xcamping
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Nutzungsentgeld für fehlerhafte Ware


dokabastler am 17 Aug 2006 14:42:53

Hi,

das gestrige Urteil, bzw. Nicht-Urteil des BGH ist auch für uns interessant:

Fall:
Eine Hausfrau hat während der garantiezeit einen defekten herd zurückgegeben (auf einem anderen Sender wurde dargestellt, daß sie das bestellte gerät nie bekam sondern ein Ersatzgerät nutzte -, das dürfte aber egal sein).....und ersetzt bekommen ...also neu

und der Hersteller/Händler hat für die Nutzungszeit eine Rechnung gestellt (hier so 70 €)...

Verbraucherverbände haben sich drangehängt und für die Frau versucht durchzufechten, daß das Nutzungsentgeld nicht berechtigt ist.

Gestern: BGH entscheidet nicht, weist die Klage und die Entscheidung an den EUGH (oder wie das heißt, auf jeden Fall die Europäische Ebene) weiter..


man darf gespannt sein wie das ausgeht...das trifft ja auch Womobesitzer, die Montagsautos genutzt haben und die wegen übermäßig vielen Möängeln zurückgegeben werden....hatten wir ja schon mehrmals

günter

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

HandyCleo am 17 Aug 2006 18:24:38

Die Weitergabe deutet schon darauf hin, dass das BGH den Argumenten des Klägers aufgeschlossen ist...denke ich.
Ich tippe drauf, dass der EuGH zugunsten des Kunden entscheiden wird...wie so oft :D
Schaun mer mal

rodion am 18 Aug 2006 01:00:07

Hallo,

also ich finde das Urteil ist gerecht. Die gute Frau hat keinen Anspruch,
dass der Herd bis an ihr Lebensende von Quelle gefördert wird...

Rodion

Anzeige vom Forum


mauimeyer am 18 Aug 2006 07:41:47

rodion hat geschrieben:Hallo,

also ich finde das Urteil ist gerecht. Die gute Frau hat keinen Anspruch,
dass der Herd bis an ihr Lebensende von Quelle gefördert wird...

Rodion


Dir ist aber schon bewußt, das es hier um einen Garantiefall ging?
So wurde es jedenfalls im Radio gesagt.

rs270550 am 18 Aug 2006 09:10:30

Die Garantie beträgt ja mittlerweile 2 Jahre!! Gut für die Kunden und schlecht für den Verkäufer.
Quelle, die keinen Nutzungsausfall bezahlen möchten, argumentieren mit:
In der Zwischenzeit sind neue, HOCHWERTIGERE Geräte im Handel und gegen ein solches müßte das "Altgerät" ausgetauscht werden.
Das ist verständlich. Auf der anderen Seite müßte kein Gerät ausgetauscht werden wenn es denn noch in Ordnung wäre!
Rolf

berni01 am 18 Aug 2006 09:13:57

Wenn ich etwas Neues kaufe und es geht kaputt, dann möchte ich dafür einen neuen Ersatz. Daß das Gerät kaputt gegangen ist, ist nicht mein Problem, sondern das des Herstellers. Deshalb fände ich es richtig, wenn man kein Nutzungsentgelt bezahlen muß.

HandyCleo am 18 Aug 2006 18:47:34

@mauimeyer:
Nicht Garantie- sondern Gewährleistungsfall!
Ist ein himmelweiter Unterschied...bei nem Garantiefall kann der Verkäufer fast frei entscheiden, was er macht, bei der Gewährleistung gilt das Gesetz!
Und das ist der Punkt: Das Gesetz folgt aus einer EU-Verordnung, deshalb soll der EUGH entschieden...

mittelmeertaucher am 21 Aug 2006 17:21:53

rodion hat geschrieben:Hallo,

also ich finde das Urteil ist gerecht. Die gute Frau hat keinen Anspruch,
dass der Herd bis an ihr Lebensende von Quelle gefördert wird...

Rodion


1. gab es überhaupt noch kein Urteil und
2. hat die gute Frau noch Garantie auf ihr Herd.

Ich hoffe das der Europäische Gerichtshof, oder wer das auch immer sein mag, zu gunsten des Kunden urteilen wird.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Vorsicht Falle-Urlaub
Wie schnell darf ich eigentlich fahren ???
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt