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TÜV entdeckt fehlenden Eintrag Spurverbreiterung - Mangel


horst_1 am 05 Okt 2016 20:19:56

Also, heute beim TÜV, ich denk ich krieg ne Krise. Prüfer menschlich, Eintrag in Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt der Eintrag unter K Goldschmitt -spurverbreiterung. Als Mängel, zu Recht. Bei einer Kontrolle im Urlaub, wo sonst, wäre Ende im Gelände. Was ist passiert, die Zuassungsstelle hat das was unter K Zulassung Teil 2 steht nicht übernommen. Also mal zur Zulassung und mal nachfragen warum und wer zahlt ? und Zeit und Nerven !!
Wie gesagt " je pique une crise " schreibt Horst

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wolfherm am 05 Okt 2016 20:56:41

Ich habe mal die Überschrift optimiert......

felix52 am 05 Okt 2016 21:16:29

Moin Horst,

die Lauferei und die Nervenkoliken werden Dir wohl erspart bleiben. Der kostenlose und einfache Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil 1
(ehemals = Kfz Schein) sollten kein Problem darstellen. Rufe einfach vorher dort an und lasse Dir nen Termin geben. :ja:

Viel Erfolg
Felix52 :wink:

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Helmchen am 06 Okt 2016 08:35:31

Moin Horst,
also bei unserem alten Knaus waren die Dinger nie eingetragen. Dem Tüv reichte immer die ABE-Bescheinigung von Goldschmitt. Ist vielleicht eine Ermessensfrage und damit für dich sehr ärgerlich :roll: :roll: :roll: .

horst_1 am 06 Okt 2016 08:49:41

Hallo, danke an alle für die Ratschläge.Ralf, bei uns ist das ein Teilegutachten was unbedingt eingetragen werden muß. Danke Wolfgang, TÜV als Aufhänger reicht bei den meisten schon für ihre Krise.
Danke schreibt Horst

Rockerbox am 06 Okt 2016 08:52:48

Wenn eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) vorliegt und die in allen Punkten für das betreffende Fahrzeug zutrifft
brauchen Anbauteile auch nicht eingetragen zu werden, das ist ja der Vorteil einer ABE.

volki am 06 Okt 2016 09:18:13

Die etwas andere Art des "TüV", alias Strassenverkehrsamt.
(in der Schweiz eine kantonale Behörde, nicht nur ein "Verein" :cry:

vor vier Wochen, ein 16 Jahre altes, immer am gleichen Ort vorgeführtes WoMo gezeigt.
zum ersten Mal: "ui, der hat ja eine Zusatz-Luftfederung". Deutsche Papiere von Kuhn gezeigt. Nach Konsultation mit Chef, Antwort: muss dann aber noch Eingetragen werden !

auch seit 15 Jahren hat es hinten 10 cm-Radstandverbreiterungen von Goldschmidt. Einmal hat ein Experte die gesehen, aber nicht speziell beachtet, seither nie mehr ein Thema

bernie8 am 06 Okt 2016 09:47:38

Hallo,

Felix schrieb:
Der kostenlose und einfache Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil 1


Da wär ich mir nicht so sicher. Ich habe letzte Woche beim Anmelden 12,- für "technische Eintragungen" extra bezahlt.

horst_1 am 06 Okt 2016 12:29:22

Der Fall ist noch nicht ausgestanden, Freitag noch mal zum TÜV obwohl unter K steht :Nummer der EG typgenehmigung oder ABE ??
Grüße Horst

andwein am 06 Okt 2016 12:51:22

Rockerbox hat geschrieben:Wenn eine ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) vorliegt und die in allen Punkten für das betreffende Fahrzeug zutrifft brauchen Anbauteile auch nicht eingetragen zu werden, das ist ja der Vorteil einer ABE.

Ganz so einfach ist das nicht. Ist eine Spurverbreiterung ein Anbauteil oder eine Veränderung des Fahrwerks!!!!!
Mein Zusatzluftfederung war jedenfalls kein Anbauteil sondern eine Fahrwerksänderung und musste bei "nächster Gelegenheit" in die Papiere eingetragen werden. Der TÜV versteht unter "nächster Gelegenheit" zumindest vor dem nächsten TÜV-Termin!
Mag ein inzelfall sein, glaube ich aber nicht. Gruß Andreas

horst_1 am 08 Okt 2016 00:25:39

So, Teilegutachten eintragung heute, voll in die Hose gegangen wenn man das so schreiben darf. Teilegutachten bezog sich auf sich auf Sprinter 906, jetzt kommst: Achslasten sind 100 kg. zu hoch. Hersteller ( kontaktiere ich noch gibt die Freigabe für 906 Sprinter ) mal sehen.
Also Spurverbreiterung mal eben runter haha und schon gehts.
Ich mache jetzt Urlaub.
Grüße Horst

Gast am 22 Okt 2016 15:22:47

Hallo

ich kenne von Goldschmitt nur die Spurverbreiterungen mit Teilegutachten und nicht mit ABE

horst_1 am 22 Okt 2016 16:56:06

Sage ich doch " Teilegutachten """" So gestern Telefonat mit Goldschmitt, ergebnis : im gleichen Augenblick war ein neues Teilegutachten per PDF da. Alles OK jetzt noch mal zum TÜV oder so und eintragen lassen. Welchen Betrag wollen die dafür von mir erpressen ?? Und dann noch zur Zulassungsstelle und was möchten die denn sehen in € ?
Danke schreibt Horst

Hartensteiner am 11 Nov 2016 17:55:39

Der Hersteller des Fahrzeuges , nicht des Fahrgestells sollte mal gefragt werden , ob überhaupt vorne eine Spurverbreiterung erlaubt ist .
Es kann sich die gesamte Lenkgeometrie verändern , deshalb wird vom Hersteller genau angegeben, welche Verbreiterung , vorn /hinten oder nur hinten .
Wenn kein Teilegutachten vorliegt wird es sowieso kompliziert , denn bei Abnahme durch den TÜV wird genau die Nr. des Teiles eingetragen und im Teilegutachten ist mit Sicherheit eingetragen wo und ob.
Diese Abnahme wird dann in das Doc. 1 eingetragen .
Der TÜV Prüfer hat sich jedenfalls richtig verhalten , einer der sein Handwerk versteht .
Hartensteiner .

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