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Erkennt das Finanzamt ein Wohnmobil an?


320cdi am 26 Sep 2004 21:23:46

Hallo zusammen,
ich bin ein Neuer, mein Name ist Oli.
In den nächsten Tagen erhalte ich mein erstes Womo :oops: , einen fast neuen 316 Sprinter James Cook.

Da ich dieses Teil geschäftlich nützen möchte habe ich folgende Frage:

Erkennt das Finanzamt ein gewerblich genütztes Wohnmobil voll an?
Ich bin selbständiger Handelsvertreter und habe die Hotels satt!
Fahrtenbuch wird geführt.
Wo sind die Mausfallen?

Nützt von Euch jemand sein Womo geschäftlich?
Was sagt Euer Finanzamt dazu?

Ich habe für diese Frage schon die Suchfunktion benützt sowie in anderen Womo- Foren gepostet, aber noch keine befriedigende Antwort erhalten.

Herzlichen Dank für Eure Infos.

Viele ....

Oli

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Gast am 26 Sep 2004 21:34:11

Hey 320cdi,

zuerst einenen tollen Willkommensgruß hier im Forum.

Zu Deiner Frage:

Ich würde an Deiner Stelle zum Finanzamt gehen und mit denen Dein geplantes Vorhaben besprechen. Denn ---- Stolpersteine die ich im Vorfeld aus dem Weg geräumt habe, über die kann ich nachher schon nicht mehr stolpern.

Ich denke, wie man in den Wald reinruft, so kommt das Echo zurück.

Einen guten Erfolg wünsche ich Dir auf jedenfall, egal wie Du vorgehst.

[Admin] am 26 Sep 2004 21:42:45

Hallo und willkommen im Forum,

es gibt hier auch im Forum jemanden mit Büro-Mobilzulassung, vielleicht meldet er sich noch. Meine Kenntnisse beim Steuerrecht in dieser Sache sind dahingehend, daß es normalerweise reicht, wenn der TÜV eine solche Einstufung in den Papieren vornimmt. (in unserer Gegend kein Problem, auch bei Zulassungen von Amis als "LKW") - aber: nd jetzt kommt der Haken - es gibt eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes, daß die Finanzämter nicht an die Einstufungen von TÜV und Zulassungsstelle gebunden sind und im eigenen Ermessen entscheiden können. Wenn der Finanzbeamte meint, Du brauchst das und nutzt das entsprechend, ok - wenn nicht, dann nicht.

also siehe Posting meines Vorredners

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Big_Daddy am 26 Sep 2004 22:02:17

Hallo Oli,

willkommen im Forum. Nun zu Deiner Frage, die ich als einer vom "Fach" (keine Angst, bin kein Finanzbeamter, eher das Gegenteil) beantworten kann:

Das Wohnmobil als Geschäftsfahrzeug ist gar nicht so selten. Grundsätzlich können die geschäftlichen Kosten dafür auch in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Eine private Nutzung wirst Du Dir aber ebenfalls anrechnen lassen müssen. Der Nachweis darüber kann problemlos durch das Fahrtenbuch, das Du ja (hoffentlich sehr gründlich und lückenlos) führst erbracht werden.

Je nachdem wie pingelig Dein Finanzamt ist, wollen die eventuell, dass Du bei denen vorfährst oder Fotos schickst (wegen der Büroeinrichtung im Mobil). Manchmal reicht aber auch ein klärendes Schreiben an das Finanzamt und alles ist in Ordnung. Probleme kann es dagegen bei der Abrechnung der Reisekostenpauschalen geben. Auch hier hängt es wieder vom Finanzamt bzw. Sachbearbeiter ab.

Letztlich ist vieles vom Einzelfall abhängig, den ich natürlich nicht beurteilen kann. Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, dass die Kosten für das Wohnmobil grundsätzlich berücksichtigt werden müssen - und zwar alle. Die Frage ist nur in welcher Höhe und welche zusätzlichen Kosten noch bzw. nicht mehr geltend gemacht werden können.

Viel Erfolg! Big Daddy

320cdi am 26 Sep 2004 22:24:11

Ooops,innerhalb einer knappen Stunde mehr informative Antworten als wie in anderen Womo-Foren innerhalb von Tagen !

RESPEKT und vielen Dank, Ihr lest mich hier wahrscheinlich öfters :D !

Vielleicht gibts noch mehr Leute, die ihr Womo geschäftlich nützen.

....

Oli

Gast am 26 Sep 2004 23:54:46

Hmm, irgendwie laufen Frage und Antworten nicht parallel:

Es wurde doch nicht nach einer Nutzung als Büro gefragt, sondern als Geschäftsfahrzeug.

Kann das jemand aufklären?

Frank

Big_Daddy am 27 Sep 2004 00:16:09

@ ratgallery

Es geht nicht um die Nutzung als Büro sondern um die geschäftliche Nutzung. Nachdem ein Wohnmobil meistens alles andere als geschäftlich genutzt wird, verlangen die Finanzämter manchmal einen Nachweis der geschäftlichen Nutzung. Hierbei ist es sehr hilfreich, wenn die Inneneinrichtung eines Wohnmobils zumindest den Eindruck eines Büros macht (z. B. Aktenordner in den Schränken statt Kinderspielzeug).

Natürlich kann man auch mit einen Wohnmobil nur geschäftliche Fahrten machen und darin (geschäftlich) übernachten, doch das kann Probleme geben - zumindest wenn noch ein Pkw vorhanden ist. Doch wie bereits gesagt ist das ein kompliziertes Thema und vom Einzelfall mit vielen Faktoren abhängig.

, Big Daddy

[Admin] am 27 Sep 2004 00:29:10

Die Zulassung als Büromobil ist auf alle Fälle günstiger - und als Handelsvertreter, warum nicht? Er transportiert damit Muster, hat seinen Computer da drin usw. Das ist schon ok.

PS: möglicherweise sind die Muster in seiner Branche ja recht groß oder schwer - oder soviel, daß das nie in einen PKW passt 8) :wink:

Big_Daddy am 27 Sep 2004 01:27:30

Hallo Dirk,

gute Einstellung, hast vollkommen recht! Zum besseren Verständnis der Problematik spiele ich jetzt aber einmal Finanzamt:

1.) Computer, Notebook etc. wird heute sowieso überwiegend privat genutzt und ist in vielen Wohnmobilen vorhanden (Navigation etc.).

2.) Muster hatten bis jetzt auch im Pkw Platz also wieso plötzlich ein Wohnmobil?

3.) Auf den geschäftlichen Reisen werden jetzt auch Frau und Kinder mitgenommen (war im Pkw schlecht möglich), daher ist jede Geschäftsreise eine Privatreise.

4.) Früher waren zwar Verpflegungsmehraufwendungen (Reisekostenpauschelen) möglich, doch jetzt entfällt dies weil ja das Zuhause ständig dabei ist.

5.) Jedes (Geschäfts-) Reiseziel ist eine attraktive Stadt, da bietet es sich an, dass eigentlich in erster Linie private Ziele verfolgt werden und die Geschäftstermine zweitrangig sind.

6.) Urlaubsreisen mit dem Wohnmobil machen eine Menge Kilometer aus, da ist der geschäftliche Anteil nur untergeordnet.

7.) usw. usw. usw.

So, jetzt höre ich auf, denn ich will ja niemanden frustrieren. Außerdem fünktioniert das mit dem Reise-/Büromobil ja auch vielfach. Trotzdem ist es eben nicht ganz einfach und die Finanzämter werden immer ekliger. Ich wünsche jedenfalls allen geschäftlich reisenden Wohnmobilisten gute Argumente und wenig Ärger mit dem Finanzamt.

, Big Daddy

[Admin] am 27 Sep 2004 01:42:56

1.) ich brauche zu einer vernünftigen Arbeit auch Drucker und Scanner - das macht sich schlecht im PKW

2.) die Zeiten sind hart, die Kunden sind wählerischer geworden, das Sortiment ist umfangreicher als früher

3.) beiweis mir das :wink:

4.) Reisekostenpauschale? er ist selbständig.......

5.) "Entschuldigung! Ich werde Siemens, SAP und Bayer überreden, Ihre Firmenzentralen nach Oer Erkenschwick zu verlegen......"

6.) da reicht die anerkannte Jahresfahrleistung der vorher mit dem PKW zurückgelegten KM

7.) usw. usw. usw.

hollekubi am 27 Sep 2004 01:49:20

Hallo,

auch ich spiele mit dem Gedanken, mir gerade im Hinblick auf die Möglichkeit der Nutzung als Büromobil einen Kastenwagen zuzulegen. Denn ich betreibe einen Veranstaltungsservice und biete für Privatpersonen mobiles Musikrecording. Da ich zu den meisten Kunden hinfahre damit diese nicht zu mir kommen müssen ist das dann quasi mein mobiles Büro. Ich denke nicht, dass es in diesem Fall Probleme geben dürfte. Natürlich werde ich, wenn ich ein solches Gefährt erst einmal habe, es zusätzlich auch für Privatreisen nutzen, warum nicht, das lässt sich ja vom Finanzamt rausrechnen dank Fahrtenbuch. Natürlich ist klar, es muss schon eine geschäftlich/gewerbliche Nutzung als Hintergrund zu erkenn sein. Aber dann, warum nicht. Nicht umsonst gibt es ja die Zulassung als Büromobil.

Gast am 27 Sep 2004 09:24:08

Ich besitze keinen PKW, nur das Wohnnmobil. Da sollte eine geschäftliche Nutzung doch möglich sein -- auch ohne Schreibtisch, oder?

Ein Fahrtenbuch führe ich gerne dafür.

Frank

Gast am 27 Sep 2004 09:26:48

Dirk hat geschrieben:...
5.) "Entschuldigung! Ich werde Siemens, SAP und Bayer überreden, Ihre Firmenzentralen nach Oer Erkenschwick zu verlegen......"
...


Big Daddy schrieb von "attraktiven Städten".

SAP --> Walldorf
Bayer --> Ludwigshafen?

Attraktiv? Naja ...

Frank

Big_Daddy am 27 Sep 2004 09:55:03

... wie schon gesagt, prinzipiell ist alles kein Problem. Habe selbst Kunden mit "Büromobil" - es kommt eben immer auch auf die Argumente an. Allerdings muss das Fahrzeug nachweislich mindestens zu mehr als 10 % geschäftlich genutzt werden. Wer aber wirklich im beruflichen Einsatz ist, für den ist diese Grenze sicher kein Problem.

Big Daddy

320cdi am 27 Sep 2004 09:59:10

Hallo,
so viele Threads, ich bin platt :? .
Zur Situation:
Ich habe tatsächlich noch einen E- Klasse Kombi sowie einen BMW im Fuhrpark. Für die E- Klasse wird ein Fahrtenbuch geführt, der BMW läuft mit der 1 % Regelung und wird auch privat genützt.
Der James Cook ist Nachfolger für einen Chrysler Voyager, welcher zum Transport meiner Warenmuster (professionelle Lautsprecher) benützt wurde. Dies wird jetzt mit dem James Cook gemacht, denn wenn ich da die Sitzbank rausbaue, habe ich mehr Platz als im Voyager. Die E- Klasse ist vorwiegend dazu da, schnell mal von A nach B zu kommen, während die Warenmuster im James Cook verbleiben.
Ferner habe ich oft Vorführungen in Provinzen, wo ich nicht mitten in der Nacht nach der Arbeit mal kurz in ein Hotel einchecken kann, nur weils mal wieder etwas länger gedauert hat.

Ein Freund von mir ist hauptberuflich Musiker und hatte auch schon ein Womo, dieses wurde vom Finanzamt anerkannt.

Ich möchte nicht sagen, dass ich mit dem James Cook nur betriebliche Fahrten unternehme, es wird mit Sicherheit auch hier ein Privatanteil drin sein, wahrscheinlich auch über der 5% Bagatellgrenze. Genau hier, so vermute ich, liegt der wesentliche Ansatzpunkt zur Anerkenntnis.
Ein relativ teures Womo nur als Geschäftsfzg. wird schwierig.

Wenn ich einen Beruf hätte, der nicht zum Reisegewerbe gehört, würde es wahrscheinlich kompliziert werden. Aber in meinem Fall, so denke ich, müsste es klappen.

Was müsste ich eigentlich tun, um eine Büromobilzulassung zu bekommen?


Viele ....

Oli

Gast am 27 Sep 2004 19:30:10

Die Frage drehte sich ja, wenn ich sie richtig verstanden habe, ums Übernachten im Womo statt im Hotel:
Meines Wissens gibt es eine Pauschale für "Selbstunterbringung", kommt z.B. zur Anwendung wenn man auf Lehrgang ist und statt im Hotel bei Verwandten wohnt. Ich denke diese Pauschale dürfte auch zum Ansatz kommen, wenn man statt des Hotels das Womo nutzt. Dabei dürfte es egal sein, ob als Selbstständiger oder Angestellter. (Werde das für Lehrgänge für 2004 selbst exerzieren) Es dürfte auch dabei egal sein, ob das Womo ein Firmenwagen mit privater Nutzung ist oder ein privates Fahrzeug, was gelegentlich (weniger als 50% der Jahresfahrleistung sind geschäftlich) für Dienstfahrten genutzt wird.

Nur so am Rande:
Ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich habe 1994, als ich einen neuen Job angetreten habe, die 6 Monate Probezeit statt im Hotel oder einem 1-Zimmer Appartement im Womo gelebt. Das Finanzamt hat in meinem Fall alles, was ich geltend gemacht habe, anerkannt:
50% der üblichen Zimmermiete als doppelte Haushaltsführung
Weiterhin die regelmäßigen Markstücke für die Entsorgungstation und zwei 3-Monatskarten fürs Duschen im Schwimmbad (ohne Abzug für private Nutzung!)
Sogar die Fahrten von und zur Entsorgungsstation wurden mit damals üblichen 0,52DM/km anerkannt.
Die Pauschalen für Verpflegung wurden auch in vollem Umfang anerkannt
Für die Fahrten vom Wohnort (=Stellplatz=Parkplatz vorm Schwimmbad) zur Arbeit wurde wie üblich die Entfernungskilometer gerechnet.


Dietrich

Big_Daddy am 27 Sep 2004 20:54:29

... ich denke auch, dass es klappen sollte. Die Erklärung mit den Warenmustern, Vorführungen und Übernachtungen ist jedenfalls schon einmal gut. Was den Begriff "Büromobil" betrifft, so gibt es dafür keine eigene Zulassung. Es ist vielmehr ein Synonym für beruflich genutzte Wohnmobile.

Big Daddy

hollekubi am 28 Sep 2004 06:37:02

Ich glaube auch nicht, dass das Finanzamt in diesem Falle einen Strich durch die Rechnung macht. Denn die gewerbliche Nutzung ist hier mehr als hinreichend belegt. Aber abgesehen davon find ich es schon legitim, dass die Behörde genau nachprüft, was wirklich gewerblich ist und was nicht.

Big_Daddy am 28 Sep 2004 09:58:37

@ Dietrich

die Pauschale für Übernachtung darf (genau genommen) nur dann angesetzt werden, wenn die Übernachtung nicht kostenlos war. Damit ist es eigentlich nicht erlaubt für Übernachtung im Wohnmobil (das man ohnehin geschäftlich absetzt) oder bei Bekannten eine Pauschale anzusetzen. Wer´s trotzdem macht kann natürlich Glück haben, denn das Finanzamt überprüft ja nicht alles - falls aber irgendwann einmal eine Betriebsprüfung kommt, dann sieht´s aber schlechter aus ...

Was die doppelte Haushaltführung betrifft, so hat sich da inzwischen auch einiges geändert und das mit den "Duschtickets" sehe ich eher als Glücksfall. Vermutlich hat auch hier das Finanzamt nicht so genau hingeschaut bzw. es hat den Hintergrund nicht duchschaut. Wie auch immer, zumindest beweist die Geschichte, dass man lieber etwas zuviel ansetzen sollte (streichen können die immer noch), denn Frechheit siegt eben doch imer wieder ...

Big Daddy

Torsten_S am 30 Sep 2004 22:45:51

Hallo Olli,

mal ne Frage warum rechnet Du das ganze eigentlich nicht über die Kilometer Pauschle von 0,30€/Kilometer ab ?

Mache ich auch, das schuckelt allemal besser als das bißchen Vorsteuer,
außerdem hast Du keine AFA von 60 Monaten. Das macht natürlich nur Laune wenn Du richtig KM abrasselts.



Torsten

Big_Daddy am 30 Sep 2004 23:18:45

Zur Kilometerpauschale: Bei einen Kaufpreis von 30.000 € für ein (sehr günstiges) neues Wohnmobil müssen 100.000 km gefahren werden um nur den Kaufpreis herein zu holen. Beträgt die geschäftliche Nutzung nur 50 % sind es immer noch 50.000 km (von den insgesamt 100.000km) - und da ist kein Sprit, keine Versicherung, Wartung oder Steuer enthalten. Auch Reifen oder Reparaturen können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Abgesehen davon, dass es vermulich recht lange dauert bis man die Kilometer zusammen hat (im Vergleich zur Abschreibung vermutlich kaum schneller), belaufen sich die Betriebskosten in diesem Zeitraum sicher auf einen fünfstelligen Betrag. Da geht es bei weitem nicht nur um die Vorsteuer sondern um eine Menge "verschenktes" Geld! Jedenfalls ist die Kilometerpauschale sicher ungünstiger als die anteilige Anrechnung der tatsächlichen Kosten.

Big Daddy

320cdi am 01 Okt 2004 09:30:05

Hallo Thorsten,
ich habe keine Afa, da der JC geleast ist. :)
Das mit der Kilometerpauschale hat Big Daddy richtig kompetent erklärt.
Viele ...

Oli

Mike67 am 17 Aug 2018 19:20:39

Hallo Olli,
schon lang ist Dein post her.
Für mich ist dieses Thema auch mal wieder aktuell.
Vielleicht kannst Du berichten wie es bei Dir mit dem Finanzamt weitergegangen ist.
Welche Regelung fand bei Dir Anwendung, wie lief es die folgenden Jahre weiter?
Schon mal ein dickes Dankeschön für Deine Bemühungen.
Beste Grüße,
Mike

pipo am 18 Aug 2018 08:03:34

Mike67 hat geschrieben:Welche Regelung fand bei Dir Anwendung, wie lief es die folgenden Jahre weiter?
Schon mal ein dickes Dankeschön für Deine Bemühungen.

Der User hat seit 2011 nicht mehr geschrieben. Es gibt aber aktuelle Tröds zum Thema Finanzamt. Einfach mal suchen.
Meine Empfehlung ist den Steuerberater fragen, um dann mit einer exakten Idee beim Finanzamt vorstellig werden. Anschließend hast Du ein Gefühl ob Du die Kosten absetzen kannst oder nicht.

Mike67 am 18 Aug 2018 10:46:29

Habe die Suchfunktion erfolgreich genutzt und wollte in diesem fall einfach mal hören wie es bei "Ihm" weitergegangen ist. Steuerberater, so meine Erfahrung, sind mehr Verwalter und abrechner als Berater.
Danke und Grüße
Mike

Gast am 18 Aug 2018 10:56:59

Hallo Mike,

Mein Rapido ist seit 2015 ein "Firmenfahrzeug" und hat den Besuch 2017 der Steuerprüfung (für 2014 und 2015) klaglos "überlebt". :wink:

Vorraussetzungen:

1) größere dienstliche Nutzung als Privat.
2) ordentlich geführtes Fahrtenbuch.
3) generell Einsatz zur Gewinnerzielung ...

Deine Privat-km multiplizierst du dann mit den km-Kosten und versteuerst diesen Anteil als Privatentnahme.

Die 1 % - Regelung ginge natürlich auch. Dann musst du aber trotzdem für eine gewisse Zeit ein Fahrtenbuch führen, damit erst einmal nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird. Macht aber beim hohen Listenpreis auf Neuwertbasis der Wohnmobile keinen Sinn.

Für weitere Fragen sprich mit deinem Steuerberater.

Grüße, Alf

Gast am 18 Aug 2018 10:58:11

Nachtrag, wegen keine Editierfunktion :

nicht seit 2015 sondern ... seit Ende 2014 ...

Mike67 am 18 Aug 2018 12:02:55

Hallo Alf,
vielen lieben Dank für Deine Infos.
Ich bin Einzelunternehmer, also keine GmbH o.ä.
Zur Zeit fahre ich einen Marco Polo, BJ 2015, neu gekauft und zu 100% über mein Einzelunternehmen abgerechnet. Ohne 1% oder Fahrtenbuch.
Da jetzt aber ein großes WOMO (7,5m) bestellt ist, stößt das vielleicht beim Finanzamt auf große Augen und Ohren. Darum wollte ich mich erkundigen wie ich diese sehr unproblematische Art der Absetzung argumentativ weiterhin gut untermauern kann.

1% ist mir ehrlich gesagt zu teuer und das Fahrtenbuch möchte ich mir gern weiterhin ersparen.
Leider ist im Netz zu diesem Thema sehr wenig zu finden, deshalb habe ich hier den alten post wieder vorgeholt.
Je mehr Argumente und Tipps desto besser.

Beste Grüße,
Mike

Pechvogel am 18 Aug 2018 12:37:53

Hallo Mike,

im allgemeinen kann dir hier niemand deine Frage beantworten.
Ich habe z.B. ein 3,5t Alkoven und das ist seit Jahren zu 100% im Unternehmen. Natürlich incl. aller Nebenkosten bis hin zum Toilettenpapier.
Auch ich bin Einzelunternehmer.
Bei mir geht das so. Deine Situation kenne ich nicht, kann ich also auch nix zu sagen!


Grüße
Dirk

Nille am 18 Aug 2018 13:29:38

Mike67 hat geschrieben:Hallo Alf,
vielen lieben Dank für Deine Infos.
Ich bin Einzelunternehmer, also keine GmbH o.ä.
Zur Zeit fahre ich einen Marco Polo, BJ 2015, neu gekauft und zu 100% über mein Einzelunternehmen abgerechnet. Ohne 1% oder Fahrtenbuch.


Also einen Marco Polo ohne Fahrtenbuch und ohne 1% Regelung geht genau bis zu deiner nächsten Steuerprüfung durch. Das Teil kann man de facto privat nutzen und damit bist du fällig. Nur so als Tipp.

mercurius46 am 18 Aug 2018 20:31:40

Hallo Oli,

interessanter Beitrag! Aaaaber: Nur weil Du die Schnauze voll hast von Hotelzimmern, wird Dir ein Wohn- oder Reisemobil noch lange nicht anerkannt! Es reicht eine Markise und/oder Campinggerödel, und schon wird abgelehnt!

Also:

1. Gespräch und Abstimmung mit dem Steuerberater
2. Gespräch und Abstimmung mit dem zuständigen Finanzbeamten

Am besten wäre, Du würdest auf einen Womo-affinen Finanzbeamten treffen...

Good luck!

BestiaNegra am 18 Aug 2018 22:43:35

KudlWackerl hat geschrieben:Vorraussetzungen:

1) größere dienstliche Nutzung als privat.
2) ordentlich geführtes Fahrtenbuch.
3) generell Einsatz zur Gewinnerzielung ...

Deine Privat-km multiplizierst du dann mit den km-Kosten und versteuerst diesen Anteil als Privatentnahme.


'n Abend,

das ist nicht richtig, dass die dienstlich Nutzung mehr als 50% ausmachen muss.

1. Die sogenannte Vollkostenabrechnung kann angewendet werden, wenn die dienstliche Nutzung zwischen 10 und maximal 50 % beträgt. In diesem Falle reicht die einfache Fahrtenbuchführung, in der nur die dienstlichen Fahrten zu erfassen sind. Der Vorteil dieser Anwendung: Das Fahrzeug kommt nicht ins Betriebsvermögen, der Veräußerungsgewinn muss nicht vesteuert werden. Nachteil: Die Vorsteuer kann nicht geltend gemacht werden.

2. Wenn die Nutzung mehr als 50% dienstlich ist, muss das KFZ ins Betriebsvermögen, die genannten Vor- und Nachteile kehren sich um. Dann muss entweder das 100%ige Fahrtenbuch geführt oder die Einprozentregelung angewendet werden. Letztere dürfte bei so einem hochpreisigen KFZ mit wenig Wertzuverlust nicht sinnvoll sein.

Für mich trifft die Variante eins zu, da ich zwar ein Gewerbe betreibe, aber nicht vorsteuerabzugsberchtigt bin.

pipo am 19 Aug 2018 09:25:10

mercurius46 hat geschrieben:interessanter Beitrag! Aaaaber: Nur weil Du die Schnauze voll hast von Hotelzimmern, wird Dir ein Wohn- oder Reisemobil noch lange nicht anerkannt! Es reicht eine Markise und/oder Campinggerödel, und schon wird abgelehnt!

Exakt meine Erfahrung. Daher auch mein Tipp mit dem Fianzamt zu reden.
An meinem Heimatort würde ich niemals ein Wohnmobil durchbekommen. Bei einem Bekannten der 50km entfernt wohnt gab es keine Probleme. Allerdings will er sich nun eine neues Wohnmobil anschafen und stösst auf die gleichen Probleme obwohl es jahrelangkeinerlei Probleme gab.

Mike67 am 19 Aug 2018 10:32:53

Ich wurde zu diesem Fahrzeug befragt und habe rede und Antwort gegeben ... das FA gab sich damit zufrieden.
Privat fahre ich ein richtiges Auto, keinen Transporter (was ein Marco Polo letztlich ist).

Auch mit meinen vorherigen Limousinen und Kombis habe ich das so gehalten. Es kommt natürlich die Frage auf mit welchem KFZ ich dann privat fahre ... und dafür habe ich mein Metalldach Cabrio. In 20 Jahren, auch mit Prüfung, keine Probleme.

Es geht hier ja auch nicht um den Marco Polo sondern um ein WOMO welches ich als Vertreter mit Musterkollektion auf meinen langen und vielen Reisen nutzen möchte. Privat fahre ich natürlich weiterhin einen ordentlichen PKW.

axel1964 am 19 Aug 2018 15:04:35

Auch ich bin freier Handeslvertreter und habe vor dem Neukauf meines Wohnmobils versucht, es über das Geschäft laufen zu lassen. Leider hab ich mit diesem Ansinnen bei meinem zuständigen Finanzamt kein Glück gehabt.

Nun setze ich die tatsächlichen Kosten pro Kilometer ab, sammle dafür aber auch jeden erdenklichen Beleg.
So konnte ich für das Jahr 2016, 0,84€ pro geschäftlich gefahrenen Kilometer und 2017 0,72€ per km von der Steuer absetzen.
Ich kann euch sagen, da kommt auch einiges zusammen. Man muss allerdings aufpassen, das man nicht mehr als 50% geschäftlich fährt, weil dann geht das Womo zwangsweise ins Betriebsvermögen über.

Mike67 am 19 Aug 2018 15:16:02

Ja da wird einiges zusammen kommen.
Ich denke bei mir sind geschäftlich über 80 oder gar 90%.
Was würde das mit der KM Pauschale dann bedeuten? Das das KFZ dann ins BV übergeht und ich dann doch alles absetzen kann oder wie muss ich das verstehen?
Danke und Grüße
Mike

Gast am 19 Aug 2018 16:18:12

So,wie ich es oben geschrieben habe.

Grüße, Alf

BestiaNegra am 20 Aug 2018 08:12:23

Mike67 hat geschrieben:Zur Zeit fahre ich einen Marco Polo, BJ 2015, neu gekauft und zu 100% über mein Einzelunternehmen abgerechnet. Ohne 1% oder Fahrtenbuch.


Moin ,

da möchte ich doch gerne mal wissen, wie sowas funktioniert. Spätestens bei 'ner Betriebsprüfung wirst Du das dem Betriebsprüfer erklären müssen.

Mike67 hat geschrieben:Da jetzt aber ein großes WOMO (7,5m) bestellt ist, stößt das vielleicht beim Finanzamt auf große Augen und Ohren. Darum wollte ich mich erkundigen, wie ich diese sehr unproblematische Art der Absetzung argumentativ weiterhin gut untermauern kann.


Das dürfte eben gerade nicht eine unproblematische Art der Absetzung sein, die Probleme kommen später.

Mike67 hat geschrieben:1% ist mir ehrlich gesagt zu teuer und das Fahrtenbuch möchte ich mir gern weiterhin ersparen.


Du hast die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das Finanzamt wird Dich zu Recht in irgendeiner Weise an den Kosten Deiner Privatnutzung des Womos beteiligen.

Mike67 am 20 Aug 2018 08:22:39

Danke für Eure hilfreichen Infos.
Beste Grüße,
Mike

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