Vorgeschichte:
Im April 2005 neues Wohnmobil gekauft. Nichts als Ärger.
Juli 2005 Wohnmobil zurückgegeben.
Anschliessend Klage wegen Kostenersatz mit Unterstützung einer
Rechtsschutzversicherung. Klage im Jan.2006 mit Vergleich beendet. Soweit so gut. Wegen Vergleich -Kostenfestsetzungsbeschluß.
Jetzt kommt der Hammer:
Im Urlaub gewesen bis zum 29.Juli - angefallende Post aufgemacht und einen Brief einer Gerichtsvollzieherin vorgefunden.
Antrag auf Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Weg des Kostenfestsetzungsbeschlusses- Gericht -eigener Anwalt-Rechtschutzversicherung. Wir wußten also von nichts. Weiterer Faktor -ein Vollstreckungsbescheid ist nach Zustellungstermin und weiteren 14 Tagen ein Titel. Wenn also der Händler Rache nehmen will, kann er ihn nach 14 Tagen vollstrecken lassen.; so geschehen; wobei die Kosten
über die Rechtsschutzversicherung innerhaln 21 Tagen bezahlt waren.
Diesen Ärger aus der Welt zu schaffen , hat Zeit und Mühe gekostet.
Wer also gleiche Fälle hat- vertraut nicht nur auf die Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungen, sondern kümmert Euch auch um den Kostenfestsezungsbeschluß - denn die Rache des kleinen Mannes(Händler) sei Euch gewiss.
Bis zum nächsten Urlaub, der übermorgen beginnt , um den Ärger wieder abzubauen
aus Ostwestfalen.
Beho

