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Lithium-Batterien GDV-Merkblatt zur Schadenverhütung - V


OstfrieslandBE am 23 Nov 2016 13:15:25

Moin,

möchte mal auf folgenden Link zu Lithium-Batterien hinweisen.
Wie sieht es der Versicherer in Bezug auf Lithium im Womo? Stichwort: 2,5m Abstand zu brennbaren Materialien (Seite 6)

--> Link

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partliner am 23 Nov 2016 14:10:48

Moin Reinhard,

ich zitiere mal von Seite 2:
"Die vorliegende Publikation gibt Hinweise zur Schadenverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktions- und Lagerbereichen."

Das trifft sicher auf ein Wohnmobil nur selten zu.
Dass man die Batterien auch in Womos einbauen kann, haben die wohl noch garnicht auf dem Schirm.

und weiter in der Fußnote Seite 2:
"Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvorkehrungen......"

Mit anderen Worten: die wissen nicht wirklich, wie man mit den Teilen umzugehen hat. Als Verband der deutschen Versicherungswirtschaft müssen sie natürlich schnellstmöglich ihren Mitgliedern eine Vorlage für zukünftige Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen liefern.
Das hier ist scheinbar der erste Versuch.

mv4 am 23 Nov 2016 16:45:21

es gibt halt einen Unterschied zwischen Lithium und LiFeYPO4 Batterien... und der ist nicht nur in der unterschiedlichen Schreibweise begründet :wink:

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lisunenergy am 23 Nov 2016 22:58:54

Es gibt dafür im Womo keine Vorschriften für Zubehör. Einzig und allein ist der Versand geregelt.

Dort unterscheidet man nach Einzelzellen und nach fertigen Akkus.
Die Transportrichtlinie für Einzelzellen Lifepo4 ist geregelt nach UN 3480
Die Transportrichtlinie für Akkus ist UN 3803
Dort wird unterschieden ob Serienproduktion, Einzelfertigung , Sonderanfertigung, und limitierte Stückzahl pro Jahr.

Alles unter Gefahrenstoffklasse 9 ADR

In der Zukunft hoffe ich, das mal endlich Lifepo4 aus der Richtlinie von Lion rausgenommen wird. Völlig andere Chemien mit völlig verschiedenen Eigenschaften.

derwasserburger am 25 Nov 2016 23:33:47

Hallo zusammen,

ich habe vor ziemlich genau zwei Jahren kurz nach dem Einbau meine Versicherung darüber informiert und befragt (AXA-Winterthur, Schweiz).
Sie sehen kein Problem, vor allem auch deswegen, weil (an gleicher Stelle) zuvor ein anderer Akku bereits eingebaut und zugelassen war.
Dafür wurde auch bei den Aktuaren nachgefragt, also es handelt sich nicht einfach nur um die Aussage eines Agenten. Chemie hatte ich angegeben, es wurde aber nicht Bezug drauf genommen. Sie haben mir das schriftlich bestätigt.

HTH, Gruss
Frank

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