Hi,
das gestrige Urteil, bzw. Nicht-Urteil des BGH ist auch für uns interessant:
Fall:
Eine Hausfrau hat während der garantiezeit einen defekten herd zurückgegeben (auf einem anderen Sender wurde dargestellt, daß sie das bestellte gerät nie bekam sondern ein Ersatzgerät nutzte -, das dürfte aber egal sein).....und ersetzt bekommen ...also neu
und der Hersteller/Händler hat für die Nutzungszeit eine Rechnung gestellt (hier so 70 €)...
Verbraucherverbände haben sich drangehängt und für die Frau versucht durchzufechten, daß das Nutzungsentgeld nicht berechtigt ist.
Gestern: BGH entscheidet nicht, weist die Klage und die Entscheidung an den EUGH (oder wie das heißt, auf jeden Fall die Europäische Ebene) weiter..
man darf gespannt sein wie das ausgeht...das trifft ja auch Womobesitzer, die Montagsautos genutzt haben und die wegen übermäßig vielen Möängeln zurückgegeben werden....hatten wir ja schon mehrmals
günter

