am 05 Okt 2016 23:03:23

Hallo Zeus! Da stellt sich allerdings die Frage, wie weit der TE bereit wäre von seinen Vorstellungen abzurücken. Gerade wenn das Mobil aus seiner Erfahrung für seine Verhältnisse von ihm so konfiguriert und bestellt wurde, dürfte es für EURA schwer werden angemessenen "Ersatz" vorzuschlagen.
Ihr wart ja bereit dazu und es hat für euch ja auch weitere positive Folgen(nächstes Mobil z.B.) gehabt.
Sonnigen weiterhin. Uwe
PS. Trotzdem wären die auch bei mir "durch". Wie jede andere Bude, die meint einen veraxxxxxn zu wollen.

schaetzelein am 06 Okt 2016 07:35:34

mit diesem Wissen was ich jetzt habe würde ich an deiner Stelle den mit dem Hubbett nehmen. Wir haben uns explizit einen TI ausgesucht mit einem seitlichen Heckbett und einer Bank vorne, die schnell zum Einzelbett umgebaut werden kann, für Notfälle. Mittlerweile wären wir über ein Hubbett mehr wie erfreut, denn die Enkel wollen immer mehr mit, bzw. die Geräusche nachts befürworten eine räumliche Trennung sehrrrrrrrrr. :sleeping: :sleeping: :sleeping:

Also überlegs dir nochmal gut, vielleicht auch für euch keine schlechte Idee.

Dass das nicht gebaute Fahrzeug immer noch angeboten wird, find ich auch unmöglich. Auf der Homepage ist es ja vermutlich schnell gelöscht, aber die Kataloge, Prospekte :roll: :roll: :roll: , die kann man ja wohl kaum wieder einsammeln. Womöglich wird er 2017 doch noch hergestellt ?

Gast am 06 Okt 2016 07:41:27

Wenn es bis auf das Hubbett das identische Fahrzeug ist, würde ich auch das mit Hubbett nehmen. Nachteil ist etwas mehr Gewicht und dadurch etwas geringere Zuladung. Die Vorteile hat Schaetzelein sehr anschaulich dargestellt :mrgreen:

Jagstcamp-Widdern am 06 Okt 2016 10:54:02

der Mittelweg wäre doch, dasz das "hubbett - Auto" vom Hersteller ohne hubbett und somit ohne irgendwelche sichtbaren Verschraubungen u.ä. geliefert wird...
es kann doch kein Problem darstellen, was wegzulassen.

oder habe ich jezz was falsch verstanden?

früher gut - heute besser!
hartmut

taps am 08 Okt 2016 08:18:14

Hallo Hartmut,
So einfach ist das nicht. Am Hubbett sind die Oberschränke im vorderen Fahrzeugteil befestigt.
Das Fahrzeug ohne Hubbett hat ein Panoramadach zum öffnen. Das mit Hubbett ohne Öffnungsmechanismus, da über dem Hubbett noch ein HEKI verbaut ist.
Außerdem ist die Dachform anders.
Der ohne Hubbett hat ein glattes Dach, der mit Hubbett hat im Dach noch eine Auswölbung.

Ich habe jetzt die Version mit Hubbett bestellt und erfahre heute, zu welchen Konditionen Eura das macht und ob mein ausgehandelter Messerabatt noch gilt.

Mal sehen, was dabei rauskommt, ich werde berichten.

Gruß
Andreas

schaetzelein am 08 Okt 2016 15:07:54

Gratuliere Andreas, eine gute Entscheidung. Du wirst es nicht bereuen. :zustimm:

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