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Dürfen LKW schneller als 80 km h fahren?


Gast am 04 Feb 2017 17:19:46

Hallo

Ein Bekannter von mir behauptet da heute LKW`s 85 Km fahren dürfen.
Er selber fährt einen Dodge RAM über 3.5 Tonnen. Hat mein Bekannter Recht?
Ist zwar Peanuts aber dürfen die 5 KM schneller fahren ?
LongJohn

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babenhausen am 04 Feb 2017 17:43:17

Dein bekannter hat großes Glück, speziell für ihn gilt eine andere neue STVO ;ganz frisch aus der L......
Für alle anderen gilt weiterhin die alte:
--> Link
§3 erklärt da so einiges

Arielle am 04 Feb 2017 17:45:43

Das sagt die StVO:

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten unterschiedliche Vorgaben. Es kommt dabei auf die Straßenart an.

Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf der Autobahn: Lkw, die auf der Autobahn fahren, düfen mit maximal 80 km/h unterwegs sein.
Es gelten Ausnahmen für Fahrzeuge, die durch das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen eine Sondergenehmigung erhalten.
Diesen ist ein Tempo von 100 km/h erlaubt.
Lkw-Geschwindigkeit auf der Landstraße oder Bundesstraße: Lkw mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist laut StVO auf einspurigen Landstraßen bzw. Bundesstraßen mit nur einer Spur eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.
Für Fahrzeuge, die dieses Gewicht überschreiten, gilt das Tempo 60 km/h.

Der Rest ist Wunschdenken :wink:

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Tinduck am 04 Feb 2017 19:31:14

Viele LKW sind heute bei 85 abgeregelt, dürfen aber nur 80 fahren, zumindest lt. StVO. Hat sich nicht geändert, seit ich den alten Klasse 2er hab.

Dein Bekannter redet von Dingen, von denen er anscheinend keinen Schimmer hat... schöne Grüsse!

bis denn,

Uwe

wolfherm am 04 Feb 2017 19:51:17

Moderation:Bei der Erstellung Deines Themas wurde Dir der Hinweis angezeigt, welche Informationen im Titel des Themas anzugeben sind. Bitte mache Dich unter --> Link mit unseren Regeln vertraut und vergib zukünftig einen aussagekräftigen Thementitel. Dein Beitrag wurde geändert.


oxanoc am 04 Feb 2017 20:54:42

LKW'S dürfen so schnell fahren wie sie wolle, die Fahrer dürfen sich nur nicht erwischen lassen :lach:

flairmichel am 04 Feb 2017 21:31:46

10 % Toleranz -sind 88 auf der Autobahn

lg
Michel

babenhausen am 04 Feb 2017 21:41:26

LKW müssen sogar einen Begrenzer haben
Hier der Text dazu:

--> Link

LKW'S dürfen so schnell fahren wie sie wolle, die Fahrer dürfen sich nur nicht erwischen lassen :lach:

Ja is klar nimm aus einen 500-600 PS Sattel den Begrenzer mal raus dann kommst du auf gut 160 auf der Bahn denn bei 80 dreht der nur mit etwa 1050 Umin.
Da werden die BAB sehr schmal mit ihren Spurrillen

kamann am 04 Feb 2017 21:47:08

Hallo:
Jo, und genau 88 km/h fahren sie lt. GPS und wenns dann bergabgeht kommt der Regler und die Bremslichter gehen an. und da ist meine Frau anfangs immer erschrocken: Achtung der bremst!!!
und wenn mal einer langsamer ist beginnt das Elefantenrennen, und für die GIGA- Liner wird dann die zulässige Überhollänge auf 5 km erhöht!! :lol:
mfG KH

flairmichel am 04 Feb 2017 21:51:25

fahre nämlich mit meinen 80er hänger auch immer 88 nach navi -da schwimmt man immer gut mit

lg
Michel
(viele mit hänger fahren strich 80-und dann geht der ärger mit den lkws los... )

gespeert am 04 Feb 2017 22:34:56

Ja, die mit Anhaenger fahren laut ihrem Tacho 80, was aber nicht stimmt.
Ablagen bis zu 7 km/h sind drin.
Dagegen sind die Lkwtachos geeicht! Im Gegensatz zum Pkw.

Auch habe ich noch keinen Pkw zur Tachopruefung fahren sehen wenn er seine Reifen gewechselt hat.
Ist bei Lkws Pflicht.

So nutzen die Jungs aber die Moeglichkeit etwas schneller zu fahren, indem man die Reifen zwar wechselt, und dann nach der Pruefung neueReifen montiert.
Dann sind schon 85 drin.

Aber die Jungs sind auf der Arbeit, andere eben nicht.

JoFoe am 04 Feb 2017 22:35:25

kamann hat geschrieben:Hallo:
Jo, und genau 88 km/h fahren sie lt. GPS und wenns dann bergabgeht kommt der Regler und die Bremslichter gehen an.


Genau so isses . Habe vor 2 Jahren für einen Bekannten einen Wohnwagen abgeholt und der hatte keine 100 Zulassung .
Bis 88 km /h immer im Minutentakt eine Schrankwand nach der anderen im Rückspiegel . Ab 88 - 90 km /h war dann ein normales Fahren angesagt .
So gut wie kein LKW fährt oder hält sich an die 80 km/h .

Tinduck am 04 Feb 2017 22:44:53

Es ging aber nicht drum, was sie machen, sondern was sie dürfen. Und das sond immer noch 80 km/h.

bis denn,

Uwe

gespeert am 04 Feb 2017 22:48:57

At Joachim

Fahr mal Lkw, dann wirst Du den Grund verstehen.
Da gibt es Termindruck den der Fahrer ausbaden darf.
Wird der Termin ueberschrittwn, drohen saftige Strafen.
Xxxxloecher von Lageristen bearbeiten den Lkw nach Termin nicht mehr, Folgetouren sind nicht mehr im Zeitplan.....

Ich hatte mal aus Spass auf eine Zeitungsanzeige geantwortet und daraufhin ca. 1Jahr am Wochende als Aushilfsfahrer Supermaerkte im Nebenjob beliefert. Hut ab, die das tagtaeglich als Hauptjob machen.
Natuerlich bot ich den Kollegen an, Missstaende abzustellen und Probleme anonym anzusprechen.
Diese waren auf den Job angewiesen, ich dagegen nicht.

At uwe
Vorschriften von Theoretikern ist eines, Praxis auf der Strasse eine Andere.

Tinduck am 04 Feb 2017 22:55:10

Argl. Die Frage des TE war, was sie DÜRFEN. Niemand zweifelt an, dass sich keiner daran hält, aber das ändert nix an der Gesetzeslage. Oder ist Geschwindigkeitsüberschreitung jetzt per Mehrheitsbescheid auf der Autobahn legalisierbar?

Ich hab selbst während des Studiums ca. 3 Monate im Jahr auf'm Bock gesessen und weiss auch, wie es da zugeht. Aber die Frage war doch klar und einfach, oder?

bis denn,

Uwe

JoFoe am 04 Feb 2017 23:04:09

gespeert ,
ich habe und wollte den LKW Fahrern in keinster Weise auf die Schlappen oder so. Ich weiß um den Druck .

Und Uwe du kannst es noch drei mal wiederholen . Sie fahren nur mal alle schneller als 80 km/h. Und keiner der 85 km/h fährt wird in irgendeiner Weise belangt. Also nicht erlaubt aber toleriert .

Pijpop am 04 Feb 2017 23:12:26

Da hier wieder viele Haare gespalten werden - geeichte Tachos mit xbeliebigen Geschwindigkeitsmessern verglichen werden.........

Klar darf der LKW schneller fahren auf jeden Fall in Frankreich und in GB und wo noch?

Oder bezog sich die Frage explizit auf Deutschland?

babenhausen am 04 Feb 2017 23:25:48

Auch habe ich noch keinen Pkw zur Tachopruefung fahren sehen wenn er seine Reifen gewechselt hat.
Ist bei Lkws Pflicht.

So nutzen die Jungs aber die Moeglichkeit etwas schneller zu fahren, indem man die Reifen zwar wechselt, und dann nach der Pruefung neueReifen montiert.

Da kennt sich einer aber aus
Tachoprüfung ist nur notwendig bei einer Änderung des Abrollumfangs.Ansonsten die gesetzl. Turnusprüfvorgaben.

Wechselt man innerhalb einer Reifengröße von abgefahren auf neu ist das in ges. Rahmen.
Selbst der Abrollumfang einer und der selben Reifengröße ist von Hersteller zu Hersteller verschieden.

gespeert am 05 Feb 2017 06:56:34

Nun, die Feinheiten wie Du noch nachziehst, sind der Grund warum der eine Fahrer 85+ schafft, der andere etwas weniger.
Und ein Unterschied von 5 km/h ist auf langen Strecken sehr wichtig.

Im mittleren, also 100 bis 200 km, oder nahen Bereich (Verteilerverkehr) meist weniger, dort ist dann die Tageszeit eher ein Faktor ob der Verkehr fliesst oder nicht.

Deshalb einfach nicht aufregen wenn man wieder hinter ueberholenden Lkw faehrt.
Ich habe aber auch mal reagiert, wenn der Ueberholte mutwillig den Ueberholer durch unnoetiges Mitbeschleunigen ausbremste und somit den gesamten Vorgang verzoegerte.
Gut wenn man die Situation erkennen kann!
Bei meinen Fahrten nahm ich beim Ausscheren des Ueberholenden den Tempomaten immer um ca. 10 km/h zurueck, bei mehreren Lkw dann auch mehr+ Blinker was die Jungs dann nutzten und in wenigen Sekunden passierten.

nulpe am 05 Feb 2017 11:00:14

Einigen wir uns:
Der LKW darf nur 80 fahren, sein Anhänger darf dagegen 85 fahren.

Hartensteiner am 06 Feb 2017 17:22:04

Vielleicht hilft das weiter:
Ich wollte auf mein Womo größere Reifen aufziehen und sollte nach Rücksprache mit der Prüfabteilung TüV Nord mit einem Tachobetrieb kontakt aufnehmen .
Nach einiger Rederei kamen wir auf LKW zu sprechen und der Meister erklärte mir , sie stellen die Fartenschreiber bei Eichung grundsätzlich auf 89 km/h ein . Bei 90 regelt er ab , 89 km/h wäre ok.
Allerdings frage ich mich bei dieser Diskussion , wie stellt dass der Laie fest , wenn solche Betriebe richtige Messungen zur Eichung durchführen ?
Nur durch Nebenherfahren ? Das soll gehen ? Bei solcher Ungewissheit darüber diskutieren ?
Hartensteiner .

Jagstcamp-Widdern am 06 Feb 2017 17:53:15

zur eichung kommen aber die lkw mit "eichrädern", ein satz innerhalb der spedition mit min abrollumfang...

alleswirdgut
hartmut

Hartensteiner am 06 Feb 2017 18:03:51

Es geht um die Einstellung , oder ?
Hartensteiner

Berndhaller am 06 Feb 2017 18:26:38

Meine Reisegeschwindigkeit stelle ich auf BAB und sonstwo auf 80Km/h nach dem Navi mit dem Tempomat ein.
Nach Tacho sind das dann 85km/h mit meinem Kasten 3,3 Tonnen. Meine 148 Pferde bei 1.750 U/min füllen sich Pferde-wohl und ich auch.
Auf der Langstraße nutzen wir den hohen Drehmoment bei 1.500 U/min gnadenlos aus.
Selber besitze ich alle Füherscheine und den Zusatz zur Personenbeförderung. Wenn man mit 90km/h mit den LkW mit schwimmt und einen korrekten Sicherheitsabstand einhält dauert es nicht Lange und die F1 LKW Fahrer überholen dich und scheren meist 1 Meter vor dir wieder ein.
Also ist man gezwungen wenn man den Sicherheitsabstand korrekt einhalten möchte schneller zufahren. Das heißt auf einer dreispurigen BAB ist man viel auf der Mittelspur unterwegs wenn rechts sich endlos LKW reihen. Dann hat man das gleiche Problem mit den PkW deren Tempo dann bei 110-130Km/h liegt.
Bin ich der Leo und lass mir so ein Tempo aufzwingen? Ich habe mich für 80 entschieden und werde ständig überholt mit gutem Geschwindigkeitsüberschuss
der LKW. Man sieht auch dadurch viele Momo, mir gefällt das sehr. Es fällt mir leicht, mein Selbstbewusstsein ist Grenzenlos. :mrgreen:
In der Jugend wars auch schon mal Stuttgart - Gibraltar Non Stop, da war der Verkehr auch dünner. Heute als Rentner sind es nur noch 300km Etappen.
Wer aber möchte kann den Rentner Bernd mit seiner Yamaha R1 auf der Nordschleife begleiten um mit ihm gemeinsam die 8 Minuten zu unterbieten.

LG vom Bernd

Gast am 06 Feb 2017 19:50:04

§57c StVZO (2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei

1. Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit einschließlich aller Toleranzen von 100 km/h (Vset + Toleranzen ≤ 100 km/h),
2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit – einschließlich aller Toleranzen – von 90 km/h (vset + Toleranzen ≤ 90 km/h) einzustellen.

$57b StVZO regelt die Prüfung des EG-Kontrollgerätes bzw. des Fahrtenschreibers. Diese werden entgegen den anderen Postings nicht geeicht, sondern nur durch einen autorisierten Betrieb geprüft. Eichen darf nur das Eichamt. Der Wegstreckenzähler von Mietwagen bzw. der Fahrpreisanzeiger der Taxen werden geeicht.

Die StVO regelt, dass die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht übersteigen darf. Technisch stellt der Gesetzgeber mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer sicher, dass letztlich 90km/h von Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen sowie 100km/h von Kraftomnibussen nicht überschritten werden können. Zumindest ist das die Idee dahinter, wenn nicht auf andere Weise manipuliert wird.

Beefeater57 am 06 Feb 2017 22:08:57

Die 100 km/h gelten aber nicht für Linienbusse,diese müssen auf 85 km/h abgeregelt sein.

Bernd

rkopka am 07 Feb 2017 16:27:18

RETourer hat geschrieben:$57b StVZO regelt die Prüfung des EG-Kontrollgerätes bzw. des Fahrtenschreibers. Diese werden entgegen den anderen Postings nicht geeicht, sondern nur durch einen autorisierten Betrieb geprüft. Eichen darf nur das Eichamt. Der Wegstreckenzähler von Mietwagen bzw. der Fahrpreisanzeiger der Taxen werden geeicht.

Stimmt, in dem § steht nichts von Eichen.

Aber laut Wikipedia gibts nicht nur das Eichamt:
"Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt."

RK

Gast am 07 Feb 2017 19:52:45

rkopka hat geschrieben:Stimmt, in dem § steht nichts von Eichen.

Aber laut Wikipedia gibts nicht nur das Eichamt:
"Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt."

RK


Stimmt, aber am Fahrzeug haben wir weder Wasser-, Gas- noch Stromzähler, die von staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht werden.

Squirm am 06 Aug 2017 22:47:21

Auch wenn der Thread älter ist fehlt mir noch die richtig passende Antwort. Natürlich darf der LKW nur 80 fahren (Oder 60 auf der Landstraße). Allerdings gibt es für die Geschwindigkeitsüberwachung ein paar Regeln. In Deutschland werden geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 5 km/h wegen Geringfügigkeit nicht geahndet. Dazu fällt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h noch der Abzug der Messtoleranz von 3 km/h an(Erst über 100 km/h werden 4% abgezogen).Heißt also das erst bei einer Geschwindigkeit von 89 km/h (oder eben 69) ein Fall erzeugt wird. Für PKW's ist das im Übrigen genau so.

Gruß,
Achim

Squirm am 06 Aug 2017 23:02:48

Da hat sich ein Fehler eingeschlichen. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden 3% abgezogen (aufgerundet). Also wird z.b. Bei einem Limit von 100 erst ab einer Überschreitung von 110 ausgelöst.

Gruß,
Achim

tober am 07 Aug 2017 08:23:37

Squirm hat geschrieben:Auch wenn der Thread älter ist fehlt mir noch die richtig passende Antwort.

Gruß,
Achim



Wieso ? Was fehlt Dir denn ? Es gibt eine genau definierte max. Höchstgeschwindigkeit. Wie bei max. zulässigen gesamtgewichten gibt es toleranzen. Wer diese bis zum äusersten nutzen will braucht eben sowas wie ein LKW - einen Begrenzer der dann bei 89 schluss macht. Wenn Du ein Womo mit max. 3,5t hast und 3580kg auf der Kontrollwaage wird vermutlich nichts passieren. Es gibt - zumindest in D - Messtoleranzen. Das wirkliche problem sind nur diejenigen die laut schreien wenn sie die Toleranz minimal überschreiten und Strafe zahlen. Dann will man die Toleranz auf die Toleranz.


ReTourer hat es doch schön erklärt.

ThKunde am 17 Aug 2018 20:32:04

Nein. Dürfen dürfen se nicht! ( Mit Blaulicht, und Martinshorn, ist es schon etwas anders)
Toleranz kommt von tolerieren. Es wird etwas geduldet, muss es aber nicht. Es gibt nunmal Messfehler-Toleranzen, wo man ein gewisses Potential, von Fehlern einräumt, aber das sollte doch kein Ansporn sein, um schneller zu fahren. Ausnahme ist bedingt, beim Überholvorgang! Aber selbst dann heisst es, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, eingehalten werden muss, bzw., nicht überschritten werden darf. Es hat ein Richter endlich mal geurteilt, dass ein Überholvorgang LKW Autobahn, max., 59 sek., /1 Min., dauern sollte. Was darüber hinaus geht, ist das geliebte Elefantenrennen, und ne OW, oder schlimmer.
Es werden ja immer diese 3-10% angegeben, wo die Deutsche Rennleitung sich Kulant gibt. Aber wenn ich das im benachbarten Ausland mache, dann hilft kein Hinweis darauf, aber in Deutschland geht das! Da zahlst Du, - und wenn Du nicht genug Geld dabei hast, gehst Du!
Selbes Dilemma mit den Überladen! Da gabs neulich im Forum ein tollen Bericht, wo Mitglieder berichtet haben, dass die Fahrt für die überladenen zu ende war.

gespeert am 18 Aug 2018 07:19:42

Der Richter haette mal besser selbst Lkw gefahren.

Annahme
Der eine will ueberholen und hat alte Reifen, und laeuft daher gerade noch 83. Die beim Reifenwechsel obligatorische Tachonachpruefung und-justierung ergab keine Auffaelligkeiten.

Der Andere hat die Nachpruefung nach dem Wechsel nicht gemacht, mit neuen Reifen macht die Kiste 88.
Nun kommen weitere Faktoren hinzu.

wolfherm am 18 Aug 2018 07:29:56

Was willst du jetzt damit sagen?

ThKunde am 18 Aug 2018 12:06:38

gespeert hat geschrieben:Der Richter haette mal besser selbst Lkw gefahren.

Annahme
Der eine will ueberholen und hat alte Reifen, und laeuft daher gerade noch 83. Die beim Reifenwechsel obligatorische Tachonachpruefung und-justierung ergab keine Auffaelligkeiten.


Mag sein. Aber die Frage ist: Dürfen LKW schneller als 80Km/h fahren?, und nicht: Finde tausend Gründe, um schnelleres Fahren zu rechtfertigen!

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