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Achs-Überladung


dieter2 am 04 Aug 2006 15:52:03

Hallo

Wie verhält sich eine Überladung der Hinterachse zur Überladung des zulässigen Gesamtgewicht?
Wird ein Achslastüberschreitung teurer oder billiger wie ein Fahrzeugüberladung?Oder gleiches Vergehen?

Ich hätte mit mein Roller hintendrauf meine Hinterachse um ca.40 kg überladen.
Das währen bei 1900 kg ca.2,5 %
Das Gesamtgewicht des WoMos ist dabei nicht überschritten,hab sogar noch was gut.

Dieter

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jonathan am 04 Aug 2006 16:32:08

Auch wenn das Gesamtgewicht eingehalten wird, darf die einzelne Achse nicht überladen werden. Bei Kontrollen wird dies auch einzeln nachgewogen. Auch die einzelnen Radlasten dürfen nicht überschritten werden(ist auch gefährlich, da indifferentes Fahrverhalten, speziell im Grenzbereich, zu erwarten ist.

Werner

oldi am 04 Aug 2006 16:43:51

hallo dieter,

so wie ich das kenne spricht man von einer achlastüberschreitung, die strafbar ist von 6%.
bei einer überladung des zgg von 2%.
aber vielleicht findet sich noch ein kundiger der das genau definieren kann.

gruß peter

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dieter2 am 04 Aug 2006 16:45:51

Hallo Werner

Ist schon klar das die Achslasten nicht überschritten werden dürfen.
Alle Gewichte gelten immer im rahmen der zulässigen Achslasten.
Ich wollte eigendlich nur wissen ob die Achlastüberschreitung genauso wie die
Geamtgewichtsüberschreitung gehandhabt wird.
Alles was unter 5% ist wird ja nicht geahndet.

Dieter

Gast am 04 Aug 2006 18:17:59

Hallo Dieter2,

hier mal ein Link dazu: --> Link

... Achslast und zlGG werden hierin gleich behandelt ... bis 7,5 to. zlGG hast Du in Deutschland also bis 5% Übergewicht keine Sorgen - anders sieht des aber wohl in allen Nachbarländern aus ... :bia:

oldi am 04 Aug 2006 19:23:31

der link ist super, was mir jedoch fehlt ist die primäre auswirkung der überschreitung.

zu deutsch, was passiert vor ort wenn ich z.b. xx % überladen bin, wo sind die grenzen?

gruß peter

dieter2 am 04 Aug 2006 21:22:01

Na dann brauch ich mir mit den paar Kilos keine großen Sorgen machen.
Vieleicht bekomme ich da noch was gedrückt,werd´s auf jeden Fall versuchen.

Dieter

dieter2 am 07 Aug 2006 13:06:31

So,habe heute unser WoMo unter "Kampfbedingung", beim TÜV gewogen.
Mit Roller Vespa 125 ccm
2 erwachsene Personen
vollen Dieseltank
Tisch u. Stühle
und sonnstiges was man unterwegs braucht.
Gesammtgewicht 3300 kg,erlaubt 3500 kg
Hinterachse 1900 kg,erlaubt 1900 kg.
Vorderache 1400 kg,erlaubt 1750 kg
Alles im grünen Bereich,hätte sogar noch 200 kg über für die Vorderachse.
Aber nur 30 lt. Frischwasser im Tank.
Brauch mir also keine Sorgen mehr machen,Wasser bekomm ich überall,und zum Kaffe kochen haben wir immer einen Kanister dabei.
Habe versucht die Hinterachse auf 2000 kg auflasten zu lassen,geht aber nicht.
Auch Goldschmitt kann es nicht.Wenn einer noch eine andere Idee hat,bitte hier schreiben.

Dieter

Gast am 07 Aug 2006 20:15:16

oldi hat geschrieben:der link ist super, was mir jedoch fehlt ist die primäre auswirkung der überschreitung...


Moin moin nach OS,
alles was ich dazu hier gelesen habe, besagt halt, dass Du "vor Ort ablasten" mußt !!! (Frau und Biervorrat werden der Polizei übergeben und Du fährst mit "Idealgewicht" in Urlaub) ... :dance2:

dieter2 hat geschrieben:...Alles im grünen Bereich,hätte sogar noch 200 kg über für die Vorderachse.


na dann: herzlichen Glückwunsch & :bia:

dieter2 am 07 Aug 2006 20:21:06

captain-krabbe hat geschrieben:
oldi hat geschrieben:der link ist super, was mir jedoch fehlt ist die primäre auswirkung der überschreitung...


Moin moin nach OS,
alles was ich dazu hier gelesen habe, besagt halt, dass Du "vor Ort ablasten" mußt !!! (Frau und Biervorrat werden der Polizei übergeben und Du fährst mit "Idealgewicht" in Urlaub) ... :dance2:


Hallo captain-krabbe

Da muß ich sehr vorsichtig sein,die Frau hat auch den Führerschein und kann WoMo fahren.
Auf einmal steht ich mit der schachtel Bier auf´n parkplatz.... :)

Dieter

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