Mido81 am 07 Nov 2016 16:46:42 Hallo, ich werde voraussichtlich diese Woche mein erstes Wohnmobil kaufen. Der Verkäufer hat heute das WoMo abgemeldet, morgen werde ich hinfahren, den Kaufvertrag unterschreiben und bezahlen. Ich habe hier und über Google teils leider unterschiedliche Dinge über den Ablauf bzw. der benötigten Unterlagen zur Anmeldung des Wohnmobils gelesen. Daher meine Fragen: Muss ich die alten, abgemeldeten Kennzeichen des Verkäufers zum Straßenverkehrsamt mitnehmen um mein WoMo anzumelden? Ansonsten benötige ich noch Fhzg-Schein u. Brief evtl. den Kaufvertrag, TÜV Bescheinigung? Es ist das erste mal das ich ein Fahrzeug anmelde daher bin ich ziemlich ahnungslos :?
Rockerbox am 07 Nov 2016 16:50:59 Fzg-Schein, Brief, aktuellen TÜV und AU, dein Ausweis, Versicherungsbestätigung und KFZ-Steuer-Einzugsermächtigung. Das brauchst du alles.
Keine alten Kennzeichen!
Jonah am 07 Nov 2016 16:52:57 Hallo, du brauchst auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte deines Womoversicherers. Oder er gibt dir die Versicherungsnummer telefonisch durch. Die alten Kennzeichen brauchst du nicht, die neuen Kennzeichen bekommen ja die neuen Plaketten.
zuckerbaecker am 07 Nov 2016 16:54:03 Die Kennzeichen brauchst nur, wenn Du sie wiederverwenden willst, sprich gleiche Stadt.
Kaufvertrag brauchst net. Aber die TÜV Bescheinigung und den Brief, der Schein wird es bei Anmeldung neu ausgestellt, sowie eine Bestätigung Deiner Versicherung. Musst vorher ausstellen lassen. Ausweis net vergessen.
Rockerbox am 07 Nov 2016 17:11:48 Die "grüne Versicherungskarte" ist aber etwas anderes, er braucht die frühere "Doppelkarte", heisst jetzt "Deckungskarte" oder zumindest die Versicherungsbestätigungsnummer der Versicherung. Das kann man sich oft online oder auch per SMS bei seiner Versicherung holen.
Und richtig, Schein wird er keinen mehr haben, wenn der Vorbesitzer abgemeldet hat :ja:
Mido81 am 07 Nov 2016 17:19:39 Vielen Dank für die schnellen und ausfürhrlichen Antworten! Also weise ich den Verkäufer vorsichtshalber darauf hin das er bitte auch an die TÜV Bescheinigung denkt :idea:
Danke und schöne Grüße Domi
brauwe am 07 Nov 2016 17:27:01 Rockerbox hat geschrieben:Die "grüne Versicherungskarte" ist aber etwas anderes, er braucht die frühere "Doppelkarte", heisst jetzt "Deckungskarte" oder zumindest die Versicherungsbestätigungsnummer der Versicherung.
Moin, korrekt heisst das heute eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Man braucht nur diese Nummer (Buchstaben- & Zahlenkombination), nichts papierhaftes wie Karte etc. Gruß Uwe
dieter2 am 07 Nov 2016 18:05:07 Rockerbox hat geschrieben:Und richtig, Schein wird er keinen mehr haben, wenn der Vorbesitzer abgemeldet hat :ja:
Schein hat er noch,aber ungültig gestempelt, das ist die Abmeldebestätigung. Gruss Dieter
Mido81 am 07 Nov 2016 18:10:22 Die "Abmeldebescheinigung" benötige ich also auch?
Gast am 07 Nov 2016 18:38:08 Hallo,
schau am Besten online bei "deiner" Zulassungsstelle ... teilweise ist das unterschiedlich bzgl TüV-Berichten. Die Hinweise hier sind ja teilweise hanebüchen ... (grüne Versicherungskarte??)
Normalerweise brauchst du Ausweis/Vollmacht, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (darauf ist auch der aktuelle TÜV vermerkt), EVB-nummer der Versicherung, Lastschriftverfahren Kfz-Steuer kann man vorbereitet haben oder vor Ort ausfüllen Es gibt keine Abmeldebestätigung mehr. Sollstet du wunschkennzeichen reserviert haben .... den Ausdruck und event. die Kennzeichen (kann man schon online bestelt haben)
OT Bei Kauf von privat auf Seriosität des Verkäufers achten ... kein Kauf an konspirativen Treffpunkten, Wohnort und Ausweis prüfen
LG
rolf51 am 07 Nov 2016 18:46:53 Hallo, hab mal von unserer Zuslassungstelle kopiert.
Kfz-Ummeldung mit Kennzeichenwechsel Sie wollen in Ihrem neuen Wohnort mit dem passenden Regionalzeichen unterwegs sein oder die Chance auf ein Wunschkennzeichen nutzen? Das ist selbstverständlich auch weiterhin möglich! Die Ummeldung mit Kennzeichenwechsel war bis Ende 2014 in Deutschland die Regel: Der Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bedeutete gleichzeitig ein neues Kfz-Kennzeichen. Seit 2015 können Sie sich bewusst für ein neues Kennzeichen entscheiden. Bei der Zulassungsstelle müssen Sie in diesem Fall die folgenden Unterlagen vorlegen:
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ) elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) neue Kennzeichenschilder gültiger Bericht über die letzte HU (sofern bereits erforderlich) SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters (mit neuer Adresse) bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug, sofern im Handelsregister eingetragen bei Vereinen: Vereinsregisterauszug Bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n: Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Die Gebühren für eine Fahrzeug-Ummeldung variieren je nach Zulassungsstelle. Falls Sie vorab ein Wunschkennzeichen reservieren, fallen zusätzlich 12,80 Euro an, die Sie bei der Ummeldung zahlen müssen. Außerdem können Sie mit Kosten von 20 bis 40 Euro für Ihre neuen Kennzeichenschilder rechnen. Kfz-Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel (Kennzeichenmitnahme) Die bundesweite Kennzeichenmitnahme macht es möglich – Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach dem Umzug in einen anderen Kreis behalten. Auch die Kosten sind etwas geringer, da Ihnen lediglich die Adressänderung in den Fahrzeugpapieren in Rechnung gestellt wird.
Bei einer Ummeldung ohne Kennzeichenwechsel müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
Zulassungsbescheinigung Teil I Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters (mit neuer Adresse) bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten
Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich auch die folgenden Dokumente:
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer (auf jeden Fall nötig, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert)
Am besten informieren Sie sich vor der Ummeldung auf den Seiten Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die nötigen Dokumente. Frist für die Kfz-Ummeldung
Für die Ummeldung Ihres Kfz gibt es keine einheitliche Frist. Sie sollten die Ummeldung jedoch so früh wie möglich vornehmen. Am besten innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug.
brauwe am 07 Nov 2016 19:25:10 fernweh007 hat geschrieben:Normalerweise brauchst du Ausweis/Vollmacht, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (darauf ist auch der aktuelle TÜV vermerkt), EVB-nummer der Versicherung, Lastschriftverfahren Kfz-Steuer kann man vorbereitet haben oder vor Ort ausfüllen Es gibt keine Abmeldebestätigung mehr.
Moin, stimmt (fast) alles. Zitat: "...Teil 2 (darauf ist auch der aktuelle TÜV vermerkt)---" Dies ist nur dann richtig, wenn auf Grund des jungen Fahrzeugalters eine HU noch nicht stattgefunden hat. Bei älteren Fahrzeugen, die schon eine HU hinter sich haben, MUSS ZWINGEND der letzte HU-Bericht mit vorgelegt werden. Obwohl der Stempel der nächsten HU auf der Zulassungsbescheinigung Teil zwei drauf ist und selbst dann, wenn bei der Ummeldung das Fahrzeug noch zugelassen ist, somit die alten Kennzeichen mit TÜV-Siegel vorliegen - die ja im Zuge der Ummeldung entwertet werden müssen. Das Ganze ist ein "doppelt gemoppelt", aber so sind unsere deutschen Behörden halt manchmal. Ich jammere da aber auf hohem Niveau, wer schon mal in Italien ein Fahrzeug zugelassen hat, der weiß, das wir es hier in D damit sehr einfach haben. Gruß Uwe
Ganzalleinunterhalter am 07 Nov 2016 19:26:48 OT Nachdem es aktuell wieder zu einem Fall von Betrug beim Wohnmobilkauf ähnlich diesem --> Link gekommen ist wäre es sinnvoll sich die folgende Adresse von Interpol zu merken : > --> Link < VIN Decoder & Vehicle History Check / Vincario dort kann man/frau anhand der Eingabe der Fahrgestellnummer überprüfen ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. ( Daß es funktioniert kann man/frau mit eigener Fahrgestellnummer überprüfen ) Tags: Fahrgestellnummer, gestohlen, Diebstahl, Unterschlagung, Fälschung, Fahrgestell , Nummer
Jagstcamp-Widdern am 08 Nov 2016 10:59:26 danke für den link zum vin-decoder!
früher gut - heute besser! hartmut
Reudelsterz am 08 Nov 2016 11:54:55 Hallo Mido81, entschuldige bitte, aber was du hier machst, finde ich sehr komliziert. Das siehst du schon an den z.T. wiedersprüchlichen Antworten.
[b]Mein erster Gedanke in einem solchen Fall wäre es, meine Zulassungsstelle anzurufen und zu fragen , was ich benötige.
Sonst stehst du am Ende da, und hast nicht die richtigen Unterlagen dabei.
Wurde ja auch schon erwähnt, das dies nicht einheitlich gehandhabt wird.
Viel Spaß mit deinem neuen Wohnmobil.
Gruß aus der Eifel Wilfried
pipo am 08 Nov 2016 13:44:13 Reudelsterz hat geschrieben:meine Zulassungsstelle anzurufen und zu fragen , was ich benötige.
Haha, Richtig, aber auch das kann in die Hose gehen :lach: Im Juli habe ich ein Neufahrzeug zulassen lassen. Vorher bei der Zulassungsstelle nachgefragt was benötigt wird und mir das sogar schriftlich geben lasse!! Habe aber nicht bedacht, dass es im Kreis wei Zulassungsstellen gibt. Kein Scherz, die eine Zulassungsstelle begnügte sich mit einer unterschriebenen Kopie meines Passes, die zweite Stelle forderte das Original :stupid:
thomas56 am 08 Nov 2016 13:49:10 mir ist es passiert, dass die Versicherungsnummer nicht funktionierte. Zum Glück hatte ich die Telefonnummer vom Makler dabei, der mir dann eine neue Nummer geben konnte.
Jonah am 08 Nov 2016 14:02:58 Rockerbox hat geschrieben:..oder zumindest die Versicherungsbestätigungsnummer der Versicherung. Das kann man sich oft online oder auch per SMS bei seiner Versicherung holen.
Ja genau, die Nummer meinte ich, die habe ich mir bei der letzten Womoanmeldung vorher telefonisch geben lassen, daher hatte ich das mit dem Telefon erwähnt. Ist ja ärgerlich, wenn die fehlt und man dann keinen bei der Versicherung erreicht.
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