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Marke: Fiat Ducato Modell: Multijet 130 Aufbau: Roller Team Granduca Garage Baujahr: Februar 2010 Motor: 2287 ccm KW/PS: 96 / 130
Hallo Wohnmobilfreunde,
ich habe schon einige Berichte und Websites durchforstet und glaube die Antwort auf meine Frage bereits zu kennen, versuche aber so Gewissheit zu bekommen und bedanke mich bereits jetzt für Eure Hilfe:
Es geht um den Lochkreis der letzten beiden Ducato-Modelle. Konkret muss ich wissen, ob Felgen des jetzigen Ducatos, also BJ. 2014 und neuer mit 150 PS, auf mein Modell (BJ. 2006 bis 2014) passen. Soweit mir bekannt sind die Traglasten des aktuellen Modells lediglich höher, was mir ja in die Karten spielt. Lochkreis + ET sollten jedoch passen. Oder?
Hallo Christoph, Die Lochkreise sind Identisch. Der einzige unterschied besteht darin das daß Light Chassis 5x118 Lochkreis hat und das Maxi oder Heavy 5x130 Lochkreis hat. Ich hoffe das hilft weiter.
Gruß Christian
christoph85 am 09 Nov 2016 12:19:43
Hallo Christian
Besten Dank für Deinen Input. Das war mir neu, von einem alternativen Lochkreis wusste ich nichts. Nun stellt sich mir die Frage wie ich das herausfinde, welches Fahrzeug welchen Unterbau hat. Bei mir könnte ich ja nachmessen, komme aber erst am Montag wieder zum Fahrzeug - was zu lange dauert). Hintergrund ist der, dass ich gebrauchte Felgen bekommen könnte. Diese wurden vom Verkäufer gerade erst mit einem nagelneuen Wohnmobil (Fiat Ducato Diesel, Teilintegriert, mit 150 PS - mehr Informationen bekam ich nicht) ausgeliefert, jedoch möchte er grössere Felgen montieren. Der Besitzer kennt den Lochkreis leider ebenfalls nicht. Auf gut Glück kaufen möchte ich nur ungern und versuche daher nun herauszufinden, ob ich dessen Felgen nutzen kann...
Mal sehen, was ich noch herausfinde.
Nochmals Danke und LG
Anzeige vom Forum
partliner am 09 Nov 2016 14:02:15
Hallo Christoph, ich glaube, das Maxi- /Heavy-Chassis rollt grundsätzlich auf 16"-Rädern und das Light-Chassis auf 15"-Rädern. Aber sicher bin ich mir dabei nicht.
JoFoe am 09 Nov 2016 14:13:04
Hallo, was sagen den deine COC Papiere ? Nur 15 Zoll ? Dann hast du mit Sicherheit den 5 /118 Lochkreis .
christoph85 am 09 Nov 2016 14:19:51
Super, Eure Informationen bringen mich weiter. Bei mir sind sind nur 15 Zoll Felgen vermerkt und auch montiert, das sollte also passen - die anderen Felgen sind auch 15 Zöller, dann werde ich mal zuschlagen.
Herzlichen Dank an Euch alle :top:
JoFoe am 09 Nov 2016 14:25:53
Hallo, das heißt aber nicht das die anderen auch den Lochkreis haben.
christoph85 am 09 Nov 2016 14:39:51
Ja, das habe ich verstanden :) . Ich nehme das nun als Indiz dafür, dass das passt. Wenn nicht muss ich die Dinger halt weiter verkaufen...
andwein am 10 Nov 2016 14:12:04
No risc, no fun! Gruß Andreas
lonsome am 03 Dez 2016 12:51:56
Hallo,
ich hänge mich hier an mit einer Frage: Reifen laut COC-Bescheinigung Reifen 225/75R16CP; ich habe eine ABE für neue Felgen 15" für meine alten Winterreifen 225/70 R15 Michelin Agilis Camping vom Vorgängerducato (Bj. 2010). Ist das jetzt zulässig oder nicht?
Gruß Klaus
lonsome am 03 Dez 2016 22:40:21
Hallo,
damit die Verwirrung noch größer wird:
In der COC stehen zwei Zahlen zur ABE: unter 0.10. e1*2007/46*0725*05, und dann unter 0.2.2. e3*2007/46*0049*16. In der ABE der Felge steht: Typ: 250; Betriebserlaubnis: e3*2007/46*0049*..; kW 96-100; Reifen 215/70R15C 225/70R15C; Hinweise: ab e3*2007/460049*10; Wenn ich das richtig lese, müsste doch "ab" bedeuten, dass dann am Ende die *16 erlaubt sein müsste?
das ist doch eine eigene Wissenschaft ... Hiiiiilfe ....
Gruß Klaus
JoFoe am 03 Dez 2016 23:23:54
Hallo Klaus , du hast dich ein wenig schwierig ausgedrückt. was hast du den für eine Reifengrösse auf deinem Mobil ? und in den COC Papieren steht dann auch ganz einfach drin was da noch so geht. Zumal die Tragfähigkeit der Reifen auch passen muss . Ich zeige dir mal ein Bild der COC .
lonsome am 03 Dez 2016 23:41:11
Hallo,
in der COC steht: 225/75R16C 116R M+S 6Jx16 ET68 und 235/60R17C 117R 7.5x17 ET64.
Da sind meine Felgen klar nicht drin. Aber wenn ich eine Felge mit entsprechender Reifengröße und entsprechender ABE habe, müsste das doch auch gehen? Und genau dazu habe ich im letzten Beitrag die Angaben gemacht. ebenso hat mir der Händler ein Angebot über 215/70R15C gemacht, die würde ich verwenden dürfen. Und das fahrzeug läuft ja auch auf 15`` felgen vom Band, wenn es ohne das entsprechende Paket gekauft wird. Und wie schon an anderer Stelle gesagt. Der Lochkreis ist nicht das Problem, es sind die speziellen Felgen 16`` mit dem 118er Lochkreis.
Gruß Klaus
JoFoe am 04 Dez 2016 00:03:36
Ich glaube nicht das du die 15 Zoll fahren darfst . Die Traglast wird nicht passen und du müsstest sie eintragen lassen .Ferner kann es sein das Bremsscheiben usw. zu groß sind. Aber du wirst nicht umhin kommen zu einem Fiat Händler zu fahren.
Gast am 04 Dez 2016 08:50:45
Hallo,
e3*2007/46*0049*16 = Typgenehmigung der Stufe 1 (kein komplettes Fahrzeug) Kann ein Triebkopf oder ein Triebkopf mit Fiat Leiter- oder Tiefrahmen sein
e1*2007/46*0725*05 = Typgenehmigung der Stufe 2; komplettes Fahrzeug
In der Typgenhmigung für dein Fahrzeug sind mind. 16 Zoll Räder vorgeschrieben. Da in deinem Felgengutachten die Typgenehmigung für dein Fahrzeug fehlt, gilt die ABE nicht für dein Fahrzeug.
Das in der Felgen-ABE die Typgenehmigung der Stufe 1 enthalten ist, kann man als Hinweis deuten, dass eine Einzelabnahme gegebenenfalls möglich ist. Das würde ich aber schon alleine davon abhängig machen, ob es sich um einen Triebkopf mit AlKo-Fahrgestell handelt oder um eine Fiat-Fahrgestell.
Um eine Tachoangleichung wirst du aber nicht herumkommen und dann würden die 16 Zoll Reifen in den Papieren gestrichen.
lonsome am 04 Dez 2016 12:28:58
Hallo,
es ist das Fiat-Fahrgestell. Und es steht im Gutachten zu den Felge ja drin: Hinweise: ab e3*2007/460049*10 Und wenn es ab 10 ist als letzte Ziffern, dann müsste doch die 16 als letzte Ziffern gehen, denn die 16 kommt doch nach der 10?
Gruß Klaus
Gast am 04 Dez 2016 12:54:55
lonsome hat geschrieben:Hallo,
es ist das Fiat-Fahrgestell. Und es steht im Gutachten zu den Felge ja drin: Hinweise: ab e3*2007/460049*10 Und wenn es ab 10 ist als letzte Ziffern, dann müsste doch die 16 als letzte Ziffern gehen, denn die 16 kommt doch nach der 10?
Gruß Klaus
Dein Fahrzeug hat aber doch die Typgenehmigungsnummer e1*2007/46*0725*05. Damit ist die ABE für dein Fahrzeug nicht gültig. Ende! Du kannst ja beim Inhaber der Felgen-ABE nach einem Nachtrag für die Typgenehmigung e1*2007/46*0725*05 fragen aber ich fürchte, die wirst du nicht bekommen. Allerdings Versuch macht klug.
lonsome am 04 Dez 2016 17:39:03
Hallo,
das ist ja die Frage. Ich habe einmal ein wenig bei dern TÜV-Unterlagen zur Mehrstufen-Typgenehmigung geblättert. 1. Stufe: Der Typ wird insegesant genehmigt, das ist die erste Nummer, in dem Fall mit e1* usw.. Dann geht das Fahrzeug zu dem, der es fertigstellt und evtl. Veränderungen vornimmt, z.B. Luftfederung und Auflastung, andere Bremsen, Alko-Fahrgestell ... 2. Stufe: Vom Betrieb, der das Fahrzeug fertigstellt, wird dann die nächste Betriebsgenehmigung angefordert, die die Veränderungen umfasst. Das wäre in meinem Fall die e3*... Was würde es nützen, wenn ich ein Fahrzeug, das auf eine höhere Traglast oder andere Bremsen oder Zwillingsbereifung umgerüstet wurde, nur mit Teile fahren dürfte, die zur 1. Stufe gehören? Das wäre ja widersinnig. Das würde heißen, ich darf trotz Auflastung und Veränderungen, die andere Reifen zwingend notwendig machen, nur die Reifen fahren, die vorher genehmigt waren bei Stufe 1. Oder bei einem PKW, der tiefer gelegt wurde - dann dürfte ich nur die Reifengröße fahren, die am Anfang bei Stufe 1 drinsteht. Das wird aber nicht ganz funtkionieren.
Ist nicht der Sinn der Mehrstufen-Genehmigung, dass am Ende eine ABE-Nummer steht, die dem enstpricht, was fertig herausgekommen ist? Und genau für dieses fertige Produkt muss doch dann auch die ABE-Nummer stimmen? Oder habe ich da wieder einmal einen Denkfehler? Und damit nicht immer eine Einzelabnahme gemacht werden muss, gibt es das Mehrstufen-Typgenehmigsungsverfahren.
Es geht mir einfach darum zu verstehen, was diese ganzen Nummern sollen. Oder vertausche ich gerade 1. und 2. Stufe?
Gruß Klaus
Gast am 04 Dez 2016 18:04:38
e3 ist Italien und die Genehmigung für die Stufe 1. Das ist ein unfertiges Fahrzeug, dass schon eine Menge Teilgenehmigungen hat.
e1 ist das Kürzel für Deutschland. Knaus hat eine deutsche Typgenehmigung für das fertige Wohnmobil. Danach wird das Fahrzeug gebaut. Der WoMo-Hersteller bezieht ein nicht fertiges Fahrzeug mit einer Stufengenehmigung Stufe 1. Alles was in der Stufengenehmigung genehmigt ist, muss der WoMo-Hersteller nicht erneut nachweisen. z.B. Abgas, Bremsen, ...
Deine Stufengenhmigung der Stufe 1 beschreibt einen Fiat 250 der Klasse N2 also >3,5t. Ich habe mir die 300 Seiten nicht komplette angesehen. Kann sein dass auch die Ausführung als N1 bis 3,5t genehmigt wurde.
In deiner Typgenehmigung der Stufe 2 (also das komplettierte WoMo) hat der Genehmigungsinhaber nur Reifen der Größen 16" und 17" genehmigen lassen. Willst du was anderes fahren, brauchst du eine ABE oder ein Teilegutachten. Das muss sich aber auf deine Genehmigung der Stufe 2 beziehen. Die Genehmigung der Stufe 1 ist nur für den WoMo-Hersteller eine Erleichterung und für dich als Besitzer des WoMo's unintersant. Als aaS kann ich mir nun die beiden Genehmigungen ansehen und entscheiden, ob ich Felgen, die für die Stufe 1 genehmigt wurden, im Einzelverfahren für dein WoMo freigebe. Dazu muss ich prüfen, ob der Abrollumfang der Reifen nicht zu sehr abweicht (Abgas, Geräusche, Tacho, Bremse), ob die Felge eine ausreichende Tragfähigkeit hat, ob die Funktionsmaße der Felge zum Fahrzeug passen usw....
Um deine Verwirrung nun komplett zu machen: Der Fahrzeughersteller kann eine EG-Typgenehmigung auch für ein teilfertiges (Teilintegriert, Windlauf) und für ein fertiges Fahrzeug (Kastenwagen) beantragen und genau das macht Fiat. Es wird eine EG-Typgenehmigung beantragt mit verschiedesten Ausführungsvarianten. Für Teilintegrierte und Windlaufmodelle ist es dann eine Stufengenehmigung, für den fertigen Kastenwagen eine EG-Typgenehmigung (Einstufengenehmigung). Aus diesem Grund bekommst du eine Felgen-ABE, wo die Genehmigungsnummer deiner 1. Stufe auftaucht. Nur nutzt dir das in dem Fall nichts.
lonsome am 04 Dez 2016 18:16:40
Hallo,
so, vielen Dank für die Mühen und die Geduld. Ich habe einfach Stufe 1 und Stufe 2 verwechselt. So macht das alles Sinn. jetzt bin ich noch gespannt, was mein Womo-Händler mir sagt. Der hätte mir nämlcih 215/70R15C verkauft ...
Gruß und nochmals Danke für die geduldigen Antworten! Klaus
lonsome am 09 Dez 2016 10:56:41
Hallo,
so, gerade Telefonat mit meinem Händler: Nach der Euro 6 Homologisation sind die 15" Felgen nicht mehr zulässig. Das weiß er auch erst seit heute Morgen. Knaus hat das geändert, aber den Händlern nicht mitgeteilt. Der Händler will nun, da ich ja für meine Reifen neue Felgen gekauft habe, die Winterreifen in Zahlung nehmen.