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Achtung: Versicherungswechsel


wolli am 17 Dez 2003 14:34:59

Ich muß heute mal mir den Ärger von der Seele schreiben, und vielleichts dient es ja auch dem einem oder anderen zur Information.
Aufgrund einer Beitragserhöhung und durch dieses Forum auf die günstige Accura Versicherung aufmerksam gemacht, habe ich meine Versicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts fristgerecht gekündigt, um zur Accura zu wechseln.
Gestern war ein Schreiben meiner Versicherung (Nürnberger/ Markler Jahn und Partner) im Briefkasten, dass die Kündigung nicht fristgerecht eingereicht wurde und ich deswegen ein weiteres Jahr bei der Nürnberger versichert bin. Habe heute sofort da angerufen und nach meinem Sonderkündigungsrecht gefragt. Antwort: Ja das hätte nicht auf der Kündigung gestanden, dies würde man dann auch nicht prüfen! Sicherlich hätte ich natürlich das Recht den Vertrag zu kündigen und das sollte ich jetzt auch nochmals tun...
Ist das nicht eine "Verarschung" seitens der Versicherer an Kunden?
Kann nur jedem raten sich durch solche lapidaren Kündigungswidersprüche seitens der Versicherer nicht ins Bockshorn jagen zu lassen! Das hat Methode, sicherlich verbleiben ein Großteil der Versicherten aufgrund dieser Absage bei der alten Versicherung.

Sorry bei allen dies nicht interessiert...

In diesem Sinne frohe Weihnachten und eine guten Rutsch

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dokabastler am 17 Dez 2003 14:46:12

ja jo,
das alte Spiel, freiwillig lassen die einen nicht gehen, da muß schon alles ganz korrekt sein...
wenn die nur so genau wären, wenn man sie braucht......

Immerhin kannst Du aber doch noch kündigen, das jahr ist noch lang genug - und kündige mit EInschreiben mit Rückschein, sonst sagen die, daß sie die Kündigung erst am 02.Januar gekriegt haben......


dokabastler

mikel am 17 Dez 2003 15:12:22

Laut EU Recht gibt es noch eine Möglichkeit:

Früher hatte nur der Versicherungsgeber die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei Schaden bzw. Schadenhäufigkeit. Laut EU ist das einseitig nich vertretbar also beschloss die EU folgendes: Der Versicherungsnehmer hat bei einem Schadenfall die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung:

Also einfach ein Schreiben aufsetzen wo drin steht: habe einen Kaskoschaden, verzichte auf dessen Ausgleich und kündige meine Versicherung!

FERTIG

Mikel

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Gast am 17 Dez 2003 17:55:54

Hallo Mikel,

Du bist ja ein ganzer Pfiffikus, guter Hinweis, man weiß nie wozu man es brauchen kann.


Michael

Gast am 18 Dez 2003 13:34:15

Hallo Mikel,

ich vermute, das die Versicherer hier schnell einen Riegel vorschieben werden (zumindest versuchen).
So einfach lassen die einen nicht aus den Klauen.

Udo

mikel am 18 Dez 2003 14:02:48

Hallo Udo,

mein damaliger Rechtslehrer würde jetzt sagen "Fummeln Sie nicht wieder am Sachverhalt!"

Die Kündigung wäre wasserdicht, man könnte nicht daran rütteln.
Am besten noch den Satz hinten dran "...zum nächstmöglichen Termin. Für eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung bedanke ich mich im voraus!

MFG etc pp

Mikel

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