xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Drohnen...Abschießen erlaubt ?? 1, 2, 3, 4, 5


Stefan-Claudia am 28 Mär 2015 13:04:27

Nachden ein User sein Filmchen gekränkt vom Netz genommen hat gibt es wohl rechtliche Dinge zu klären was die Benutzung von Drohnen betrifft.
Hier darf z.B. kein Foto gezeigt werden, was nicht selber geschossen worden ist.
zu Recht!
Aber was ist, wenn du auf einem Stellplatz stehst und irgendjemand geht von Mobil zu Mobil und fotografiert wild vor sich hin: jedes Mobil, die Möbel, in die offene Heckklappe ?!?

Läßt du dir das gefallen ??

Und jetzt kommt da so ein XXXXXXX und jagt seine Höllenmaschine in den Himmel, für die er vermutlich noch nicht einmal besonders geschult wurde...na Toll!!

Eine erste Rechtsberatung gibt es z.B. hier: --> Link

Es geht um
O Private Drohnen nur in Grenzen erlaubt!
O Kameraaufnahmen verletzen Persönlichkeitsrechte!
O Dürfen illegale Drohnen abgeschossen werden?
O Vorsicht mit schweren Geschützen!

XXXXX die freiheit des einzelnen endet dort wo die freiheit des anderen beginnt XXXXX

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Mann am 28 Mär 2015 13:08:25

--> Link

evtl. was für dich?

Gast am 28 Mär 2015 14:57:57

Schön das ich nicht der Einzige bin den das interessiert! Ich würde auch gern wissen was rechtlich geboten ist wenn ich mit der Steinschleuder oder dem Luftgewehr so eine Drohne über meinem Grundstück entferne, Sachbeschädigung oder Diebstahl? Darf ich das überhaupt?

Anzeige vom Forum


Verratnix am 28 Mär 2015 15:14:36


mercurius46 am 28 Mär 2015 16:19:27

Der gute Herr Ferner liegt falsch! Für den Einsatz von privaten Drohnen entwickelt sich derzeit - mangels aktueller Gesetzeslage - eine Rechtssprechung analog zu anderen privaten Flugobjekten (Flugzeugmodelle, Hubschrauber usw.). D.h., Start, Flug und Landen sind nur von genehmigten Positionen aus erlaubt. Das nicht autorisierte Überfliegen von bewohntem Gebiet ist verboten!

Für das "Entfernen" einer privaten Drohne im Flugbetrieb vom Himmel reicht ein Luftgewehr nicht aus. Es braucht schon die Patrone eines Jagdgewehres oder aber den Bolzen einer Armbrust (die derzeit einzige legale "Waffe" im Privatbereich). Der Bolzen einer guten Armbrust durchschlägt selbst in 70 mtr. Entfernung noch die Tür eines PKWs.

Also...?

pit02 am 28 Mär 2015 18:21:31

vario614 hat geschrieben:... Darf ich das überhaupt?

Nee darfste nicht... Das Einzigste was man jemandem antun darf, der einem bedrängt ist echte Notwehr, will quasi heissen, wenn das eigene Leben bedroht ist. Alles andere ist über ein ordentliches Gericht abzuhandeln... (schade, ich weiss).

Aber Fotos sind immer dann erlaubt, wenn sie öffentlich sind. D.h. wenn eine Strasse fotografiert auf der auch Leute und Fahrzeuge sind, ist das öffentlich und erlaubt. Auch das Cocacola-Werbe-Plakat ist dann nicht durch Urheberrecht geschützt.
Das gezielte Verfolgen und Fotografieren von Leuten auf der Strasse, aber schon nicht mehr.

Aber mit Drohnen über Gärten zu fliegen und die Leute in ihrem Privatbereich zu fotografieren ist mit Bestimmtheit nicht erlaubt etc. Und der Campingplatz, ein Restaurant etc. ... das dürfte dann sehr wohl auf die ersichtliche/beweisbare Absicht ankommen.

akky62 am 28 Mär 2015 20:59:40

Das Thema zum x-ten Male.
Es langweilt so langsam....

Frostnase am 29 Mär 2015 01:37:43

Mit Fotos aus dem öffentlichen Raum wäre ich vorsichtig, schliesslich darf der örtliche Raum auch noch mit einer privaten Überwachungskamera überwacht werden!

dittsche am 29 Mär 2015 01:51:06

anderen privaten Flugobjekten (Flugzeugmodelle, Hubschrauber usw.). D.h., Start, Flug und Landen sind nur von genehmigten Positionen aus erlaubt. Das nicht autorisierte Überfliegen von bewohntem Gebiet ist verboten!



Also...?[/quote]

Hallo, irrig! Klar gibts Vorschriften für diese Flieger, bis 5 kg Startgewicht plus Antrieb elektrisch gibts völlig "lockere" Grundsätze......und die meisten Hobby-Drohnen fallen da wohl drunter. Nix mit "genehmigten Positionen".........so`n Quatsch....

emil77b am 29 Mär 2015 02:15:49

Knarre raus, abschiessen .. meien Meinung .. schrot is sicherlich am besten

eigentlich bin ich jedoch Fan von dem einem oder dem anderen Vid .. Problem :!: :!:
also ich bin doch für schiessen. foddo, schrot .. egal :-))

sorry,hoff nich bei dem eine oder dem anderen, im Buschn erwischt zu werden, dann wuerd ich doch stinkesauer wern .... "brüll"

Emil

DigiMik am 29 Mär 2015 03:25:03

Moinsen,

als Hummelflieger melde ich mich auch mal zu Wort...
Erst mal kann ich die Aversion gegen diese Dinger verstehen, selbst mir als Flieger machen sie Angst, sie wirken bedrohlich. Ungefährlich sind sie auch nicht, oft genug machen sie sich vom Acker, zumindest reagieren sie sehr empfindlich auf Störstrahlungen und sind dann kaum zu händeln. Dazu kommt, dass viele "Piloten" Fehler in der Handhabung begehen und es dadurch zu Störungen kommt. Bei einem Unfall mit einem Menschen machen sie u.U. aus einem Gesicht innerhalb von Sekunden Hackfleisch.

Wie schon erwähnt, bedarf es bis 5kg im Privatgebrauch keiner Genehmigung. Südliche Bundesländer unterstellen aber schon alleine durch die Kamera ein Gewerbe. Ob das vor einem Gericht Bestand hat, sei mal dahingestellt.

Aber "locker" ist das trotzdem nicht, man hat sich einschlägigen Bestimmungen zu unterwerfen. Zunächst sollte man das Fliegen und das Fotografieren/Filmen trennen.
Die Fundstellen mit Zitaten nenne ich jetzt mal nicht, würde den Rahmen hier sprengen.

Fliegen:
Nicht erlaubt ist...

- Fliegen über Grundstücke
- Start nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers
- Nicht über bewohnte Gebiete
- Nicht in Flugverbotszonen
- Über Menschen(-ansammlungen)
- Nicht über Straßen, Wasserstraßen, Bahnlinien...
- In der Nähe von Anlagen wie Kraftwerke
- Nicht in Naturschutzgebiete
- Hab ich was vergessen?

Ein Grundstückseigentümer hat ein Überfliegen allerdings zu dulden, wenn Mindesthöhen eingehalten werden. Soviel ich weiß 300m, allerdings verstößt der Pilot dann gegen die Regel, dass er nur auf Sicht fliegen darf. Ergo ist ein Überfliegen nicht erlaubt...
Zum Abschuss rechtfertigt das allerdings nicht, für den Grundstückseigentümer kann das teuer werden ;)

Fotografieren/Filmen:
Hier gilt das Übliche wie sonst auch. Die Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten. Menschen die sich im öffentlichen Raum bewegen dürfen Fotografiert werden, ja sogar, wenn sie in Nah auf das Bild kommen.
Unterschied:
Sind die Menschen nur Beiwerk, darf auch veröffentlicht werden, sind sie in Nahaufnahme, darf das Bild/Film ohne Erlaubnis nicht veröffentlicht werden.

Ein Eindringen in die Privatsphäre ist gar nicht erlaubt!!
Das ist dann der Fall, wenn eine Hummel z.B. dicht über ein Grundstück fliegt und Aufnahmen von den Personen im Garten macht, noch schlimmer, wenn in ein Fenster gefilmt wird.
Hier kann dann der Bewohner auch zur Notwehr greifen und die Hummel abschießen!
Ab wann zu drastischen Maßnahmen gegriffen werden kann, wird wohl nur im Einzelfall ein Richter entscheiden können. Die Kameras haben meist extreme Weitwinkel, ab ca. 30m ist eh kaum noch jemand zu erkennen.
Ebenso ist zweifelhaft ist, dass man zur Selbsthilfe greifen kann wenn eine Hummel in 10m Höhe ein Grundstück nur kurz überfliegt.

Fazit:
Das Fliegen mit Hummeln ist streng reglementiert und eigentlich bleiben nur wenige Freiräume wo überhaupt geflogen werden darf. Fast überall ist es auf Grund der bestehenden Vorschriften schlicht nicht erlaubt.
Das Recht zur Notwehr ist ebenso recht begrenzt. Sicherlich begeht der Pilot, der gegen Vorschriften verstößt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat, aber Hummeln sind teuer. Wer hier über das Ziel vermeintlicher Notwehr hinausschießt kann dann leicht hohe vierstellige Summen an Schadensersatz leisten.
Die Piloten sind oft nicht weit entfernt, besser ist es, die anzuzeigen, die haben ja meistens auch ein Auto dabei, die Bußgelder sind empfindlich...
Auch ich bin dafür, dass Spinner aus dem Verkehr gezogen werden sollen! Die machen den Verantwortungsvollen Fliegern das Leben schwer und versauen den Ruf!

Manchmal ist es auch reine Naivität, einfach mal den Piloten aufsuchen und interessiert quatschen.
Ich fliege nicht über WoMo-Plätze, aber wenn Mobilisten meine Hummel sehen, kommt es nicht selten vor, dass sie mich fragen, ob nicht mal ne Runde über den Platz fliege und ihr ihr WoMo filme, weil das schlicht geil aussieht und sich dann über ihren Clip riesig freuen.
Manchmal hilft auch miteinander...

LG vom Mikesch

P.S.
Wofür ich meine Hummel einsetze:
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=AMZl2QW_aWg[/youtube]

Gast am 29 Mär 2015 09:38:38

Tolle Aufnahmen! :top:

dieter2 am 29 Mär 2015 13:43:40

Ich habe auch so ein Ding, aber selber gebaut.

War der Reiz des Neuen.

Heute hängt es vergessen in meiner Werkstatt an der Decke.
Die Bilder im Film sind zwar schön, wird aber mit der Zeit langweilig.
Wie schon gesagt, die interessanten Sachen darf man nicht filmen :wink:

Dieter

DigiMik am 29 Mär 2015 16:26:51

dieter2 hat geschrieben:Die Bilder im Film sind zwar schön, wird aber mit der Zeit langweilig.

Stimmt...
War eines meiner ersten Clips, so zum ausprobieren.
Jetzt sind die Clips Bestandteil für kleine Szenen in meinen Urlaubsvideos, da wirken sie dann.

LG vom Mikesch

canyon59 am 30 Mär 2015 16:10:42

moin

Stefan-Claudia hat geschrieben:Nachden ein User sein Filmchen gekränkt vom Netz genommen hat


... hütet er jetzt Schafe, echt lustig :D

--> Link

grüsse

Gast am 30 Mär 2015 16:32:22

Um mal wieder
:thema:
zum Thema zurückzukommen:

Soviel ich mich aus meiner Luftgewehr-Zeit erinnere, darf man im eigenen Garten schießen, aber nichts abschießen! Nehmen wir der Einfachheit halber an, wir schießen mit einem Sport-Bogen, weil dieser nicht unter das Waffengesetz fällt.

Aus dem Waffengesetz geht eindeutig hervor, dass der Bogen keine Schusswaffe nach dem Waffengesetz ist. Jedoch werden dennoch die im Waffengesetz bestimmten Sicherheitsbestimmungen auch für das Bogenschießen angewendet. So muss z. B. ein Schießleiter beim Training anwesend sein. Es muss also eine Aufsicht anwesend sein, die dafür sorgt, dass nichts passiert. Und damit ist es auf den Punkt gebracht: Beim Bogenschießen darf nichts passieren.

Als erstes muss sichergestellt werden, dass weder Mensch noch Tier durch den Pfeil verletzt werden können. Hierbei ist besonders auf Fehlschüsse zu achten.

Wie weit kann ein Pfeil fliegen, wenn der Pfeil die Zielscheibe verfehlt hat? Daran denken ja noch Viele, aber Achtung, bei knappen Vorbeischüssen kommt es zu Abprallern, die den Pfeil mit hoher Geschwindigkeit nach links oder rechts verschwinden lassen und eventuell jemanden verletzen oder Dinge beschädigen können. Daher sollte man einen Sicherheitsbereich hinter dem Ziel einhalten.

Selbstverständlich muss der Schütze davon ausgehen, dass sein Pfeil nicht die Zielscheibe trifft und eventuell abprallen kann. Es muss sicher gestellt sein, dass der Pfeil niemanden verletzen kann.

All das ist bei den oben stehenden Vorschlägen egal ob Luftgewehr, Armbrust oder noch stärkere Kaliber nicht erfüllt.

Die Antwort lautet also: Nein!

Liebe , Alf

Mover am 30 Mär 2015 17:14:42

Jedes Geschoss darf das eigene Grundstück nicht verlassen.

halbkette am 30 Mär 2015 19:10:45

Servus

Frage .... ist Selbstjustiz nicht generell verboten ? Abschiessen von fremdem Eigentum fällt doch wohl darunter ....oder irre ich ?

DigiMik am 30 Mär 2015 19:22:24

halbkette hat geschrieben:ist Selbstjustiz nicht generell verboten ? Abschiessen von fremdem Eigentum fällt doch wohl darunter ....oder irre ich ?

§ 229 BGB
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt […] handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Doch, wie ich oben bereits ausgeführt habe.

Die Frage ist nur, ab wann Du das geltend machen kannst, bestimmt nicht, wenn die Hummel in 30m mal kurz drüber fliegt, aber evtl. wenn sie mit Kamera vor Deinem Fenster steht.
Die Grenze wird im entscheidenden Fall dann ein Richter ziehen.

Noch etwas dagegen: So ein Teil wird selbst zur Waffe wenn sie unkontrolliert abstürzt oder sich vom Acker macht. Wenn dabei was passiert, möchte ich nicht in die finanzielle Haut des Schützen stecken.

LG vom Mikesch

andwein am 01 Apr 2015 13:41:12

In Bayern haben sie mal mit einer Knödelkanone auf tieffliegende Starfighter geschossen. Das habe ich nie verstanden, die sind doch immer von selbst abgestürzt!
Aber: Der Betrieb einer Knödelkanone ist nach den Waffengesetzen nicht verboten und solage du steil genug abschießt bleibst du auf dem eigenen Grundstück!
Und für die, die meine Beiträge nicht nachvollziehen können, hier ein Link: --> Link
Andreas

rkopka am 01 Apr 2015 14:34:57

KudlWackerl hat geschrieben:Wie weit kann ein Pfeil fliegen, wenn der Pfeil die Zielscheibe verfehlt hat? Daran denken ja noch Viele, aber Achtung, bei knappen Vorbeischüssen kommt es zu Abprallern, die den Pfeil mit hoher Geschwindigkeit nach links oder rechts verschwinden lassen und eventuell jemanden verletzen oder Dinge beschädigen können.

Vor allem sollte man die Reichweite (wenn man verfehlt) nicht unterschätzen. Schon ein Recurvebogen mit Winkel nach oben kommt leicht auf 150m. Beim Compound noch ein Vielfaches davon. Bei einem Osterschiessen habe ich mal einen Compound fast senkrecht voll ausgezogen und ausgelassen. Auch so war der Pfeil noch weiter als 150m geflogen.
Auch wenn eine Waffe "legal" ist und harmlos aussieht, sollte sie nur kontrolliert und am richtigen Platz mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen benutzt werden.

RK

kurt2 am 01 Apr 2015 14:41:19

andwein hat geschrieben:....Der Betrieb einer Knödelkanone ist nach den Waffengesetzen nicht verboten und solage du steil genug abschießt bleibst du auf dem eigenen Grundstück!
Andreas


HAllo,
höchst gefährliche Boden - Luft- Flak. Ob man damit nicht mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz in Konflikt kommt?.

Aber offenbar hat er ja alle erwischt, die nicht von selbst runtergekommen sind.

Lancelot am 01 Apr 2015 14:45:45

Es gibt jetzt eine "Highspeed-Knödelkanone" ... :lach:
Die Japaner mal wieder :( , alles abzukupfern ...
--> Link

benimar62 am 01 Apr 2015 15:14:32

Es geht auch ohne "n" :lol:


--> Link


franz

Ganzalleinunterhalter am 01 Apr 2015 16:33:31

Mit der Kartoffelkanone
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=0J3bF-VsgJw[/youtube]

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=aODLSytOYvU[/youtube]

Ganzalleinunterhalter am 25 Dez 2015 12:22:20

Hole das Thema mal aus aktuellem Anlaß nach oben: Drohne fast auf Skifahrer abgestürzt - und das Teil wurde von einem Profi gesteuert :evil:
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ENIKJWtpMII[/youtube]

xbmcg am 25 Dez 2015 12:51:13

Ein ordentlicher Störsender kann da schon reichen, man muss nicht mit Geschossen drauf los gehen,
die andere verletzen können. Es reicht schon die Drohne für 20-30 Sekunden unlenkbar zu machen,
damit der Pilot einen ordentlichen Schreck bekommt und froh ist, sein Teil heil wieder in die Arme
nehmen zu können, der steigt an der Stelle nicht so schnell wieder auf.

Abstürzen tut sie davon auch nicht, sondern fliegt per GPS / Autopilot zum Start zurück, bis sie wieder ein
Signal hat.

Ganzalleinunterhalter am 25 Dez 2015 12:54:50

Hier eine interessante Stellungnahme zur Gefährlichkeit von solchen Drohnen --> Link

Irmie am 25 Dez 2015 13:25:46

Hallo,

noch ist das Gesetz bezüglich der Drohnen nicht verabschiedet!
Schaut euch mal eure Grundstücke / Wohnmobile über Google Earth an. Seit dem Herbst gibt es neue Fotos, zumindest von unserer Stadt und unserem Wohnmobil. Wer bezahlt, sieht noch deutlich mehr, als wir an unseren PCs!
Gegen diese Fotos wehrt sich auch kein Mensch! Wie auch?
Was sagt mein Mann als Jurist dazu:
Abschuss der Drohne-> Sachbeschädigung ( § 303 StGB),
fällt die Drohne einem Menschen auf den Kopf -> schwere Körperverletzung (§ 226 StGB),
werden Fotos von einzelnen Personen geschossen- > Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG)

Viele Grüße
Irmie

wolfherm am 26 Dez 2015 00:41:34

xbmcg hat geschrieben:Ein ordentlicher Störsender kann da schon reichen, man muss nicht mit Geschossen drauf los gehen, die andere verletzen können.


Wie hoch sind die Strafen, wenn man Frequenzen stört?

xbmcg hat geschrieben:Es reicht schon die Drohne für 20-30 Sekunden unlenkbar zu machen, damit der Pilot einen ordentlichen Schreck bekommt und froh ist, sein Teil heil wieder in die Arme nehmen zu können, der steigt an der Stelle nicht so schnell wieder auf.


xbmcg hat geschrieben:Abstürzen tut sie davon auch nicht, sondern fliegt per GPS / Autopilot zum Start zurück, bis sie wieder ein
Signal hat.






PS: Die billigen Teile aus dem Discounter haben keine Rückkehr-Automatik. Die schmieren einfach ab. Vielleicht auf dich oder das Nachbarkind.

Nur mal so zum Nachdenken. Damit keiner eine strafbare Handlung begeht, die schlimmes Unheil anrichten kann.

dieter2 am 26 Dez 2015 01:13:01

Wenn man das Ding durch Störsender abstürzen läßt wird der Besitzer das nie erfahren.

Ob erlaubt oder nicht, hätte ich so einen Störsender währe die Drone fällig über mein Grundstück.

Gruss Dieter

wolfherm am 26 Dez 2015 01:14:29

dieter2 hat geschrieben:Wenn man das Ding durch Störsender abstürzen läßt wird der Besitzer das nie erfahren.

Ob erlaubt oder nicht, hätte ich so einen Störsender währe die Drone fällig über mein Grundstück.

Gruss Dieter


Na, dann prima Einschlag........

WomoRadler am 26 Dez 2015 15:05:37

wolfherm hat geschrieben: Die schmieren einfach ab. Vielleicht auf dich oder das Nachbarkind.

Oder gar auf den Hund. :eek:
wolfherm hat geschrieben:Nur mal so zum Nachdenken.

stormstory am 26 Dez 2015 17:27:12

Moin aus Hamburg,
seid vielen Jahren bin ich Modllflieger,
zum Betreiben von Modellflugzeugen gibt's logischerweise gesetztliche Regelungen, diese gelten auch für sogenannte Drohnen, es sind vom Gesetzgeber also keine neuen Richlinien erforderlich!
Bei den Modellen liegen Beipackzettel mit den kurzgefassten gesetzlichen Hinweisen in der Packung, wer liest das aufmerksam durch?
Das eigentliche Problem ist die totale Unwissenheit der Besitzer. Auch eine richtige Haftpflichtversicherung ist nicht vorhanden.Die normale privat Versicherung ist nicht ausreichend.
Abschuß oder der Versuch die Drohne mit einem "Störsender" vom Himmel zu holen ist ebenso gefährlich und auch strafbar.
Ich muß auch immer wieder den Handel kritisch sehen, der will verkaufen und Umsatz machen, es mangelt an richtiger Beratung, gilt auch für andere Seiten Modellbau und nicht nur für "Drohnen".
Mich macht es geradezu neuguerig, wie wohl so ein Störsender beschaffen ist?
Gruß stormstory

Gast am 26 Dez 2015 21:33:53

Endlich mal wieder ein sachlicher Beitrag. Pluspunkt von mir.

lali am 26 Dez 2015 22:02:06

Ach ja, und an alle die Drohnen abschießen wollen:
--> Link

Gruß Lali

... dessen Multicopter mit 3,5kg und Haftplichtversicherung unterwegs ist.

rkopka am 27 Dez 2015 00:23:47

stormstory hat geschrieben:Mich macht es geradezu neuguerig, wie wohl so ein Störsender beschaffen ist?

Das ist kein Geheimnis und auch nicht allzuschwer. Man braucht nur einen 2,4GHz Sender, der relativ breitbandig über die verwendeten Kanäle ein Störsignal sendet und damit die eigentlichen Steuersignale überdeckt. Da auf 2,4GHz mit sehr geringen Leistungen gearbeitet wird, ist das gar nicht so schwer. Andersherum haben wir das ja schon erlebt. Die früheren Funkkameras haben mit 2,4GHz gearbeitet. Seit aber die Sender auch diese Frequenzen verwenden, kann man die alten Übertragungssysteme nicht mehr benutzen, weil das Bild unbrauchbar ist.

Es ist natürlich klar, daß so ein Störsender illegal ist. Allein schon die Inbetriebnahme, selbst ohne eine Drohne zu "treffen", hat Konsequenzen und kann von Funkmesswagen festgestellt werden. Nebenbei würde die Störung auch andere Geräte treffen, wie z.B. WLAN.

RK

stormstory am 27 Dez 2015 11:18:49

Nun denn,
wenn ich einen "Störsender" einsetze, werde ich keine kontrollierte Manöver ausführen können, die "Drohne" kann mir somit selber auf den Kopf stürzen.
Ich meine ,schon beim Kauf ist der Handel gefordert, den Käufer auf Gesetze und Vorschriften aufmerksam machen, dann kann es natürlich passieren, der Kunde will kein Modell mehr erwerben, macht kein Händler ,logisch! Modellflug Vereine werden leider nicht vorher um Rat gebeten.
Also werden wir alle wohl oder übel hier und da durch "Drohnen" überrascht werden, ob es gefällt oder nicht.
stormstory

rkopka am 27 Dez 2015 12:06:03

stormstory hat geschrieben:wenn ich einen "Störsender" einsetze, werde ich keine kontrollierte Manöver ausführen können, die "Drohne" kann mir somit selber auf den Kopf stürzen.

Für ein "Übernehmen" der Drohne braucht es schon mehr als einen einfachen Sender, da Sender und Empfänger gekoppelt sind. D.h. man müßte erstmal das Signal mitlauschen und dann mit der richtigen Datencodierung (die ist bei jeder Sendermarke anders) und dem richtigen Code für Sender und Empfänger nachmachen. Und das mit genügend Signalstärke.

Einfach runterfallen tun höchstens die kleineren. Wobei auch die recht stabil sind. D.h. sie werden erstmal in der entsprechenden Bewegung weitermachen, evt. auch einfach schweben und irgendwann u.U. man seitlich wegdriften oder -kippen. Alle besseren Drohnen mit GPS haben i.A. auch eine Homecomingfunktion. D.h. wenn das Signal ausfällt, bleibt sie erstmal stehen. Nach einiger Zeit steigt sie auf, fliegt eine bestimmte Position (i.A. der Startpunkt) an und geht dort entweder in eine bestimmte Höhe oder landet von selber. Dazu braucht es nicht mal eine besonders teure Drohne.

RK

andwein am 27 Dez 2015 13:27:29

rkopka hat geschrieben: Es ist natürlich klar, daß so ein Störsender illegal ist. Allein schon die Inbetriebnahme, selbst ohne eine Drohne zu "treffen", hat Konsequenzen und kann von Funkmesswagen festgestellt werden. Nebenbei würde die Störung auch andere Geräte treffen, wie z.B. WLAN. RK

Es gibt keine Funkmesswagen mehr, die für private Meldungen ausrücken. Die gute alte Post und deren Fernmeldeverordnungen sind tot!!. Das ganze liegt jetzt, soweit ich weiß, in den Händen der Bundesnetzagentur.
Aber mit allem anderen hast du recht.
Gruß Andreas

mercurius46 am 27 Dez 2015 15:07:46

Hallo Lali,

kannst Du bitte - der besseren Meinungsbildung wegen - den Parallel-Paragraphen StGB zu 315 für alle diejenigen einstellen, welche die Gesetzesvorgaben zum Betrieb von mobilen Flugobjekten verletzen?

dieter2 am 27 Dez 2015 15:25:07

rkopka hat geschrieben:Es ist natürlich klar, daß so ein Störsender illegal ist. Allein schon die Inbetriebnahme, selbst ohne eine Drohne zu "treffen", hat Konsequenzen und kann von Funkmesswagen festgestellt werden. Nebenbei würde die Störung auch andere Geräte treffen, wie z.B. WLAN.

RK


Alles blanke Theorie
Meinst Du ein Funkmeßwagen steht parat und wartet bis ich meinen Störsender(hab noch keinen) in Betrieb nehme ?
Und wenn kann der nur die Richtung angeben wo das Signal herkommt,nicht wer es gesendet hat.

Und ob das illegal ist oder nicht würde mich nicht die Bohne stören, zu schnell fahren ist auch illegal :wink:
Wenn einer mit Kamera über uns fliegt und ich habe die Möglichkeit kommt der runter.

Habe selber mal einen gebaut mit der Naza Steuerung, mit GPS.
Das Ding war mehr als einmal außer Kontrolle, hab es aber immer wieder gefunden.
Jetzt hängt es in meiner Werkstatt unter der Decke.

Gruss Dieter

willi_chic am 27 Dez 2015 16:00:28

stormstory hat geschrieben:zum Betreiben von Modellflugzeugen gibt's logischerweise gesetztliche Regelungen, diese gelten auch für sogenannte Drohnen, es sind vom Gesetzgeber also keine neuen Richlinien erforderlich!

allerdings war der "Betrieb" eines Modellflugzeugs für den Laien nicht so ohne weiteres möglich, denn dazu brauchte es Übung um die notwenige Auge-Hand-Koordination zu erlernen, und diese Übung war normalerweise mit dem Totalschaden oder Verlust einiger Modelle verbunden. So wurde man langsam zum Modellflieger, und eine alte Weiheit sagt

"die Fähigkeit zu richtigen Entscheidungen kommt durch Erfahrung
Unglücklicherweise entwickelt sich die Erfahrung durch falsche Entscheidungen"

Ein Modellflugzeug läßt sich nicht mal einfach anhalten um zu überlegen was ich jetzt machen muß um den Sturzflug zu beenden, noch schwieriger ist es mit dem klassischen Heli der bis zum Einsatz von Gyros um 3 Achsen instabil war und immer aktiv gesteuert werden mußte. Ein Fehler und 500 € waren futsch

und mit der "Drohne" war plötzlich alles ganz einfach: dank Gyroskop, Höhenmesser, Mictoprozesser und GPS fliegt so ein Ding absolut eigenstabil, es ist keinerlei Vorkenntnis oder Erfahrung notwenig, einschalten, Gas geben und das Ding steigt. Alle Knüppel loslassen und es steht wie angenagelt trotz Wind in der Luft, dank Höhenmesser und GPS. Landung kein Problem, einfach "home" drücken unmd das Ding landet vollautomatisch bei Fuß

Und weil diese geballte Technik samt Kamera ab 100 € aufwärts zu haben ist, der Betrieb Spaß macht, kein Verkäufer auf das Geschäft verzichten will, verbreiten sich diese Dinger halt massenweise. Und durch die Ignoranz vieler Anwender gibts dann halt Probleme
Kein klassischer Modellflieger wäre auf die idee gekommen in der Nähe eines Flugplatzes zu fliegen, aber mit der eben gekauften Fotodrohne könnte man doch mal den Airbus im Anflug beobachten, die einmalige Perspektive würde sich doch in Youtube toll machen....

grüße klaus

mantishrimp am 27 Dez 2015 17:29:57

dieter2 hat geschrieben:Und ob das illegal ist oder nicht würde mich nicht die Bohne stören, zu schnell fahren ist auch illegal :wink:
Wenn einer mit Kamera über uns fliegt und ich habe die Möglichkeit kommt der runter.


Werden die Schnellfahrer von dir auch mit einer Panzerfaust o.ä. von der Strasse gepustet oder machst du da Unterschiede? :wink:

DigiMik am 27 Dez 2015 17:46:16

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben: - und das Teil wurde von einem Profi gesteuert :evil:

Wer hat die Genehmigung für den Flug geprüft? :)
Dort wird wohl kaum eine Genehmigung für einen Flug zu erhalten sein.

LG vom Mikesch

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Handhabung der Sachmaengelhaftung
Tatsächliche Masse des Fahrzeugs - richtig oder falsch?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt