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WoMo Bj91 aus der Schweiz, Bestandsschutz Gasanlage?


joppers am 10 Nov 2016 14:41:46

Hallo Forum,
(ja, ich habe die Suchfunktion schon bemüht, aber kein Ergebnis gefunden)
es geht um folgenden Sachverhalt:
Es kommt ev. ein Hobby 600 aus der Schweiz als Objekt meiner Begierde in Betracht und vielleicht ist er ja so gut, wie ihn sein Besitzer anpreist - leider habe ich damit in letzter Zeit viel schlechte Erfahrung gemacht ! :evil:

Da in der Schweiz die Fahrzeugabnahme (MFK = TÜV) sich nicht um die Gasanlage kümmert, gibt es dort nicht den "Gasprüfschein" wie wir ihn hier kennen. Dieser läßt in der deutschen Version ja !Altanlagen" aus Bestandschutzgründen" weiterlaufen.

Wie verhält es sich aber, wenn ich mit einem Fahrzeug aus der Schweiz hier dann eine Vollabnahme beim TÜV machen muß mit der Gasanlage???
Auf Rückfrage beim hiesigen TÜV nur verständnisloses Kopfschütteln erhalten und keiner wußte Bescheid!

Hat das schon einmal jemand hier durchgezogen oder kennt sich damit aus ?

LG
Achim

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Jagstcamp-Widdern am 10 Nov 2016 15:05:45

meine Einschätzung:
für die vollabnahme muss das Auto die damals (ez) gültigen Bestimmungen einhalten.
wenn das noch zu 50mbar Zeiten war, gehst du zu einem gassachverständigen, lässt prüfen und prüfbuch ausstellen.
damit zum tüv + vollabnahme.

früher gut - heute besser!
hartmut

thomas56 am 10 Nov 2016 15:19:59

ich denke mal die Vollabnahme wird nichts aus altem Bestand akzeptieren. Also 30mb und 3-Punktgurte an allen eingetragenen Sitzen.

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klaus1968peter am 10 Nov 2016 15:20:24

Bevor du das Fahrzeug kaufst, hol dir erst einmal Infos beim Zoll bezüglich der Einfuhrsteuern ein.
Könnte mir vorstellen, das sich das mit dem Fahrzeug für dich dann erledigt hat.
Ging mir zumindest vor 5 Jahren mit einem PKW so.

Jagstcamp-Widdern am 10 Nov 2016 15:33:07

thomas, da muss ich widersprechen.
wenn das Fahrzeug eine (nachweisbare) erstinbetriebssetzung eines anderen landes hat und gleichartige Fahrzeuge in d damals zugelassen wurden, dann gilt die damalige Spezifikation!

wenn du von den amis einen 911er aus 68 holst, kriegst du den hier gurtfrei zugelassen!

dein Einwand gilt nur bei einem "schaufensterfahrzeug", also ein Kfz, das nie zugelassen war.
aktuell beträfe das z.b. einen euro5 ducato, den du im herbst 2017 zum ERSTEN MAL zulassen willst - das geht nicht!

früher gut - heute besser!
hartmut

Scout am 10 Nov 2016 15:43:27

Für die Erstellung des gelben Gasprüfbuches mit Gasabnahme gehe besser zu einer Fach-Womo-Werkstatt.
Der TÜV Prüfer versteht sich auf Kraftfahrzeuge nebst Einrichtungen, Mann/Frau der WoMo Werkstatt auf Gasgeräte und Gasanlage.
Wenn die sorgfältig arbeiten müssen die auch die Gasgeräte aufnehmen, sie müssten das Typenschild lesen können.
Eine alte Gasanlage (50 mbar) muss nur dann auf neuen Stand (30 mbar) gebracht werden wenn wesentliche Teile daran geändert werden.

Gruß
Scout

FWB Group am 10 Nov 2016 16:51:37

Das sehe ich auch.....

Rockerbox am 10 Nov 2016 18:34:44

Scout hat geschrieben:Für die Erstellung des gelben Gasprüfbuches mit Gasabnahme gehe besser zu einer Fach-Womo-Werkstatt.
Der TÜV Prüfer versteht sich auf Kraftfahrzeuge nebst Einrichtungen, Mann/Frau der WoMo Werkstatt auf Gasgeräte und Gasanlage.
Gruß
Scout


So pauschal würd ich das nicht sehen, es gibt durchaus TÜV-Prüfer (oder GTÜ oder andere), die sehr wohl in der Lage sind,
eine ordentliche Gasprüfung mit Gerätecheck und Ausstellung des gelben Heftchens durchzuführen.
Hatte ich z.B. bei der "normalen" TÜV-Stelle bei Vollabnahme meines Österreich-Importes, da ging alles vollkommen
genau und korrekt ab.
Fragen an den entsprechenden Stellen hilft weiter.

Scout am 11 Nov 2016 12:23:16

Aldi,Ja das war sehr pauschal und trifft bestimmt nicht immer zu.
joppers hat geschrieben:Auf Rückfrage beim hiesigen TÜV nur verständnisloses Kopfschütteln erhalten und keiner wußte Bescheid!
Das wäre in einer Womo-Werkstatt nicht passiert.

Mitarbeiter einer guten Womo-Werkstatt sind durch Kurse und Seminare befähigt Gasgeräte und Gasanlage zu reparieren. Um eine Gasprüfung durchführen müssen sie zusätzlich einen Sachkundelehrgang absolvieren.
Man/Frau vom TÜV oder ähnliche absolviert für die Gasüberwachung den Sachkundelehrgang.
Treten bei einer Gasprüfung Probleme auf, kann der Mitarbeiter der Womo-Werkstatt das Problem sofort beseitigen und die Prüfung abschließen.
Mitarbeiter des TÜV dürfen nur überwachen. Sie sind nicht berechtigt selbst Maßnahmen zur Problembehebung durchzuführen und müssen die Kunden ohne Prüfung wegschicken.


Gruß
Scout

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