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Vorsicht Falle-Urlaub


Beho am 10 Aug 2006 22:15:35

Vorgeschichte:
Im April 2005 neues Wohnmobil gekauft. Nichts als Ärger.
Juli 2005 Wohnmobil zurückgegeben.
Anschliessend Klage wegen Kostenersatz mit Unterstützung einer
Rechtsschutzversicherung. Klage im Jan.2006 mit Vergleich beendet. Soweit so gut. Wegen Vergleich -Kostenfestsetzungsbeschluß.
Jetzt kommt der Hammer:
Im Urlaub gewesen bis zum 29.Juli - angefallende Post aufgemacht und einen Brief einer Gerichtsvollzieherin vorgefunden.
Antrag auf Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Weg des Kostenfestsetzungsbeschlusses- Gericht -eigener Anwalt-Rechtschutzversicherung. Wir wußten also von nichts. Weiterer Faktor -ein Vollstreckungsbescheid ist nach Zustellungstermin und weiteren 14 Tagen ein Titel. Wenn also der Händler Rache nehmen will, kann er ihn nach 14 Tagen vollstrecken lassen.; so geschehen; wobei die Kosten
über die Rechtsschutzversicherung innerhaln 21 Tagen bezahlt waren.
Diesen Ärger aus der Welt zu schaffen , hat Zeit und Mühe gekostet.

Wer also gleiche Fälle hat- vertraut nicht nur auf die Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungen, sondern kümmert Euch auch um den Kostenfestsezungsbeschluß - denn die Rache des kleinen Mannes(Händler) sei Euch gewiss.

Bis zum nächsten Urlaub, der übermorgen beginnt , um den Ärger wieder abzubauen

aus Ostwestfalen.
Beho

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Diesel-Junkie am 11 Aug 2006 07:08:10

Na da würd mich doch interessieren welcher Händler das war.

dokabastler am 11 Aug 2006 08:56:17

Schande..
um welchen Kostenfestsetzungsbeschluß und was für Kosten gings da eigentlich?

günter

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Beho am 11 Aug 2006 11:39:37

Gerichts-u. Anwaltskosten.Anwaltskosten auch der Gegenseite.
Bei einem Vergleich werden die Kosten aufgeteilt.

dokabastler am 11 Aug 2006 12:25:12

Ja schon,
waren die Kosten nicht geteilt...warum der Gerischtsvollzieher..das versteh ich nicht, oder sitz ich auf der Leitung??

günter

Beho am 11 Aug 2006 13:10:53

Eine Leitung kann lang sein-

Die Kosten wurden im einem vom Gericht festgelegten Schlüssel verteilt, nicht 50:50, sodaß für uns eine gewisse Summe bleib. Diese Summe ist im Kostenfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichtes beziffert worden.Als Beispiel 40 zu 60 zu Ungunsten des Klägers.D.h. der Kläger muß 60% der
gegnerischen Seite bezahlen.
Genau um diesen Betrag ging es dann, der aber von der Rechtsschutzversicherung beglichen wurde.
Tragisch ist aber nur die Zeitspanne von 14 Tagen nach Zustellung, bevor die ganze Sache zum Titel wird.

mittelmeertaucher am 11 Aug 2006 16:24:07

Hallo Beho,
sorry, aber ich denke dann liegt das Problem alleine bei dir und deinem Anwalt.
Es ist doch völlig egal ob der Kostenfestsezungsbeschluß 50:50 oder 60:40 beträgt, wichtig ist ein Vergleich und spätesten da hätte dich dein Anwalt auf die Folgen drauf aufmerksam machen müßen, oder hat er etwa nicht gewußt das du in Urlaub fährst.
Und in dem Fall hat nicht der Händler Rache genommen sondern sein Rechtsanwalt hat diese Option gezogen als es im möglich war.
Fazit: Sage deinem Anwalt beim nächsten mal wann du in Urlaub gehst bzw. nehme beim nächsten mal den Anwalt deines ehemaligen Händlers, der ist meiner Ansicht nach besser.

Beho am 11 Aug 2006 17:32:00

Auf einen Urlaub hinweisen ist richtig, aber auf welchen. Das Problem liegt doch in den 14 Tagen. Gericht - Anwalt-Rechtsschutzversicherung-Zahlung und das alles in 14 Tagen ?
Weiterhin bekommt man normalerweise nichts davon mit,
deswegen waren wir so erstaunt, als es knallte.
Aussagen von Fachleuten sprechen alle von einer Abnormalität.
Wollte auch auf dieses Problem hinweisen.

Bergbewohner1 am 11 Aug 2006 18:57:23

Hallo Beho, Du hast vollkommen, hast Du einen Anwalt, dann muß dieser Dich über die Kosten informieren, weil nur er die Gerichtsabrechnung bekommt und Dir dann sagen kann ob Du noch was bezahlen mußt oder Rechtsschutzt. Mein Anwalt hatte fast das selbe getan, er hat mich nicht über die Gerichtsabrechnung informiert und deshalb konnte ich auch die Selbstbeteiligung nicht bezahlen. Kam sofort die Zwangsvollstreckung vom Händler, war allerdings nicht in Urlaub und konnte die Sache noch abwenden, außer die Gerichtsvollzieherkosten, wollte diese dann vom Anwalt, hätte müssen aber klagen, da die freunliche Anwältin(meine Nachbarin) sich keiner Schuld bewußt war. seitdem grüßt sie nur noch halbherzig.MfG.waldtroll

Meule am 19 Aug 2006 02:00:23

Wie sagt man so schön?
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!

Die Zustellungsfristen sind doch genau gesetzlich geregelt, also wo liegt da eine "Falle"?

Ich wollte auch im Mai schon für ein paar Monate nach Griechenland aufbrechen. Aber weil meine Vermieter gerne meine Wohnung hätten, habe ich momentan auch parallel 4 Prozesse mit denen laufen.

Ich habe eine Vertraute, die schaut immer nach meiner Post und informiert mich dann, wenn etwas wichtiges kommt.

Bis jetzt habe ich es immer geschafft, bis zum Ablauf der Frist wieder zurück zu sein und zu reagieren :D

Ist zwar lästig und ärgerlich, aber ich werde dann ja immer wieder belohnt, wenn ich dann wieder das dumme Gesicht meiner Vermieter sehe :D


Also bei Urlaub immer jemanden nach der Post schauen lassen :!:

lg
Meule

Gast am 19 Aug 2006 07:54:25

Also nichts für ungut,

aber wenn man einen Prozeß gerade hinter sich hat, viel Ärger hat, weis, das noch Kosten anfallen und dann in den Urlaub fährt, ohne nach der Post sehen zu lassen bzw. seinen Anwalt darüber zu informieren, ist m.E. selber schuld.

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