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Handhabung der Sachmaengelhaftung


crossover0480 am 29 Nov 2016 10:12:56

Guten morgen liebe Forengemeinde,

ich bin noch immer auf der Suche nach einem Wohnmobil. Mittlerweile habe ich einige Haendler kontaktiert und mir einige Mobile angesehen. Dabei sind mir einige Dinge aufgefallen, welche mich etwas unsicher gemacht haben.

Zur Information: ich wohne seid einigen Jahren in Belgien und bin jetzt in die Niederlande gezogen. Deshalb weiss ich nicht ob sich in den letzten Jahren bezueglich der Sachmaengelhaftung aenderungen ergeben haben.

- Einige Haendler haben einen Verkauf an privat komplett abgelehnt (deren gutes Recht).
- Ein Haendler hat darauf bestanden, das die gesetzl. Sachmaengelhaftung auf Gebrauchtwagen nur fuer das Basisfahrzeug gilt. Den Aufbau schloss er aus.
- Ein Haendler hat mir erst auf Nachfrage gesagt, das der Preis ein "Haendlerpreis" ist (obwohl nicht in der Anzeige angebenen) und meinte das er neu kalkulieren muesste (+3000EUR am Ende).
- Einige Haendler bieten eine Gebrauchtfahrzeuggarantie an, die man beim Kauf mit abschliessen muesse (die genauen Garantiebedingungen sind unterschiedlich).
- Einige Haendler hatten die klare Aussage geschrieben, dass es ein volles Jahr "Garantie" gibt.

Dieses Wochenende mache ich wieder eine Tour nach Muehlheim an der Ruhr und wir wollen uns einige Mobile ansehen. Ich bin in letzter Zeit gar nicht erst zu einigen Haendlern gefahren, weil mir das mit den Zusatzversicherungen dubios erschien. Wie seht Ihr das? Ist es mittlerweile "normal", sowas zu machen? Ist das erlaubt? Ich moechte ungern bei einem Problem wieder Rechtswege bemuehen. Ich moechte bei einem Haendler kaufen um gerade die Sicherheit eines Ansprechpartners zu haben. Das sich das im Preis bemerkbar macht ist mir bewusst.

Viele Gruesse,
Crossover0480

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selbstschrauber am 29 Nov 2016 10:49:00

Seit der Schuldrechtsreform 2001 gilt folgendes:

1. Beim gewerblichen Verkauf einer gebrauchten Sache (Wohnmobil) an einen Verbraucher (privater Käufer, der für seine privaten Konsumzwecke kauft) muss der Verkäufer Sachmängelhaftung (Gewährleistung) geben. Eigentlich 2 Jahre, diese kann aber auf ein Jahr verkürzt werden.

2.In den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache (Kauf des Womos) wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorhanden / angelegt war. Der Verkäufer kann aber den Gegenbeweis führen (wenn ihm das gelingt)
Ab dem 7. Monat dreht sich das ganze, nun muss der Käufer beweisen, dass ein auftretender Mangel schon seit dem Kauf angelegt war.
Beispiel aus meiner beruflichen Praxis: Getriebeschaden am Ducato nach 8 Monaten. Verkäufer verweigert die Sachmängelhaftung. Ein Sachverständigengutachten ergibt, dass im Getriebe ein Bauteil gefehlt hat und dies die Ursache für den Schaden war --> Haftung Verkäufer
Wäre der Schaden nach 5 Monaten eingetreten, hätte der Händler mit dem Gutachter versuchen können z.B. eine Fehlbedienung des Getriebes nachzuweisen. (die reine Behauptung, der Käufer habe fehlbedient, reicht inzwischen höchstrichterlich geklärt nicht mehr)

3. Garantieversicherung

Viele Händler verkaufen eine Versicherung für Reparaturkosten mit. Allerdings bezahlen diese Versicherungen nicht alles. In der Regel sind bestimmte Bauteile nicht oder nur teilweise versichert und je nach Laufleistung werden Abschläge vorgenommen. Tritt ein Schaden auf, der versichert ist, verweisen die Händler dann an diese Versicherung. Dieser Verweis ist jedoch nicht bindend, d.h. die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bleiben bestehen.
Allerdings wäre es m. E. treuewidrig, wenn der Käufer nicht seine Ansprüche gegenüber der Versicherung in Anspruch nimmt, soweit das im jeweiligen Einzelfall zumutbar ist. Die Diifferenz kann er vom Händler fordern.

Manche Händler versuchen aber mit dem Verweis auf die Versicherung Ansprüche gegenüber ihnen abzuwiegeln. Das ist unseriös. Das mitverkaufen der Gebrauchtfahrzeuggarantie selbst ist nicht unseriös und relativ üblich.
Eine solche Versicherung beschert einem Käufer einen weiteren Vertragspartner, an den er im Schadensfall versuchen kann sich zu halten.
Die ganze Sachmängelhaftung nutzt einem nämlich dann nichts, wenn der Verkäufer finanziell schwach auf der Brust ist und im Zweifel die Finger hebt oder verschwunden ist.

LG

Selbstschrauber

Birdman am 29 Nov 2016 10:54:07

Zum Thema Verkauf von Wohnmobilen nicht an Privatpersonen aktuell ein Beitrag vom NDR (Start bei 34:45): --> Link

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pipo am 29 Nov 2016 12:38:25

Die Sachlage ist klar und Selbstschrauber hat dies bereits wunderbar zusammengefasst.

Ich würde nur bei einem Händler kaufen, der Dir min. eine 1. Jährige Gewährleistung zugesteht. Bei allen anderen Händlern würde ich sofort den Hof verlassen, egal wie viele "Schnäppchen" da rumstehen..

crossover0480 am 29 Nov 2016 12:49:32

Danke an den Selbstschrauber fuer diese Antwort!

Ich habe ehrlich gesagt meistens ein ungutes Bauchgefuehl wenn dubiose Bezeichnungen, komische Texte oder Hinweise in den Anzeigen auftauchen. Und ich rede da von Fahrzeugen im Bereich um 35KEUR. Was fuer eine Familie ehrlich gesagt sehr viel Asche ist. Und da will ich halt abgesichert sein.

Auf der anderen Seite bin ich nicht erpicht, mich mit dem Haendler kontinuierlich zu streiten bei einem Mangel. Ich mache schon viel selbst, aber es gibt Dinge an die ich mich auch nicht wage. :D

Danke nochmals...

Crossover0480

thomas56 am 29 Nov 2016 12:54:22

pipo hat geschrieben:
Ich würde nur bei einem Händler kaufen, der Dir min. eine 1. Jährige Gewährleistung zugesteht.


Bei einem Jahreswagen auch kein Problem!

Aber würdest du selber bei einem Holzständermobil von 2000 Garantie geben wollen? :roll:

pipo am 29 Nov 2016 12:59:36

thomas56 hat geschrieben:Aber würdest du selber bei einem Holzständermobil von 2000 Garantie geben wollen? :roll:

Aus Händlersicht?

thomas56 am 29 Nov 2016 13:03:52

ja, aus Händlersicht!

andwein am 29 Nov 2016 13:11:48

crossover0480 hat geschrieben:..Zur Information: ich wohne seid einigen Jahren in Belgien und bin jetzt in die Niederlande gezogen. Deshalb weiss ich nicht ob sich in den letzten Jahren bezueglich der Sachmaengelhaftung aenderungen ergeben haben.

Leider geht aus deinem Beitrag nicht hervor ob du bei deutschen, belgischen oder holändischen Händlern suchts/kaufen möchtest.
Für Deutschland ist es ja bereits erklärt.
Europaweit gilt folgendes: Zitat wikipedia
In der Europäischen Union bestimmt die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44) einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten. Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Das deutsche/holändische/belgische Recht muss zumindest die europäischen Vorgaben abdecken, kann aber darüber hinaus weiter reichen.
Nur mein nicht rechsanwaltstechnisches Wissen aus europäischer Dienstleistertätigkeit, Gruß Andreas

avm75 am 29 Nov 2016 13:27:53

andwein hat geschrieben:Leider geht aus deinem Beitrag nicht hervor ob du bei deutschen, belgischen oder holändischen Händlern suchts/kaufen möchtest.


Na, in gewissen Maße kann man das schon rauslesen :wink: :

crossover0480 hat geschrieben:Dieses Wochenende mache ich wieder eine Tour nach Muehlheim an der Ruhr und wir wollen uns einige Mobile ansehen.


Als wir unser WoMo vor nicht ganz 3 Monaten in Mülheim a.d.R. gekauft haben lag das noch in Deutschland :lach:
Zwar sind nicht alle Händler dort deutscher Herkunft, aber das dürfte für die Gewährleistung keine Rolle spielen :wink: (Zumindest rechtlich nicht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass entsprechende Händler das teilweise anders sehen 8) )

pipo am 29 Nov 2016 14:24:32

thomas56 hat geschrieben:ja, aus Händlersicht!

Wenn ich solch ein Risiko ausschließen will, darf ich nur Neu- oder Jahreswagen verkaufen.
Oder ich kalkuliere evt. Gewährleistungsansprüche in den Verkaufspreis ein.

Wer Gewährleistungsansprüche ausschließt, hat IMHO den falschen Beruf gewählt.

thomas56 am 29 Nov 2016 14:34:21

pipo hat geschrieben:Wer Gewährleistungsansprüche ausschließt, hat IMHO den falschen Beruf gewählt.


Du hast noch nie gewerblich Autos verkauft? :D


Was macht man wenn man ein 20jähriges Womo Inzahlung nehmen muss................verrepariert man dann 15.000 um es dann für 14.000 mit Garantie verkaufen zu können?

Lancelot am 29 Nov 2016 14:46:37

pipo hat geschrieben: Wer Gewährleistungsansprüche ausschließt, hat IMHO den falschen Beruf gewählt.

Nein - man könnte es auch so handhaben ....

crossover0480 hat geschrieben:- Einige Haendler haben einen Verkauf an privat komplett abgelehnt (deren gutes Recht).


Der Händler geht kein unkalkulierbares Risiko ein, der Kunde kann nicht auf die Nase fallen ! Er hat "nur" kein Auto !
Alle sind zufrieden - oder :?:
8)

partliner am 29 Nov 2016 14:47:38

crossover0480 hat geschrieben:Ich habe ehrlich gesagt meistens ein ungutes Bauchgefuehl wenn dubiose Bezeichnungen, komische Texte oder Hinweise in den Anzeigen auftauchen.


Ich denke, das liegt an dem zur Zeit völlig überhitzten Markt mit Gebrauchtmobilen. Da wollen halt auch Händler ihren Schnitt machen, die bislang etwas völlig anderes verkauft haben.
Die sind dann fachlich etwas "unbedarft" und schreiben wohl ab und an ihre Anzeigentexte irgendwo ab. Obs jetzt auf das angepriesene Fahrzeug zutrifft, ist da eher nicht so wichtig. Irgendjemand wirds schon kaufen.
MMn seid Ihr auf dem richtigen Weg.
Sei einfach weiterhin wachsam und hinterfrage alle Dir unklaren Punkte. Dann trennt sich schnell die Spreu vom Weizen in der Händlerschaft. :lol:

brainless am 29 Nov 2016 14:55:39

thomas56 hat geschrieben:Was macht man wenn man ein 20jähriges Womo Inzahlung nehmen muss................



Hallo Thomas,

das ist ja ganz neu für mich:
Ein Gebrauchtwagenhändler wird gezwungen, ein "20jähriges Womo" in Zahlung nehmen zu müssen?
Wie geschieht der Zwang? Mit Schusswaffe, mit russischer Mafia oder nur mit viel Phantasie??

Wer ein Geschäft machen will, muß eben ein Risiko eingehen. Nur in Risiken stecken Chancen....
Beamtenmentalität hat nix mit -erfolgreichem- Fahrzeughandel zu tun,


Volker

pipo am 29 Nov 2016 15:00:55

Lancelot hat geschrieben:Nein - man könnte es auch so handhaben ....

Ich denke es ist eine ethische Einstellung zum Kunden. Ohne Kunden kein Händler.

crossover0480 am 29 Nov 2016 15:11:29

Hallo allerseits.

Danke fuer Eure Beitraege. Da entwickelt sich doch eine ganz eigene Dynamik. :D

Vor Monaten (als ich noch in Belgien gewohnt habe) habe ich bei Hainaut Caravaning und kleineren Haendlern geguckt. Das war etwas....anders. :mrgreen: Und hier in den Niederlanden habe ich bisher nicht gross gesucht. Der Grund ist einfach. Das Angebot ist viel niedriger. Die Preise aber auch hoch. Das mag an den viel hoeheren Anschaffungskosten der Mobile hier liegen. Und auch an der enormen KFZ-Steuer. Die ist richtig heftig. Und da ist einfach nicht so der Markt vorhanden.Deshalb wohl die vielen Wohnwagen. :lol:

Dazu die Verhandlungs- und Vertragssprache. Technische Begrifflichkeiten. Deshalb moechte ich in Deutschland kaufen.

Bezueglich der Sachmaegelhaftung von DEU ins Ausland gibt es keinen Unterschied fuer mich. Der Kauf hier im Ausland unterliegt dem hiesigen Recht wenn es besser ist wie die EU Mindestanforderung. Da muesste ich mich schlua machen wenn es hier ein Angebot gaebe.

Ich habe selbst im Automobilhandel gelernt (Ford Autohaus). Und die groesste Marge hatten wir mit den Gebrauchten.

Mal sehen was es in Muehlheim a.d.R. fuer Haendler gibt und bei einem mache ich mal einen Termin aus (fuer einen TEC FreeTEC -> anderer Post).

hypermotard am 29 Nov 2016 16:26:49

Hallo!
Die Gewährleistung finde ich richtig und wichtig, aber...

...es sind doch meistens eher kleinere Dinge, die nicht in Ordnung sind und dann wird für mich die Entfernung zum Händler entscheidend. Da mache ich doch vieles (wie der TE) eher selber und fahre nicht hunderte von Kilometern zum Händler und wieder zurück. Und wenn tatsächlich mal etwas Größeres defekt sein sollte wird die Gewährleistung auch nicht so einfach ohne Anwalt und Gericht durchzusetzen sein...

...das vielleicht bei der Entscheidung als Gedanken mal durchspielen.

rolf51 am 29 Nov 2016 17:33:51

Hallo,
ich würde als Händler einen älteres Womo nur mit dem Zusatz verkaufen " im Auftrag eines Kunden" so ähnlich werden auch ältere PKW verkauft. Wer kann eine Garantie geben für ein Fzg. z.B. von Bj. 2000., oder andere Frage, würdet ihr eine geben?

thomas56 am 29 Nov 2016 18:16:33

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
ich würde als Händler einen älteres Womo nur mit dem Zusatz verkaufen " im Auftrag eines Kunden"


Für ein Agenturgeschäft brauchst du aber einen Agenturauftrag und den muss der Verkäufer unterschreiben.

Aber für Geld bekommt man das meistens. :lach:

Bergbewohner1 am 29 Nov 2016 18:51:11

Ich habe voriges Jahr meinen Hymer in Bad Waldsee direkt von Hymer gebraucht gekauft. Es war nicht mein einziges Gebrauchtes was ich seit über 20 Jahren erworben habe. Aber so eine Kundenfreundlichkeit habe ich nocht nicht erlebt, ich konnte alle Mängel in meiner unmittelbaren Nähe beheben lassen und das innerhalb von wenigen Tagen. Keine Trixerei oder sonst was.

brainless am 02 Dez 2016 12:54:33

Waldtroll hat geschrieben:Aber so eine Kundenfreundlichkeit habe ich nocht nicht erlebt,



So unterschiedlich sind die Ansprüche:
Ich hätte es als "kundenfreundlich" empfunden, wenn die aufgetretenen Mängel bereits vor dem Verkauf vom HYMER behoben worden wären.
So bleibt immer das ungute Bauchgefühl: "Was kommt denn noch an Mängeln........."



Volker

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